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Document 62007TB0011

Rechtssache T-11/07 RENV: Beschluss des Gerichts vom 21. März 2014 — Frucona Košice/Kommission (Staatliche Beihilfen — Alkoholische Getränke und Spirituosen — Erlass einer Steuerschuld im Rahmen eines kollektiven Insolvenzverfahrens — Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Wegfall des Rechtsschutzinteresses — Entscheidung, mit der die angefochtene Entscheidung aufgehoben und ersetzt wird — Erledigung der Hauptsache)

ABl. C 159 vom 26.5.2014, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 159/24


Beschluss des Gerichts vom 21. März 2014 — Frucona Košice/Kommission

(Rechtssache T-11/07 RENV) (1)

((Staatliche Beihilfen - Alkoholische Getränke und Spirituosen - Erlass einer Steuerschuld im Rahmen eines kollektiven Insolvenzverfahrens - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Entscheidung, mit der die angefochtene Entscheidung aufgehoben und ersetzt wird - Erledigung der Hauptsache))

2014/C 159/32

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Frucona Košice a.s. (Košice, Slowakei) (Prozessbevollmächtigte: K. Lasok, QC, J. Holmes, B. Hartnett, Barristers, und Rechtsanwalt O. Geiss)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Armati und K. Walkerová)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: St. Nicolaus — trade a.s. (Bratislava, Slowakei) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Smaho)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/254/EG der Kommission vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe C 25/2005 (ex NN 21/2005), gewährt durch die Slowakische Republik zugunsten von Frucona Košice, a.s. (ABl. 2007, L 112, S. 14)

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Frucona Košice a.s.

3.

Die St. Nicolaus — trade a.s. trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 56 vom 10.3.2007.


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