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Document 52012AP0403

Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (09890/2012 – C7-0134/2012 – 2012/0048(NLE))

ABl. C 72E vom 11.3.2014, p. 123–123 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 72/123


Freitag, 26. Oktober 2012
Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte ***

P7_TA(2012)0403

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (09890/2012 – C7-0134/2012 – 2012/0048(NLE))

2014/C 72 E/21

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (09890/2012),

in Kenntnis des Entwurfs eines Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (10193/2012),

in Kenntnis des vom Rat gemäß den Artikeln 194 und 207 und gemäß Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0134/2012),

gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A7-0275/2012),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.


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