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Document 22016P0531(02)

    Entschließung der Parlamentarischen Versammlung EURONEST zu der mehrjährigen finanziellen Vorausschau der EU und ihren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft

    ABl. C 193 vom 31.5.2016, p. 10–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 193/10


    ENTSCHLIEßUNG (1)

    der Parlamentarischen Versammlung EURONEST zu der mehrjährigen finanziellen Vorausschau der EU und ihren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft

    (2016/C 193/02)

    DIE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EURONEST,

    unter Hinweis auf die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 und insbesondere auf die Fortschrittsberichte der Kommission über deren Umsetzung,

    unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. November 2015 mit dem Titel „Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik“ und auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vom 14. Dezember 2015,

    unter Hinweis auf die auf den aufeinanderfolgenden Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft abgegebenen gemeinsamen Erklärungen und insbesondere auf die letzte dieser Erklärungen, die am 22. Mai 2015 in Riga angenommen wurde,

    unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom Donnerstag, 9. Juli 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2),

    unter Hinweis auf die bilateralen Assoziierungsabkommen, die zwischen der Europäischen Union und der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau abgeschlossen wurden, und auf ihre vorläufige Anwendung,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments,

    gestützt auf seine Geschäftsordnung,

    A.

    in der Erwägung, dass mit der Östlichen Partnerschaft ein sinnvoller Rahmen geschaffen wurde, mit dem die Beziehungen vertieft, die politische Assoziierung beschleunigt und die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und den Partnerländern der Östlichen Nachbarschaft vorangetrieben wird, indem politische und sozioökonomische Reformen unterstützt werden und die Annäherung an die Gesetzgebung und das politische Handeln der EU erleichtert wird;

    B.

    in der Erwägung, dass mit der Östlichen Partnerschaft auch die Beziehungen zwischen den Partnern selbst gestärkt werden, was zum Austausch von Informationen und Erfahrungen in zahlreichen Reformbereichen und zur Annahme gemeinsamer Standards beiträgt;

    C.

    in der Erwägung, dass jedes Partnerland das Hoheitsrecht hat, frei den Umfang und die Ziele zu wählen, die es in seinen Beziehungen zur Europäischen Union und mit anderen regionalen und internationalen Organisationen verfolgt;

    D.

    in der Erwägung, dass vier der sechs östlichen Partnerländer (Armenien, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine) Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) sind;

    E.

    in der Erwägung, dass breite Teile der Nachbarschaft weiterhin von bewaffneten oder schwelenden Konflikten betroffen sind, die die wirtschaftliche, soziale und politische Transformation sowie die regionale Zusammenarbeit, Stabilität und Sicherheit beeinträchtigen;

    F.

    in der Erwägung, dass im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments 2014-2020, das über einen Gesamthaushalt von 15,4 Mrd. EUR verfügt, 741 bis 906 Mio. EUR für regionale Projekte in der Östlichen Nachbarschaft zugeteilt werden; in der Erwägung, dass die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU und den Nachbarschaftsländern und regionale Projekte in der südlichen Nachbarschaft sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit anderen im Rahmen dieses Instruments verfügbaren Mitteln finanziert werden;

    G.

    in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vom 18. November 2015 mitgeteilt hat, eine eingehende Bewertung mit dem Ziel vornehmen zu wollen, Optionen auszuarbeiten, darunter auch ein Instrument, das dem Finanzbedarf der Nachbarschaftsländer besser und effizienter gerecht werden soll;

    Stärkung der interregionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit unter den östlichen Partnerländern

    1.

    betont, dass die Länder der östlichen Partnerschaft miteinander sowie mit der Europäischen Union kulturell und historisch gesehen eng verbunden sind und ein gemeinsames europäisches Erbe und Werte aufweisen;

    2.

    betont, dass die wirtschaftliche Integration der Länder der östlichen Partnerschaft gegenwärtig relativ gering ist; hebt hervor, dass eine vertiefte Marktintegration unter den Ländern der Östlichen Partnerschaft das Wirtschaftswachstum in diesem Gebiet anregen und außerdem politische Vorteile mit sich bringen und zum Aufbau von Vertrauen und zur Aussöhnung in der gesamten Region beitragen würde;

    3.

    ist der Ansicht, dass die Parlamentarische Versammlung EURONEST ihre Bemühungen verstärken sollte, die Entwicklung von Beziehungen unter den Partnerländern zu fördern, da das Hauptziel der Östlichen Partnerschaft die politische und wirtschaftliche Integration der Partner mit der Europäischen Union ist; begrüßt, dass in der gemeinsamen Erklärung vom 18. November 2015 zur Überprüfung der ENP die Notwendigkeit betont wird, die Beziehungen zwischen Nachbarn zu stärken; bedauert jedoch, dass die multilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft kaum erwähnt wird;

    4.

