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Document 52013TA1213(09)

Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit den Antworten der Agentur

ABl. C 365 vom 13.12.2013, p. 57–65 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 365/57


BERICHT

über den Jahresabschluss 2012 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher zusammen mit den Antworten der Agentur

2013/C 365/09

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“, auch „EAHC“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Maßnahmen der Union im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik eingerichtet (3).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Von den 1,1 Millionen Euro, die aus dem Jahr 2011 übertragen worden waren, wurden 0,2 Millionen Euro (18 %) im Jahr 2012 annulliert. Zwar ist dies teilweise darauf zurückzuführen, dass Kostenprognosen für Sitzungen mit externen Teilnehmern schwierig sind, eine so hohe Rate deutet aber auf Mängel bei der Haushaltsplanung hin.

12.

Die 2012 bei den gebundenen Mitteln erzielten Verwendungsraten sind bei Titel I und Titel II mit 96 % bzw. 84 % zufriedenstellend. Bei Titel III sind die Übertragungen mit 1,1 Millionen Euro bzw. 47 % der bei diesem Titel gebundenen Mittel hingegen hoch. Obwohl der Grund dafür zum Teil in der späten Einreichung der Reisekostenabrechnungen durch externe Sitzungsteilnehmer liegt, stellt eine derart hohe Rate einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

13.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 369 vom 15.12.2004, S. 73.

(2)  ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.

(3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(8)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Bei Titel III - Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur - wurden 0,8 Millionen Euro bzw. 46 % der vorgenommenen Mittelbindungen auf das Jahr 2012 übertragen. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Ausstehend


ANHANG II

Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 168 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformationen und -erziehung gefördert werden. Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.

Zuständigkeiten der Agentur

Ziele

Die Agentur ist für die Wahrnehmung der Durchführungsaufgaben zur Verwaltung des mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG angenommenen zweiten Gesundheitsprogramms für 2008-2013, des mit dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG angenommenen Verbraucherprogramms für 2007-2013 und der Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und der Richtlinie 2000/29/EG zuständig.

Die Agentur verwaltet außerdem alle Phasen der Laufzeit der Durchführungsmaßnahmen, die ihr im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen Aktionsprogramms der Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) übertragen worden sind.

Aufgaben

Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Programme der Union obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (1) folgende Durchführungsaufgaben:

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 — Beschluss Nr. 1786/2002/EG,

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008-2013 — Beschluss Nr. 1350/2007/EG,

 

Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 — Beschluss Nr. 1926/2006/EG,

 

Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit — Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Richtlinie 2000/29/EG:

a)

Verwaltung sämtlicher Phasen des Projektzyklus (für Begleitungs- und Verbreitungszwecke ergreift die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen für die Errichtung oder die Weiterführung einer bestehenden Projektdatenbank, in der eine Beschreibung der Projekte und die endgültigen Ergebnisse erfasst werden);

b)

Begleitung von Projekten, die im Rahmen dieser Programme und Maßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der dazu erforderlichen Kontrollen;

c)

Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten, insbesondere Zusammenstellung, Analyse und Weiterleitung sämtlicher Informationen an die Kommission, die erforderlich sind, um die Durchführung der Programme und Maßnahmen der Union zu steuern und die Koordinierung und Synergie mit anderen Programmen der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten oder internationaler Organisationen zu verstärken;

d)

Veranstaltung von Sitzungen, Seminaren und Vorträgen sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen;

e)

Unterstützung bei der Bewertung der Programmauswirkungen, insbesondere bei der jährlichen und/oder Halbzeitbewertung der Programmdurchführung und Umsetzung der von der Kommission aufgrund der Bewertungsergebnisse beschlossenen Follow-up-Maßnahmen;

f)

Verbreitung der Ergebnisse der von der Kommission geplanten und durchgeführten Informationsmaßnahmen;

g)

Ausarbeitung globaler Daten zu Kontrolle und Überwachung;

h)

Mitwirkung an den Vorarbeiten zu Finanzierungsbeschlüssen.

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt.

Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

Direktor

Wird von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

Endgültiger Haushalt

Der Verwaltungshaushalt der Agentur für das Jahr 2012 belief sich auf insgesamt 7,22 (7,04) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2012

Am 31. Dezember 2012 beschäftigte die Agentur 50 (49) Statutsbedienstete, davon 11 (11) Zeit- und 39 (38) Vertragsbedienstete.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

1.   Überwachung der im Rahmen des Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 gewährten Finanzhilfen; erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen über Finanzhilfen, die aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2009 gewährt werden, u. a. für Projekte, Konferenzen, Betriebskostenzuschüsse und gemeinsame Maßnahmen; Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2011; Verwaltung der aufgrund der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Ausschreibungen des Jahres 2008 zum Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 gewährten Finanzhilfen und vergebenen Aufträge und Verwaltung der Projekte, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2007, 2008 und 2009 zu den Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit vergeben wurden.

2.   Arbeitsprogramm zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2012 wurde am 8. Dezember 2011 eingeleitet und am 9. März 2012 abgeschlossen. Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union  (2) und auf der EAHC-Website sowie der Europa-Website (3) veröffentlicht.

Vorschläge für Projekte: 16 von 84 bewerteten Projektvorschlägen (19,5 %) wurden für eine EU-Kofinanzierung im Gesamtwert von 13 312 116 Euro empfohlen.

Vorschläge für Konferenzen: 7 von 41 Vorschlägen für Konferenzen (17 %) wurden für Förderungen in Höhe von 599 097 Euro empfohlen.

Vorschläge für Betriebskostenzuschüsse: 19 von 40 Vorschlägen für Betriebskostenzuschüsse (47,5 %) wurden für eine EU-Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 4 330 590 Euro empfohlen.

Gemeinsame Aktionen: Alle fünf eingereichten Vorschläge für gemeinsame Aktionen wurden für eine EU-Kofinanzierung in Höhe von 8 941 660 Euro empfohlen.

In die Reservelisten wurden fünf Vorschläge für Projekte, zwei für Konferenzen und zwei für Betriebskostenzuschüsse aufgenommen. Sie kommen für eine EU-Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 4 540 962 Euro, 90 000 Euro und 273 754 Euro in Betracht.

Drei Ausschreibungen, darunter ein Rahmenvertrag über Gesundheitsschutz, ein Verhandlungsverfahren sowie 10 Aufforderungen zur Erbringung von Dienstleistungen wurden 2012 veröffentlicht.

Da die meisten Verträge im zweiten Halbjahr 2012 geschlossen wurden, liefen die entsprechenden Arbeiten gegen Jahresende an. Die EAHC führte eine Kick-off-Sitzung zu jedem Vertrag durch und nahm in Abstimmung mit der GD Gesundheit und Verbraucher eine enge Überwachung der Durchführung vor.

3.   Arbeitsplan zum Verbraucherprogramm

Im Rahmen des Verbraucherprogramms leitete die Agentur im Jahr 2012 sieben Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ein.

Die Agentur kofinanzierte 64 Zuschüsse, die es für Durchsetzungsmaßnahmen zuständigen Beamten aus mehreren Mitgliedstaaten ermöglichten, Erfahrungen und Kenntnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auszutauschen.

Im Rahmen der GPSD-Aufforderung kofinanzierte die EAHC ein Projekt zum Austausch und zur Anwendung vorbildlicher Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, wodurch die grenzübergreifende Zusammenarbeit verbessert und die Sicherheit von Konsumgütern erhöht werden soll. Ihr oberstes Ziel ist die Erhöhung der Produktsicherheit bei folgenden Produktgruppen: Babyartikel, Nanotechnologie und Kosmetik, Kordeln und Zugbänder, Leitern und Kohlenmonoxid- und Rauchdetektoren.

Bei den gemeinsamen Maßnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz kofinanzierte die EAHC zwei Projekte: Im Rahmen eines Projekts werden Maßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der Gesetze für Online-Handel durchgeführt. Die zweite gemeinsame Maßnahme im Bereich der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz dient der Umsetzung von Maßnahmen mit Schwerpunkt auf missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen.

2012 gewährte die Agentur spezifische Zuschüsse für den Europäischen Verbraucherverband (Bureau Européen des Unions de Consommateurs, BEUC) und den Europäischen Verband für die Koordinierung der Verbrauchervertretung bei der Normung (European Association for the Coordination of Consumer Representation in Standardisation, ANEC).

