Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2014/234/09

Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl eines Experten als Ersatz eines Mitglieds der Stakeholder-Expertengruppe der Kommission für das öffentliche Auftragswesen

ABl. C 234 vom 19.7.2014, p. 7–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/7


Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl eines Experten als Ersatz eines Mitglieds der Stakeholder-Expertengruppe der Kommission für das öffentliche Auftragswesen

2014/C 234/09

Durch ihren Beschluss vom 3. September 2011 (1) (im Folgenden: „Beschluss“) hat die Kommission eine Expertengruppe für das öffentliche Auftragswesen eingesetzt. Diese Expertengruppe ersetzt den bisherigen Beratenden Ausschuss für die Öffnung des öffentlichen Auftragswesens, der durch den Beschluss der Kommission vom 26. Mai 1987 (2) eingerichtet worden war. Der Auftrag der Gruppe besteht darin, qualitativ hochwertige juristische, wirtschaftliche, technische und/oder praktische Informationen und Fachkenntnisse für die Kommission bereitzustellen, um sie bei der Gestaltung der EU-Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu unterstützen.

Gemäß Artikel 4 des Beschlusses setzt sich die Gruppe aus 20 Mitgliedern zusammen. Von diesen Mitgliedern werden sechs ad personam ernannt, die unabhängig und im öffentlichen Interesse handeln sollen. Die übrigen Mitglieder können ernannt werden, um ein für den Bereich des Auftragswesens relevantes gemeinsames Interesse oder Organisationen im weiteren Sinne zu vertreten.

Am 6. Juli 2012 ernannte der Generaldirektor der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen 20 Mitglieder der Gruppe für ein dreijähriges Mandat, das erneuert werden kann. Nach der Entscheidung des Generaldirektors der GD MARKT, ein Mitglied der Gruppe zu ersetzen, fordern die Dienststellen der Kommission zur Einreichung von Bewerbungen für die Auswahl eines neuen Mitglieds der Gruppe auf, das ein gemeinsames Interesse zu vertreten hat, das für den Bereich des Auftragswesens relevant ist, oder um Organisationen im weiteren Sinne zu vertreten (siehe Artikel 4 des Beschlusses).

Die Kommission sucht einen Experten (3) mit persönlicher Erfahrung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, sei es aufgrund seiner Position innerhalb der Lieferkette – auf der Vergabeseite – oder aufgrund seiner regelmäßigen Kontakte oder Erfahrungen im Bereich des Auftragswesens. Dabei kann es sich um Kandidaten aus Unternehmen (einschließlich KMU), Verbänden öffentlicher Auftraggeber oder der Wissenschaft, um Rechtsanwälte, Ökonomen, Statistiker oder sonstige Experten handeln.

In allen Fällen wird die Kommission bei der Prüfung der Bewerbungen folgende Kriterien berücksichtigen:

nachweisliche Fachkompetenz und Erfahrung (auch auf europäischer und/oder internationaler Ebene) in Bereichen, die für das öffentliche Auftragswesen relevant sind, insbesondere:

praktische Erfahrung bei der Anwendung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge,

langfristige und hochkomplexe Konfigurationen und Konzessionen bei PPP und IPPP,

öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit/Beziehungen zwischen Gemeinden, öffentlichen Einrichtungen und Stellen, die dem öffentlichen Recht unterliegen,

KMU-Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen,

ökologische und soziale Aspekte des öffentlichen Auftragswesens,

elektronische Beschaffung, insbesondere in der Vorvergabephase,

wirtschaftliche Analyse öffentlicher Beschaffungsmärkte,

Beziehungen zwischen öffentlichem Auftragswesen und Wettbewerb/staatlichen Beihilfen,

internationale Dimension des öffentlichen Auftragswesens,

Innovation und öffentliches Auftragswesen,

Auftragsvergabe im Verteidigungsbereich und in sicherheitssensiblen Bereichen,

und allgemeiner:

nationale, europäische und internationale Rechtsvorschriften im Bereich der Beschaffung;

Notwendigkeit, in der Gruppe ein Gleichgewicht im Hinblick auf die Repräsentation von Interessen und Fachkenntnissen im Beschaffungsbereich sowie im Hinblick auf Geschlecht und geografische Herkunft zu schaffen (4).

Die Mitglieder der Gruppe müssen Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines Beitrittslandes oder eines EWR-Mitgliedstaats sein. Die unterzeichneten Bewerbungen müssen spätestens bis 11. August 2014 übermittelt werden. Das Absendedatum wird wie folgt festgelegt:

a)

Bei einer Bewerbung per E-Mail gilt das Absendedatum der E-Mail. Bewerbungen per E-Mail sollten an die Adresse Markt-c2@ec.europa.eu gerichtet werden mit dem Betreff „Bewerbung für Stakeholder-Expertengruppe für das öffentliche Auftragswesen“.

b)

Bei einer Bewerbung per Post gilt das Datum des Poststempels. Die Postanschrift für die Bewerbungen lautet: Europäische Kommission, GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, Rue Spa 2, Büro 05/0531049 Brüssel, BELGIEN. Betreff: „Bewerbung für Stakeholder-Expertengruppe für das öffentliche Auftragswesen“.

c)

Bei persönlicher Abgabe der Bewerbungen bei der obigen Anschrift gilt das Datum auf der Empfangsbestätigung als das Absendedatum.

