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Documento 52014IR5515

    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas

    ABl. C 195 vom 12.6.2015, p. 22/29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.6.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 195/22


    Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas

    (2015/C 195/04)

    Berichterstatterin:

    Cristina MAZAS PÉREZ-OLEAGA (ES/EVP), Ministerin für Wirtschaft, Besteuerung und Beschäftigung, Autonome Gemeinschaft Kantabrien

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas

    COM(2014) 477 final

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Vielfalt und ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe

    1.

    begrüßt zum einen die Mitteilung „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“, die zum einen darauf abzielt, die sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen des kulturellen Erbes zu überwachen und zum anderen, hervorzuheben, dass Europa an einem Scheideweg angelangt ist und auf die Herausforderungen der Branche des kulturellen Erbes mit einem strategischen, holistischen und integrierten Konzept reagieren kann; begrüßt insbesondere, dass in der Mitteilung der Schwerpunkt auf die Ausschöpfung der Möglichkeiten im Interesse eines intelligenten, dauerhaften und inklusiven Wachstums gelegt und die uneingeschränkte Nutzung der für das kulturelle Erbe bereitgestellten EU-Ressourcen angeregt wird. Der Europäische Ausschuss der Regionen teilt die Auffassung, dass der Austausch vorbildlicher praktischer Lösungen und Ideen die engere und koordinierte Zusammenarbeit von der lokalen bis hin zur europäischen Ebene erfordert, für deren Weiterentwicklung er seine unterstützende Zusammenarbeit empfiehlt;

    2.

    erkennt die im Bereich des kulturellen Erbes seit langem erfolgreiche Tätigkeit des Europarates an und plädiert für eine weitere enge Kooperation hinsichtlich Regelung und Umsetzung; weist in Zusammenhang mit dem Thema der Kommissionsmitteilung auf die Rahmenkonvention (Faro-Konvention) über den Schutz des Kulturerbes hin, wonach das kulturelle Erbe in allen in Europa existierenden Formen geschützt wird, die gemeinsam das Fundament der Erinnerung, des Verständnisses, der Identität, des Zusammenhalts und der Kreativität bilden (1). Gleichzeitig begleitet er das UNESCO-Weltforum der Kultur und Kulturbranche, dessen Ziele Synergien mit dem Standpunkt des Europäischen Ausschusses der Regionen schaffen, demzufolge die Kultur und das kulturelle Erbe unter vollständiger Wahrung des Subsidiaritätsprinzips komplett in den Entwicklungsplan für die Zeit nach 2015 aufgenommen werden sollen (2);

    3.

    unterstreicht, dass sämtliche Regierungs- und Verwaltungsebenen unter aktiver Einbeziehung der Akteure eine wichtige Rolle für den Schutz und die Förderung des europäischen Kulturerbes sowie angesichts der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts für den Beitrag der Vielfalt des kulturellen Erbes zum wirtschaftlichen Aufschwung spielen. Gemäß dem Vertrag von Lissabon respektiert die EU ihre kulturelle und sprachliche Vielfalt und sichert die Wahrung und Mehrung des kulturellen Erbes Europas (3). Die Union trägt zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes bei (4). Künftige Neuerungen in der Wirtschaft, der Wissenschaft, den Künsten, der Politik und dem alltäglichen Leben werden sich aus der kulturellen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Vielfalt entwickeln;

    4.

    betont, dass das kulturelle Erbe immanenter Bestandteil der Kultur- und Kreativbranche ist und die uns überkommene Gesamtheit der materiellen, immateriellen und natürlichen Ressourcen, Güter und Kenntnisse darstellt, die zur Ausgestaltung des „Gesichts“ der Gemeinden, Städte und Regionen sowie in bedeutendem Maße zur Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen kann. Das kulturelle Erbe ist ein gemeinsamer Wert, ein Gemeingut, dessen Anerkennung die Konzipierung einer Zukunftsvision ermöglicht. Die Wahrung und Nutzung des Kulturerbes sowie die Gewährleistung seines künftigen Fortbestands ist eine gemeinsame Zielsetzung, Aufgabe und Verantwortung. Hinsichtlich des Schutzes und der Wahrung des kulturellen Erbes der EU-Mitgliedstaaten stimmt der Ausschuss der Mitteilung mit der Hervorhebung der Bedeutung von Artikel 36 des Vertrages (5), der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgüter (6), sowie der Richtlinie 2014/60/EU über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern zu;

    5.

    ist der Ansicht, dass das kulturelle Erbe immer noch eine unterbewertete Rolle spielt und dass für seine Ziele immer weniger staatliche Unterstützung bereitgestellt wird. Angesichts der Tatsache, dass das kulturelle Erbe mehr als ein wirtschaftlicher Wert ist und von Mittelkürzungen betroffen sein kann, müssen auch neue Finanzierungsmöglichkeiten zur Wahrung des immensen Kulturerbes der Europäischen Union gesucht werden. begrüßt insofern die Fortschritte der Europäischen Kommission im Bereich der Legislativmaßnahmen sowie — im Rahmen der Überarbeitung der Bestimmungen für staatliche Beihilfen — die Ausweitung des Anwendungsbereichs der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (7) für Hilfen zur Förderung der Wahrung der Kultur und des kulturellen Erbes; dadurch wird zum einen anerkannt, dass das kulturelle Erbe ein wichtiges Instrument für die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt, und zum anderen, dass es für die Gesellschaften wert- und identitätsstiftend ist, weshalb diese Besonderheiten bei den staatlichen Beihilfen berücksichtigt werden müssen;

