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Dokuments 52013IR2063

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 — Innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert

    ABl. C 280 vom 27.9.2013., 33./37. lpp. (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.9.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 280/33


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 — Innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert

    2013/C 280/07

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    weist darauf hin, dass die Entwicklung elektronischer Gesundheitsdienste allen Bürgerinnen und Bürgern der EU zugutekommen muss, indem sie ihnen ermöglicht, ihre Gesundheit stärker in die eigene Hand zu nehmen, und nicht zu mehr Ungleichheiten bei der Zugänglichkeit und der Nutzung der Gesundheitsdienste führen darf;

    stellt fest, dass in vielen EU-Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mitverantwortlich für die Planung, Erarbeitung, Durchführung, Prüfung und Finanzierung der Gesundheits- und Wohlfahrtspolitik sind. Es liegt denn auch auf der Hand, dass die Gebietskörperschaften eng in jede Reform eingebunden werden müssen, die Auswirkungen auf die Gesundheitsfürsorge und Wohlfahrt hat;

    verlangt einen unermüdlichen Einsatz zur Förderung von Bildung, Innovation und Veränderung im Bereich Gesundheit, die angetrieben werden durch die Verpflichtung zu Exzellenz und das Bewusstsein, dass auf dem sich rasch wandelnden Gebiet der elektronischen Gesundheitsdienste die Lösungen von heute morgen schon überholt sein können;

    erinnert daran, dass derzeit große Mengen an Daten über Gesundheit, Wohlfahrt und Sozialschutz getrennt voneinander gespeichert sind. Durch eine effizientere und diensteübergreifende Nutzung dieser Daten könnte sich die europäische Gesundheitsfürsorge tief greifend wandeln, und es könnte ein stärker zielgerichtetes Fürsorgekontinuum aufgebaut werden;

    hebt hervor, dass zu den Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche Entwicklung und Einführung von Lösungen der elektronischen Gesundheitsdienste die folgenden zählen: Einbeziehung der lokalen Behörden, dezentrale Datenspeicherung, gute Verbreitung von Informationen an Patienten und die Öffentlichkeit sowie aktive Zusammenarbeit mit Angehörigen des Gesundheitswesens;

    wiederholt, dass die groß angelegte Einführung elektronischer Gesundheitsdienste nicht nur eine Frage der gesetzlichen und technischen Durchführbarkeit ist; in erster Linie steht und fällt sie mit dem Vertrauen der Bürger, Patienten und Gesundheitsfachkräfte in sie. Daher ist es wichtig, die Probleme in den Bereichen Schutz der Privatsphäre, Vertraulichkeit, Datenschutz und Haftung anzugehen, um zu gewährleisten, dass sensible Daten vor Hackern, Lecks, Verletzungen der Privatsphäre und anderen Formen des Missbrauchs geschützt werden.

    Berichterstatter

    Johan SAUWENS (BE/EVP), Mitglied des Flämischen Parlaments

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012–2020 – innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert

    COM(2012) 736 final

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Allgemeine Bemerkungen

    1.

    unterschreibt die Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020, in der diese eine Strategie für elektronische Gesundheitsdienste in der EU absteckt und darlegt, welche Hauptziele erreicht werden müssen, um das Potenzial dieser Dienste nutzen zu können. Dieser Aktionsplan ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt hin zur Vorbereitung der europäischen Gesundheitssysteme auf die sich ihnen stellenden Herausforderungen, nämlich: Verbesserung der Qualität der Gesundheitsfürsorge; effizientere Anwendung der knapper werdenden Mittel, die für die Gesundheitsfürsorge zur Verfügung stehen; Verringerung der Verwaltungslasten für die Patienten, für die Erbringer und die Anbieter von Gesundheitsleistungen und für die Behörden sowie Innovation im Bereich Informatik und Technologie, Produktion und Dienstleistungen;

    2.

