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Document 52015TA1217(07)
Report on the annual accounts of the Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking for the financial year 2014, together with the Joint Undertaking’s replies
Bericht über den Jahresabschluss 2014 des Gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens
Bericht über den Jahresabschluss 2014 des Gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens
ABl. C 422 vom 17.12.2015, p. 61–69
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
17.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 422/61 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2014 des Gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens
(2015/C 422/07)
INHALT
|
Ziffer |
Seite |
Einleitung |
1-4 |
62 |
Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung |
5 |
62 |
Zuverlässigkeitserklärung |
6-13 |
62 |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
11 |
64 |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge |
12 |
64 |
Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement |
14-16 |
64 |
Haushaltsvollzug |
14-15 |
64 |
Mehrjährige Finanzierung |
16 |
64 |
Sonstige Bemerkungen |
17-20 |
64 |
Schlüsselkontrollen und Überwachungssysteme |
17 |
64 |
Rechtsrahmen |
18 |
65 |
Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission |
19-20 |
65 |
Weiterverfolgung früherer Bemerkungen |
21-24 |
65 |
Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Ergebnissen von Forschungsprojekten |
21-22 |
65 |
Interessenkonflikte |
23 |
65 |
Zweite Zwischenbewertung durch die Kommission |
24 |
66 |
EINLEITUNG
1. |
Das Gemeinsame Unternehmen zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für innovative Arzneimittel (Gemeinsames Unternehmen IMI) mit Sitz in Brüssel wurde im Dezember 2007 (1) für einen Zeitraum von 10 Jahren gegründet. Es arbeitete seit dem 16. November 2009 autonom. Im Mai 2014 (2) hob der Rat die Gründungsverordnung auf und betraute das nunmehr als Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (Gemeinsames Unternehmen IMI2) (3) bezeichnete Gemeinsame Unternehmen mit neuen Aufgaben innerhalb des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (4). Gleichzeitig verlängerte der Rat die Bestandsdauer des Gemeinsamen Unternehmens für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024. |
2. |
Das Ziel des Gemeinsamen Unternehmens IMI innerhalb des Siebten Rahmenprogramms (5) besteht darin, die Effizienz und Wirksamkeit der Arzneimittelentwicklung erheblich zu verbessern und auf lange Sicht zu erreichen, dass der Pharmaziesektor wirksamere und sicherere innovative Arzneimittel herstellt. Im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ ist es Ziel des Gemeinsamen Unternehmens IMI2, die Gesundheit zu verbessern, indem die Entwicklung innovativer Arzneimittel und der Zugang der Patienten zu diesen Arzneimitteln beschleunigt wird, insbesondere in Bereichen, in denen unerfüllter medizinischer oder gesellschaftlicher Bedarf besteht. Zu diesem Zweck fördert das Gemeinsame Unternehmen die Zusammenarbeit der zentralen Akteure, die Forschung auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge betreiben, darunter Hochschulen, die pharmazeutische Industrie und andere Branchen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Patientenorganisationen und Regulierungsstellen im Bereich Arzneimittel (6). |
3. |
Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind die Europäische Union, vertreten durch die Kommission, und der Europäische Dachverband der Arzneimittelunternehmen und -verbände (EFPIA). Andere Mitglieder und assoziierte Partner können sich dem Programm ebenfalls anschließen. |
4. |