    6.

    merkt an, dass das Naturerbe ein fester Bestandteil des Kulturerbes ist und stellt mit Bedauern fest, dass in der Mitteilung nicht darauf hingewiesen wird; begrüßt die diesbezüglich klare Aussage in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission (8): „Da das Naturerbe häufig von entscheidender Bedeutung für die Gestaltung von künstlerischem und kulturellem Erbe ist, sollte die Erhaltung des kulturellen Erbes im Sinne dieser Verordnung auch Naturerbe umfassen, das mit kulturellem Erbe zusammenhängt oder von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats förmlich anerkannt worden ist“;

    7.

    begrüßt die Einführung dieses Konzepts in der jüngst überarbeiteten Richtlinie 2014/52/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung (9), der zufolge die möglichen Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf das kulturelle Erbe ebenfalls zu berücksichtigen sind. Diese EU-Maßnahmen können Impulse für die kulturpolitischen Maßnahmen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie für die integrierte Entwicklung und Durchführbarkeit des Schutzes und der Wahrung des kulturellen Erbes im Rahmen komplexer Pläne für Gemeinde- und Raumentwicklung geben;

    8.

    weist darauf hin, dass die Zerstörung des kulturellen Eigentums sowie unerlaubte Ausgrabungen und der Handel mit kulturellen Kunsterzeugnissen die Nachhaltigkeit und den Schutz des kulturellen Erbes bedrohen und nach wie vor ein kollektives Handeln auf europäischer und internationaler Ebene erfordern. Solche Maßnahmen erfordern offene Kommunikationskanäle und eine enge Zusammenarbeit unter Einbeziehung der EU-Mitgliedstaaten sowie der Kandidaten- und Drittländer. Der Ausschuss begrüßt die Einführung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 und sieht der Schaffung eines speziell für Kulturgüter konzipierten Moduls des IMI-Systems mit Interesse entgegen, das die Umsetzung der Richtlinie 2014/60/EU erleichtern sollte;

    9.

    hält es für wichtig, dass die Kommission den EU-weiten Mangel an Daten über den Beitrag des kulturellen Erbes zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt tatsächlich behebt. und schlägt deshalb vor, eine EU-Datenbank anzulegen und in Betrieb zu nehmen, die durch die entsprechend ausgerichteten Projekte unterstützt wird (10). Außerdem plädiert er nachdrücklich für die Entwicklung von Standards, die eine Grundlage für Kosten-Nutzen-Analysen bilden können, welche das Maß des wirtschaftlichen und sozialen Beitrags des kulturellen Erbes quantifizieren und den tatsächlichen Nutzen dieses Erbes hervorheben können, der wiederum als Grundlage für zusätzliche Konservierungsmaßnahmen dienen kann;

    10.

    unterstützt die im Rahmen der europäischen Kulturagenda angewandte Methode der offenen Koordinierung (MOK), durch deren strategische Ziele die kulturelle Zusammenarbeit strukturiert sowie die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten, die Verbreitung vorbildlicher Verfahren und die Unterstützung des gegenseitigen Lernens erleichtert werden. Der AdR empfiehlt, gemeinsam mit der Europäischen Kommission die Möglichkeit zu prüfen, dass er ab 2015 in den auf der Grundlage des neuen kulturellen Arbeitsplans eingerichteten Arbeitsgruppen vertreten ist. Darüber hinaus wiederholt er, dass die Vertreter der Mitgliedstaaten sich systematisch mit den lokalen und regionalen Akteuren abstimmen sollten, um möglichst fundierte Fragen stellen zu können (11) und um zu gewährleisten, dass die auf lokaler und regionaler Ebene bestehenden Sachkenntnisse, Kenntnisse und Erfahrungen sowie die kreativen und innovativen Vorschläge zu den in den Schlüsselbereichen erzielten Ergebnissen durch die Verbreitung vorbildlicher Verfahren in den Vordergrund gerückt werden können;

    Kulturelles Erbe und Identität

    11.

    weist darauf hin, dass das kulturelle Erbe einen Eckpunkt der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Identität darstellt. Seine Wahrung und sein Schutz sowie die lokale und regionale Stärkung der gesellschaftlichen Identität sind wichtige Faktoren der Nachhaltigkeit, durch die die gemeinschaftlichen Werte für künftige Generationen gewahrt und die Besonderheiten der Traditionen und das Wissen dauerhaft gesichert werden. Das kulturelle Erbe ist auf die Gesellschaft ausgerichtet und spielt eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung, da es ein Motor für wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Zusammenhalt ist. Gleichzeitig sollten Kenntnisse des lokalen und regionalen Kulturerbes im Rahmen sämtlicher formaler Lehrpläne vermittelt werden;

    12.

