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Document C2014/272/08

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7282 — Liberty Global/Discovery/All3Media) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 272 vom 20.8.2014, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.8.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 272/9


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7282 — Liberty Global/Discovery/All3Media)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2014/C 272/08)

    1.

    Am 11. August 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Liberty Global plc („Liberty Global“, Vereinigtes Königreich) und Discovery Communications, Inc. („Discovery“, USA) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen All3Media Holdings Limited („All3Media“, Vereinigtes Königreich).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Liberty Global: erbringt in zwölf europäischen sowie in einigen außereuropäischen Ländern über das eigene Kabelnetz Fernseh- und Sprachtelefondienste sowie Breitband-Internetdienste;

    —   Discovery: globaler Vertrieb von Fernsehprogrammen und Dokumentationen;

    —   All3Media: Produktion und Vertrieb von Fernsehsendungen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Europäischen Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7282 — Liberty Global/Discovery/All3Media per Fax (+32 22964301), per E‐Mail (COMP‐MERGER‐REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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