    schließt sich der Feststellung der Kommission an, dass selbst die besten elektronischen Gesundheitsdienste den EU-Bürgerinnen und –Bürgern keinen Vorteil bieten werden, wenn ihre Erarbeitung und Durchführung fragmentiert in getrennten Bereichen stattfinden. Die Tatsache, dass die Kommission den rechtlichen, organisatorischen, semantischen und technischen Rahmen, Leitlinien und Spezifikationen für die Interoperabilität Aufmerksamkeit schenkt, ist zu begrüßen;

    3.

    erinnert daran, dass die Gesundheits- und Wohlfahrtspolitik in vielen EU-Mitgliedstaaten auf die dezentrale Ebene übertragen wurde und dass die Stimme der regionalen Gebietskörperschaften in dieser Debatte lauter vernommen werden muss;

    4.

    weist darauf hin, dass die Entwicklung elektronischer Gesundheitsdienste allen Bürgerinnen und Bürgern der EU zugutekommen muss und nicht zu (mehr) Ungleichheiten bei der Zugänglichkeit und der Nutzung der Gesundheitsdienste führen darf. Bei dem Wandel, den die elektronischen Gesundheitsdienste bewirken, muss das Interesse der Patienten im Vordergrund stehen. Die Patienten haben das Recht, über den Zugang zu ihren persönlichen Daten zu bestimmen, und es muss ihnen auf verständliche Weise erklärt werden, wie und vom wem dieser Zugang genutzt werden kann. Die elektronischen Gesundheitsdienste müssen es den Bürgern und den Patienten ermöglichen, ihre Gesundheit stärker in die eigene Hand zu nehmen;

    5.

    betont, dass neue Anwendungen unbürokratisch sein und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen oder schutzbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern verstärken müssen. Deshalb sollte bei allen Produkten und Softwareanwendungen das Kriterium der Barrierefreiheit als Zulassungskriterium bei der Markteinführung verpflichtend sein;

    II.   BEDEUTUNG FÜR DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    6.

    stellt fest, dass in vielen EU-Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mitverantwortlich für die Planung, Erarbeitung, Durchführung, Prüfung und Finanzierung der Gesundheits- und Wohlfahrtspolitik sind. Es liegt denn auch auf der Hand, dass die Gebietskörperschaften eng in jede Reform eingebunden werden müssen, die Auswirkungen auf die Gesundheitsfürsorge und Wohlfahrt hat;

    7.

    verweist in diesem Zusammenhang auf den "eHealth Strategies"-Bericht 2011 über die Infrastruktur der elektronischen Gesundheitsdienste, in dem die Autoren erklären, dass "die Verwaltung elektronischer Patientenakten in großen Ländern kompliziert ist. Die Erfahrung in Europa lehrt, dass Länder mit mehr als zehn Millionen Einwohnern – insbesondere diejenigen, die nicht über ein pyramidenförmig aufgebautes Gesundheitssystem verfügen – ihre Zielvorgaben nicht erreichen. […] Die Lösung scheint daher ein Zwischenweg zu sein, bei dem auf Grundlage der nationalen Infrastruktur ein lokales oder regionales System gewählt werden kann";

    8.

    unterstreicht, dass aus der jüngsten AdR-Studie "Dynamic health systems and new technologies: eHealth solutions at local and regional levels" hervorgeht, dass elektronische Gesundheitsdienste ganz oben auf der Agenda der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa stehen;

    9.

    ist der Meinung, dass es mehr interregionaler Zusammenarbeit und des Austauschs von Erfahrungen aus Politik und Praxis bedarf, damit die Vorreiter auf dem Gebiet der elektronischen Gesundheitsdienste ihre Kenntnisse an Neulinge weitergeben können. Hierbei kommt der Europäischen Kommission durch die Zusammenführung und Bündelung von Wissen und bewährten Verfahren eine mögliche Rolle zu. Es muss eingehend geprüft werden, welche Initiativen und Modelle der elektronischen Gesundheitsdienste am zügigsten auf EU-Ebene umgesetzt werden können;

    Kompetenzen im Gesundheitsbereich

    10.