    betont, dass die lokalen kulturellen Werte — künstlerische, literarische, audiovisuelle und architektonische Schöpfung, kreative Arbeiten, zeitgenössische Kultur, Handwerk, Volkskunst, archäologisches, geschichtliches, religiöses und ethnografisches Erbe, Mundart, Musik, Lebensmittel und Gastronomie, landschaftliche und natürliche Gegebenheiten, traditionelle Fachkenntnisse und Wissen, Fertigkeiten, lebendige Traditionen usw. — eng mit der Identität zusammenhängen, die auf dem materiellen, immateriellen und natürlichen Erbe der Gemeinschaften beruht; erinnert daran, dass die Entwicklung der Kultur auf lokaler Ebene die lokale Identität und Eigenheit stärkt; das Zusammenwirken der verschiedenen Kulturen in gegenseitiger Achtung trägt dazu bei, allmählich ein gemeinsames Kulturerbe zu schaffen. Die daraus hervorgehenden Kulturprodukte weisen einen einzigartigen ortsgebundenen Wert auf. Diese kulturellen Faktoren sind auch auf europäischer Ebene wichtig (12);

    13.

    betont, dass das geistige Kulturerbe für territoriale Identität sorgt, deren Nutzung die Entwicklung der Region fördert. Im Rahmen der grenzüberschreitenden und transnationalen Zusammenarbeit entstehen bei der Ausarbeitung von auf immateriellen kulturellen Ressourcen basierenden Strategien viele vorbildliche Verfahren. Hierbei wird durch die Konzentration auf das Einzigartige und Besondere die Aufmerksamkeit auf diejenigen Aspekte gelenkt, auf die wir stolz sein können, und zugleich die lokale und regionale Anziehungskraft hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit (13) der Unternehmen und Gebiete gestärkt sowie die Beschäftigung gefördert;

    14.

    weist darauf hin, dass der Schutz des Kulturerbes durch die Sensibilisierung für die Werte des Kulturerbes, durch die Förderung eines Zusammengehörigkeitsgefühls, durch die Verknüpfung mit Placemaking-Konzepten und deren Wertschätzung zur Entwicklung eines Identitätsgefühls beiträgt. Dies kann sowohl zur Entwicklung der sozialen Partnerschaft als auch der Strukturen der öffentlich-privaten Partnerschaft beitragen, während durch die kontinuierliche Bewahrung des kulturellen Erbes Arbeitsplätze geschaffen werden können und die Sozialwirtschaft gefördert werden kann. Insofern hält der EWSA den Erfahrungsaustausch mit anderen Staaten über die Erfassung und den pauschalen Schutz des lokalen Kulturerbes für wichtig;

    Kulturelles Erbe als wirtschaftliche Ressource

    15.

    hält es für wichtig, dass die Politik für die nachhaltige Entwicklung des kulturellen Erbes sich kurz-, mittel- und langfristig auch positiv auf die Entwicklung von Wirtschaft und Lebensqualität der betreffenden Region auswirkt. Das kulturelle Erbe kann die Planung der inklusiven lokalen und regionalen Entwicklungen und die Entwicklung der Kreativwirtschaft dynamisieren, und durch die Erweiterung des Zugangs zu Kulturgütern trägt es zum Wirtschaftswachstum bei. Eine wichtige Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit ist Offenheit gegenüber innovativen Lösungen für die Erhaltung des kulturellen Erbes, auch im Wege von öffentlich-privaten Partnerschaften;

    16.

    betont die Notwendigkeit, den Bereich kulturelles Erbe, Kultur, Kreativität und die damit verbundenen Flaggschiffinitiativen besser in die überarbeitete Europa-2020-Strategie einzubinden und im Rahmen der Strategie auf die Elemente zu achten, die den Beitrag des kulturellen Erbes zur Wirtschaft nachweisen;

    17.

    hält es für notwendig, für die mit dem kulturellen Erbe verknüpfte Kultur- und Kreativbranche im Haushalt der neuen EU-Fonds (z. B. EFRE, ESF, ELER, EFF) und EU-Programme (z. B. Programm „Kreatives Europa“, RP7) mehr Mittel zur Verfügung zu stellen und das kulturelle Erbe besser in den neuen Finanzplanungszyklus (2014 2020) einzubetten; begrüßt insbesondere die Erfassung der Maßnahmen im Bereich des kulturellen Erbes in der Politik und den Programmen der EU (14); regt an, die EU-Ressourcen in vollem Umfang für die Konzipierung und Durchsetzung der kreativen und innovativen Ziele der lokalen und regionalen kulturellen Strategien zu nutzen. Darüber hinaus ist es außerordentlich wichtig, für optimale Synergien zwischen den Fonds und Programmen der EU zu sorgen, um Effizienz und Wirksamkeit zu gewährleisten. Dazu trägt der Leitfaden der Europäischen Kommission für Koordinierung, Synergien und Komplementarität der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, von Horizont 2020 sowie weiterer direkt von der Europäischen Kommission verwalteter Programme in den Bereichen Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bei (15);

    18.

    betont, dass es im Rahmen der Wirtschaftsentwicklung sowie der Strategien und Programme für Regional-, Raum- und Stadtentwicklung ausgesprochen zweckmäßig ist, auf die Wahrung der Wertekulturen und kulturellen Ressourcen, die Belastbarkeit von Umwelt und Landschaft sowie Umweltschutzaspekte zu achten. Umweltschonende, naturnahe und energieeffiziente Eingriffe, Maßnahmen und Instrumente — die die Folgen von Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser) oder durch den Menschen verursachten Katastrophen verhindern können — spielen eine wichtige Rolle für die Eindämmung der Folgen des Klimawandels und den Erfolg der auf lokalen und regionalen Gegebenheiten beruhenden Entwicklungen;