Die Kofinanzierung des BEUC wird zur noch stärkeren Förderung der Interessen der europäischen Verbraucher im politischen EU-Entscheidungsprozess als Käufer oder Nutzer von Gütern und Dienstleistungen beitragen.

Die finanzielle Unterstützung des ANEC gewährleistet, dass Verbraucherinteressen bei der Normung und Zertifizierung vertreten und gewahrt werden.

Praktische Probleme für Verbraucher wie Produkt- oder Dienstleistungsqualität, Lieferverzug bei einem Produkt aus dem Ausland oder missbräuchliche Klauseln in einem Vertrag sind Themen, mit denen das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC) in 29 Ländern täglich zu tun hat. Im Jahr 2012 bearbeitete das Netzwerk über 72 000 Anfragen von Verbrauchern, die mit einem grenzübergreifenden Problem konfrontiert waren. Insgesamt hat das ECC seit seiner Gründung im Jahr 2005 Verbraucher in rund 416 000 Fällen unterstützt. Die EAHC leitete 2012 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Bereitstellung von Finanzbeiträgen zum Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren für deren Tätigkeiten im Jahr 2013 ein und schloss 29 Finanzhilfevereinbarungen ab.

Im Rahmen des Verbraucherprogramms leitete die Agentur 2012 zwei Ausschreibungen und 11 Aufforderungen zur Erbringung spezifischer Dienstleistungen ein.

Bei Dolecta (Development of On-Line Consumer Education Tools for Adults) handelt es sich um eine Online-Bildungssoftware, die im Rahmen des EU-Verbraucherprogramms entwickelt wurde. Die Agentur leitete 2012 zwei Aufforderungen zur Erbringung von Dienstleistungen ein, eine zur Bekanntmachung der neuen Website und Aufstockung des Inhalts, eine für Betreuungs- und Hostingleistungen für die bestehende Website und für die Moderation der neuen Site im nächsten Jahr.

Im Lauf des Jahres 2012 wurde eine neue interaktive Plattform für Sekundarschullehrer entwickelt, die die derzeitige Dolceta-Website ersetzen soll. Die interaktive Plattform wurde aufgrund einer Analyse des Bedarfs von Lehrern in Form von Inhalt, Features, Marken und Design eingerichtet. Die Website soll im März 2013 live gehen.

Im Jahr 2012 unterzeichnete die EAHC in Anwendung des Rahmenvertrags über Verbrauchermarktstudien drei spezifische Verträge. Der erste Vertrag gilt einer Analyse des Marktes für Fahrzeugkraftstoffe, um zu ermitteln, ob er für Verbraucher funktioniert sowie ob die Verbraucher Kaufentscheidungen gut informiert treffen können. Mit dem zweiten Vertrag soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit freiwillige Zertifizierungen und Eigenerklärungen auf Lebensmittelerzeugnissen den geltenden Vorschriften entsprechen. Die dritte Marktstudie soll Informationen über den aktuellen Stand bei umweltschutzbezogenen Aussagen auf Non-Food-Erzeugnissen im Binnenmarkt liefern.

Zur Sammlung von Daten mit dem Ziel, der Kommission ein besseres Verständnis sowie eine bessere Beobachtung und Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher im Binnenmarkt zu ermöglichen, gab die Agentur die Durchführung einer Marktbeobachtung von 52 Verbrauchermärkten in den 27 Mitgliedstaaten sowie in Kroatien, Norwegen und Island in Auftrag. Die Ergebnisse dieser Marktbeobachtungen werden analysiert und politische Empfehlungen erarbeitet werden, um die Mängel zu beseitigen, die im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Binnenmarkts bzw. den Möglichkeiten der Verbraucher, Kaufentscheidungen gut informiert zu treffen, festgestellt wurden.

2012 überwachte die EAHC die Durchführung der Mehrfachrahmenverträge zur Wiedereröffnung des Wettbewerbs im Hinblick auf die Bereitstellung von Studien zum Verbraucherverhalten für die EAHC, die GD Gesundheit und Verbraucher und andere Kommissionsdienststellen (GD Justiz, GD Klimapolitik).