    ist der Ansicht, dass bessere Kenntnisse im Bereich Gesundheit wichtiger Bestandteil der Strategien zur Beseitigung von Ungleichbehandlung im Gesundheitswesen sind. Zusammen mit digitalen Kompetenzen und Breitbandzugang kann die Anhebung des Kenntnisstands im Gesundheitsbereich mehr Menschen in abgelegenen, dünn besiedelten oder anderweitig benachteiligten Regionen den Zugang zu korrekten Informationen, Methoden der Vorbeugung und medizinischem Rat, aber auch zu unbürokratischer Online-Hilfe und -Behandlung sowie medizinischen Folgemaßnahmen ermöglichen;

    11.

    vertritt die Auffassung, dass angemessene, zuverlässige, zugängliche und auf die verschiedenen Gesellschaftsgruppen zugeschnittene Informationen eine Voraussetzung für digitale Kompetenzen im Gesundheitsbereich sind. Dies beinhaltet, dass die Behörden und der Privatsektor klare und relevante Informationen bereitstellen und dass insbesondere die Angehörigen der Gesundheitsberufe mehr Einblick in die Kompetenzen ihrer Patienten im Gesundheitsbereich erlangen;

    Herausforderungen

    12.

    macht darauf aufmerksam, dass elektronische Gesundheitsdienste ein stark im Ausbau begriffener Bereich sind, der sich ständig weiterentwickelt. Die Erkenntnisse und Errungenschaften von heute können morgen bereits überholt sein. Der Übergang von der traditionellen Gesundheitsfürsorge zu elektronischen Gesundheitsdiensten erfordert nicht nur die notwendige IT-Infrastruktur und digitale Kompetenzen, sondern auch und vor allem Veränderungen in der Beziehung zwischen Gesundheitsfachkräften, Fachkräften sozialer Dienstleister, Wissenschaftlern, Krankenversicherungsträgern, Patienten und Behörden. Er verlangt auch einen unermüdlichen Einsatz für Innovation und Veränderung, Bildung und Expertise;

    13.

    verweist diesbezüglich auf die Schlussfolgerungen des Workshops "Monitoring National eHealth Strategies" (Brüssel, 2010), aus denen hervorgeht, dass "die Durchführung von Strategien für elektronische Gesundheitsdienste in Europa wesentlich komplexer und zeitintensiver ist als erwartet. Darüber hinaus wird auch die Komplexität der elektronischen Gesundheitsdienste als ordnungspolitische Herausforderung stark unterschätzt";

    14.

    stellt fest, dass in bestimmten Regionen die IT-Kenntnisse der Angehörigen der Gesundheitsberufe und sozialer Dienstleister und das Verständnis der Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitsdienste noch zu wünschen übrig lassen. Dies gilt sowohl hinsichtlich Qualität und Benutzerfreundlichkeit als auch im Hinblick auf die Möglichkeiten einiger bereits erhältlicher oder für Angehörige der Gesundheitsberufe und sozialer Dienstleister zur Verfügung stehender Softwareprogramme. Derlei Situationen sind bedauerlich und stehen einer günstigen Entwicklung der elektronischen Gesundheitsdienste im Wege. Die Bedingungen, denen die zur Verfügung stehende Medizinsoftware und insbesondere die elektronischen Krankenakten genügen müssen, könnten näher erläutert werden, damit ihre Qualität kritisch geprüft und die Vergabe von Gütesiegeln ermöglicht werden kann. Augenblicklich ist ein Mangel an wirksamer Kommunikation zwischen dem Gesundheits- und dem Informatiksektor festzustellen;

    Interoperabilität

    15.

    erinnert daran, dass derzeit große Mengen an Daten über Gesundheit, Wohlfahrt und Sozialschutz getrennt voneinander gespeichert sind. Indem diese Daten effizienter genutzt werden, könnte sich die Gesundheitsfürsorge tief greifend wandeln, und es könnte ein stärker zielgerichtetes Fürsorgekontinuum aufgebaut werden. Beides setzt voraus, dass sich die IT-Infrastruktur nicht auf ärztlich-kurative Dienste beschränkt, sondern auf Sozialfürsorge, betreutes Wohnen, Prävention und Wohlfahrt ausgedehnt wird. Dies folgt aus dem Grundsatz, dass der Nutzer einer Gesundheitsleistung im Mittelpunkt des Gesundheits- und Wohlfahrtssystems stehen muss und die unterschiedlichen Dienste dieses Systems ihre Funktionsweise hierauf abstimmen müssen. Die elektronischen Gesundheitsdienste können zu einer besser koordinierten Gesundheitsfürsorge und zu einer ganzheitlichen Herangehensweise an den Menschen, der diese Fürsorge benötigt, beitragen;