    19.

    hält es für wichtig, die Entwicklungen auf der Grundlage des architektonischen Erbes zu nutzen, wodurch Kulturstätten im Rahmen der Ortssanierung neue Funktionen erhalten können sowie durch Einbindung der kleinen und mittleren Unternehmen ein Beitrag zur Beschäftigung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden kann. Die professionelle Glaubwürdigkeit der Gebäudesanierung wird gesteigert, wenn sie nicht nur mit traditionellen Materialien, sondern auch mit traditionellen und mit modernen Techniken erfolgt. Dieses Wissen sowie das Denkmal selbst müssen im Rahmen der beruflichen Bildung gewahrt und weitergegeben werden. Auf dem Markt wird eine Nachfrage nach ausgebildeten und spezialisierten Arbeitskräften herrschen. Auf lokaler und regionaler Ebene gibt es zahlreiche vorbildliche Verfahren zur Unterstützung und Förderung einer kreativen Umwelt, zur Nutzung der durch die kulturelle Vielfalt gebotenen Möglichkeiten sowie zur Integration der kulturellen Strategien in die lokalen und regionalen Entwicklungen, um die Ziele der Europa-2020-Strategie zu erreichen. Zur Verbreitung der entsprechenden Erkenntnisse und Erfahrungen trägt auch der Ausschuss der Regionen bei. Diese praktischen Ansätze und Modelle unterstützen die Schaffung eines nachhaltigen kulturellen Ökosystems durch Impulse für einen kreativen Unternehmergeist;

    20.

    begrüßt, dass die Europäische Kommission als wirtschaftlichen Wert des kulturellen Erbes die europäische Bauindustrie und die Investitionen in das geschichtliche Umfeld hervorhebt, die Arbeitsplätze schaffen und zur Entstehung zusätzlicher Wirtschaftstätigkeiten beitragen; ermutigt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, an der Verwaltung des oftmals staatlichen architektonischen Erbes und der historischen Gebäude teilzunehmen und diese auf verschiedene Weise so zu nutzen, dass Einnahmen entstehen sowie der Erhalt und Fortbestand gesichert werden. weist darauf hin, dass auch das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ einen wichtigen Beitrag der EU zum Erhalt und zur Neudimensionierung des architektonischen Erbes leistet, in dessen Rahmen zahlreiche Denkmäler, Orts- und Stadtteile parallel zum Reflexions- und Verwaltungsprozess für Industrieerbe und Brachflächen zu neuem Leben erweckt werden können;

    21.

    hebt hervor, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die ja die größte Bürgernähe besitzen, bei der Wahrnehmung der Verantwortung für den Erhalt der bebauten und natürlichen Umwelt, bei der positiven Veränderung der Mentalität der Bevölkerung und ihrer Mobilisierung in diese Richtung eine wichtige Rolle zukommt. Eine regelmäßige Überwachung der Lage des gebauten Erbes sollte gängige Praxis sein, außerdem sollten die Behörden die Verbreitung der Erhaltungsverfahren sowie die Schulung von Beamten und Denkmaleigentümern fördern;

    22.

    bekräftigt, dass die Politik im Bereich der KMU unterschiedlichen Geschäftsmodellen gerecht werden und mit ihnen kompatibel sein muss (z. B. die Kultur- und Kreativwirtschaft), um die Schaffung von Arbeitsplätzen und das nachhaltige Wirtschaftswachstum zu maximieren (16);

    23.

    empfiehlt, in allen Bereichen des kulturellen Erbes den Beitrag von Privatkapital zu fördern, wozu sowohl Steuervergünstigungen als auch die Bildung einer verantwortungsvollen öffentlichen Meinung zum Erhalt des immateriellen und materiellen Erbes notwendig sind. erinnert daran, dass der Privatsektor im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen in Form von Spenden oder anderen Formen der Unterstützung häufig eine wichtige Rolle für die Kulturförderung spielt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften jedoch zur Schaffung eines Umfelds beitragen können, das die bestmögliche Nutzung dieser Unterstützung begünstigt (17);

    Kulturtourismus

    24.

    ist überzeugt, dass das kulturelle Erbe eine entscheidende Triebfeder für die inklusive lokale und regionale Entwicklung ist und durch die Förderung eines beständig hochwertigen und verantwortungsvollen Kulturtourismus, dessen Entwicklung auf dem materiellen und immateriellen Erbe der lokalen und regionalen Gemeinschaften beruht, bedeutende Sachgüter schafft; ist der Auffassung, dass es bereits jetzt von strategischer Bedeutung ist, Synergien zwischen den nachhaltigen Tourismusstrategien und der lokalen und regionalen Kultur- und Kreativwirtschaft zu schaffen, um Wachstum und Beschäftigung sowie einen breiteren Zugang zur Kultur zu fördern;

    25.

    weist jedoch darauf hin, dass es wichtig ist, das richtige Gleichgewicht zwischen der Ausweitung des Kulturtourismus und dem Schutz des Kulturerbes zu finden;

    26.

