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Document 52013TA1213(09)
Report on the annual accounts of the Executive Agency for Health and Consumers for the financial year 2012, together with the Agency’s replies
Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit den Antworten der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit den Antworten der Agentur
ABl. C 365 vom 13.12.2013, p. 57–65
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/57 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit den Antworten der Agentur
2013/C 365/09
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“, auch „EAHC“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik eingerichtet (3). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
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Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
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Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Von den 1,1 Millionen Euro, die aus dem Jahr 2011 übertragen worden waren, wurden 0,2 Millionen Euro (18 %) im Jahr 2012 annulliert. Zwar ist dies teilweise darauf zurückzuführen, dass Kostenprognosen für Sitzungen mit externen Teilnehmern schwierig sind, eine so hohe Rate deutet aber auf Mängel bei der Haushaltsplanung hin. |
12. |
Die 2012 bei den gebundenen Mitteln erzielten Verwendungsraten sind bei Titel I und Titel II mit 96 % bzw. 84 % zufriedenstellend. Bei Titel III sind die Übertragungen mit 1,1 Millionen Euro bzw. 47 % der bei diesem Titel gebundenen Mittel hingegen hoch. Obwohl der Grund dafür zum Teil in der späten Einreichung der Reisekostenabrechnungen durch externe Sitzungsteilnehmer liegt, stellt eine derart hohe Rate einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
13. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 369 vom 15.12.2004, S. 73.
(2) ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.
(3) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(7) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(8) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Bei Titel III - Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur - wurden 0,8 Millionen Euro bzw. 46 % der vorgenommenen Mittelbindungen auf das Jahr 2012 übertragen. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
Ausstehend |
ANHANG II
Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformationen und -erziehung gefördert werden. Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen. Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen. |
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Zuständigkeiten der Agentur |
Ziele
Aufgaben Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Programme der Union obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (1) folgende Durchführungsaufgaben:
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Leitungsstruktur |
Lenkungsausschuss Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an. Direktor Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011) |
Endgültiger Haushalt Der Verwaltungshaushalt der Agentur für das Jahr 2012 belief sich auf insgesamt 7,22 (7,04) Millionen Euro. Personalbestand am 31. Dezember 2012 Am 31. Dezember 2012 beschäftigte die Agentur 50 (49) Statutsbedienstete, davon 11 (11) Zeit- und 39 (38) Vertragsbedienstete. |
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
1. Überwachung der im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 gewährten Finanzhilfen; erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über Finanzhilfen, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2009 gewährt werden, u. a. für Projekte, Konferenzen, Betriebskostenzuschüsse und gemeinsame Maßnahmen; Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2011; Verwaltung der aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Ausschreibungen des Jahres 2008 zum Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 gewährten Finanzhilfen und vergebenen Aufträge und Verwaltung der Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 zu den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit vergeben wurden. 2. Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit
3. Arbeitsplan zum Verbraucherprogramm
4. Arbeitsprogramm zum Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“
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Quelle: Angaben der Agentur. |
(1) Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.
(2) ABl. C 358 vom 8.12.2011, http://ec.europa.eu/eahc/documents/health/calls/2012/WP_2012_en_for_projects.pdf.
(3) http://ec.europa.eu/eahc/health/projects.html.
(4) Siehe Durchführungsbeschluss C(2012) 8448 der Kommission.
(5) Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Rates und Richtlinie 2009/29/EG.
Quelle: Angaben der Agentur.
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Es werden kontinuierlich Anstrengungen unternommen, die beispielsweise im Zeitraum 2009-2012 zu einer Halbierung (von 36 % auf 18 %) der annullierten Mittelübertragungen geführt haben. Dieser positive Trend wird in den kommenden Jahren durch verbesserte Planung und Überwachung der Maßnahmen unter Titel III des Haushaltsplans weiter verstärkt. |
12. |
Die Agentur wird ihre Haushaltsausführung weiter verbessern, um die Zahlungsausführungen unter Titel III weiter zu erhöhen und dadurch weniger Mittel für Zahlungen auf das folgende Jahr zu übertragen. Die Auftragnehmer werden aktiv dazu aufgefordert, umgehend und sofern möglich, innerhalb des Kalenderjahres Rechnungen auszustellen. |