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Document 62013FB0030

Rechtssache F-30/13: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2013 — Roda/Kommission (Öffentlicher Dienst — Hinterbliebenenversorgung — Tod eines früheren Ehegatten — Unterhaltszahlung — Vorverfahren — Erfordernis einer Beschwerde — Verspätung — Offensichtliche Unzulässigkeit)

ABl. C 39 vom 8.2.2014, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 39/30


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2013 — Roda/Kommission

(Rechtssache F-30/13)

(Öffentlicher Dienst - Hinterbliebenenversorgung - Tod eines früheren Ehegatten - Unterhaltszahlung - Vorverfahren - Erfordernis einer Beschwerde - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit)

2014/C 39/55

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Silvana Roda (Ispra, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Ribolzi)

Beklagte: Europäische Kommission

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Antrag der Klägerin auf eine Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 60 % des Haushaltsgrundeinkommens ihres früheren Ehemanns abzulehnen

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Frau Roda trägt ihre eigenen Kosten.


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