    hebt mit Blick auf die Nutzung des multifunktionalen Potenzials des kulturellen Erbes die Kulturrouten hervor, die innerhalb eines Landes und über seine Grenzen hinaus unter Einbeziehung der Bevölkerung und aller relevanten Akteure einen wertvollen Beitrag zur Verbreitung der lokalen und regionalen kulturellen Werte leisten und gleichzeitig in komplexer Weise die Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie das Funktionieren der Unternehmen (z. B. Herstellung und Transport lokaler Produkte, Hotel- und Gastgewerbe) unterstützen. Die nach dem thematischen Ordnungsprinzip — als Bindeglied — konzipierten Routen (18) verbinden häufig weniger bekannte Reiseziele, Ortschaften und Dörfer und erhöhen so die Vielfalt des touristischen Angebots und die Sichtbarkeit des (architektonischen, landschaftlichen und geistigen) kulturellen Erbes des ländlichen Raums; Kulturrouten (Wanderwege, Radwege usw.) können ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung leisten;

    27.

    weist darauf hin, dass die lokalen gastronomischen Spezialitäten im Rahmen des mit der Gastronomie verknüpften Kulturtourismus dank der lokalen und traditionellen landwirtschaftlichen Produkte und Nahrungsmittel ein wichtiger kultureller Bestandteil der touristischen Attraktionen sind; betont, dass die nachhaltige Lebensmittelerzeugung sowie die Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt des lokalen und regionalen kulinarischen Erbes zur Schaffung nachhaltiger neuer Arbeitsplätze beitragen und eine wichtige Rolle für Wachstum und Zusammenhalt auf lokaler und regionaler Ebene spielen können;

    28.

    betont den großen Mehrwert der Programme der europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) für die grenzübergreifende Wahrung und Unterstützung des kulturellen Erbes: durch den Abbau der Grenzen werden dank der lokalen und regionalen Zusammenarbeit Europa und seine Regionen, Städte und Ortschaften sichtbar; im Kulturtourismus wird der Handel mit lokalen Produkten unterstützt, und in der Kreativwirtschaft werden der Austausch von Sachverstand und Wissen, die Stärkung der regionalen Wirtschaft und die Erschließung neuer Märkte ermöglicht. Es wird dazu beigetragen, trotz der demografischen Herausforderungen das Verschwinden der traditionellen Fertigkeiten und Handwerke zu verhindern (19). hält es für wichtig, dass auch die makroregionalen Entwicklungsstrategien im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit durch die Umwandlung der Werte des europäischen Kulturerbes in ein Tourismusprodukt sowie durch innovative und kreative Lösungen zum gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt beitragen können;

    Kulturelles Erbe in der Informationsgesellschaft

    29.

    erkennt an, dass eine der Herausforderungen der digitalen Agenda für Europa in der Digitalisierung des kulturellen Erbes und der Denkmäler Europas, ihrer Online-Zugänglichkeit und ihrer Wahrung für die künftigen Generationen besteht, ein Bereich, in dem bereits Fortschritte zu verzeichnen sind (20). Beim Überdenken des globalen Ansatzes und der Rolle des kulturellen Erbes ist darauf zu achten, eine große und gleichzeitig neue Gemeinschaft zu erreichen, dabei die technologischen Vorteile zu nutzen und die neuen Kommunikationsinstrumente anzuwenden, was Gemeinschaftsbildung, Austausch und Mehrung von Wissen, Kultur, Studium und Forschung begünstigt; ist der Meinung, dass Digitalisierung und neue Technologien gleichzeitig innovative Möglichkeiten für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit schaffen und sich die kreativen und innovativen Branchen und das ihnen zur Verfügung gestellte digitalisierte kulturelle Material gegenseitig stärken;

    30.

    betont, dass die Museen, Bibliotheken und Archive eine wichtige Rolle im Bereich des kulturellen Erbes spielen, was die Stärkung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts angeht. In der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist es zweckmäßig, die Rolle und die Zukunft der in zahlreichen Mitgliedstaaten von den lokalen Gebietskörperschaften unterhaltenen und betriebenen Gemeindebibliotheken angesichts der Zugänglichkeit und Verbreitung der Kenntnisse über das kulturelle Erbe zu überdenken. Bei der Konzipierung der Inhalte neuer Dienstleistungen und neuer digitaler Medien müssen neben ökonomischen Kriterien auch die gesellschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse berücksichtigt werden (21). Konferenzen, Ausbildungen und Studienreisen im Rahmen der städtepartnerschaftlichen Zusammenarbeit könnten den Erfahrungsaustausch über moderne Lösungen und vorbildliche Verfahren unterstützen;

    31.

    hält die Rolle von EU-Projekten bei der Digitalisierungsförderung für wesentlich und unterstreicht die Bedeutung der Kulturplattform Europeana, des Systems zur Vereinheitlichung der Online-Materialien der europäischen Bibliotheken, Museen und Archive, mit dem Europas kulturelles und wissenschaftliches Erbe jedermann zugänglich gemacht werden soll; erkennt an, dass urheberrechtliche Fragen und die Klärung der Internetrechte noch eine Herausforderung darstellen, und plädiert dafür, die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Digitalisierung zu fördern;

    32.

    erkennt an, dass das bedeutende kinematographische Erbe und Filmwerk als Informationsquelle über die Geschichte der europäischen Gesellschaft einen festen Bestandteil des europäischen Kulturerbes bilden, wobei das industrielle und das kulturelle Potenzial besser ausgeschöpft werden sollten. Hinsichtlich der Digitalisierung von Filmen und ihrer Online-Zugänglichkeit bestehen nach wie vor Hindernisse (22); darüber hinaus spielt das Kino eine wichtige kulturelle Rolle bei der Repräsentation der Kultur und Zivilisation der einzelnen Völker. Da die digitale Revolution und die finanzielle Belastung permanente Veränderungen für die lokale und regionale Industrie bedeuten können, bekräftigt der AdR seine Forderung nach gemeinsamen Anstrengungen und Kooperation, um das Verschwinden kleiner Kinos zu verhindern (23), und ermuntert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die zur Modernisierung der örtlichen Kinos bestimmten EU-Mittel zu nutzen;

    33.

