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Document 52014XX1206(02)

    Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten — Cemex/Holcim Assets (M.7054)

    ABl. C 438 vom 6.12.2014, p. 19–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.12.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 438/19


    Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten (1)

    Cemex/Holcim Assets (M.7054)

    (2014/C 438/09)

    I.   EINLEITUNG

    1.

    Am 28. Februar 2014 ging die Anmeldung eines Zusammenschlusses bei der Europäischen Kommission („Kommission“) ein. Danach war Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Cemex España, S.A. („Cemex España“ oder „Anmelder“) erwirbt die alleinige Kontrolle über die Produktionsanlagen und Vertriebseinrichtungen des Unternehmens Holcim España, S.A. („Holcim Assets“) für Zement, Transportbeton, Zuschlagstoffe und Mörtel in Spanien („Zusammenschluss“) (2). Die Holcim Assets werden vollständig von der Holcim Ltd. („Holcim“) kontrolliert.

    2.

    Der Zusammenschluss hat keine unionsweite Bedeutung im Sinne des Artikels 1 der Fusionskontrollverordnung (3). Der Zusammenschluss wurde bei der Kommission angemeldet, nachdem die spanische Wettbewerbsbehörde am 12. September 2013 einen Verweisungsantrag nach Artikel 22 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung gestellt hatte. Die Kommission gab dem Verweisungsantrag mit Beschluss vom 18. Oktober 2013 statt (4).

    II.   SCHRIFTLICHES VERFAHREN

    3.

    Am 23. April 2014 stellte die Kommission fest, dass der Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen gab und erließ nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Fusionskontrollverordnung einen Beschluss zur Einleitung des Prüfverfahrens. Der Anmelder gab am 6. Mai 2014 eine schriftliche Stellungnahme ab.

    4.

    Am 3. Juli 2014 nahm die Kommission eine an den Anmelder gerichtete Mitteilung der Beschwerdepunkte an, in der sie die vorläufige Auffassung vertrat, dass der Zusammenschluss im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen unvereinbar sei.

    5.

    Der Anmelder antwortete am 17. Juli 2014 und beantragte, seine Argumente in einer förmlichen mündlichen Anhörung darlegen zu dürfen. Auch Holcim wurde von den Beschwerdepunkten in Kenntnis gesetzt und übermittelte am 17. Juli 2014 eine schriftliche Stellungnahme.

    6.

    Am 4. und 22. Juli 2014 wurde dem Anmelder anhand einer CD-ROM Akteneinsicht gewährt.

    7.

    Am 28. Juli 2014 verlängerte die Kommission die Frist für die Prüfung des Zusammenschlusses nach Artikel 10 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung um fünf Arbeitstage.

    8.

    Die Arbeitnehmervertreter im Betriebsrat von Holcim („Forum Européen“) legten ein hinreichendes Interesse im Sinne des Artikels 18 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung dar und wurden daher als betroffene Dritte anerkannt. Sie wurden über Art und Gegenstand des Verfahrens unterrichtet und erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.

    III.   MÜNDLICHES VERFAHREN

    9.

    An der mündlichen Anhörung, die am 23. Juli 2014 stattfand, nahmen Vertreter von Cemex España und Holcim sowie ihre externen Rechts- und Wirtschaftsberater, die zuständigen Dienststellen der Kommission und Vertreter der Wettbewerbsbehörden von vier Mitgliedstaaten teil. Der Anmelder konnte seine wirtschaftliche Bewertung des Falles wie beantragt in nichtöffentlicher Sitzung darlegen.

    IV.   SCHLUSSFOLGERUNG

    10.

    Im Beschlussentwurf ist eine nicht an Bedingungen geknüpfte Genehmigung des geplanten Zusammenschlusses vorgesehen. Ich habe nach Artikel 16 des Beschlusses 2011/695/EU geprüft, ob in dem Beschlussentwurf ausschließlich Beschwerdepunkte behandelt werden, zu denen den beteiligten Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, und bin zu dem Ergebnis gelangt, dass dies der Fall ist. Insgesamt komme ich zu dem Schluss, dass alle Parteien in dieser Sache ihre Verfahrensrechte wirksam ausüben konnten.

    Brüssel, 29. August 2014

    Joos STRAGIER


    (1)  Nach den Artikeln 16 und 17 des Beschlusses 2011/695/EU des Präsidenten der Europäischen Kommission vom 13. Oktober 2011 über Funktion und Mandat des Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (ABl. L 275 vom 20.10.2011, S. 29) („Beschluss 2011/695/EU“).

    (2)  Der Zusammenschluss umfasst nicht die Holcim Trading, S.A., ein in Spanien ansässiges weltweit tätiges Handels- und Transportunternehmen für zementartige Baustoffe.

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1) („Fusionskontrollverordnung“).

    (4)  Nach einer am 12. Juli 2013 unterzeichneten Vereinbarung übernimmt Cemex auch die Vermögenswerte von Holcim in der Tschechischen Republik („tschechischer Zusammenschluss“), während Holcim die Vermögenswerte von Holcim in Westdeutschland übernimmt („deutscher Zusammenschluss“). Beim tschechischen Zusammenschluss wurden die Umsatzschwellen der Fusionskontrollverordnung nicht erreicht. Das tschechische Amt für den Schutz des Wettbewerbs schloss sich dem Verweisungsantrag Spaniens nicht an, sondern prüfte die Übernahme der Vermögenswerte von Holcim in der Tschechischen Republik durch Cemex nach den nationalen Fusionskontrollvorschriften und genehmigte den Zusammenschluss am 12. März 2014. Die nicht an Bedingungen geknüpfte Genehmigung des deutschen Zusammenschlusses, der unionsweite Bedeutung hatte, wurde von der Kommission am 5. Juni 2014 erteilt (M.7009 — Holcim/Cemex West).


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