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Document C2013/094/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6818 — Deutsche Bahn/Veolia Transport Central Europe) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 94 vom 3.4.2013, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.4.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 94/10


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.6818 — Deutsche Bahn/Veolia Transport Central Europe)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2013/C 94/09

    1.

    Am 21. März 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Deutsche Bahn AG („DB“, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung über ihre Tochtergesellschaft DB Mobility Logistics AG durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Veolia Transport Central Europe („Veolia“, Deutschland).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    DB: DB mit Sitz in Berlin, Deutschland, ist ein multinationaler Mobilitäts- und Logistikkonzern. Das Unternehmen ist in den Bereichen Personenbeförderung (Schiene, Bus) sowie Spedition und Logistik (einschließlich Güterverkehr) tätig und bietet damit verbundene Nebendienstleistungen an,

    Veolia: Veolia mit Sitz in Berlin, Deutschland, ist Teil der Unternehmensgruppe Veolia Transport Transdev („VTD“). VTD hält 65 % der Anteile an Veolia, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) die restlichen 35 %. Veolia betreibt Netze und Strecken für den Buspersonenverkehr in den folgenden sechs mitteleuropäischen Ländern: Tschechische Republik, Polen, Slowakei und Slowenien innerhalb des EWR sowie Kroatien und Serbien außerhalb des EWR. Ferner betreibt Veolia einen stark begrenzten regionalen Schienenverkehrsdienst in der Tschechischen Republik.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6818 — Deutsche Bahn/Veolia Transport Central Europe per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).


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