EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62013TA0570

Rechtssache T-570/13: Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2016 — Agriconsulting Europe/Kommission (Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Ausschreibungsverfahren — Operative technische Unterstützung im Hinblick auf den Aufbau und die Verwaltung eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ — Ablehnung des Angebots eines Bieters — Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter — Ungewöhnlich niedriges Angebot — Außervertragliche Haftung)

ABl. C 98 vom 14.3.2016, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 98/31


Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2016 — Agriconsulting Europe/Kommission

(Rechtssache T-570/13) (1)

((Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Operative technische Unterstützung im Hinblick auf den Aufbau und die Verwaltung eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Ungewöhnlich niedriges Angebot - Außervertragliche Haftung))

(2016/C 098/40)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Agriconsulting Europe SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Sciaudone)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Cappelletti und L. Di Paolo)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des aufgrund von Unregelmäßigkeiten, die die Kommission im Rahmen der Ausschreibung „Aufbau eines Netzwerks für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft ‚Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit‘“ (AGRI-2012-PEI-01) begangen haben soll, angeblich entstandenen Schadens

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Agriconsulting Europe SA trägt ihre eigenen sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 367 vom 14.12.2013.


Top