    fordert die EU und die osteuropäischen Partnerländer auf, sich nachdrücklich für die Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Förderung der regionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit einzusetzen; ist der Ansicht, dass dies auf der Grundlage einer Analyse der Faktoren, die die Entwicklung der intraregionalen wirtschaftlichen Integration behindern, der gemeinsamen Interessen und der Gebiete, die aus dieser Entwicklung am meisten Nutzen ziehen würden, erfolgen sollte;

    5.

    betont, dass die Einrichtung bilateraler vertiefter und umfassender Freihandelszonen mit der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau ein entscheidendes Instrument für eine moderne, transparente und vorhersehbare Annäherung des Handels und der Rechtsvorschriften sowie für ausländische Direktinvestitionen ist, die die Schaffung von Arbeitsplätzen und langfristiges Wachstum zur Folge haben; ist der Überzeugung, dass die EU und die drei assoziierten östlichen Partnerländer die Schaffung einer multilateralen Dimension unter den Ländern, die vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, anstreben könnten, um letztendlich einen Wirtschaftsraum zu schaffen, der auf den Regeln der WTO und souveränen Entscheidungen beruht, wie in der Mitteilung zur Überprüfung der ENP vom 18. November 2015 dargelegt wurde;

    6.

    erkennt an, dass die Partnerländer unterschiedliche Wege gehen können, um die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit der EU und ihren Nachbarländern zu vertiefen; ist der Ansicht, dass es dennoch Raum für mehr Zusammenarbeit zwischen der EU und den Partnerländern gibt, die keine Assoziierungsabkommen und keine vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, wobei die internationalen Verpflichtungen aller Parteien umfassend berücksichtigt werden müssen; betont, dass die Annahme internationaler Standards, unter anderem auf der Grundlage der Regeln der WTO, ein wirksamer Weg sein könnte, um technische Hindernisse aus dem Weg zu räumen; begrüßt in dieser Hinsicht den in der Mitteilung zur Überprüfung der ENP vom 18. November 2015 enthaltenen Vorschlag, Abkommen betreffend die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA) abzuschließen, die den freien Verkehr von Industrieprodukten in bestimmten Bereichen ermöglichen;

    7.

    weist auf erfolgreiche Beispiele für die wirtschaftliche Integration von Ländern in Mittel- und Osteuropa als auch im Westbalkanraum hin, die in vielen Bereichen als Vorbild für eine Vertiefung der wirtschaftlichen Integration der Länder der Östlichen Partnerschaft dienen könnten;

    8.

    betont, dass dafür ein gemeinsamer politischer Wille der östlichen Partnerländer erforderlich ist; fordert die östlichen Partnerländer daher auf, ihre Beziehungen zueinander zu überdenken, um eine vertiefte Zusammenarbeit zu erreichen; fordert die EU in diesem Zusammenhang auf, Fachwissen und Unterstützung bereitzustellen, um ihren Partnerländern bei der Prüfung neuer Möglichkeiten für eine gemeinsame wirtschaftliche Entwicklung beizustehen; ist der Ansicht, dass mit einer wachsenden Vereinheitlichung und Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen, technischer Bestimmungen und der Konformitätsbewertung, der wechselseitigen Amtshilfe in Zollfragen, der Harmonisierung des digitalen Marktes, der Vergabe öffentlicher Aufträge, des Transports sowie von Visa und Austauschmaßnahmen im Bildungsbereich, ein großes Potenzial für Wohlfahrtsgewinne einhergeht, die der Bevölkerung in allen Partnerländern zugutekommen würden, und sich dies außerdem außerordentlich positiv auf das Wirtschaftsklima als auch auf die Möglichkeiten von Wirtschaftsakteuren auswirken könnte, sich an Wertschöpfungsketten in der gesamten Region zu beteiligen;

    9.

    betont, dass die freie und ungehinderte Nutzung der Verkehrsstraßen von großer Bedeutung ist; betont, dass die Liberalisierung der Transportmittel für die Länder, die über keinen Hafen und keinen sonstigen Zugang zum Meer verfügen, außerordentlich wichtig ist;

    Finanzmittel der EU zur Stärkung der intraregionalen wirtschaftlichen Integration

    10.

    weist darauf hin, dass die EU die regionale Integration mittels der gemeinsamen Annäherung an EU-Standards und bewährte Verfahren insbesondere über das Europäische Nachbarschaftsinstrument finanziell unterstützt; verweist auf die Tatsache, dass der größte Teil des Haushalts des Europäischen Nachbarschaftsinstruments für die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und den östlichen Partnerländern verwandt wird, dass aber mit manchen Instrumenten Projekte, die entweder die gesamte Europäische Nachbarschaftspolitik oder speziell die regionale Dimension der Östlichen Partnerschaft betreffen, unterstützt werden;

    11.

