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Document 52015TA1217(01)

    Zusammenfassung der Ergebnisse der jährlichen Prüfung 2014 des Hofes der auf dem Gebiet der Forschung tätigen europäischen Gemeinsamen Unternehmen

    ABl. C 422 vom 17.12.2015, p. 1–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 422/1


    Zusammenfassung der Ergebnisse der jährlichen Prüfung 2014 des Hofes der auf dem Gebiet der Forschung tätigen europäischen Gemeinsamen Unternehmen

    (2015/C 422/01)

    INHALT

     

    Ziffer

    Seite

    Einleitung

    1-7

    2

    Ausführungen zu den Prüfungsurteilen des Hofes

    8-11

    3

    Prüfungsergebnisse

    12-25

    3

    Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    12

    3

    Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresabschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge

    13-15

    3

    Hervorhebung eines Sachverhalts zum EU-Beitrag zu den ITER-Projektkosten

    16

    4

    Bemerkungen, die die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage stellen

    17-22

    4

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    18

    4

    Interne Kontrollen

    19-20

    5

    Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Forschungsergebnissen

    21

    5

    Zweite Zwischenbewertung durch die Kommission

    22

    5

    Schlussfolgerungen

    23-24

    5

    ANHANG I —

    Einnahmen der Gemeinsamen Unternehmen (Geschätzte Haushaltsmittel, festgestellte Forderungen und vereinnahmte Beträge) und Stellenpläne

    6

    ANHANG II —

    Bemerkungen des Hofes zum Haushaltsjahr 2014

    8

    EINLEITUNG

    1.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnungen für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der diesen Rechnungen zugrunde liegenden Vorgänge von acht auf dem Gebiet der Forschung tätigen europäischen Gemeinsamen Unternehmen geprüft (1):

    Fusion for Energy — F4E (ITER) — Entwicklung der Fusionsenergie;

    Clean Sky — umweltfreundliche Luftverkehrstechnologien;

    Artemis — eingebettete IKT-Systeme (2);

    IMI — Initiative für innovative Arzneimittel;

    ENIAC — Nanoelektronik (3);

    FCH — Brennstoffzellen und Wasserstoff;

    SESAR — Single European Sky Air Traffic Management Research (Forschung zum Luftverkehrsleitsystem für den einheitlichen europäischen Luftraum) sowie

    ECSEL — Elektronikkomponenten und -systeme (4).

    2.

    Neben der Europäischen Union (vertreten durch die Kommission) können verschiedene öffentliche und private Partner, die zur Finanzierung der Tätigkeiten der Gemeinsamen Unternehmen beitragen, Mitglieder der Gemeinsamen Unternehmen sein. Die Gemeinsamen Unternehmen folgen entweder einem zweigliedrigen Modell mit Beteiligung der Europäischen Kommission und der Industrie oder einem dreigliedrigen Modell mit zusätzlicher Beteiligung der Mitgliedstaaten (5). Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Forschungspolitik in bestimmten Bereichen.

    3.

    Wie in den Vorjahren prüfte der Hof die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge. Allerdings wurden in Bezug auf das Jahr 2014 die Jahresabschlüsse zweier Gemeinsamer Unternehmen (Fusion for Energy — F4E (ITER) und SESAR) im Einklang mit Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung und Artikel 107 Absatz 1 der neuen Rahmenfinanzregelung für Agenturen und sonstige Einrichtungen erstmals von einem unabhängigen externen Prüfer geprüft. Um zu einem Prüfungsurteil zu diesen Jahresabschlüssen zu gelangen, berücksichtigte der Hof die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers sowie die aufgrund der Feststellungen des Prüfers getroffenen Maßnahmen. Die Jahresabschlüsse der anderen Gemeinsamen Unternehmen prüfte der Hof selbst.

    4.