Die Sitzungen der Gruppe finden auf Englisch oder (und) Französisch statt. Daher müssen die Bewerber aus praktischen Gründen eine der beiden Sprachen fließend sprechen und über zumindest fundierte passive Kenntnisse in beiden Sprachen verfügen. Die Bewerbungen sind auf Englisch oder Französisch zu verfassen, die Nationalität des Bewerbers ist deutlich anzugeben, und die erforderlichen Unterlagen sind beizufügen (5).

Alle Bewerber müssen einen Lebenslauf einreichen, aus dem ihre Ausbildung, Berufserfahrung und Sprachenkenntnisse (aktiv und passiv) hervorgehen. Des Weiteren sollte Folgendes angegeben werden:

die Behörde/Organisation, für die der Bewerber tätig war, und die Dauer seiner Tätigkeit dort,

die spezifischen Projekte und/oder Aufgaben, an denen er beteiligt war und die von besonderer Bedeutung für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind,

etwaige Veröffentlichungen des Bewerbers im Bereich des öffentlichen Auftragswesens,

etwaige Erfahrungen auf EU- und internationaler Ebene und

etwaige Interessen, die seine/ihre Unabhängigkeit in Frage stellen könnten.

Die Dienststellen der Kommission behalten sich das Recht vor, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Unterlagen anzufordern und jedes Mitglied der Gruppe auszutauschen, das ungenaue oder falsche Angaben in Bezug auf die obigen Kriterien gemacht hat.

Gemäß Artikel 4 des Beschlusses wird von allen Mitgliedern der Gruppe eine aktive Beteiligung an den Sitzungen sowie bei ihrer Vorbereitung und bei Bedarf ihrer Nachbereitung erwartet. Die Gruppe wird voraussichtlich mindestens zweimal jährlich zusammentreten.

Die Dienststellen der Kommission werden das Mitglied der Gruppe für den verbleibenden Teil des dreijährigen Mandats auswählen, das einmal erneuert werden kann. Die Mitglieder haben die Grundsätze der Vertraulichkeit einzuhalten, die in Artikel 5 des Kommissionsbeschlusses zur Einsetzung dieser Expertengruppe genannt sind (6). Ad personam ernannte Mitglieder sind verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln.

Die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer im Zusammenhang mit der rein auf die Tätigkeit der Gruppe beschränkten Arbeit werden von der Kommission nach den für sie geltenden Vorschriften und nach Maßgabe der Haushaltsmittel erstattet. Die Tätigkeit der Mitglieder in der Gruppe wird nicht vergütet.

Die Liste der Mitglieder der Expertengruppe wird im Register der Expertengruppen veröffentlicht (7).

Die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (8).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Marta Micietova, Frau Csilla Szalai oder Frau Irena-Alis Riviere-Osipov. Tel. +32 22984107, E-Mail: Markt-c2@ec.europa.eu

Die Ergebnisse der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf der Internetseite der GD MARKT und im Amtsblatt der Europäischen Union. bekannt gegeben.


(1)  Beschluss der Kommission vom 3. September 2011 zur Einsetzung einer Stakeholder-Expertengruppe der Kommission für das öffentliche Auftragswesen und zur Aufhebung des Beschlusses 87/305/EWG zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Öffnung des öffentlichen Auftragswesens (ABl. C 291 vom 4.10.2011, S. 2).

(2)  Beschluss 87/305/EWG der Kommission vom 26. Mai 1987 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Öffnung des öffentlichen Auftragswesens (ABl. L 152 vom 12.6.1987, S. 32).

(3)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

(4)  Beschluss der Kommission vom 19. Juni 2000 über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen (ABl. L 154 vom 27.6.2000, S. 34).

(5)  Beschluss der Kommission vom 19. Juni 2000 über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen (ABl. L 154 vom 27.6.2000, S. 34).

(6)  Siehe Fußnote 1.

(7)  Mitglieder, die Einwände gegen die Veröffentlichung ihres Namens haben, können eine Ausnahmeregelung beantragen. Ein Antrag auf Ausnahme von der Veröffentlichung des Namens eines Mitglieds der Expertengruppe gilt als berechtigt, wenn wenn die Veröffentlichung eine Gefahr für dessen Sicherheit oder Integrität darstellen oder seine Privatsphäre in unangemessener Weise beeinträchtigen könnte.

(8)  Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1).


Top