    Der AdR unterstreicht, wie wichtig es ist, sich bereits im frühen Alter im Rahmen des Unterrichts digitale Fähigkeiten anzueignen. Dadurch wird die junge Generation in die Lage versetzt, von den neuen Formen des Zugangs zur Kultur umfassend zu profitieren und sich auf künftige Arbeitsplätze besser vorzubereiten. Insbesondere sollten junge Menschen wie auch die gesamte Gesellschaft dabei unterstützt werden, die Folgen des digitalen Wandels zu bewältigen (24);

    Gesellschaftliche Integration des kulturellen Erbes

    34.

    begrüßt, dass in der Mitteilung die Ergebnisse der EU-Programme und -Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs sowie die Verbesserung der Kenntnisse über die gesellschaftlichen Werte des kulturellen Erbes anerkannt werden. Das europäische Kulturerbe-Siegel und der Titel Europäische Kulturhauptstadt sind insofern wertvolle Initiativen, als darin der Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen betont werden (25), und die Notwendigkeit für die sich bewerbenden Städte bekräftigt wird, auf der Grundlage der lokalen und regionalen Ressourcen ein spezifisches Kulturprogramm zu entwickeln und dieses mit einer starken europäischen Dimension auszustatten, die sich langfristig positiv auf die Kulturbranche und die betroffenen Orte auswirkt (26). Wenn der Wert des europäischen Kulturerbes von der Gesellschaft als Entwicklungsfaktor wahrgenommen wird, können einheitliche Indikatoren im europäischen Kontext aufgestellt werden, mit denen die Auswirkungen dieser Branche auf die örtliche Wirtschaft und auf die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen gemessen werden können;

    35.

    ist der Auffassung, dass die Ausrufung eines „Europäischen Jahres des Kulturerbes“, wie vom Rat der Europäischen Union vorgeschlagen (27), dazu beitragen würde, das Kulturerbe besser bekannt zu machen und einer breiteren Öffentlichkeit näherzubringen;

    36.

    hält den zur Anerkennung der außerordentlichen Arbeit zum Schutz des Kulturerbes und zur Verbreitung der Arbeit renommierter Fachleuteeingeführten Preis der Europäischen Union für das Kulturerbe und den Preis „Europa Nostra“ für wichtig, mit dem engagierte Bürger, Organisationen der Zivilgesellschaft, lokale und regionale Gebietskörperschaften, private Stiftungen und Unternehmen dazu ermuntert werden sollen, historischen Denkmälern und Orten neues Leben einzuhauchen, wozu auch das neue Programm „Kreatives Europa“ beiträgt, das auf die Bedürfnisse der Kultur- und Kreativbranche bei Landesgrenzen überschreitender Tätigkeit ausgerichtet ist (28);

    37.

    ist der Ansicht, dass die Sanktionierung von Vandalismus gegen Denkmäler, die Umwelt und ihre künstlerischen Bestandteile sowie gegen archäologische Stätten verstärkt werden muss;

    38.

    teilt den Standpunkt, dass Forschungen in Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe dessen Wahrung, Entwicklung und Propagierung fördern. Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung (7. FTE), die Gemeinsame Programmplanungsinitiative (JPI) und das Programm HORIZONT gewährleisten mit der Förderung von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen für Antworten auf den Klimawandel sowie auf natürliche Gefahren und Katastrophen ein dynamisches und dauerhaftes europäisches Kulturerbe; begrüßt, dass in nächster Zukunft ein fachpolitischer Rahmen und ein Fahrplan der EU für Forschung und Innovation zum Kulturerbe lanciert werden, und fordert hierfür die Konzeption eines Mechanismus für die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

    39.

    betont, dass die Kulturgüter und -dienstleistungen für jeden zugänglich sein und die Chancenungleichheiten zwischen Reichen und Armen, Städten und ländlichen Gebieten, Jungen und Alten sowie Menschen mit Behinderungen verringert werden müssen. Programme für größere Chancen können dann erfolgreich sein, wenn sie mit der Einbeziehung und Teilhabe der Betroffenen sowie mit der Erweiterung ihrer Möglichkeiten des Zugangs zu Kompetenzen einhergehen. Chancengleichheit ist eine unabdingbare Voraussetzung für kulturelle Demokratie;

    40.

