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Document C2013/372/13

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.7116 — Sixth AP Fund/Nordstjernan/Salcomp) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 372 vom 19.12.2013, p. 41–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 372/41


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.7116 — Sixth AP Fund/Nordstjernan/Salcomp)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2013/C 372/13)

1.

Am 9. Dezember 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sixth AP Fund („AP 6“, Schweden) und das Unternehmen Nordstjernan AB („Nordstjernan“, Schweden) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Salcomp Oyj („Salcomp“, Finnland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AP 6: schwedischer nationaler Pensionsfonds,

Nordstjernan: schwedischer Private-Equity-Fonds,

Salcomp: Herstellung von Ladegeräten für Mobiltelefone, Tablets und andere Mobilgeräte.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.7116 — Sixth AP Fund/Nordstjernan/Salcomp per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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