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Document C2014/192/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7222 — Enercon Independent Power Producer/Gothaer Leben Renewables/Skogberget Vind) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 192 vom 21.6.2014, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 192/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7222 — Enercon Independent Power Producer/Gothaer Leben Renewables/Skogberget Vind)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 192/04

1.

Am 13. Juni 2014 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Enercon Independent Power Producer GmbH (Deutschland), das der deutschen Enercon-Gruppe angehört, und das Unternehmen Gothaer Leben Renewables GmbH (Deutschland), das der deutschen Gothaer Versicherungsgruppe angehört, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Skogberget Vind AB („Skogberget“, Schweden) durch Erwerb von Anteilen. Skogberet wurde bereits zuvor durch die Enercon Independent Power Producer GmbH kontrolliert.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Enercon-Gruppe: Herstellung und Vertrieb von Windenergieanlagen,

—   Gothaer Versicherungsgruppe: Angebot von Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen,

—   Skogberget: Stromerzeugung durch Windenergieanlagen in Nordschweden und Stromvermarktung auf der Großhandelsstufe.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7222 — Enercon Independent Power Producer/Gothaer Leben Renewables/Skogberget Vind per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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