    Diese Zusammenfassung liefert einen Überblick über die Ergebnisse der die Gemeinsamen Unternehmen betreffenden jährlichen Prüfungen des Hofes für das Haushaltsjahr 2014. Sie soll die Analyse und den Vergleich der besonderen Jahresberichte des Hofes über die Jahresabschlüsse 2014 der Gemeinsamen Unternehmen erleichtern. Die Prüfungsurteile und Bemerkungen des Hofes sowie die Antworten der Gemeinsamen Unternehmen sind den veröffentlichten Fassungen der besonderen Jahresberichte zu entnehmen. Diese Zusammenfassung stellt weder einen Prüfungsbericht noch ein Prüfungsurteil dar.

    5.

    Die für die Gemeinsamen Unternehmen für 2014 geschätzten Haushaltsmittel (6) beliefen sich insgesamt auf 1,9 Milliarden Euro (2013: 2,2 Milliarden Euro) bzw. 1,6 % des Gesamthaushaltsplans 2014 der EU (2013: 1,7 %). Von den vereinnahmten Beträgen stammten 1  224 Millionen Euro (2013: 686 Millionen Euro) aus dem Gesamthaushaltsplan der EU und 204 Millionen Euro (2013: 134 Millionen Euro) von den Industriepartnern und Mitgliedern der Gemeinsamen Unternehmen. Der bei den vereinnahmten Beträgen festgestellte Anstieg ist größtenteils auf die höheren Beiträge der Kommission und des ITER-Gastgeberstaates zum Gemeinsamen Unternehmen F4E im Jahr 2014 zurückzuführen.

    6.

    Bei den Gemeinsamen Unternehmen sind 432 (2013: 414) auf Dauer und auf Zeit beschäftigte Bedienstete tätig, was weniger als 1 % aller im Gesamthaushaltsplan der EU bewilligten Planstellen für EU-Bedienstete entspricht (Einzelheiten sind Anhang I zu entnehmen).

    7.

    Während mit den Gemeinsamen Unternehmen bezogen auf den gesamten EU-Haushalt ein verhältnismäßig geringes finanzielles Risiko verbunden ist, ist das Reputationsrisiko für die Union hoch, denn die Gemeinsamen Unternehmen sind ein zentrales Instrument zur Umsetzung der EU-Forschungsstrategie, und durch ihre Konzeption als öffentlich-private Partnerschaften stehen sie im Blickpunkt der Industriezweige, mit denen sie zusammenarbeiten.

    AUSFÜHRUNGEN ZU DEN PRÜFUNGSURTEILEN DES HOFES

    8.

    Was die beiden von einem unabhängigen externen Prüfer geprüften Gemeinsamen Unternehmen betrifft, hat der Hof die Arbeiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß internationalen Prüfungsgrundsätzen überprüft. Bei der Bildung seines in den besonderen Jahresberichten abgegebenen Prüfungsurteils zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung berücksichtigte der Hof die Arbeiten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

    9.

    Der Hof erlangte auf der Grundlage der Arbeiten der privaten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angemessene Sicherheit, um seine eigenen Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung darauf zu stützen.

    10.

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge, für deren Prüfung nach wie vor ausschließlich der Hof zuständig ist, umfasst der Prüfungsansatz des Hofes analytische Prüfungsverfahren, die Prüfung von Vorgängen auf der Ebene des Gemeinsamen Unternehmens und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen und der Jährlichen Tätigkeitsberichte. Bei der Prüfung 2014 lag das Hauptaugenmerk erneut auf den Ex-post-Prüfungen.

    11.

    Für die restlichen sechs Gemeinsamen Unternehmen führte der Hof wie zuvor die Prüfung sowohl der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge als auch der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung durch.

    PRÜFUNGSERGEBNISSE

    Prüfungsurteile zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    12.

    Die endgültigen Jahresabschlüsse der Gemeinsamen Unternehmen stellen ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Finanzordnungen und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteile zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresabschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge

    13.

    Nach Beurteilung des Hofes waren bei fünf (F4E, Clean Sky, FCH, IMI und SESAR) der acht Gemeinsamen Unternehmen die den Jahresabschlüssen für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    14.