Konkret leitete die EAHC drei Aufforderungen zur Durchführung entsprechender Studien in den folgenden Bereichen ein: Multilaterale Interbankentgelte für Kreditkarten, Online-Glücksspiele und angemessene Maßnahmen zum Schutz von Nutzern von Online-Glücksspieldiensten sowie Online-Nachhaltigkeitsangaben über kluges Einkaufsverhalten (Grüne Suchmaschinen).

Die EAHC arbeitete an der Vorbereitung eines neuen Projekts über Maßnahmen zum Ausbau der Handlungsfähigkeit von Verbraucherorganisationen. Sie leitete eine offene Aufforderung für den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Durchführung von Schulungsmaßnahmen, einschließlich der Entwicklung von mehrsprachigem E-Learning und von Web-Plattformen ein; der Auftrag über eine Studie zur Bewertung des Schulungsbedarfs von Verbraucherorganisationen in Europa wurde im August erteilt. Die endgültigen Ergebnisse der Studie werden bei der Durchführung des neuen Projekts hilfreich sein.

4.   Arbeitsprogramm zum Programm „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“

Die EAHC ist nunmehr für die Durchführung fast aller Maßnahmen im Bereich „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ zuständig, lediglich Schulungsmaßnahmen über gentechnisch veränderte Organismen werden noch von der GD Gesundheit und Verbraucher verwaltet. Trotz der Erweiterung des Kursangebots konnte die EAHC schon ein Jahr vor dem geplanten Zeitpunkt die Kundenzufriedenheitsschwelle von 85 % erreichen. Darüber hinaus ergab eine aktuelle Zwischenbewertung der Initiative „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“, dass mehr als 96 % der Teilnehmer das bei den Schulungen erworbene Wissen als Gewinn für ihre tägliche Arbeit betrachten.

2012 wurden rund 6 300 Teilnehmer — überwiegend Beamte der Mitgliedstaaten — in 156 Workshops und Ausbildungsrunden geschult. Die meisten Programme fanden in der EU statt. Andere waren für Drittstaaten bestimmt, wobei die Schulungsmaßnahmen auf Teilnehmer aus den Regionen der Welt ausgerichtet waren, in denen die Veranstaltungen stattfanden.

Eine wichtige Entwicklung im Jahr 2012 war die Erweiterung des Mandats (4) der EAHC, wonach sie die Finanzierungsquellen für Maßnahmen im Bereich „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ bei den Haushaltslinien der GD Handel und GD Entwicklung und Zusammenarbeit verwenden darf, die über die in der Rechtsgrundlage für diesen Bereich vorgesehenen Quellen hinausgehen (5). Dies führte zur Veröffentlichung einer ersten Ausschreibung für ein neues Programm, das von der EAHC verwaltet werden und es Drittstaaten ermöglichen soll, sich wirksamer an den internationalen Normungsgremien zu beteiligen.

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.

(2)  ABl. C 358 vom 8.12.2011, http://ec.europa.eu/eahc/documents/health/calls/2012/WP_2012_en_for_projects.pdf.

(3)  http://ec.europa.eu/eahc/health/projects.html.

(4)  Siehe Durchführungsbeschluss C(2012) 8448 der Kommission.

(5)  Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Rates und Richtlinie 2009/29/EG.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Es werden kontinuierlich Anstrengungen unternommen, die beispielsweise im Zeitraum 2009-2012 zu einer Halbierung (von 36 % auf 18 %) der annullierten Mittelübertragungen geführt haben. Dieser positive Trend wird in den kommenden Jahren durch verbesserte Planung und Überwachung der Maßnahmen unter Titel III des Haushaltsplans weiter verstärkt.

12.

Die Agentur wird ihre Haushaltsausführung weiter verbessern, um die Zahlungsausführungen unter Titel III weiter zu erhöhen und dadurch weniger Mittel für Zahlungen auf das folgende Jahr zu übertragen. Die Auftragnehmer werden aktiv dazu aufgefordert, umgehend und sofern möglich, innerhalb des Kalenderjahres Rechnungen auszustellen.


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