Der maximale Beitrag der EU zum Gemeinsamen Unternehmen IMI, der die laufenden Kosten und den Aufwand für Forschungstätigkeiten deckt, beträgt 1 Milliarde Euro, die aus Mitteln des Siebten Rahmenprogramms aufgebracht werden. Im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ wird sich der Finanzbeitrag der Union zum Gemeinsamen Unternehmen IMI2 auf bis zu 1,638 Milliarden Euro belaufen, davon bis zu 1,425 Milliarden Euro, um dem Beitrag (7) der pharmazeutischen Industrie, und bis zu 213 Millionen Euro, um den Beiträgen anderer Unternehmen zu entsprechen, die als assoziierte Partner am Gemeinsamen Unternehmen IMI 2 teilnehmen. Die Mitglieder leisten zu gleichen Teilen Beiträge zu den laufenden Kosten des Gemeinsamen Unternehmens IMI2, die 85,2 Millionen Euro nicht übersteigen sollten. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
5. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Prüfung von Vorgängen auf der Ebene des Gemeinsamen Unternehmens und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
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13. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT
Haushaltsvollzug
14. |
Im Haushaltsplan 2014 waren 223 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen und 171 Millionen Euro an Mitteln für Zahlungen ausgewiesen. Die Ausführungsrate betrug bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen insgesamt 92,4 % (2013: 99,5 %) bzw. 73,9 % (2013: 97,5 %). |
15. |
Bei den operativen Tätigkeiten belief sich Ausführungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen auf 93 % bzw. 74 % (13). Für die Mittel für Verpflichtungen wurden allerdings globale Mittelbindungen vorgenommen, d. h., entsprechende Finanzhilfevereinbarungen wurden bis Ende 2014 nicht unterzeichnet. |
Mehrjährige Finanzierung
16. |
Die in den Jahren 2008-2013 zum RP7 durchgeführten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen führten zur Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen über insgesamt 897 Millionen Euro, was 93 % des maximalen EU-Beitrags zum Gemeinsamen Unternehmen für Forschungstätigkeiten entspricht. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
Schlüsselkontrollen und Überwachungssysteme
17. |
Die Durchführung operativer Ex-ante-Kontrollen zur Zahlung von Projektkosten war in den folgenden kritischen Bereichen nicht ausreichend dokumentiert:
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Rechtsrahmen
18. |
Die Finanzregelung des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 wurde am 7. Juli 2014 auf der Grundlage der Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften (14) und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 557/2014 des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 angenommen. |
Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission
19. |
Im Januar 2014 schloss der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission eine Prüfung der Projektüberwachung und der Berichterstattung über die operative Leistung beim Gemeinsamen Unternehmen IMI ab. Im April 2015 waren die vereinbarten Maßnahmen zur Umsetzung aller Empfehlungen auf den Weg gebracht worden (15). Der IAS überwacht die Durchführung des Aktionsplans; 2015 wird voraussichtlich eine Bewertung im Hinblick auf den Abschluss der Empfehlungen vorgenommen werden. |
20. |
Ferner wurden Anfang 2015 zwei Prüfungen abgeschlossen, eine zu den Ex-ante-Kontrollen operativer Ausgaben und eine zur Risikobewertung. Das Gemeinsame Unternehmen IMI hat die Empfehlungen zu den Ex-ante-Kontrollen im Wege eines vom IAS akzeptierten Aktionsplans umgesetzt. |
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN
Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Ergebnissen von Forschungsprojekten
21. |
Für die Überwachung von und Berichterstattung über die Ergebnisse von Forschungsprojekten (16) verwendet das Gemeinsame Unternehmen IMI seine eigenen Instrumente, um die Forschungsergebnisse in das globale Berichtssystem der Kommission einzubeziehen. Der aktuellste Monitoring-Bericht der Kommission zum Siebten Rahmenprogramm, der im März 2015 (17) veröffentlicht wurde, enthält erstmals quantitative Daten zu den Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens IMI (18). Zu den qualitativen Daten ist festzuhalten, dass das Gemeinsame Unternehmen zusätzlich zu den auf seiner Website bereitgestellten Informationen eine halbjährliche bibliometrische Analyse laufender Projekte vornimmt (19), mit der veröffentlichte Forschungsergebnisse, die auf IMI-geförderte Projekte zurückgehen, mit denen anderer ausgewählter öffentlich-privater Partnerschaften verglichen werden sollen. Außerdem hat das Gemeinsame Unternehmen IMI zentrale Leistungsindikatoren für die verschiedenen Aspekte der Projektverwirklichung entwickelt und misst die Fortschritte auf dieser Grundlage. |