    Im Fall der Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC wurde die Prüfung der Projektkostenaufstellungen im Rahmen der geltenden Verwaltungsvereinbarungen den nationalen Förderstellen übertragen. Die Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC erhielten Prüfungsberichte von den nationalen Förderstellen, beurteilten jedoch nicht systematisch die Qualität dieser Prüfungen. Der Hof nahm eine Bewertung der Prüfungsstrategien, einschließlich Prüfungsberichten, von drei nationalen Förderstellen vor. In Anbetracht der angewandten Methoden war es den Gemeinsamen Unternehmen nicht möglich, eine zuverlässige gewichtete Fehlerquote oder eine Restfehlerquote zu berechnen. Infolgedessen kam der Hof zu dem Ergebnis, dass die zur Umsetzung der Ex-post-Prüfungsstrategien der Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC verfügbaren Informationen nicht ausreichen, um zu einer Schlussfolgerung dahin gehend zu gelangen, ob dieses zentrale Kontrollinstrument wirksam funktioniert (7). Der Hof gab daher ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab (8).

    15.

    Das Gemeinsame Unternehmen ECSEL hat die Projekte der Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC übernommen. Die von den Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC mit den nationalen Förderstellen der Mitgliedstaaten geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen haben nach der Zusammenführung in das Gemeinsame Unternehmen ECSEL weiterhin Bestand (9). Aufgrund des in Ziffer 14 dargelegten Sachverhalts gab der Hof auch für das Gemeinsame Unternehmen ECSEL ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, soweit von den Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC eingeleitete Projekte betroffen sind.

    Hervorhebung eines Sachverhalts zum EU-Beitrag zu den ITER-Projektkosten  (10)

    16.

    Im Fall des Gemeinsamen Unternehmens F4E wurde der EU-Beitrag zur ITER-Bauphase vom Rat im Jahr 2010 (11) auf 6,6 Milliarden Euro festgelegt. Bei diesem Betrag besteht ein erhebliches Risiko, dass er angehoben werden muss. Hauptgründe dafür sind Änderungen am Umfang der Projektleistungen und der derzeitige Zeitplan, der für unrealistisch erachtet wird. Der jüngsten Schätzung zufolge beläuft sich der Fehlbetrag bis zur Fertigstellung der Bauphase des Projekts auf 428 Millionen Euro. Die Überschreitung der Bauphase des Projekts wurde vom Gemeinsamen Unternehmen zum Zeitpunkt der Prüfung (März 2015) auf mindestens 43 Monate geschätzt. Das Gemeinsame Unternehmen arbeitet in Bezug auf diese Risiken an der Entwicklung eines Systems auf Auftragsebene, um die Kostenabweichungen regelmäßig zu überwachen, hat die Bewertung des F4E-Beitrags zum ITER-Projekt nach Fertigstellung der Bauphase jedoch noch nicht aktualisiert. Das Gemeinsame Unternehmen arbeitet derzeit allerdings an der Umsetzung eines Aktionsplans, um die größten Probleme zu beheben, die die Durchführung des Projekts gegenwärtig beeinträchtigen.

    Bemerkungen, die die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage stellen

    17.

    Der Hof brachte zu den Gemeinsamen Unternehmen 55 Bemerkungen (2013: 55) vor, in denen er wichtige Sachverhalte betonte. Ein Überblick über diese Bemerkungen ist Anhang II zu entnehmen. Die häufigsten Bemerkungen sind nachstehend zusammengefasst.

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    18.

    Die Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement betreffen in erster Linie drei Bereiche:

    Die Ausführungsrate für Haushaltsmittel, die bei den Mitteln für Verpflichtungen zwischen 90 % und 100 % (außer bei den Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC mit einer Ausführungsrate zwischen 38 % und 43 % wegen der auf sechs Monate begrenzten Ausführung von für ein ganzes Jahr veranschlagten Mitteln) und bei den Mitteln für Zahlungen zwischen 74 % und 100 % lag. Die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen betrug bei den Gemeinsamen Unternehmen FCH und IMI 74 % und beim Gemeinsamen Unternehmen SESAR 80 % und ist hauptsächlich durch Verzögerungen bei der Förderung von Projekten bedingt.

    Bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Umsetzung von Projekten erzielten die Gemeinsamen Unternehmen — mit Ausnahme des Gemeinsamen Unternehmens Artemis, bei dem die endgültige Rate der Mittelbindungen für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen lediglich 48 % (49 % zum 31. Dezember 2013) der für operative Ausgaben während der gesamten Bestandsdauer des Gemeinsamen Unternehmens insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel betrug — eine Quote zwischen 90 % und 100 %.

    Die Organe und Einrichtungen müssen jährlich einen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement (12) vorlegen. Die von den Gemeinsamen Unternehmen in diesen Berichten bereitgestellten Informationen waren nicht aufeinander abgestimmt und häufig unvollständig. Die Kommission sollte hinsichtlich Art und Inhalt der Berichte Hilfestellung geben.

    Interne Kontrollen

    19.

    Ex-post-Prüfungen sind für die Gemeinsamen Unternehmen ein zentrales Instrument zur Gewährleistung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der von den Begünstigten und/oder Partnern geltend gemachten Kosten. Alle Gemeinsamen Unternehmen (mit Ausnahme des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL (13)) haben eine Ex-post-Prüfungsstrategie angenommen, wobei fünf Gemeinsame Unternehmen unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Durchführung von Ex-post-Prüfungen beauftragt haben. In drei Fällen (siehe Ziffern 14 und 15) gab der Hof wegen der unzulänglichen Umsetzung der Ex-post-Prüfungsstrategie ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab.

    20.

    Im Fall des Gemeinsamen Unternehmens F4E stellt der Hof fest, dass erhebliche Fortschritte zu verzeichnen sind, auch wenn das Gemeinsame Unternehmen zum Zeitpunkt der Prüfung (März 2015) noch an einer Reihe wesentlicher Maßnahmen arbeitete. Der Wettbewerb bei Beschaffungsverfahren, die ein zentrales Instrument der Umsetzung des ITER-Projekts durch das Gemeinsame Unternehmen F4E sind, muss noch erhöht werden. Was die Zuschüsse angeht, so wurde — wie in den Jahren 2013 und 2012 — je Aufforderung durchschnittlich ein Vorschlag eingereicht.

    Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Forschungsergebnissen

    21.

    Die Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit den Forschungsergebnissen ist im Siebten Rahmenprogramm (RP7) geregelt, in dem ein Überwachungs- und Berichterstattungssystem festgelegt wird, das den Schutz, die Verbreitung und die Übertragung von Forschungsergebnissen umfasst. In die mit Mitgliedern und anderen Begünstigten geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen haben die Gemeinsamen Unternehmen spezifische Bestimmungen für die Rechte des geistigen Eigentums und die Verbreitung der Ergebnisse von Forschungstätigkeiten aufgenommen. Die Anwendung dieser Vorschriften wird von den Gemeinsamen Unternehmen in verschiedenen Phasen der geförderten Projekte überwacht. Im Jahr 2014 wurden hierbei erhebliche Fortschritte erzielt. Zur Einhaltung der Vorschriften des Programms „Horizont 2020“ und zur Verbesserung des Beitrags zur Verbreitung der RP7-Forschungsergebnisse, muss die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinsamen Unternehmen und der Kommission so weit wie möglich ausgebaut werden. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die stärkere Einbeziehung bestimmter Daten der Gemeinsamen Unternehmen in die Systeme der Kommission zu legen.

    Zweite Zwischenbewertung durch die Kommission

    22.

    Die Kommission führte ihre zweite Zwischenbewertung im Verlauf von 2013 und Anfang 2014 durch. Alle Gemeinsamen Unternehmen (mit Ausnahme von F4E) wurden im Hinblick auf Relevanz, Effizienz, Wirksamkeit und Qualität der Forschung bewertet. An der Umsetzung der aufgrund der Berichte angenommenen Aktionspläne wurde in allen Gemeinsamen Unternehmen gearbeitet.

