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Document 52015XC1016(04)

Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

ABl. C 341 vom 16.10.2015, p. 24–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.10.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 341/24


Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(2015/C 341/11)

Die Europäische Kommission hat die vorliegende geringfügige Änderung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) genehmigt.

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG

Antrag auf Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates  (2)

„WALDVIERTLER GRAUMOHN“

EU-Nr.: AT-PDO-0217-01273 — 4.11.2014

g.U. ( X ) g.g.A. ( ) g.t.S. ( )

1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

Waldviertler Sonderkulturenverein

Oberwaltenreith 10

3533 Friedersbach

ÖSTERREICH

Tel. +43 28267443

Fax +43 28267443550

E-Mail: naturstoffe@waldland.at

Bei der Vereinigung handelt es sich um die ursprüngliche antragstellende Vereinigung, die ihren Namen geändert hat und der ein berechtigtes Interesse an der Richtigstellung bzw. Aktualisierung der Spezifikation zukommt.

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Österreich

3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

Beschreibung des Erzeugnisses

Ursprungsnachweis

Erzeugungsverfahren

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Kennzeichnung

Sonstiges (Änderung des Namens der antragstellenden Vereinigung, der Kontrollstelle sowie darauf Bezug nehmende Textkorrekturen)

4.   Art der Änderung(en)

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., die keine Änderung des veröffentlichten einzigen Dokuments erforderlich macht.

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., die eine Änderung des veröffentlichten einzigen Dokuments erforderlich macht.

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als geringfügig geltende Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die kein einziges Dokuments (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.t.S.

5.   Änderung(en)

Die Spezifikation (bestehend aus Spezifikationszusammenfassung sowie Materialienteil) zur geschützten Bezeichnung „Waldviertler Graumohn — g.U.“ wird wie folgt geändert:

Spezifikationszusammenfassung:

In Pkt. 1 werden die Daten der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats dahingehend aktualisiert, dass sie zu lauten haben:

„Österreichisches Patentamt

Dresdner Straße 87

1200 Wien

ÖSTERREICH

Tel. +43 1534240

Fax +43 153424535

E-Mail: herkunftsangaben@patentamt.at“

In Pkt. 2 werden der Name und die Anschrift der antragstellenden Vereinigung wie folgt geändert:

„Waldviertler Sonderkulturenverein

Oberwaltenreith 10

3533 Friedersbach

ÖSTERREICH

Tel. +43 28267443

Fax +43 28267443550

E-Mail: naturstoffe@waldland.at

Kontaktperson: DI Rudolf Marchart“

In Pkt. 5e (Herstellungsverfahren) wird der Satz:

„Daher wurden vom Verein zur Förderung von Sonderkulturen spezielle Mohnerntemaschinen entwickelt.“

durch folgende Textpassage ersetzt:

„Daher wurden vom Waldviertler Sonderkulturenverein (vormals Verein zur Förderung von Sonderkulturen im Waldviertel) spezielle Mohnerntemaschinen entwickelt.“

Pkt. 5g (Kontrolleinrichtung) hat zu lauten:

„SGS Austria Controll-Co. GesmbH

Diefenbachgasse 35

1150 Wien

ÖSTERREICH

Tel. +43 1 51225670

Fax +43 1 51225679

E-Mail: sgs.austria@sgs.com“

In Pkt. 5h (Etikettierung) wird der Satz:

„Die Vermarktung erfolgt entweder über die Landwirte direkt oder über die Waldland Betriebs- und Handelsges.m.b.H, 3910 Edelhof.“

durch folgende Textpassage ersetzt:

„Die Vermarktung erfolgt entweder über die Landwirte direkt oder für Großabnehmer aus der Industrie über die Waldland Naturstoffe GmbH bzw. für Konsumenten über das Tochterunternehmen Waldland Vermarktungs GmbH, beide Firmen per Adresse Oberwaltenreith 10, 3533 Friedersbach.“

Materialienteil:

Auf Blatt 1 werden die Punkte 1 und 2 als bloße Wiederholung der Punkte 1 und 2 der Spezifikationszusammenfassung gestrichen.

Auf Blatt 6 und 8 werden die Bezugnahmen auf den „Verein zur Förderung der Sonderkulturen im Waldviertel“ durch die Worte:

„Waldviertler Sonderkulturenverein (vormals Verein zur Förderung der Sonderkulturen im Waldviertel)“

ersetzt.

Auf Blatt 9 wird der 1. Satz des letzten Absatzes:

„Vor dem Anbau werden zwischen den Produzenten (Bauern) und dem Verein zur Förderung der Sonderkulturen im Waldviertel Anbau- und Lieferverträge abgeschlossen, welche die Grundlage für eine Qualitätsproduktion sind.“

durch folgende Textpassage ersetzt:

„Vor dem Anbau werden zwischen den Produzenten (Bauern) und der Waldland Naturstoffe GmbH, die sich im Besitz des Waldviertler Sonderkulturenvereins befindet, Anbau- und Lieferverträge abgeschlossen, welche die Grundlage für eine Qualitätsproduktion sind.“

Auf Blatt 12 wird Pkt. g) Kontrolleinrichtungen als Wiederholung ersatzlos gestrichen, und in Gliederungspunkt h wird der 1. Absatz:

„Die Vermarktung erfolgt über die Landwirte direkt an den Letztverbraucher oder an die Wiederverkäufer. Viele kleine Bäckereien beziehen ihren Mohn direkt beim Landwirt. Großabnehmer beziehen über die Waldlandorganisation, die von den Mitgliedern des Vereines zur Förderung der Sonderkulturen beliefert wird.“

durch folgende Textpassage ersetzt:

„Die Vermarktung erfolgt entweder über die Landwirte direkt oder für Großabnehmer aus der Industrie über die Waldland Naturstoffe GmbH bzw. für Konsumenten über das Tochterunternehmen Waldland Vermarktungs GmbH, beide Firmen per Adresse Oberwaltenreith 10, 3533 Friedersbach.“

Begründung

Der Name und die organisatorische Struktur der antragstellenden Vereinigung haben sich seit der Unterschutzstellung der Bezeichnung geändert und wurden zwecks Vermeidung von Unklarheiten in der Spezifikationszusammenfassung bzw. dem Bezug habenden Materialienteil aktualisiert. Die genannten „Waldland“-Firmen stehen im Eigentum der antragstellenden Vereinigung.

Die Änderung im Bereich der Kontrolleinrichtung ist auf geänderte nationale gesetzliche Bestimmungen zurückzuführen, die einen Systemwechsel weg von öffentlichen Kontrollen durch den Landeshauptmann hin zu Kontrollen durch zugelassene private Kontrollstellen vorsehen.

6.   Aktualisierte Produktspezifikation (nur für g.U. und g.g.A.)

Der vollständige Wortlaut der Spezifikation ist abrufbar unter:

http://www.patentamt.at/Media/WaldviertlerGraumohn.pdf

oder per Direktzugriff auf die Webseite des Österreichischen Patentamtes (www.patentamt.at) unter Verwendung des folgenden Pfades: „Markenschutz/Schutzrechte/Herkunftsangabe“. Die Spezifikation ist dort unter dem Namen der Qualitätsbezeichnung zu finden.


(1)  ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.

(2)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.


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