22. |
Im Rechtsrahmen für das Programm „Horizont 2020“ wird eine spezifische Überwachung von Forschungsergebnissen vorgeschrieben, die auf quantitativen und — sofern angebracht — qualitativen Nachweisen beruht, einschließlich der Fortschritte hinsichtlich der Leistungsindikatoren (20). Zur Einhaltung der Vorschriften des Programms „Horizont 2020“ und zur Verbesserung des Beitrags zur Verbreitung der RP7-Forschungsergebnisse muss die Zusammenarbeit zwischen dem Gemeinsamen Unternehmen und der Kommission so weit wie möglich ausgebaut werden (21). Besonderes Augenmerk ist dabei auf die stärkere Einbeziehung der Daten des Gemeinsamen Unternehmens IMI in die Systeme der Kommission zu legen. |
Interessenkonflikte
23. |
Die Kommission entwickelt derzeit eine gemeinsame Vorlage für die Gemeinsamen Unternehmen. Inzwischen bleibt das Verfahren des Gemeinsamen Unternehmens IMI in Kraft. |
Zweite Zwischenbewertung durch die Kommission
24. |
Die Empfehlungen der zweiten Zwischenbewertung durch die Kommission wurden dem Verwaltungsrat am 29. Oktober 2013 vorgelegt. Es wurde eine Weiterverfolgung der Empfehlungen vorgeschlagen und einige zentrale Maßnahmen (22) in den jährlichen Durchführungsplan 2014 aufgenommen. Der Exekutivdirektor hat dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Weiterbehandlung der Empfehlungen berichtet. Empfehlungen zur Einrichtung des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 (23) werden derzeit umgesetzt, und es gibt Pläne, wonach das Programmbüro bis Ende 2015 eine konsolidierte Weiterverfolgung und Bewertung der durchgeführten Maßnahmen vornehmen soll. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 6. Oktober 2015 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) Verordnung (EG) Nr. 73/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 38).
(2) Verordnung (EU) Nr. 557/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 54).
(3) In diesem Bericht wird die Bezeichnung Gemeinsames Unternehmen „Initiative Innovative Arzneimittel“ verwendet, sofern nicht zwischen den beiden Programmen unterschieden werden muss.
(4) Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104) erlassen wurde, ist das Programm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2014-2020. In diesem Programm wird die gesamte bestehende Forschungs- und Innovationsförderung der EU gebündelt.
(5) Das mit Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommene Siebte Rahmenprogramm (ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1) bündelt alle forschungsverwandten EU-Initiativen unter einem Dach und spielt dadurch eine zentrale Rolle im Streben nach Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.
(6) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten, Tätigkeiten und Ressourcen des Gemeinsamen Unternehmens zusammenfassend dargestellt.
(7) In Artikel 13 Absatz 3 des Anhangs zur Verordnung (EU) Nr. 557/2014 heißt es: „Die operativen Kosten des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 werden durch folgende Beiträge gedeckt: a) einen Finanzbeitrag der Union; b) Sachbeiträge der anderen Mitglieder als der Union und der assoziierten Partner (…), die den Kosten entsprechen, die ihnen bei der Durchführung der indirekten Maßnahmen (…) entstehen, abzüglich des Beitrags des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 und eines etwaigen sonstigen Finanzbeitrags der Union zu diesen Kosten.“
(8) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(9) Der Bericht über den Haushaltsvollzug umfasst die Übersichten über die Ausführung des Haushaltsplans, eine Zusammenfassung der Haushaltsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(10) ABl. L 38 vom 7.2.2014, S. 2.
(11) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(12) Artikel 47 der Verordnung (EU) Nr. 110/2014.
