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Document 32014D0417(02)

    Beschluss des Rates vom 14. April 2014 zur Ernennung eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern (Kroatien) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

    ABl. C 118 vom 17.4.2014, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 28/02/2016

    17.4.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 118/3


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 14. April 2014

    zur Ernennung eines Mitglieds und von stellvertretenden Mitgliedern (Kroatien) des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

    2014/C 118/02

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf den Beschluss 2003/C 218/01 des Rates vom 22. Juli 2003 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 3,

    gestützt auf die dem Rat von der Regierung jedes Mitgliedstaats vorgelegte Kandidatenliste,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat mit Beschluss vom 22. April 2013 (2) die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für die Zeit vom 22. April 2013 bis zum 28. Februar 2016 ernannt.

    (2)

    Die kroatische Regierung hat weitere Kandidaten für mehrere zu besetzende Sitze vorgeschlagen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Zum Mitglied und zu stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden für die Zeit bis zum 28. Februar 2016 ernannt:

    VERTRETER DER ARBEITNEHMERORGANISATIONEN:

    Land

    Mitglied

    Stellvertretendes Mitglied

    Kroatien

    Herr Zdenko MUČNJAK

    Frau Gordana PALAJSA

    Herr Marko PALADA

    Artikel 2

    Die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Rat zu einem späteren Zeitpunkt ernannt.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2014.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A. TSAFTARIS


    (1)  ABl. C 218 vom 13.9.2003, S. 1.

    (2)  ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 7.


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