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Document 52013XC0613(05)

Veröffentlichung eines Antrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 167 vom 13.6.2013, p. 22–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 167/22


Veröffentlichung eines Antrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 167/08

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch einzulegen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„ΤΟΜΑΤΑΚΙ ΣΑΝΤΟΡΙΝΗΣ“ (TOMATAKI SANTORINIS)

EG-Nr.: EL-PDO-0005-0888-26.08.2011

g.g.A. ( ) g.U. ( X )

1.   Name

„Τοματάκι Σαντορίνης“ (Tomataki Santorinis)

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Griechenland

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1   Erzeugnisart

Klasse 1.6 —

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Als „Tomataki Santorinis“ wird die frische Frucht eines lokalen Ökotyps der Pflanze Lycopersicon esculentum Mill. aus der Familie der Nachtschattengewächse (Solanaceae) bezeichnet. „Tomataki Santorinis“ gehört zur Gruppe der kleinfrüchtigen Tomatensorten mit einem Entwicklungszyklus von durchschnittlich 80 bis 90 Tagen. Die Frucht ist flachrund (der Quotient von vertikalem und horizontalem Durchmesser beträgt 0,65 bis 0,85), und ihr Gewicht liegt zwischen 15 g (Mindestgewicht) und 27 g (Höchstgewicht). Sie weist eine mehr oder weniger deutliche Rippung auf, wobei diese bei den am Fuß der Pflanze wachsenden Früchten am stärksten ausgeprägt ist. „Tomataki Santorinis“ ist dunkelrot und hat festes Fruchtfleisch mit wenig Wasser und vielen Samen. Der Gehalt an gelösten Feststoffen liegt bei 7-10 °Brix und ist mit 73-87 % des Gesamtfeststoffgehalts (sonstige Feststoffe 13-27 %) vergleichweise niedrig. Hingegen ist der Gehalt an Ascorbinsäure (14-18 mg je 100 g Frischgewicht), gelösten Gesamtphenolen (54-57 mg je 100 g Frischgewicht) sowie Lycopin (3,8-7,5 mg je 100 g Frischgewicht) hoch. Merkmal der frischen Frucht ist ferner ein hoher Säuregrad (pH = 4-4,5), der ihr zusammen mit dem hohen Gehalt an Kohlehydraten einen süßen und zugleich ausgeprägt säuerlichen Geschmack verleiht.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Das Verpacken darf nur in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen, damit sowohl die Qualität des Erzeugnisses als auch die wirksame Kontrolle seiner Herkunft gewährleistet sind.

Das Verpacken darf insbesondere deswegen nur in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen, weil das empfindliche Erzeugnis andernfalls unverpackt über See befördert werden müsste; dabei ist die Gefahr groß, dass es feucht oder von Schädlingen und Krankheiten befallen wird und dadurch an Qualität verliert. Zudem soll so Betrug verhindert werden. Aufgrund des geringen Ertrags je Stremma (1 000 m2) (rund 500 kg je Stremma — auf dem Festland liegt der Ertrag der Freilandtomate bei rund 10 t je Stremma) lassen sich mit „Tomataki Santorinis“ vielfach höhere Preise erzielen, was Betrügern einen erheblichen Anreiz bietet. So trägt das Verpacken vor Ort dazu bei, den ausgezeichneten Ruf des Erzeugnisses mit dem geschützten Namen zu bewahren.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Gemäß dem Rückverfolgbarkeitssystem trägt die Verpackung den Produktcode.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Zu dem geografischen Gebiet, in dem „Tomataki Santorinis“ erzeugt wird, zählen die im Verwaltungsbezirk Kykladen der Region Süd-Ägäis in Griechenland gelegenen Inseln Santorin (Thira), Thirasia, Palea Kameni, Nea Kameni, Aspronisi, Christiani und Askania.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets

Gemeinsame Merkmale des geografischen Gebiets sind die vulkanischen Böden und ihr ganz besonderes Mikroklima, das durch sehr starke Winde, hohe Sonneneinstrahlung und besondere Trockenheit (niedrige jährliche Gesamtniederschlagsmengen) gekennzeichnet ist. Im Einzelnen:

a)

Klima: Die Qualität des Erzeugnisses ist auf folgende besondere Klimafaktoren zurückzuführen:

1.

die relative Luftfeuchtigkeit von 71 % im Jahresmittel;

2.