(13) Die 2014 für Verwaltungsausgaben verfügbaren Mittel beliefen sich 8,9 Millionen Euro. Das Gemeinsame Unternehmen IMI erzielte bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen Ausführungsraten von 84 % bzw. 70 %.
(14) Verordnung (EU) Nr. 110/2014.
(15) Dazu zählen die zwei als „sehr wichtig“ eingestuften Empfehlungen zur „Überprüfung der Gestaltung und Berichterstattung betreffend Ziele und zentrale Leistungsindikatoren“ sowie zum „Ausbau der Projektüberwachung und IT-Systeme zur Verbesserung der Berichterstattung“. Einige Maßnahmen zur zuletzt genannten Empfehlung sind noch im Gange.
(16) Siehe Ziffer 21 des Berichts des Hofes über den Jahresabschluss 2013 (ABl. C 452 vom 16.12.2014, S. 67).
(17) http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/fp7_monitoring_reports/7th_fp7_monitoring_report.pdf#view=fit&pagemode=none
(18) Im Monitoringbericht der Europäischen Kommission werden diese Angaben in aggregierten Zahlen dargestellt, die auch die Angaben der anderen Gemeinsamen Technologieinitiativen enthalten.
(19) http://www.imi.europa.eu/sites/default/files/uploads/documents/BibliometricsReport5.pdf
(20) Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 über „Horizont 2020“ und Anhang II (Leistungsindikatoren) des Beschlusses 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965).
(21) Siehe den an das Europäische Parlament und den Rat gerichteten Jahresbericht der Europäischen Kommission über die Tätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen zur Umsetzung der gemeinsamen Technologieinitiativen (COM(2013) 935 final).
(22) U. a. Überprüfung der Kommunikationsstrategie, Darstellung sozioökonomischer Auswirkungen in den zentralen Leistungsindikatoren, stärkere Einbeziehung der Industrie und insbesondere von KMU, Steigerung der Flexibilität bei der Einleitung von Aufforderungen und Nutzung von Nicht-EU-Sachbeiträgen.
(23) U. a. Einbeziehung von Industrieakteuren, die mit der Gesundheitsversorgung in Zusammenhang stehen, erhöhte Flexibilität und Transparenz im Bereich der Leitung.
ANHANG
Gemeinsames Unternehmen „Initiative innovative Arzneimittel“ (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Auszüge aus Artikel 187 und 188 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Die Union kann gemeinsame Unternehmen gründen oder andere Strukturen schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union erforderlich sind. Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses die in Artikel 187 vorgesehenen Bestimmungen fest. Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die in den Artikeln 183, 184 und 185 vorgesehenen Bestimmungen fest. Für die Verabschiedung der Zusatzprogramme ist die Zustimmung der daran beteiligten Mitgliedstaaten erforderlich. |
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Zuständigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens Verordnung (EU) Nr. 557/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Initiative Innovative Arzneimittel 2“ (ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 54). |
Ziele Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 557/2014 des Rates verfolgt das Gemeinsame Unternehmen IMI2 folgende Ziele:
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Leitungsstruktur |
Leitungsgremien des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 sind i) der Verwaltungsrat, ii) der Exekutivdirektor, iii) der Wissenschaftliche Beirat, iv) die Gruppe der Vertreter der Staaten, und v) das Forum der Interessenträger. Der Verwaltungsrat kann weitere Beratergruppen einrichten. Dem Verwaltungsrat gehören zehn Mitglieder an, und zwar jeweils fünf der beiden Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens IMI, nämlich der Europäischen Union (vertreten durch die Europäische Kommission) und des Europäischen Dachverbands der Arzneimittelunternehmen und -verbände (EFPIA). Der Verwaltungsrat trägt die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung und die Geschäfte des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 und überwacht die Durchführung seiner Tätigkeiten. Der Exekutivdirektor