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Document C2015/170/08
Prior notification of a concentration (Case M.7564 — Mahle Behr/Delphi Thermal Systems Business) (Text with EEA relevance)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7564 — Mahle Behr/Delphi Thermal Systems Business) (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7564 — Mahle Behr/Delphi Thermal Systems Business) (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 170 vom 23.5.2015, p. 9–9
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
23.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 170/9 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.7564 — Mahle Behr/Delphi Thermal Systems Business)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2015/C 170/08)
1. |
Am 18. Mai 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Mahle Behr GmbH & Co. KG („Mahle Behr“, Deutschland), das von der Mahle GmbH („Mahle“, Deutschland) kontrolliert wird, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch den kombinierten Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Kontrolle über den Geschäftsbereich Thermomanagement-Systeme („Delphi Thermal“) des Unternehmens Delphi Automotive PLC (Vereinigtes Königreich). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Mahle und Mahle Behr: weltweite Zulieferung von Komponenten für die Automobil- und die Motorenindustrie, darunter Produkte für die Motorkühlung und Fahrzeugklimatisierung; — Delphi Thermal: weltweite Zulieferung von Thermomanagement-Produkten für automobile und kommerzielle Anwendungen, darunter Klimamodule (für Fahrzeuge und Gebäude), Kompressoren und Motorkühlmodule. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7564 — Mahle Behr/Delphi Thermal Systems Business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).