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Document 52014XG0117(01)

Bekanntmachung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Italienischen Republik gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

ABl. C 13 vom 17.1.2014, pp. 5–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 13/5


Bekanntmachung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Italienischen Republik gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

2014/C 13/06

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung teilt mit, dass das Unternehmen Enel Longanesi Developments Srl einen Antrag auf Genehmigung zur Exploration von Kohlenwasserstoffen (im Folgenden „BROLA“) für ein Gebiet in der Provinz Bologna, Region Emilia Romagna, eingereicht hat, welches durch die Längen- und Breitengrade begrenzt wird, deren Scheitelpunkte durch folgende Koordinaten bezeichnet werden:

Scheitelpunkte

Geografische Koordinaten

Länge West — Monte Mario

Breite Nord

a

– 0°56′

44°30′

b

– 0°48′

44°30′

c

– 0°48′

44°27′

d

– 0°43′

44°27′

e

– 0°43′

44°24′

f

– 0°57′

44°24′

g

– 0°57′

44°28′

h

– 0°56′

44°28′

Die vorstehenden Koordinaten beruhen auf der Karte des Instituts für Militärgeografie (Istituto Geografico Militare, IGM) — Blatt Nr. 88 der Italienkarte im Maßstab 1:100 000.

Die Fläche beträgt gemäß dieser Gebietsbeschreibung 164,20 km2.

Gemäß der oben genannten Richtlinie, Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 625 vom 25. November 1996, des Ministerialdekrets vom 4. März 2011 und des Direktorialdekrets vom 22. März 2011 fordert das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hiermit zur Einreichung konkurrierender Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Exploration von Kohlenwasserstoffen in dem durch die vorstehenden Scheitelpunkte und Koordinaten begrenzten Gebiet auf.

Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung — Abteilung Energie — Generaldirektion Bodenschätze und Energiequellen — Sektion IV ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Explorationsgenehmigungen.

Die Vorschriften für die Erteilung von Schürfrechten sind in folgenden Rechtsvorschriften näher erläutert:

Gesetz Nr. 613 vom 21. Juli 1967, Gesetz Nr. 9 vom 9. Januar 1991, Gesetzesdekret Nr. 625 vom 25. November 1996, Ministerialdekret vom 4. März 2011 und Direktorialdekret vom 22. März 2011.

Die Frist für die Einreichung der Anträge endet drei Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Anträge, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Ministero dello sviluppo economico

Dipartimento per l’energia

Direzione generale delle risorse minerarie ed energetiche

Divisione VI

Via Molise 2

00187 Roma RM

ITALIA

Der Antrag kann auch per E-Mail eingereicht werden, wobei die Unterlagen in elektronischem Format zusammen mit der digitalen Signatur eines gesetzlichen Vertreters des antragstellenden Unternehmens an folgende Anschrift zu richten sind: ene.rme.div.6@pec.sviluppoeconomico.gov.it

Gemäß Anhang A Nummer 2 des Dekrets des Präsidenten des Ministerrats Nr. 22 vom 22. Dezember 2010 beträgt die Gesamtdauer des Verfahrens für die Erteilung der Genehmigung höchstens 180 Tage.


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