    16.

    ist überzeugt, dass für eine bessere Qualität der Gesundheitsfürsorge (größere Wirksamkeit, mehr Kontinuität, Stärkung der Stellung der Patienten usw.) die elektronische Datenübermittlung zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens von zentraler Bedeutung ist. Derzeit sind die medizinischen Daten in vielen Ländern und Regionen noch verstreut gespeichert (angefangen von den auf dem Rechner des niedergelassenen Haus- oder Facharztes gespeicherten Dateien bis hin zu denen auf dem Server eines Krankenhauses), ohne dass die Möglichkeit besteht, dass die mit einem bestimmten Patienten in einem Behandlungsverhältnis stehenden Akteure diese Daten untereinander austauschen. Ein Hausarzt im Bereitschaftsdienst oder ein Akutmediziner in der Notaufnahme eines Krankenhauses kann mit Notsituationen konfrontiert sein, ohne über eine Zusammenfassung der wichtigsten medizinischen Daten oder den aktuellen Medikamentenplan eines Patienten zu verfügen. Das Problem stellt sich umso akuter, wenn sich der Patient im Ausland befindet und die Sprachbarriere große Verständigungsschwierigkeiten zwischen Patient und Leistungserbringer verursacht. Diese Herausforderung wird sich noch verschärfen, wenn die Auswirkungen der EU-Richtlinie vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der Praxis spürbar werden. Laboruntersuchungen und bildgebende Verfahren werden somit unnötigerweise wiederholt, da kein Zugang zu den neuesten medizinischen Daten eines Patienten besteht;

    17.

    begrüßt ausdrücklich, dass der Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste ausführlich auf das Problem der Interoperabilitätsrahmen eingeht. Der Markt der elektronischen Gesundheitsdienste in der EU ist stark zersplittert, und die angebotenen IKT-Lösungen für bisweilen sehr lokalspezifische Situationen führen dazu, dass diese Systeme teurer, für Dritte unzugänglich, unzuverlässig und für andere Zwecke oder neue Lösungen ungeeignet sind. Diese Situation ist auch ein Hindernis für IT-Unternehmen, die mit einem stark eingeschränkten Marktzugang konfrontiert sind, und untergräbt die Rentabilität ihrer Produktentwicklung, was der so notwendigen Innovation schadet. Der Aktionsplan bietet Chancen für wirtschaftliche Initiativen von großen und kleinen Unternehmen in allen europäischen Ländern;

    18.

    hält die Bereitstellung eines Interoperabilitätsrahmens an elektronischen Diensten im Laufe dieses Kalenderjahres für ein wichtiges Element. Bei der Untersuchung der nationalen Gesetzgebung über elektronische Patientenakten müssen auch die regionalen Rechtsvorschriften geprüft werden;

    19.

    begrüßt die nachdrückliche Betonung einer engeren Zusammenarbeit mit internationalen und weltweiten Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es besteht Bedarf an Vereinbarungen über die Kodierung medizinischer Daten und die einheitliche Verwendung internationaler Klassifikationssysteme für Krankheiten und Gesundheitsprobleme, um medizinische Entscheidungshilfen in Form von Informatikprogrammen bereitstellen zu können;

    Vertrauen

    20.

