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Document C2014/234/10

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — GP/RPA/ReferNet-FPA/004/14 — ReferNet — Europäisches Netzwerk für Berufsbildung des Cedefop

ABl. C 234 vom 19.7.2014, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/10


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — GP/RPA/ReferNet-FPA/004/14

ReferNet — Europäisches Netzwerk für Berufsbildung des Cedefop

2014/C 234/10

1.   Ziele und Beschreibung

Im Rahmen des Vorhabens, ein Europäisches Netzwerk für Berufsbildung — das ReferNet — zu errichten, soll mit dieser Aufforderung jeweils ein Antragsteller in Griechenland und Rumänien ausgewählt werden (siehe Punkt 3 unten, Förderfähigkeitskriterien), mit dem das Cedefop einen Partnerschaftsrahmenvertrag über eine Laufzeit von 12 Monaten abschließen wird; darüber hinaus soll mit jedem ausgewählten Antragsteller eine spezielle Finanzhilfevereinbarung für einen 12-monatigen, 2015 durchzuführenden Arbeitsplan getroffen werden.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) ist eine Agentur der Europäischen Union (EU), die 1975 gegründet wurde und seit 1995 ihren Sitz in Griechenland hat. Das Zentrum wird als maßgebliche Quelle für Informationen und Fachwissen bezüglich Berufsbildung, Fähigkeiten und Kompetenzen anerkannt. Seine Aufgabe ist es, die Entwicklung der europäischen Politik im Bereich der Berufsbildung zu unterstützen und zu deren Umsetzung beizutragen.

ReferNet ist das Europäische Netzwerk für Berufsbildung des Cedefop. Es hat den Auftrag, das Cedefop zu unterstützen, indem es Berichte über nationale Systeme und politische Entwicklungen im Bereich der Berufsbildung erstellt und die Außenwirkung der Berufsbildung und der Dienstleistungen des Cedefop erhöht. Das Netzwerk setzt sich aus 30 Mitgliedern — den nationalen ReferNet-Partnern in den EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen — zusammen. Bei den nationalen ReferNet-Partnern handelt es sich um bedeutende Einrichtungen, die in dem Land, das sie vertreten, auf dem Gebiet der Berufsbildung tätig sind.

Die Partnerschaftsrahmenverträge werden mithilfe von speziellen Finanzhilfevereinbarungen umgesetzt. Daher müssen Antragsteller nicht nur einen Vorschlag für den 12-monatigen Partnerschaftsrahmenvertrag einreichen (der ggf. zur Unterzeichnung eines Partnerschaftsrahmenvertrags für das Jahr 2015 führt), sondern auch den Finanzhilfeantrag für die Aktivitäten im Jahr 2015 stellen (der ggf. zur Unterzeichnung der speziellen 12-monatigen Finanzhilfevereinbarung im Jahr 2015 führt). Der Antragsteller muss den Nachweis erbringen, dass er über die erforderlichen Kapazitäten zur Durchführung sämtlicher in dem 12-monatigem Zeitraum vorgesehener Aktivitäten verfügt, und eine angemessene Kofinanzierung für die Durchführung des Arbeitsplans sicherstellen.

2.   Haushaltsmittel und Projektlaufzeit

Die voraussichtlich für die vierjährige Laufzeit der Partnerschaftsrahmenverträge verfügbaren Mittel belaufen sich, vorbehaltlich der jährlichen Entscheidungen der Haushaltsbehörde, auf 4 000 000 EUR.

Die den 28 Mitgliedstaaten, Island und Norwegen zur Verfügung stehenden Gesamtmittel für den Jahresarbeitsplan 2015 (Projektdauer: 12 Monate) betragen 980 000 EUR.

Die Höhe der Finanzhilfe richtet sich nach der Bevölkerungsgröße des jeweiligen Landes und wird für die Durchführung eines Jahresarbeitsplans gewährt. Bei der Verteilung der verfügbaren Gesamtmittel für den Jahresarbeitsplan 2015 werden abhängig von der Bevölkerungsgröße drei Ländergruppen berücksichtigt:

—   Ländergruppe 1: Estland, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Slowenien und Zypern. Höchstbetrag der Finanzhilfe: 23 615 EUR.

—   Ländergruppe 2: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechische Republik, und Ungarn. Höchstbetrag der Finanzhilfe: 33 625 EUR.

—   Ländergruppe 3: Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Spanien, Vereinigtes Königreich. Höchstbetrag der Finanzhilfe: 43 620 EUR.

Die Finanzhilfe der Union ist ein finanzieller Beitrag zu den Kosten, die der Begünstigte (und/oder der/die Mitbegünstigte/n) zu tragen hat. Diese müssen durch einen eigenen finanziellen Beitrag und/oder lokale, regionale, nationale und/oder private Zuschüsse ergänzt werden. Die Finanzhilfe der Union beträgt höchstens 70 % der gesamten förderfähigen Kosten.

Das Cedefop behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel auszuschütten.

3.   Förderfähigkeitskriterien

Um als förderfähig zu gelten, muss der Antragsteller:

a)

eine öffentliche oder private Einrichtung mit eigener Rechtsform und Rechtspersönlichkeit sein (natürliche Personen bzw. Einzelpersonen sind nicht förderfähig);

b)

in einem der folgenden Länder seinen Sitz haben:

Griechenland, Rumänien.

4.   Frist für die Einreichung von Anträgen

Die Anträge für den Partnerschaftsrahmenvertrag UND den Jahresarbeitsplan 2014 sind bis spätestens 26. September 2014 einzureichen.

5.   Weitere Informationen

Ausführliche Informationen über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, das Antragsformular und die zugehörigen Anhänge sind ab dem 18. Juli 2014 auf der Website des Cedefop unter folgender Adresse verfügbar:

http://www.cedefop.europa.eu/EN/working-with-us/public-procurements/calls-for-proposals.aspx

Die Anträge müssen den im Volltext der Aufforderung angegebenen Vorgaben entsprechen und auf den hierfür vorgesehenen offiziellen Formularen eingereicht werden.

Die Bewertung der Vorschläge erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung.

Alle eingereichten Anträge werden von einem Expertenausschuss hinsichtlich der im Volltext der Aufforderung angegebenen Kriterien für Förderfähigkeit, Ausschluss, Auswahl und Vergabe bewertet.


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