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Document 52014XG1021(04)

    Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/255/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen

    ABl. C 373 vom 21.10.2014, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.10.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 373/7


    Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/255/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen

    (2014/C 373/05)

    Den Personen und Organisationen, die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss 2014/730/GASP des Rates (1), und in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1105/2014 des Rates (2), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

    Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen und Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP und in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufzunehmen sind. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Organisationen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

    Die betroffenen Personen und Organisationen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des bzw. der betreffenden Mitgliedstaats(n) (siehe Websites in Anhang IIa der Verordnung (EU) Nr. 36/2012) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 16 der Verordnung).

    Die betroffenen Personen und Organisationen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen vor dem 31. März 2015 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    GD C 1C

    Rue de la Loi/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

    Die betroffenen Personen und Organisationen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


    (1)  ABl. L 301 vom 21.10.2014, S. 36.

    (2)  ABl. L 301 vom 21.10.2014, S. 7.


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