    hält es für wichtig, dass die junge Generation das materielle und immaterielle Erbe ihrer Gemeinde kennt, das Interesse seines Schutzes versteht und sich an der Propagierung der Kulturgüter beteiligt (beispielsweise an den Tagen des Europäischen Kulturerbes); ist der Ansicht, dass diese Kenntnisse Partnerschaften für die nachhaltige Nutzung des kulturellen Erbes und die bewusste Nutzung der Umwelt ermöglichen; empfiehlt, im Rahmen der „Tage des Europäischen Kulturerbes“ den Inhalt der Themenwoche so zu definieren, dass die kulturellen Aktivitäten der Gebietskörperschaften miteinander vernetzt werden;

    41.

    ist der Auffassung, dass die Freiwilligentätigkeit eine vielversprechende Form für die Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung und für die Entwicklung der Öffentlichkeitsarbeit darstellt, sie eine erhebliche Rolle bei der Aneignung von Kenntnissen und bei der Weckung des kulturellen Interesses spielt und auch die Marginalisierung schutzbedürftiger gesellschaftlicher Gruppen verhindern hilft;

    Zusammenarbeit und partizipativer Ansatz

    42.

    hält es zur Stärkung des Fortbestands, der Entwicklung und der Sichtbarkeit des kulturellen Erbes für wichtig, dass die eigentlichen Werte der Kette des kulturellen Erbes geschützt und nachhaltig genutzt werden und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die für Unterricht, Bildung, Kultur und Schutz des kulturellen Erbes zuständigen Einrichtungen — vorzugsweise systematisch — zusammenarbeiten und sich weiterentwickeln; dies könnte auch die allgemein verständliche Information der Bevölkerung fördern. Die Zusammenarbeit gewährleistet den Aufbau von Vertrauen und Kontakten zwischen den Völkern sowie gemeinsame Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen;

    43.

    unterstreicht die wichtige Rolle, die die grenzüberschreitenden Städtepartnerschaften unter aktiver Einbeziehung der Bürger für die gegenseitige, interaktive und erlebniszentrierte Kenntnis des lokalen und regionalen Kulturerbes und seiner Vielfalt spielen; betont in diesem Zusammenhang den Mehrwert des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf EU-Ebene für die Verwirklichung von Städtepartnerschaften und -vernetzungen; mit Hilfe von Gedenkprojekten mit europäischer Dimension fördert es die Toleranz und ein besseres Verständnis der Geschichte und der Vielfalt der Europäischen Union und schafft eine Verbindung zwischen Europa und seinen Bürgern. Der AdR begrüßt auch die Fortsetzung des Programms innerhalb des neuen EU-Finanzrahmens (29);

    44.

    empfiehlt, aus Partnerschaften und Kooperationen zwischen Gebietskörperschaften resultierende vorbildliche Verfahren zum Schutz des kulturellen Erbes auszuzeichnen, wodurch auch die europäische Identität gestärkt würde;

    45.

    hält es auf der Ebene der ländlichen Gemeinden und Städte für wichtig, dass thematische Kooperationen für das kulturelle Erbe eingerichtet und aktiv genutzt werden und dass die aktive Teilhabe der betroffenen Akteure bei der Beschlussfassung gefördert wird, was zu einer wirksamen partizipativen Governance beiträgt; betont den Wert und die Bedeutung der Multi-Level-Governance (30), die u. a. die Verbreitung vorbildlicher Verfahren für die Politik des kulturellen Erbes, die Entwicklung der partizipativen Demokratie, das gegenseitige Lernen, das Entstehen neuer Partnerschafts- und Dialogformen sowie die Effizienz und Kohärenz der sektorbezogenen politischen Maßnahmen für das kulturelle Erbe erleichtert;

    46.

    die Neubewertung der Bedeutung der Kultur und des kulturellen Erbes ist ein langfristiger Prozess, der sämtliche Akteure der Gesellschaft betrifft. Der AdR ist der Ansicht, dass dieser Mentalitätswandel nur dann erfolgreich sein kann, wenn dafür gesorgt wird, dass ein noch größerer Teil der Gesellschaft sich betroffen fühlt, beispielsweise dank der Verringerung sozialer Ungleichheiten, der Entwicklung lokaler Gemeinschaften, dem Ausbau der Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe, dem Offensein für Neues und der Entwicklung der notwendigen Fähigkeiten, um Innovationskompetenzen und kulturelle Werte schaffen sowie kennen- und schätzen lernen zu können; Es ist eine gemeinsame Aufgabe, unter Einbeziehung sämtlicher Akteure auf den Erwerb von wettbewerbsfähigen Kenntnissen und einer wettbewerbsfähigen Bildung zu achten, was für die Bewältigung der sich für die EU stellenden Herausforderungen unverzichtbar ist; Begrüßt und unterstützt Absatz 28 der Schlussfolgerungen des Rates Bildung, Jugend, Kultur und Sport vom 25. November 2014, in denen zu der Berücksichtigung des Europäischen Jahres für das kulturelle Erbe aufgerufen wird; Dies würde die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele im gesamteuropäischen Kontext befördern;

    47.

    unterstreicht die wichtige Rolle, die die Kultur in auswärtigen Angelegenheiten bei der Überwindung von Unterschieden und bei der Anerkennung gemeinsamer und geteilter Werte unter den Völkern spielen kann. Daher fordert der AdR, dass die kulturellen Beziehungen auf hoher Ebene stärker ins Blickfeld gerückt werden, und nimmt in dieser Hinsicht die jüngsten Bemühungen zur Integration der kulturellen Diplomatie in die Außenbeziehungen der Europäischen Union (insbesondere durch die vorbereitende Maßnahme „Kultur in den Außenbeziehungen der EU“) zur Kenntnis;

    48.

    betont, dass auch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern und -gegenständen verstärkt werden muss. Der AdR fordert die Mitgliedstaaten daher auf, das Übereinkommen der UNESCO von 1970 und das UNIDROIT-Übereinkommen von 1995 zu ratifizieren und durch eine entsprechende Anpassung an das einzelstaatliche Recht und durch eine Stärkung der Polizei und der Zollkontrollen an den EU-Grenzen für die wirksame Anwendung dieser Übereinkommen zu sorgen;

    Brüssel, den 16. April 2015

    Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

    Markku MARKKULA


    (1)  Am 27. Oktober 2005 in Faro verabschiedete Rahmenkonvention des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft.

