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Document C2015/183/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7643 — CNRC/Pirelli) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 183 vom 4.6.2015, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.6.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 183/11


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7643 — CNRC/Pirelli)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2015/C 183/12)

    1.

    Am 27. Mai 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen China National Tyre and Rubber Company Ltd (China), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der China National Chemical Corporation, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Wertpapieren die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Pirelli & C SpA (Italien).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   China National Tyre and Rubber Company Ltd: Herstellung und Vertrieb von Erstausrüster-Reifen und -Ersatzreifen für Nutzfahrzeuge und Pkw sowie Herstellung von anderen Gummiprodukten und damit verbundenen Erzeugnissen;

    —   Pirelli & C SpA: Herstellung und Vertrieb von Erstausrüster-Reifen und -Ersatzreifen für Nutzfahrzeuge und Pkw.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7643 — CNRC/Pirelli per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIЁ


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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