    ist der Ansicht, dass die groß angelegte Einführung elektronischer Gesundheitsdienste nicht nur eine Frage der gesetzlichen und technischen Durchführbarkeit ist; in erster Linie steht und fällt sie mit dem Vertrauen der Bürger, Patienten und Gesundheitsfachkräfte in sie. Es geht darum, zunächst die Probleme in den Bereichen Schutz der Privatsphäre, Vertraulichkeit, Datenschutz und Haftung anzugehen, um zu gewährleisten, dass sensible Daten vor Hackern, Lecks, Verletzungen der Privatsphäre und anderen Formen des Missbrauchs geschützt werden;

    21.

    betont, dass eine der wichtigsten Feststellungen, zu der die KPMG in ihrer (am 6. Februar 2012 in Utrecht veröffentlichten) internationalen Studie zu den elektronischen Patientenakten nach der Prüfung von und dem Vergleich mit sechs anderen EU-Mitgliedstaten gelangte, besagt, dass die Tendenz einer Abkehr von groß angelegten nationalen Programmen hin zu einer stärker regionalen Verwaltung besteht, um die Komplexität besser beherrschen und die Einbeziehung der lokalen Ebene verstärken zu können. Durch die Anwendung einheitlicher Normen erhöht sich nach Ansicht der KMPG darüber hinaus das Bewusstsein dafür, dass nationale Datenbanken gar nicht notwendig sind und dass eine dezentrale Speicherung von Daten an der Quelle durchaus machbar ist. Die Einbeziehung der lokalen Ebene, eine dezentrale Speicherung der Daten, gute Informationsvermittlung an Bürger und Patienten sowie ein Vorgehen in Etappen mithilfe von Pilotprojekten unter aktiver Einbeziehung der Angehörigen der Gesundheitsberufe scheinen kritische Faktoren für den Erfolg der schrittweisen Entwicklung und Einführung elektronischer Gesundheitsdienste zu sein;

    Beziehungen

    22.

    erinnert daran, dass die Beziehung zwischen den Angehörigen der Gesundheitsberufe und den Patienten persönlich und einmalig ist und dies auch bleiben muss. Mit der Entwicklung elektronischer Gesundheitsdienste kann dieses Verhältnis verstärkt und verbessert werden; es ist jedoch eine Illusion und nicht einmal wünschenswert, dass persönliche Kontakte von Mensch zu Mensch vollständig durch virtuelle Interaktionen ersetzt werden. Deshalb sollen die Anwendungen der elektronischen Gesundheitsdienste auf die bereits etablierten Berufsgruppen im Gesundheits- und Pflegebereich beschränkt bleiben;

    23.

    stellt überdies fest, dass sich ein zunehmendes Spannungsverhältnis rund um die Frage des Eigentums an den und der Verantwortung für die geteilten personenbezogenen Daten in einer elektronischen Patientenakte entwickelt. Im Idealfall verfügen die Patienten in ihrer elektronischen Krankenakte über einen eigenen patientenspezifischen Zugangsabschnitt, in den sie z.B. die Ergebnisse ihrer Selbstüberwachung eintragen können (wie etwa selbst gemessene Blutzuckerwerte, Blutdruckmessungen, Gemütsverfassung usw.);

    24.

    macht darauf aufmerksam, dass in dem Maße, wie chronische Krankheiten aufgrund der Bevölkerungsüberalterung einen immer dominanteren Platz in der medizinischen Praxis, in den Gesundheitsstatistiken und in der Liste der Kostentreiber unseres Gesundheitswesens einnehmen, die Bedeutung eines bereichsübergreifenden Ansatzes für chronisch kranke Patienten immer deutlicher hervortritt. Viele ältere Patienten haben mit mehreren gesundheitlichen Problemen gleichzeitig zu kämpfen und nehmen die Dienste verschiedener Gesundheitsdienstleister mit einander ergänzenden Kompetenzen in Anspruch. Dies gilt sowohl für die stationäre als auch die ambulante Versorgung. Elektronische Gesundheitsdienste und die elektronische Übermittlung von Daten zwischen den Patienten, ihren häuslichen Pflegern und den Leistungserbringen, die in einem Behandlungsverhältnis mit dem Patienten stehen, können einen besonders wertvollen Beitrag zur guten, zeitnahen und auf den Patienten zugeschnittenen Pflege leisten;

