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Document C2016/184/06

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8000 — DCC/Dansk Fuels) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 184 vom 21.5.2016, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.5.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 184/6


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8000 — DCC/Dansk Fuels)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2016/C 184/06)

    1.

    Am 13. Mai 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen DCC Plc. („DCC“, Irland) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Dansk Fuels A/S („Dansk Fuels“, Dänemark).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    DCC ist mit vier Sparten in den Bereichen Technologie, Gesundheitsversorgung, Umwelt und Energie tätig. In Dänemark vertreibt das Unternehmen Shell-Kraftstoffe auf dem Großhandelsmarkt für raffinierte Ölprodukte.

    Dansk Fuels ist in Dänemark im Nichteinzelhandelsverkauf von Flugtreibstoffen und raffinierten Ölprodukten sowie im Einzelhandelsverkauf von Kraftstoffen tätig.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8000 — DCC/Dansk Fuels per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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