ist das oberste ausführende Organ für die laufende Geschäftsführung des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 gemäß den Beschlüssen des Verwaltungsrats. Er wird von einem Programmbüro unterstützt. Der Exekutivdirektor ist der rechtliche Vertreter des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 und führt den Haushaltsplan des Gemeinsamen Unternehmens aus. Der Wissenschaftliche Beirat, die Gruppe der Vertreter der Staaten und das Forum der Interessenträger bilden die beratenden Gremien des Gemeinsamen Unternehmens IMI2. Eine vom Verwaltungsrat eingerichtete Gruppe für Strategiefragen sorgt für die Koordinierung der Arbeiten des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 in bestimmten strategischen Bereichen und für eine transparentere und effektivere Entwicklung neuer Themen. |
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Dem Gemeinsamen Unternehmen 2014 zur Verfügung stehende Mittel |
Haushalt 22 3 2 94 603 Euro für Mittelbindungen, 17 0 8 01 250 Euro für Zahlungen. In den Beträgen berücksichtigt sind aus dem Haushaltsjahr 2013 übertragene Mittel sowie die Überarbeitung nach Errichtung des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 ab dem 27.6.2014. Personalbestand am 31. Dezember 2014 34 der 37 im Stellenplan vorgesehenen Planstellen (29 Zeitbedienstete und 8 Vertragsbedienstete) waren besetzt. 80 % dieser Ressourcen sind direkt operativen Tätigkeiten zugewiesen. |
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Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2014 |
Siehe Jährlicher Tätigkeitsbericht 2014 des Gemeinsamen Unternehmens IMI unter www.imi.europa.eu |
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Quelle: Angaben des Gemeinsamen Unternehmens IMI2. |
DIE ANTWORT DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS
Grundlage für das uneingeschränkte Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Grundlage für das uneingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
Ziffern 11 und 12
Das Gemeinsame Unternehmen IMI begrüßt die positive Schlussfolgerung des Hofes bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit aller dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge.
Das Gemeinsame Unternehmen IMI verpflichtet sich weiterhin, seine Finanzierung gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und mittels eines auf Vertrauen beruhenden Ansatzes mit den Projektbeteiligten zu managen und gleichzeitig eine ausreichende Kontrolle und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Dieser ausgewogene Ansatz wird außerdem zu einem erfolgreichen Ergebnis der IMI-Projekte beitragen, da viele von ihnen bereits erste beeindruckende bzw. vielversprechende Resultate hervorbringen — im Interesse der Patienten und der Gesellschaft insgesamt.
Haushaltsvollzug
Ziffer 15
Alle acht Finanzhilfevereinbarungen im Rahmen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Call 2) des Gemeinsamen Unternehmens IMI2 wurden im ersten Quartal 2015 unterzeichnet.
Schlüsselkontrollen und Überwachungssysteme
Ziffer 17
Die Ex-ante-Kontrollen zur Zahlung von Projektkosten werden in Übereinstimmung mit den Empfehlungen und dem mit dem Internen Auditdienst (IAS) der Kommission vereinbarten Aktionsplan verstärkt werden.
Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission
Ziffer 20
Es wurde ein Aktionsplan erstellt und am 6. März 2015 dem IAS zugeleitet. Der IAS hat den vorgeschlagenen Aktionsplan als angemessen erachtet. Der Aktionsplan wird von IMI gegenwärtig umgesetzt.
Weiterverfolgung früherer Bemerkungen
Ziffer 22
Die Daten zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und den Projekten von IMI wurden exportiert und sind seit September 2013 in CORDA verfügbar. Auf der Grundlage der zwischen der Europäischen Kommission und dem Gemeinsamen Unternehmen IMI2 abgeschlossenen Übertragungsvereinbarung wird derzeit die weitere Integration des IT-Systems für das Management der Aufforderungen zur Erreichung von Vorschlägen und der Projekte von IMI2 mit einem Zieldatum für die Fertigstellung bis Anfang 2016 vorbereitet.