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Document 62014TN0149

    Rechtssache T-149/14: Klage, eingereicht am 5. März 2014 — Anastasiou/Kommission und EZB

    ABl. C 159 vom 26.5.2014, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.5.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 159/31


    Klage, eingereicht am 5. März 2014 — Anastasiou/Kommission und EZB

    (Rechtssache T-149/14)

    2014/C 159/41

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Kläger: Harry Anastasiou (Larnaka, Zypern) (Prozessbevollmächtigte: C. Paschalides, Solicitor, und Rechtsanwalt A. Paschalides)

    Beklagte: Europäische Zentralbank und Europäische Kommission

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    den Beklagten aufzugeben, den Kläger nach Art. 268 AEUV zu entschädigen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Der Kläger macht geltend, er habe durch Verschulden der Beklagten Geld auf seinem Konto verloren, da diese im Rahmen der Bedingungen, die an die am 26. April 2013 nach Art. 13 des Vertrags über den Europäischen Stabilitätsmechanismus von 2012 an Zypern gewährte Finanzhilfe geknüpft gewesen seien, seine Bankeinlagen vorschnell einem „Bail-in“-Instrument unterworfen hätten. Im Einzelnen trägt er vor, a) die Beklagten hätten „offenkundig und erheblich die Grenzen“ ihrer Befugnisse als EU-Organe nach Art. 136 Abs. 3 AEUV missachtet; b) rechtswidrig auf die wirksame Kontrolle ihrer Funktionen als EU-Organe verzichtet; c) die vorschnelle Einführung eines „Bail-in“-Instruments auf Einlagen bei der Bank of Cyprus und der Cyprus Popular Bank veranlasst, die im Unionsrecht nicht verabschiedet worden sei; d) Beschränkungen von Geldtransfers eingeführt, die die Kontoinhaber daran gehindert hätten, ihre Guthaben abzuheben und/oder an sicherere Institute zu überweisen und e) dabei gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung sowie die Menschenrechte verstoßen.


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