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Document 62015FA0049
Case F-49/15: Judgment of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 11 April 2016 — FU v Commission (Civil Service — Disciplinary procedure — Disciplinary Board — Member of the temporary staff of the Court of Auditors appointed as a probationary official of the Commission — Change in place of employment — Simultaneous applications for allowance for resettlement in the home country and installation allowance in Brussels — Application for reimbursement of the removal expenses from Luxembourg to the home country — OLAF enquiry — Disciplinary penalty — Classification in a lower function group without downgrading — Article 25 of Annex IX to the Staff Regulations — Manifest error of assessment — Failure to comply with the adversarial principle — New fact — Obligation to reopen the disciplinary procedure — Proportionality of the penalty — Procedural time limit)
Rechtssache F-49/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. April 2016 — FU/Kommission (Öffentlicher Dienst — Disziplinarverfahren — Disziplinarrat — Zum Beamten auf Probe bei der Kommission ernannter Bediensteter auf Zeit des Rechnungshofs — Wechsel des Dienstorts — Keine Mitteilung über den Wechsel des Dienstorts an die Verwaltung des Rechnungshofs — Gleichzeitige Beantragung der Beihilfe für die Wiedereinrichtung im Herkunftsland und der Beihilfe für die Einrichtung in Brüssel — Antrag auf Erstattung der Kosten für den Umzug von Luxemburg in das Herkunftsland — Untersuchung durch OLAF — Disziplinarstrafe — Einstufung in eine niedrigere Funktionsgruppe ohne Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe — Art. 25 des Anhangs IX des Statuts — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Nichtbeachtung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens — Neue Tatsache — Verpflichtung, das Disziplinarverfahren wieder aufzunehmen — Verhältnismäßigkeit der Strafe — Verfahrensfrist)
Rechtssache F-49/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. April 2016 — FU/Kommission (Öffentlicher Dienst — Disziplinarverfahren — Disziplinarrat — Zum Beamten auf Probe bei der Kommission ernannter Bediensteter auf Zeit des Rechnungshofs — Wechsel des Dienstorts — Keine Mitteilung über den Wechsel des Dienstorts an die Verwaltung des Rechnungshofs — Gleichzeitige Beantragung der Beihilfe für die Wiedereinrichtung im Herkunftsland und der Beihilfe für die Einrichtung in Brüssel — Antrag auf Erstattung der Kosten für den Umzug von Luxemburg in das Herkunftsland — Untersuchung durch OLAF — Disziplinarstrafe — Einstufung in eine niedrigere Funktionsgruppe ohne Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe — Art. 25 des Anhangs IX des Statuts — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Nichtbeachtung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens — Neue Tatsache — Verpflichtung, das Disziplinarverfahren wieder aufzunehmen — Verhältnismäßigkeit der Strafe — Verfahrensfrist)
ABl. C 191 vom 30.5.2016, p. 48–49
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
30.5.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 191/48 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. April 2016 — FU/Kommission
(Rechtssache F-49/15) (1)
((Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - Disziplinarrat - Zum Beamten auf Probe bei der Kommission ernannter Bediensteter auf Zeit des Rechnungshofs - Wechsel des Dienstorts - Keine Mitteilung über den Wechsel des Dienstorts an die Verwaltung des Rechnungshofs - Gleichzeitige Beantragung der Beihilfe für die Wiedereinrichtung im Herkunftsland und der Beihilfe für die Einrichtung in Brüssel - Antrag auf Erstattung der Kosten für den Umzug von Luxemburg in das Herkunftsland - Untersuchung durch OLAF - Disziplinarstrafe - Einstufung in eine niedrigere Funktionsgruppe ohne Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe - Art. 25 des Anhangs IX des Statuts - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Nichtbeachtung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens - Neue Tatsache - Verpflichtung, das Disziplinarverfahren wieder aufzunehmen - Verhältnismäßigkeit der Strafe - Verfahrensfrist))
(2016/C 191/69)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: FU (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und C. Ehrbar, dann C. Ehrbar und F. Simonetti)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, gegen den Kläger wegen angeblich wahrheitswidriger Angaben mit dem Ziel, die Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten gezahlt zu bekommen, die Disziplinarmaßnahme der Neueinstufung in die Besoldungsgruppe AST 5 zu verhängen, obwohl er in der Besoldungsgruppe AD 5 ernannt worden war
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
FU trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen. |
(1) ABl. C 190 vom 8.6.2015, S. 36.