    SCHLUSSFOLGERUNGEN

    23.

    Bei allen Gemeinsamen Unternehmen war die Rechnungsführung zuverlässig, doch wurde zu drei Gemeinsamen Unternehmen wegen der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge ein eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss 2014 abgegeben.

    24.

    Die Verfahren müssen verbessert werden, insbesondere die Umsetzung der Ex-post-Prüfungsstrategie, die Zusammenarbeit mit der Kommission hinsichtlich der Einbeziehung der Forschungsergebnisse und — im Fall des Gemeinsamen Unternehmens F4E — die Mechanismen zur Kostenkontrolle.


    (1)  Zwei Gemeinsame Unternehmen wurden im Jahr 2014 gegründet, nämlich das Gemeinsame Unternehmen für biobasierte Industriezweige (BBI) und das Gemeinsame Unternehmen Shift2Rail. Da diese beiden Gemeinsamen Unternehmen im Jahr 2014 von der Kommission noch nicht ihre finanzielle Autonomie erhalten haben, hat der Hof ihre Jahresrechnungen nicht geprüft.

    (2)  Am 27. Juni 2014 wurde das Gemeinsame Unternehmen Artemis mit dem Gemeinsamen Unternehmen ENIAC fusioniert und das Gemeinsame Unternehmen ECSEL gegründet. Aufgrund der Zusammenführung bezieht sich die Prüfung des Hofes zum Gemeinsamen Unternehmen Artemis auf die Rechnungsperiode vom 1. Januar bis 26. Juni 2014.

    (3)  Am 27. Juni 2014 wurde das Gemeinsame Unternehmen ENIAC mit dem Gemeinsamen Unternehmen Artemis fusioniert und das Gemeinsame Unternehmen ECSEL gegründet. Aufgrund der Zusammenführung bezieht sich die Prüfung des Hofes zum Gemeinsamen Unternehmen ENIAC auf die Rechnungsperiode vom 1. Januar bis 26. Juni 2014.

    (4)  Das Gemeinsame Unternehmen ECSEL tritt an die Stelle der Gemeinsamen Unternehmen ENIAC und Artemis und ist deren Rechtsnachfolger. Die Gemeinsamen Unternehmen ENIAC und Artemis beendeten ihre Tätigkeit offiziell am 26. Juni 2014. Die Prüfung des Hofes zum Gemeinsamen Unternehmen ECSEL bezieht sich daher auf die Rechnungsperiode vom 27. Juni bis 31. Dezember 2014.

    (5)  Zweigliedrige Gemeinsame Unternehmen sind Clean Sky, IMI, FCH und SESAR. Bei Artemis, ENIAC und ECSEL handelt es sich um dreigliedrige Gemeinsame Unternehmen. Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens Fusion for Energy — F4E (ITER) sind Euratom, vertreten durch die Europäische Kommission, die Euratom-Mitgliedstaaten und Drittländer, die mit Euratom ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen und den Wunsch geäußert haben, Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens zu werden (bis 31. Dezember 2014 die Schweiz).

    (6)  Bei den geschätzten Haushaltsmitteln handelt es sich um Mittel für Verpflichtungen (endgültiger Haushalt).

    (7)  Die Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC brachten 2014 einen gemeinsamen Aktionsplan auf den Weg, um dieses eingeschränkte Prüfungsurteil abzumildern. Dieser Plan sieht Besuche bei den nationalen Förderstellen und Prüfungen ihrer Systeme vor.

