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Document C2015/243/04

Hercule III — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015 — Schulungen zur Betrugsbekämpfung

ABl. C 243 vom 24.7.2015, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 243/6


HERCULE III

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2015

Schulungen zur Betrugsbekämpfung

(2015/C 243/04)

1.   Zielsetzung und Beschreibung

Diese Ankündigung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gründet sich auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Einführung des Programms „Hercule III“, insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b („Förderfähige Maßnahmen“), sowie auf den Finanzierungsbeschluss für 2015 zur Annahme des jährlichen Arbeitsprogramms (2) zur Umsetzung des Programms im Jahr 2015, insbesondere auf Abschnitt 7.1 (Konferenzen, Seminare und IT-forensische Schulungen).

Der Finanzierungsbeschluss für 2015 sieht vor, dass eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Schulungen zur Betrugsbekämpfung“ durchgeführt wird.

2.   Förderungswürdige Antragsteller

Gemäß Artikel 6 des Programms sind folgende Antragsteller förderungswürdig:

nationale oder regionale Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats oder eines Teilnehmerlandes, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Union fördern

oder

seit mindestens einem Jahr bestehende und tätige Forschungs- und Lehranstalten und gemeinnützige Einrichtungen in einem Mitgliedstaat oder einem Teilnehmerland, die die Verstärkung eines unionsweiten Vorgehens zum Schutz der finanziellen Interessen der Union fördern.

Die außer den Mitgliedstaaten teilnehmenden Länder sind in Artikel 7 Absatz 2 des Programms aufgeführt.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Die Kommission (bzw. das OLAF) vergibt Finanzhilfen für Maßnahmen, die auf folgende Ziele abstellen:

Erfahrungsaustausch und Austausch bewährter Praktiken zwischen den zuständigen Behörden der Teilnehmerländer, einschließlich spezialisierter Strafverfolgungsbehörden, sowie den Vertretern internationaler Organisationen;

Verbreitung von Fachwissen, insbesondere über eine bessere Risikoermittlung für Untersuchungszwecke.

Diese Ziele können erreicht werden durch die Organisation von:

Konferenzen, Seminaren, Kolloquien, Kursen, E-Learning und Symposien, Workshops, praktischen Schulungen, Personalaustausch, Austausch bewährter Vorgehensweisen (auch zum Thema Bewertung des Betrugsrisikos) usw.

Der Austausch von Personal zwischen nationalen und regionalen Verwaltungsbehörden in verschiedenen Mitgliedstaaten (insbesondere benachbarten Mitgliedstaaten) ist zu fördern.

4.   Haushalt

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stehen vorläufig Haushaltsmittel in Höhe von 900 000 EUR zur Verfügung. Der Finanzbeitrag erfolgt in Form einer Finanzhilfe. Die Finanzhilfen dürfen 80 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Das finanzielle Mindestvolumen einer Maßnahme zum Thema „Schulungen“ beträgt 40 000 EUR, d. h. das Budget für eine Maßnahme, für die eine Finanzhilfe beantragt wird, darf diesen Betrag nicht unterschreiten.

Die Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zuzuweisen.

5.   Frist

Spätester Abgabetermin für Anträge ist Dienstag, 29. September 2015.

6.   Weitere Informationen

Sämtliche Unterlagen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können im Internet auf folgender Website heruntergeladen werden (in englischer Sprache):

http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/hercule/index_en.htm

Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:

Olaf-anti-fraud-training@ec.europa.eu

Die betreffenden Fragen und Antworten können in anonymisierter Form im Leitfaden für das Ausfüllen des Antragformulars auf der Website des OLAF veröffentlicht werden, wenn sie für andere Antragsteller hilfreich sein können.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG (ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6).

(2)  Beschluss der Kommission zur Annahme des Arbeitsprogramms für 2015 und zur Finanzierung für die Durchführung des Programms „Hercule III“ (C(2015) 2234 vom 8. April 2015).


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