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Document 32014D0417(02)
Council Decision of 14 April 2014 appointing a member and alternate members of the Advisory Committee on Safety and Health at Work for Croatia
Beschluss des Rates vom 14. April 2014 zur Ernennung eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern (Kroatien) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Beschluss des Rates vom 14. April 2014 zur Ernennung eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern (Kroatien) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
ABl. C 118 vom 17.4.2014, p. 3–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 28/02/2016
17.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 118/3 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 14. April 2014
zur Ernennung eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern (Kroatien) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
2014/C 118/02
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss 2003/C 218/01 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 3,
gestützt auf die dem Rat von der Regierung jedes Mitgliedstaats vorgelegte Kandidatenliste,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit Beschluss vom 22. April 2013 (2) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für die Zeit vom 22. April 2013 bis zum 28. Februar 2016 ernannt. |
(2) |
Die kroatische Regierung hat weitere Kandidaten für mehrere zu besetzende Sitze vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zum Mitglied und zu stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden für die Zeit bis zum 28. Februar 2016 ernannt:
VERTRETER DER ARBEITNEHMERORGANISATIONEN:
Land |
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
Kroatien |
Herr Zdenko MUČNJAK |
Frau Gordana PALAJSA Herr Marko PALADA |
Artikel 2
Die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Rat zu einem späteren Zeitpunkt ernannt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. TSAFTARIS
(1) ABl. C 218 vom 13.9.2003, S. 1.
(2) ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 7.