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Document E2013J0004
Order of the Court of 25 November 2014 in Case E-4/13 — Schenker North AB, Schenker Privpak AB and Schenker Privpak AS v EFTA Surveillance Authority (Action for annulment of a decision of the EFTA Surveillance Authority — Access to documents — Admissibility — Article 38 SCA — ESA’s Rules on public access to documents 2012)
Beschluss des Gerichtshofs vom 25. November 2014 in der Rechtssache E-4/13, Schenker North AB, Schenker Privpak AB und Schenker Privpak AS gegen EFTA-Überwachungsbehörde (Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde — Zugang zu Dokumenten — Zulässigkeit — Artikel 38 des Überwachungsbehörde- und Gerichtshofabkommens — Regelungen der Überwachungsbehörde über den Zugang zu Dokumenten aus 2012)
Beschluss des Gerichtshofs vom 25. November 2014 in der Rechtssache E-4/13, Schenker North AB, Schenker Privpak AB und Schenker Privpak AS gegen EFTA-Überwachungsbehörde (Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde — Zugang zu Dokumenten — Zulässigkeit — Artikel 38 des Überwachungsbehörde- und Gerichtshofabkommens — Regelungen der Überwachungsbehörde über den Zugang zu Dokumenten aus 2012)
ABl. C 183 vom 4.6.2015, p. 8–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
4.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 183/8 |
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS
vom 25. November 2014
in der Rechtssache E-4/13,
Schenker North AB, Schenker Privpak AB und Schenker Privpak AS gegen EFTA-Überwachungsbehörde
(Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde — Zugang zu Dokumenten — Zulässigkeit — Artikel 38 des Überwachungsbehörde- und Gerichtshofabkommens — Regelungen der Überwachungsbehörde über den Zugang zu Dokumenten aus 2012)
(2015/C 183/09)
In der Rechtssache E-4/13, Schenker North AB, Schenker Privpak AB und Schenker Privpak AS gegen EFTA-Überwachungsbehörde — KLAGE auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde vom 7. Februar 2013, den Zugang zu den Nachprüfungsunterlagen in der Sache Nr. 34250 (Norwegische Post/Privpak) zu verweigern, nachdem der Gerichtshof die erste Entscheidung der Überwachungsbehörde am 21. Dezember 2012 in der Rechtssache E-14/11 für nichtig erklärt hatte. Die strittige Entscheidung wurde nach den neuen Regelungen über den Zugang zu Dokumenten gefällt, die die Überwachungsbehörde am 5. September 2012 mit Beschluss Nr. 300/12/KOL („RAD 2012“, nicht im Amtsblatt veröffentlicht) erlassen hat und die rückwirkend auf den Zugangsantrag der DB Schenker vom 3. August 2010 angewendet wurde — erließ der Gerichtshof, bestehend aus dem Präsidenten Carl Baudenbacher (Berichterstatter) sowie den Richtern Per Christiansen und Páll Hreinsson, am 25. November 2014 einen Beschluss mit folgendem Tenor:
Der Gerichtshof hat für Recht erkannt:
1. |
Der Antrag wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der EFTA-Überwachungsbehörde. |
3. |
Posten Norge AS trägt ihre eigenen Kosten. |