Niederschläge von jährlich 370 mm;

3.

den das ganze Jahr über vorherrschenden Nordwind;

4.

Temperaturen von 17,5 °C im Jahresmittel;

5.

die Tatsache, dass an 202 Tagen im Jahr die Sonne scheint;

6.

die für den Tomatenanbau wichtige Frostfreiheit.

b)

Boden: Fast ganz Santorin hat vulkanischen Grund, dessen Ausgangsgestein tertiäre Ablagerungen von Santorinerde, Bims und Lava sind. Die Böden sind tief, weisen keine oder nur leichte Grabenerosion und leichte Hanglage auf. Die Bodenstruktur ist allgemein fein. Es fehlt an dem anorganischen Grundelement Stickstoff, und auch der Anteil an organischer Substanz ist äußerst gering. Charakteristisch ist ferner, dass der Boden Natrium (Na) enthält — was zu Trockenstress führt — und aus der Luft Feuchtigkeit aufnehmen und tagsüber allmählich an die Pflanzen abgeben kann (Bims ist für sein Wasserrückhaltevermögen bekannt). So stehen die Pflanzen unter Trockenstress, was dem Erzeugnis zusammen mit der Alkalität des Bodens besondere Merkmale verleiht. Der Boden selbst enthält kaum bzw. gar kein Wasser.

c)

Faktor Mensch: Anhand drei besonderer, für die Erzeugung von „Tomataki Santorinis“ sehr wichtiger Verfahren wird deutlich, welche Rolle der Mensch für die traditionelle Anbauweise spielt:

1.

Einbringung bzw. Auslese der Samen für die Aussaat im kommenden Jahr (selbsterzeugter Samen).

2.

Anpassung des Anbaus an die besonderen Boden- und Klimaverhältnisse des Gebiets (Trockenheit, viel Sonnenschein und sehr starke Winde). Über die Jahre haben die Landwirte eine frühe Sorte ausgelesen, womit das Problem der starken Nordwinde und des Wassermangels weitgehend gelöst ist und der Anbau insbesondere in Höhe des Meeresspiegels auf die Monate März, April und Mai begrenzt werden kann. In dieser Zeit ist es auf Santorin am wenigsten windig, und es sind auch einige Niederschläge zu verzeichnen, die kostbares Wasser bringen.

3.

Besondere Anpassung der Anbautechnik: Direktsaat in Santorinerde. Bei diesem Verfahren bleibt die tiefreichende Wurzel erhalten — anders als beim herkömmlichen Tomatenanbau, bei dem umgepflanzt und die Wurzel beschnitten wird.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Besonderheit des Erzeugnisses ist sowohl auf das Pflanzenmaterial und die besonderen Boden- und Klimaverhältnisse auf Santorin und den Nachbarinseln als auch auf die traditionellen Anbaumethoden der Erzeuger zurückzuführen.

a)

„Tomataki Santorinis“ stellt einen lokalen Ökotyp der Art Lycopersicon esculentum Mill. dar — das Erzeugnis hat eine eigene Abstammungsgeschichte, eine besondere Identität mit genetischer Eigenart und ist an die Trockenheit und die kalkhaltige, alkalische Santorinerde besonders gut angepasst. In gewerblichem Umfang wird es nur in dem abgegrenzten Gebiet erzeugt. Die Erzeuger verwenden auf Santorin selbst erzeugtes Saatgut — im Rahmen eines traditionellen Anbausystems mit niedrigem Ressourceneinsatz. Diese Merkmale haben sich über die Jahre im Zuge der Auslese der Samen für die nächste Anbauperiode immer stärker ausgeprägt. Das Erzeugnis weist daher eine hohe Resistenz gegenüber biotischen und abiotischen Stressfaktoren auf, was gewährleistet, dass der Ernteertrag beim wasserarmen Anbau auf Santorin mit hoher Konstanz zufriedenstellend ist.

b)