    (8)  Der Hof gibt ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, wenn er nach Erlangung ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise zu der Schlussfolgerung kommt, dass falsche Darstellungen oder Fälle von Verstößen gegen Gesetze und andere Rechtsvorschriften für den Abschluss oder die zugrunde liegenden Vorgänge wesentlich, jedoch nicht umfassend sind. Der Hof gibt außerdem ein eingeschränktes Prüfungsurteil ab, wenn er nicht in der Lage ist, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für das Prüfungsurteil zu erlangen und die möglichen Auswirkungen dieser fehlenden Möglichkeit auf den Abschluss oder die zugrunde liegenden Vorgänge wesentlich, aber nicht umfassend sind (wie in den Ziffern 14 und 15 dargelegt). Umfassende Auswirkungen sind solche, die nach Beurteilung des Prüfers nicht auf bestimmte Bestandteile, Konten oder Posten beschränkt sind oder, wenn sie doch entsprechend beschränkt sind, einen erheblichen Teil des Abschlusses betreffen oder betreffen könnten.

    (9)  Das Gemeinsame Unternehmen ECSEL setzt den von den Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC im Jahr 2014 zur Abmilderung dieses eingeschränkten Prüfungsurteils auf den Weg gebrachten gemeinsamen Aktionsplan weiter um.

    (10)  Ein Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts wird aufgenommen, um die Leser auf einen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der im Abschluss zwar nicht wesentlich falsch dargestellt, aufgrund seines Stellenwerts aber grundlegend für das Verständnis des Abschlusses durch die Nutzer ist.

    (11)  Schlussfolgerungen des Rates zum Stand des ITER-Projekts vom 7. Juli 2010 (Dok. 11902/10).

    (12)  Artikel 142 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), Artikel 93 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42) und Artikel 39 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 110/2014 der Kommission (ABl. L 38 vom 7.2.2014, S. 2).

    (13)  Das Gemeinsame Unternehmen ECSEL hat für seine eigenen Projekte noch keine Ex-post-Prüfungsstrategie angenommen.


    ANHANG I

    Einnahmen der Gemeinsamen Unternehmen (Geschätzte Haushaltsmittel, festgestellte Forderungen und vereinnahmte Beträge) und Stellenpläne

    GEMEINSAMES UNTERNEHMEN

    Übergeordnete GD

    Politikbereich

    2014

    2013

    Geschätzte Haushaltsmittel (1)

    Festgestellte Forderungen (2)

    Vereinnahmte Beträge (3)

    Stellenplan (4)  (5)

    Geschätzte Haushaltsmittel (1)

    Festgestellte Forderungen (2)

    Vereinnahmte Beträge (3)

    Stellenplan (4)

    1

    ARTEMIS (bis 26. Juni 2014)

    GD CNECT

    Forschung

    2 2 24  000

    8 63  193

    2 0 1 00  000

    (15)

    3 2 6 43  708

    3 2 6 47  545

    2 0 1 23  350

    15

    2

    CLEAN SKY

    GD Forschung und Innovation

    Forschung

    22 9 2 41  764

    18 9 3 16  793

    9 8 5 85  400

    37

    30 6 0 43  097

    22 7 0 00  428

    12 4 6 13  566

    24

    3

    ENIAC (bis 26. Juni 2014)

    GD CNECT

    Forschung

    2 7 20  633

    1 0 22  580

    5 4 1 44  250

    (15)

    17 2 6 96  508

    17 2 6 08  748

    3 6 5 29  216

    15

    4

    FUSION FOR ENERGY

    GD Forschung und Innovation

    Forschung

    1  16 8 8 25  456

    1  16 8 8 25  456

    72 0 9 17  805

    262

    1  29 7 0 13  166

    1  29 6 9 52  709

    24 5 0 02  495

    262

    5

    BRENNSTOFFZELLEN UND WASSERSTOFF — FCH

    GD Forschung und Innovation

    Forschung

    11 2 9 19  000

    10 8 3 84  000

    6 9 3 79  993

    26

    7 4 4 82  039

    7 3 6 72  484

    5 6 3 93  265

    20

    6

    INITIATIVE FÜR INNOVATIVE ARZNEIMITTEL — IMI

    GD Forschung und Innovation

    Forschung

    22 3 2 94  603

    20 7 4 33  859

    16 5 6 27  993

    37

    25 5 7 15  919

    25 4 4 35  104

    12 5 8 29  159

    36

    7

    SESAR

    GD MOVE

    Forschung

    1 3 1 19  600

    1 3 0 46  425

    9 4 7 53  384

    42

    8 4 2 22  608

    6 4 0 66  631

    7 7 5 35  515

    42

    8

    ECSEL (ab 27. Juni 2014)

    GD CNECT

    Forschung

    15 8 2 45  086

    15 8 3 18  481

    4 60  000

    28

    n. z.

    n. z.

    n. z.

    n. z.

