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Document 52015XC1016(04)
Application for approval of a minor amendment in accordance with the second subparagraph of Article 53(2) of Regulation (EU) No 1151/2012 of the European Parliament and of the Council
Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
ABl. C 341 vom 16.10.2015, p. 24–26
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.10.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 341/24 |
Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(2015/C 341/11)
Die Europäische Kommission hat die vorliegende geringfügige Änderung gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission (1) genehmigt.
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG
Antrag auf Genehmigung einer geringfügigen Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (2)
„WALDVIERTLER GRAUMOHN“
EU-Nr.: AT-PDO-0217-01273 — 4.11.2014
g.U. ( X ) g.g.A. ( ) g.t.S. ( )
1. Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse
Waldviertler Sonderkulturenverein |
Oberwaltenreith 10 |
3533 Friedersbach |
ÖSTERREICH |
Tel. +43 28267443 |
Fax +43 28267443550 |
E-Mail: naturstoffe@waldland.at |
Bei der Vereinigung handelt es sich um die ursprüngliche antragstellende Vereinigung, die ihren Namen geändert hat und der ein berechtigtes Interesse an der Richtigstellung bzw. Aktualisierung der Spezifikation zukommt.
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Österreich
3. Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht
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Beschreibung des Erzeugnisses |
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Ursprungsnachweis |
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Erzeugungsverfahren |
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Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet |
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Kennzeichnung |
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Sonstiges (Änderung des Namens der antragstellenden Vereinigung, der Kontrollstelle sowie darauf Bezug nehmende Textkorrekturen) |
4. Art der Änderung(en)
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Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., die keine Änderung des veröffentlichten einzigen Dokuments erforderlich macht. |
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☐ |
Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., die eine Änderung des veröffentlichten einzigen Dokuments erforderlich macht. |
— |
☐ |
Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als geringfügig geltende Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die kein einziges Dokuments (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde. |
— |
☐ |
Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g.t.S. |
5. Änderung(en)
Die Spezifikation (bestehend aus Spezifikationszusammenfassung sowie Materialienteil) zur geschützten Bezeichnung „Waldviertler Graumohn — g.U.“ wird wie folgt geändert:
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Spezifikationszusammenfassung:
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Materialienteil:
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Begründung
Der Name und die organisatorische Struktur der antragstellenden Vereinigung haben sich seit der Unterschutzstellung der Bezeichnung geändert und wurden zwecks Vermeidung von Unklarheiten in der Spezifikationszusammenfassung bzw. dem Bezug habenden Materialienteil aktualisiert. Die genannten „Waldland“-Firmen stehen im Eigentum der antragstellenden Vereinigung.
Die Änderung im Bereich der Kontrolleinrichtung ist auf geänderte nationale gesetzliche Bestimmungen zurückzuführen, die einen Systemwechsel weg von öffentlichen Kontrollen durch den Landeshauptmann hin zu Kontrollen durch zugelassene private Kontrollstellen vorsehen.
6. Aktualisierte Produktspezifikation (nur für g.U. und g.g.A.)
Der vollständige Wortlaut der Spezifikation ist abrufbar unter:
http://www.patentamt.at/Media/WaldviertlerGraumohn.pdf
oder per Direktzugriff auf die Webseite des Österreichischen Patentamtes (www.patentamt.at) unter Verwendung des folgenden Pfades: „Markenschutz/Schutzrechte/Herkunftsangabe“. Die Spezifikation ist dort unter dem Namen der Qualitätsbezeichnung zu finden.
(1) ABl. L 179 vom 19.6.2014, S. 17.
(2) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.