Wie unter dem Punkt Beschreibung des Erzeugnisses ausgeführt, ist der Gehalt an gelösten Feststoffen ein besonderes Merkmal von „Tomataki Santorinis“. Er wirkt sich positiv sowohl auf die ernährungsphysiologischen wie die geschmacklichen Eigenschaften des Erzeugnisses aus. Der Gehalt an gelösten Feststoffen ist mit 73-87 % des Gesamtfeststoffgehalts (sonstige Feststoffe: 13-27 %) vergleichsweise niedrig — bei klassischen Tomatensorten liegt er bei 95-98 % (sonstige Feststoffe: 2-5 %). Das Erzeugnis weist also einen vergleichsweise hohen Gehalt an sonstigen Feststoffen auf. Des Weiteren hat sich bei unter herkömmlichen Anbaubedingungen durchgeführten Vergleichsexperimenten mit der großfruchtigen Tomatensorte „Gs 67“ gezeigt, dass „Tomataki Santorinis“ einen höheren Gehalt an Ascorbinsäure, gelösten Gesamtphenolen und Lycopin aufweist. Im Einzelnen liegen bei „Tomataki Santorinis“ die Werte für die genannten Stoffe bei 14-18 mg, 54-57 mg bzw. 3,8-7,5 mg je 100 g Frischgewicht und bei der klassischen Tomatensorte „Gs 67“ bei 8-12 mg, 30-35 mg bzw. 1,8-7 mg. Entsprechende Studien zu geschmacklichen Eigenschaften belegen, dass „Tomataki Santorinis“ einen höheren Gehalt an gelösten Feststoffen und höhere Gesamtsäurewerte hat. Die Unterschiede sind darauf zurückführen, dass der spezielle Ökotyp der Pflanze die Ascorbinsäure in der Frucht wiederverwerten kann.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Die besonderen physikalisch-chemischen und organoleptischen Eigenschaften des Erzeugnisses „Tomataki Santorinis“ sind vereintes Ergebnis von Umwelt, örtlichem Fachwissen und genetischer Ressource.

Die wichtigsten Qualitätsmerkmale, für die der Zusammenhang zwischen „Tomataki Santorinis“ und dem geografischen Gebiet ursächlich ist, sind daher folgende:

a)

das besondere genetische Material, das aufgrund der langjährigen Anpassung an die besonderen Bedingungen des Gebiets und der traditionellen Auslese des Saatguts für das Folgejahr mittlerweile die Merkmale einer örtlichen Sorte angenommen hat. Die Anpassung der Pflanze an die Umwelt Santorins haben zur Ausprägung bestimmter besonderer Merkmale geführt, aufgrund deren „Tomataki Santorinis“ auf dem Markt ein besonderes Ansehen als Erzeugnis von hoher Qualität gewonnen hat. Gemeint sind die besondere Identität, die genetische Eigenart und die besondere Fähigkeit, sich an die Trockenheit und die kalkhaltigen, alkalischen Böden anzupassen — Merkmale, die mit dem traditionellen Anbausystem in Zusammenhang stehen und unlängst in Studien bestätigt wurden: a) die Untersuchung der phylogenetischen Beziehungen zwischen zwei Proben von „Tomataki Santorinis“ und sieben griechischen Tomatensorten anhand von 38 Pflanzenmerkmalen hat ergeben, dass zwischen „Tomataki Santorinis“ und allen anderen Sorten ein deutlicher genetischer Unterschied (genetischer Abstand) besteht, was „Tomataki Santorinis“ eine eigenständige Identität (Einzigartigkeit) verleiht; b) die parallele Untersuchung von auf Santorin ausgelesenen Genotypen (traditioneller Anbau mit niedrigem Ressourceneinsatz) und von auf der Anbaufläche der Nationalen Einrichtung für Agrarforschung in Saloniki ausgelesenen Genotypen (herkömmlicher Anbau mit hohem Ressourceneinsatz) hat ergeben, dass der Einfluss der Umwelt auf die Ausprägung der Merkmale erheblich ist, wobei der Vergleich zeigte, dass sich die Merkmale nur auf Santorin voll ausprägten, was darauf verweist, dass die Auslese in situ zuverlässiger ist.

Hinzu kommt, dass die reife Tomate aufgrund der hohen Alkalität des Bodens einen höheren Zuckergehalt hat.