     

    Insgesamt

     

     

    1  91 0 5 90  142

    1  84 7 2 10  787

    1  22 3 9 67  872

    432

    2  22 2 8 17  045

    2  12 1 3 82  649

    68 6 0 26  566

    414


    (1)  Bei den geschätzten Haushaltsmitteln handelt es sich um Mittel für Verpflichtungen (endgültiger Haushalt).

    (2)  Bei den festgestellten Forderungen handelt es sich um genehmigte Mittelbindungen.

    (3)  Bei den vereinnahmten Beträgen handelt es sich um den jährlichen Barmittelbeitrag der Europäischen Kommission.

    (4)  Endgültiger Haushalt.

    (5)  Die Gemeinsamen Unternehmen Artemis und ENIAC wurden am 27. Juni 2014 im Gemeinsamen Unternehmen ECSEL zusammengeführt. Ihre insgesamt 30 Stellen wurden in 28 Stellen beim Gemeinsamen Unternehmen ECSEL umgewandelt. Die Zahl der Stellen zum 31. Dezember 2014 beträgt daher insgesamt 432.


    ANHANG II

    Bemerkungen des Hofes zum Haushaltsjahr 2014

     

    GEMEINSAMES UNTERNEHMEN

    Haushaltsführung und Finanzmanagement

    Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Gemeinsamen Unternehmens

    Sonstige Bemerkungen und Weiterverfolgung früherer Bemerkungen

    Haushaltsvollzug und mehrjährige Finanzierung

    Darstellung des Jahresabschlusses

    Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

    Multilaterale Rahmenvereinbarung

    Interne Kontrollsysteme und Rechnungsführungssysteme

    Aufträge über operative Leistungen und Zuschussvereinbarungen

    Umsetzung der Ex-post-Prüfungsstrategie

    Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission

    Rechtsrahmen

    Überwachung und Berichterstattung im Zusammenhang mit Forschungsergebnissen

    Rechte des geistigen Eigentums und industriepolitische Vorgaben

    Interessenkonflikt

    Zweite Zwischenbewertung durch die Kommission

    EU-Beitrag zur ITER-Bauphase

    Sonstige

    1

    ARTEMIS

    x

     

    x

     

     

     

    x (1)

    x

    x

     

     

    x

     

     

     

    2

    CLEAN SKY

    x

     

     

     

    x

     

     

    x

    x

    x

     

    x

    x

     

     

    3

    ENIAC

    x

     

    x

     

     

     

    x (1)

     

    x

     

     

     

     

     

     

    4

    FUSION FOR ENERGY

    x

    x

     

     

    x

    x

     

     

    x

     

    x

    x

     

    x (1)

    x

    5

    BRENNSTOFFZELLEN UND WASSERSTOFF — FCH

    x

     

    x

     

    x

     

     

    x

    x

    x

     

    x

    x

     

     

    6

    INITIATIVE FÜR INNOVATIVE ARZNEIMITTEL — IMI

    x

     

     

     

    x

     

     

    x

    x

    x

     

    x

    x

     

     

    7

    SESAR

    x

     

     

    x

     

     

     

    x

    x

    x

     

    x

    x

     

     

    8

    ECSEL

    x

     

     

     

    x

     

    x (1)

    x

    x

    x

     

    x

     

     

     

     

    Zwischensumme

    8

    1

    3

    1

    5

    1

    3

    6

    8

    5

    1

    7

    4

    1

    1

     

    Insgesamt

    13

    9

    33


    (1)  Diese Bemerkungen sind in dem die Prüfungsurteile betreffenden Abschnitt der Berichte enthalten.


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