Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32014D0621(01)

    Beschluss des Rates vom 16. Juni 2014 zur Ernennung der Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

    ABl. C 192 vom 21.6.2014, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/06/2018

    21.6.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 192/2


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 16. Juni 2014

    zur Ernennung der Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

    2014/C 192/02

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1,

    in Anbetracht der Bewerberliste, die die Europäische Kommission dem Rat vorgelegt hat,

    gestützt auf die Positionen, die das Europäische Parlament zum Ausdruck gebracht hat,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Unabhängigkeit und die hohe wissenschaftliche Qualität, Transparenz und Effizienz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind unbedingt zu gewährleisten. Auch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ist unerlässlich.

    (2)

    Die Amtszeit von sieben Mitgliedern des Verwaltungsrats der Behörde endet am 30. Juni 2014.

    (3)

    Die von der Kommission vorgelegte Liste für die Ernennung von sieben neuen Mitgliedern des Verwaltungsrats der Behörde ist anhand der von der Kommission vorgelegten Unterlagen und unter Berücksichtigung der vom Europäischen Parlament zum Ausdruck gebrachten Positionen geprüft worden. Ziel der Ernennungen ist, die höchste fachliche Qualifikation, ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen, beispielsweise in den Bereichen Management und öffentliche Verwaltung, und die größtmögliche geografische Streuung in der Union zu gewährleisten.

    (4)

    Nach Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 müssen vier Mitglieder des Verwaltungsrats der Behörde aus dem Kreis der Organisationen kommen, die die Verbraucherschaft und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten. Die Amtszeit dreier Mitglieder des Verwaltungsrats, die aus dem Kreis dieser Organisationen kommen, endet am 30. Juni 2014; diese Mitglieder sollten daher ersetzt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Zeit vom 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2018 werden ernannt:

    Stella CANNA MICHAELIDOU

    Iñaki EGUILEOR

    Jan MOUSING (2)

    Raymond O’ROURKE (3)

    András SZÉKÁCS

    Robert Van GORCOM

    Pieter VANTHEMSCHE (4)

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 2014.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G. KARASMANIS


    (1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

    (2)  Person aus dem Kreis der Organisationen, die andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten.

    (3)  Person aus dem Kreis der Organisationen, die die Verbraucherschaft vertreten.

    (4)  Person aus dem Kreis der Organisationen, die andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten.


    Top