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Dokument 62013CB0006

Rechtssache C-6/13: Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 7. November 2013 — IDT Biologika GmbH/Europäische Kommission (Rechtsmittel — Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Öffentliche Lieferaufträge — Ausschreibung für die Lieferung eines Tollwut-Impfstoffs nach Serbien — Ablehnung des Angebots — Offensichtlich unzulässiges oder unbegründetes Rechtsmittel)

ABl. C 377 vom 21.12.2013, s. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 377/4


Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 7. November 2013 — IDT Biologika GmbH/Europäische Kommission

(Rechtssache C-6/13) (1)

(Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Öffentliche Lieferaufträge - Ausschreibung für die Lieferung eines Tollwut-Impfstoffs nach Serbien - Ablehnung des Angebots - Offensichtlich unzulässiges oder unbegründetes Rechtsmittel)

2013/C 377/07

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: IDT Biologika GmbH (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Gross und T. Kroupa)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und T. Scharf, Bevollmächtigte)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Oktober 2012, IDT Biologika/Kommission (T-503/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Delegation der Europäischen Union der Republik Serbien vom 10. August 2010 abgewiesen hat, mit der der Auftrag mit der Referenz EuropeAid/129809/C/SUP/RS über die Lieferung eines Tollwut-Impfstoffes für Impfkampagnen in Serbien an einen Zusammenschluss von Unternehmen unter der Leitung der Bioveta a.s. vergeben und das Angebot der Klägerin abgelehnt wurde — Überschreitung der Grenzen, denen die Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens unterliegt

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die IDT Biologika GmbH trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 108 vom 13.4.2013.


Upp