    nimmt die Projekte zur Kenntnis, die im Rahmen der Programme für Regionen in der östlichen Nachbarschaft gegenwärtig verwirklicht werden; weist darauf hin, dass unklar ist, in welchem Maße diese Programme zu einer Vertiefung der intraregionalen Integration beitragen; fordert daher die Kommission auf, diese Dimension in ihre Berichterstattung aufzunehmen;

    12.

    begrüßt die Tatsache, dass mehrere EU-Programme darauf ausgerichtet sind, das Niveau von Regulierungsstandards und technischen Standards in den Ländern der Östlichen Nachbarschaft zu steigern, da dies erforderlich ist, um das Potenzial für eine Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowohl unter den Ländern der Östlichen Nachbarschaft als auch zwischen ihnen und den Mitgliedstaaten der EU zu schaffen; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, die konkreteren Vorschläge zur Modernisierung und strategischen Abstimmung der technischen Unterstützungsinstrumente (TAIEX und Twinning) vorzulegen, die in der gemeinsamen Erklärung vom 18. November 2015 angekündigt wurden; ist der Überzeugung, dass die technische Unterstützung der EU nicht nur auf bilateraler, sondern auch auf multilateraler Grundlage erfolgen sollte, um die Koordinierung sicherzustellen und um zur Schaffung gemeinsamer ordnungspolitischer Vorschriften in der gesamten Region beizutragen;

    13.

    begrüßt, dass die Kommission ab dem kommenden Jahr die Fazilität der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) für kleine und mittelständische Unternehmen umsetzen will, über die innerhalb der kommenden 10 Jahre ungefähr 200 Mio. EUR in Form von Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt bereitgestellt werden; weist darauf hin, dass erwartet wird, dass mit dieser Fazilität in den drei Ländern der Östlichen Partnerschaft, die eine vertiefte und umfassenden Freihandelszone mit der EU haben, im Bereich der KMU neue Investitionen im Wert von mindestens 2 Mrd. EUR angestoßen werden; betont, dass ein ungenügender Zugang zu Finanzmitteln oft eine der größten Herausforderungen ist, vor die sich KMU gestellt sehen; fordert die EU auf sicherzustellen, dass die Mittel unverzüglich bei den KMU eintreffen, und zu gewährleisten, dass die Unterstützung durch die EU für die Begünstigten eindeutig erkennbar ist und die KMU die Fazilität als solche wahrnehmen; fordert die Kommission auf zu prüfen, ob im Rahmen der Fazilität Beihilfen zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit vergeben werden können;

    14.

    ist der Ansicht, dass die Unterstützung allein durch die EU nicht ausreichend ist, da die Organe der EU und insbesondere die Europäische Investitionsbank auf Partnerbanken in den Finanzmärkten vor Ort angewiesen sind, um die Darlehen auszubezahlen; fordert die Partnerländer nachdrücklich auf, die grundlegenden Reformen abzuschließen, die erforderlich sind, damit KMU angemessene Marktbedingungen vorfinden;

    15.

    begrüßt die Bemühungen der von der Kommission koordinierten Plattform 2 der Östlichen Partnerschaft „Wirtschaftliche Integration und Konvergenz mit der EU-Politik“, die ein Forum für Dialog darstellt, mit dem ein Beitrag zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Entwicklung einer freien Marktwirtschaft in den Partnerländern geleistet werden soll; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Mandat der Plattform zu stärken und sie in eine strategische Einrichtung umzuwandeln, die Bereiche festlegt, in denen sich der Austausch bewährter Verfahren und die Annäherung von Standards am günstigsten auf die wirtschaftliche Integration nicht nur mit der EU, sondern auch auf intraregionaler Ebene auswirken würde;

    16.

    begrüßt den Vorschlag, wonach die EU ihre Partner bei der Modernisierung ihrer Volkswirtschaften unterstützen sollte, um nachhaltiges Wachstum zu verwirklichen, wie in der gemeinsamen Erklärung vom 18. November 2015 angekündigt wurde; schlägt vor, im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik eine wirksame Zusammenarbeit im Zusammenhang mit bilateralen Projekten zur Umsetzung des Assoziationsabkommens und mit Unterstützung durch Sachverständige aus den Mitgliedstaaten zu fördern und aufrechtzuerhalten;

    17.

    ist der Ansicht, dass die Parlamente der Länder der Östlichen Partnerschaft und das Europäische Parlament in diesen strategischen Ansatz einbezogen werden sollten und dass die Parlamentarische Versammlung EURONEST dazu wertvolle Beiträge leisten könnte;

    18.

    weist die Kopräsidenten an, diese Entschließung an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den EAD, die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten und die Länder der Östlichen Partnerschaft weiterzuleiten.


    (1)  Angenommen am 22. März 2016 in Brüssel, Belgien.

    (2)  Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2015)0272.


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