    (2)  „Kultur, Kreativität und nachhaltige Entwicklung. Forschung, Innovation und Potenzial“ Erklärung von Florenz — 3. Research, Innovation, Opportunities — 3. UNESCO-Weltforum für Kultur und Kulturindustrie (FOCUS), 4. Oktober 2014.

    (3)  Artikel 3 Abs. 3 AEUV.

    (4)  Artikel 167 AEUV.

    (5)  Artikel 36 des Vertrages sieht Verbote oder Beschränkungen in Bezug auf die Einfuhr, die Ausfuhr oder die Durchfuhr von Waren zum Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert vor.

    (6)  In der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates über die Ausfuhr von Kulturgütern werden Bestimmungen festgelegt, die gewährleisten sollen, dass die Ausfuhr von Kulturgütern einheitlichen Kontrollen an den Außengrenzen der Union unterliegt. Kulturgüter umfassen unter anderem direkte Materialien aus Ausgrabungen, Fundstätten bzw. archäologischen Stätten in einem Mitgliedstaat.

    (7)  Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. (Investitionsbeihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes: 100 Mio. EUR pro Projekt, Betriebsbeihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes: 50 Mio. EUR pro Unternehmen pro Jahr).

    (8)  Erwägungsgrund 72.

    (9)  Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten.

    (10)  Das in der Mitteilung der Komission genannte Projekt mit dem Titel „Cultural Heritage Counts for Europe: Towards an European Index for Valuing Cultural Heritage“ kann einen effizienten Beitrag zur Sammlung von Daten auf EU-Ebene im Rahmen der genannten Thematik leisten, indem die auf nationaler, regionaler, lokaler und/oder sektoraler Ebene erzielten Forschungsergebnisse EU-weit kartographisch erfasst werden.

    (11)  CdR 2391/2012 fin.

    (12)  CdR 2391/2012 fin.

    (13)  Beispielsweise im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit das Projekt „Cultural Capital Counts“ (2011-2014), bei dem zehn Gebiete aus sechs mitteleuropäischen Ländern das gemeinsame Ziel verfolgen, die Entwicklung des jeweiligen Gebietsmit Blick auf die lebendigen Traditionen, Fachkenntnisse und Fertigkeiten zu fördern und sich bei dieser Zusammenarbeit das kulturelle Erbe zunutze zu machen. Das durch den EFRE kofinanzierte Projekt wird im Rahmen des Programms „CENTRAL EUROPE“ umgesetzt.

    (14)  Europäische Kommission — Mapping of Cultural Heritage actions in European Union policies, programmes and activities http://ec.europa.eu/culture/library/reports/2014-heritage-mapping_en.pdf

    (15)  Enabling synergies between European Structural and Investment Funds, Horizon 2020 and other research, innovation and competitiveness-related Union programmes — Guidance for policy-makers and implementing bodies, http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docgener/guides/synergy/synergies_en.pdf

    (16)  CdR 151/2011 fin.

    (17)  CdR 401/2011 fin.

    (18)  Z.B. die Sisi-Straße (Österreich, Deutschland, Ungarn und Italien): Schlösser, Herrenhäuser, Parks und Cafés, die mit Königin Elisabeth von Ungarn in Zusammenhang stehen.

    (19)  Z.B. das Projekt einer Handwerkerakademie (Ungarn und Slowenien): Das Projekt kam aufgrund der Gefährdung der Handwerke zustande. Es gab immer weniger Auszubildende und einige Industrie- und Handwerksschulen schlossen. Das Projekt kehrte diese Tendenz um, schuf neue Möglichkeiten für junge Menschen und trug durch die Teilnahme von etwa 1  000 Unternehmern zur Wahrung des kulturellen Erbes bei.

    (20)  Survey Report on Digitisation in European Cultural Heritage Institutions 2014 — Thematisches Netz ENUMERATE (Januar 2014).

    (21)  CdR 104/2010 fin.

    (22)  4. Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Filmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeit der einschlägigen Industriezweige (COM — Fortschrittsbericht 2012-2013) — 1. Oktober 2014.

    (23)  CdR 293/2010 fin.

    (24)  CdR 2391/2012 fin.

    (25)  CDR 191/2011 fin.

    (26)  CDR 2077/2012 fin.

    (27)  Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Verwaltung des kulturellen Erbes (2014/C 463/01) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2014:463:TOC

    (28)  CdR 401/2011 fin.

    (29)  Verordnung des Rates (EU) Nr. 390/2014 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020.

    (30)  Charta der Multi-Level-Governance in Europa.


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