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Document 62014FN0076

    Rechtssache F-76/14: Klage, eingereicht am 7. August 2014 — ZZ/Kommission

    ABl. C 388 vom 3.11.2014, p. 30–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.11.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 388/30


    Klage, eingereicht am 7. August 2014 — ZZ/Kommission

    (Rechtssache F-76/14)

    2014/C 388/38

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Suárez de Castro und M. Orman)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen EPSO/AD/248/13 aufzunehmen

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    ihn in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen EPSO/AD/248/13 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration im Fachgebiet 1 (Gebäudesicherheit) aufzunehmen, da in der Reserveliste dieses Auswahlverfahrens noch ein Platz frei ist und er mit 53,38 Punkten eine höhere Punktzahl als die von EPSO verlangte Mindestpunktzahl von 51,01 Punkten erzielt hat;

    hilfsweise, angesichts der zahlreichen Unregelmäßigkeiten bei der Bewertung der Übung d die Bewertung dieser Übung aufzuheben und auf der Grundlage der übrigen, ordnungsgemäß vergebenen Punkte eine neue Rangfolge der Bewerber des Auswahlverfahrens zu erstellen;

    falls der Klage stattgegeben wird, der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.


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