Der örtliche Ökotyp ist folglich in agronomischer Hinsicht sehr wertvoll, da er eine beeindruckende Widerstandsfähigkeit gegen Trockenheit und viele Krankheiten wie Alternaria-Fruchtfäule, Mehltau, Fusariose und Verticillium-Welke besitzt und sich gut an die vulkanischen Böden der Insel und die kalkhaltige und alkalische Santorinerde angepasst hat. Auf den wasserarmen Böden Santorins liegt der Ertrag im Schnitt bei 500 kg je Stremma und erreicht nur in außergewöhnlichen Fällen 1 000 kg.

b)

die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Frucht, d. h. der besonders hohe Gehalt an Zucker und Feststoffen, der sich in den organoleptischen Eigenschaften des Erzeugnisses widerspiegelt. Zu diesen Eigenschaften trägt zum einen die Tatsache bei, dass der Boden Natrium enthält — was zu Trockenstress führt —, und zum anderen, dass die besonderen Böden Santorins nachts die Luftfeuchtigkeit (die durch die Caldera entsteht) aufnehmen und tagsüber allmählich an die Pflanzen abgeben (Bims ist für sein Wasserrückhaltevermögen bekannt). Zudem wird kein Dünger eingesetzt, d. h. die Pflanze ist Trockenstress ausgesetzt, was zusammen mit der erhöhten Alkalität des Bodens die Hauptursache für den überdurchschnittlichen Gehalt an Zucker und Feststoffen und allgemein an jenen Elementen ist, die dem Erzeugnis Geschmack verleihen und es ernährungsphysiologisch wertvoll machen.

c)

Ansehen — historische Fakten. Nach dem frühesten Zeugnis aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert begann der Tomatenanbau auf Santorin in den 1870er Jahren. Wenig später (1899) wurde der Tomatenanbau auf Santorin in der ersten systematischen Untersuchung der Pflanzenwelt und der landwirtschaftlichen Erzeugung Santorins amtlich erwähnt. Wirtschaftliche Daten wurden jedoch nicht genannt, was darauf hindeutet, dass der Tomatenanbau im kommerziellen Leben der Insel nur eine untergeordnete Rolle spielte und hauptsächlich der Ernährung der Einheimischen diente.

Systematisch wurde mit dem Tomatenanbau auf Santorin begonnen, als infolge der Oktoberrevolution die Weine Santorins nicht mehr nach Russland geliefert werden konnten, womit das Einkommen aus dem Weinbau abnahm und neue, einträglichere Tätigkeiten entwickelt werden mussten. In den Jahren 1919-1920 wurde in den Spalten der Lokalzeitung „Santorini“ berichtet, dass sich der Tomatenanbau auf Kosten des Weinbaus ausbreitet, und im Jahr 1922 wurde als Grund genannt, dass ersterer einen fünffach höheren Gewinn abwirft als letzterer. Papamanolis zufolge wurden in allen Bims-Gebieten Tomaten angebaut und im Jahr 1928 insgesamt rund 1 300 t Tomatenpüree erzeugt. Im selben Zeitraum (1928-1929) besuchte Professor Durazzo-Morosini die Insel, der Aufzeichnungen über den Tomatenanbau in den Gebieten Pyrgos und Thirasia sowie den Betrieb der Konservenfabrik im Gebiet Mesa Gonia in Messaria erstellte. Im Jahr 1933 führte Danezis die Tomatenerzeugung als eine der beiden wichtigsten Einkommensquellen der Landwirtschaft Santorins an. Damals wurde die Tomate bereits seit 50 Jahren auf Santorin angebaut — ein Zeitraum, der für die Anpassung an die besonderen Boden- und Klimaverhältnisse, die Ausprägung der örtlichen Wissenstradition und die Verbreitung der Kunde von der besonderen Qualität des Erzeugnisses lang genug war.

Heutzutage ist „Tomataki Santorinis“ im Bewusstsein der Verbraucher als Erzeugnis von ausgezeichneter Qualität verankert, was durch zahllose Nennungen im Internet, die Veranstaltung von Konferenzen und die Tatsache bestätigt wird, dass „Tomataki Santorinis“ Hauptzutat vieler Kochrezepte ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das wesentliche Qualitätsmerkmal der auf Santorin erzeugten Tomate ihr hoher Gehalt an Zucker und gelösten Feststoffen ist. Diese Besonderheit ist Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen dem Genmaterial der lokalen Sorte, der Anbauweise und den besonderen Boden- und Klimaverhältnissen der Insel. „Tomataki Santorinis“ ist ein typisches Beispiel für ein im Zeichen der Nachhaltigkeit unter Einsatz einzigartiger natürlicher Ressourcen erzeugtes örtliches Qualitätsprodukt mit höchstem Wiedererkennungswert.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (3))

http://www.minagric.gr/images/stories/docs/agrotis/POP-PGE/tomataki_santorinis_221012.pdf


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(3)  Vgl. Fußnote 2.


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