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Документ 52016XC0422(06)

Genehmigung staatlicher Beihilfen nach den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werdenText von Bedeutung für den EWR, außer dass Erzeugnisse betroffen sind, die in Anhang I des Vertrages genannt sind

ABl. C 142 vom 22.4.2016г., стр. 13—17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 142/13


Genehmigung staatlicher Beihilfen nach den Artikeln 107 und 108 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR, außer dass Erzeugnisse betroffen sind, die in Anhang I des Vertrages genannt sind)

(2016/C 142/02)

Datum der Annahme der Entscheidung

04.02.2016

Nummer der Beihilfe

SA.41935 (2015/N)

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

BAYERN

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Bayern: Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte in ländlichen Gebieten

Rechtsgrundlage

Richtlinie Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014-2020 in Bayern,

Nationale Rahmenregelung,

Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Nr. 2014DE06RDRP004,

Art. 23 und 44 BayHO

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Beihilfen für Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten, Sektorale Entwicklung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Haushaltsmittel insgesamt: EUR 120 (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

bis zum 31.12.2019

Wirtschaftssektoren

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT; FISCHEREI

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

7 Ämter für ländliche Entwicklung

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, Infanteriestr. 1, 80797 München

Sonstige Angaben

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen sind, finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm.

Datum der Annahme der Entscheidung

05.02.2016

Nummer der Beihilfe

SA.42292 (2015/N)

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

NIEDERSACHSEN

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Grünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie über die Gewährung von Erschwernisausgleich gemäß der Verordnung über den Erschwernisausgleich für Grünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Erschwernisausgleichsverordnung-Grünland — EA-VO-Grünland)

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG, Agrarumweltverpflichtungen, Nachteile in bestimmten Gebieten

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Haushaltsmittel insgesamt: EUR 15,6 (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

bis zum 31.12.2020

Wirtschaftssektoren

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT; FISCHEREI

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Landwirtschaftskammer Niedersachsen — Natur und Landschaft —

Mars-la-Tour-Straße 1-13, D-26121 Oldenburg

Sonstige Angaben

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen sind, finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm.

Datum der Annahme der Entscheidung

17.02.2016

Nummer der Beihilfe

SA.42407 (2015/N)

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

BAYERN

Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Bayern: Einzelbetriebliche Investitionsförderung — nicht KMU

Rechtsgrundlage

Richtlinie: Einzelbetriebliche Investitionsförderung — Agrarinvestitionsförderprogramm

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Jährliche Mittel: EUR 1 (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

40 %

Laufzeit

bis zum 31.12.2016

Wirtschaftssektoren

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT; FISCHEREI

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg

Adolf-Kolping-Platz 1, 93326 Abensberg

Sonstige Angaben

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen sind, finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm.

Datum der Annahme der Entscheidung

01.02.2016

Nummer der Beihilfe

SA.42422 (2015/N)

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

BAYERN

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Bayern — Richtlinien zum Bibermanagement

Rechtsgrundlage

Richtlinien zum Bibermanagement

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Beihilfen zum Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden, Beihilfen zur Beseitigung von Waldschäden, die durch unter das Gesetz fallende Tiere verursacht wurden, Umweltschutz, Sektorale Entwicklung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Haushaltsmittel insgesamt: EUR 2,7 (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

bis zum 31.12.2020

Wirtschaftssektoren

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT; FISCHEREI

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Untere Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern und Kreisfreien Städten in Bayern

Sonstige Angaben

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen sind, finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm.

Datum der Annahme der Entscheidung

08.03.2016

Nummer der Beihilfe

SA.42886 (2015/N)

Mitgliedstaat

Österreich

Region

NIEDEROESTERREICH

Mischgebiete

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Richtlinie des Landes Niederösterreich für Naturschutz-Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 — 2020

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Niederösterreich für Naturschutz-Projektförderungen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 — 2020

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Beihilfen für die Zusammenarbeit in ländlichen Gebieten, Beihilfen für Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Haushaltsmittel insgesamt: EUR 25,2735 (in Mio.)

Jährliche Mittel: EUR 4,2123 (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

bis zum 31.12.2020

Wirtschaftssektoren

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Naturschutz

Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Sonstige Angaben

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen sind, finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm.


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