    Finanzierung

    25.

    bedauert die weitreichenden Einschnitte bei der Mittelausstattung der Fazilität "Connecting Europe", die von 50 Mrd. EUR – von denen 9,2 Mrd. für Breitband- und digitale Dienste bestimmt waren – auf 29,3 Mrd. EUR gekürzt wurde, wovon nur noch knapp 1 Mrd. EUR für diese Dienste zur Verfügung stehen;

    26.

    wirft die Frage auf, ob die groß angelegte Einführung interoperabler, grenzüberschreitender elektronischer Gesundheitsdienste, die der Kommission zufolge voraussichtlich 2014 im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" erfolgen soll, auch dann noch aktuell bleibt, wenn das Parlament grünes Licht für Kürzungen bei dieser Fazilität gibt;

    27.

    hofft, dass der Finanzrahmen für die Tätigkeiten auf dem Gebiet Forschung und Innovation, die im Zeitraum 2014-2020 als Teil der Säule "Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen" von Horizont 2020 auf der Agenda stehen, nicht gekürzt wird und dass in den Studien der Schwerpunkt auf die Kosteneffizienz elektronischer Gesundheitstechnologien sowie auf Garantien in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre, die Einbeziehung der Nutzer und die Integration patientengerichteter Lösungen in die europäischen Gesundheitssysteme gelegt wird;

    Subsidiarität

    28.

    weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten für die Organisation und Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen und medizinischer Versorgung zuständig sind. In vielen EU-Mitgliedstaaten liegt die Verantwortung für die gesamte bzw. für große Teile der Gesundheits- und Wohlfahrtspolitik bei den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften;

    29.

    stellt fest, dass es vor allem in weniger wohlhabenden Gebieten in technischer, logistischer und finanzieller Hinsicht weiterhin schwierig ist, die IT-Infrastruktur aufzubauen und das Potenzial der elektronischen Gesundheitsdienste zu erschließen und weiterzuentwickeln. Gerade dann, wenn es einer Koordination und Ermutigung bedarf, kann ein Tätigwerden der EU zweckmäßig sein. Dies gilt vornehmlich für eine Reihe von Themen, die am besten auf Ebene der EU angegangen werden können, wie die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, die Anerkennung von Qualifikationen, Gemeinschaftshindernisse oder die Normen und Methoden zur Untersuchung der Frage, wie wirksam die Anwendungen der elektronischen Gesundheitsdienste sind. Auch eine finanzielle Unterstützung kann nützlich sein, um zur Deckung der hohen Startkosten beizutragen;

    30.

    macht darauf aufmerksam, dass der Aktionsplan 2014-2020 auf Forschung, Innovation und Interoperabilität ausgerichtet ist und darlegt, wie der technische und rechtliche Rahmen aussehen muss. Hierbei dürften sowohl die Unternehmen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als auch Gesundheitsfachkräfte, Bürger und Patienten auf ihre Kosten kommen. Da der Aktionsplan relativ umfangreich ist, könnte die Europäische Kommission die Prioritäten ihrer Tätigkeiten stärker herausarbeiten;

    31.

    erwartet, dass das Tätigwerden auf Ebene der EU einen Mehrwert für die regionale Gesundheitspolitik und die regionale Gesundheitsfürsorge bringen und zur Schaffung eines europäischen Raums für elektronische Gesundheits- und Wohlfahrtsdienste beitragen wird;

    32.

    hofft, dass bei der Durchführung des Aktionsplans nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften berücksichtigt werden, die eine wichtige Rolle spielen können bei der Aufklärung der Bürger und Patienten, der Aus- und Weiterbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe, der Schaffung einer ausreichend starken Einbeziehung der lokalen Ebene an der Entwicklung der elektronischen Gesundheitsdienste, der Einleitung von Pilotprojekten im Rahmen der elektronischen Gesundheitsdienste, der Bewältigung der Komplexität dieser Dienste sowie in einigen Regionen auch bei der diesbezüglichen Rechtsetzungstätigkeit.

    Brüssel, den 3. Juli 2013

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


    Augša