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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument E2013C0327(01)

    Stellungnahme der Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde aus der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen vom 28. November 2012 zu einem vorläufigen Entwurf eines Beschlusses der Kommission in der Sache COMP/39.230 — Rio Tinto Alcan — Berichterstatter: Niederlande

    ABl. C 89 vom 27.3.2013, S. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.3.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 89/7


    Stellungnahme der Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde aus der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen vom 28. November 2012 zu einem vorläufigen Entwurf eines Beschlusses der Kommission in der Sache COMP/39.230 — Rio Tinto Alcan

    Berichterstatter: Niederlande

    2013/C 89/07

    1.

    Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die von der Kommission im Beschlussentwurf geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken.

    2.

    Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass das Verhalten Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten haben kann.

    3.

    Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission durch die überarbeiteten Verpflichtungen von Rio Tinto Alcan ausgeräumt werden.

    4.

    Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass die Verpflichtungen angemessen sind.

    5.

    Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde stimmen der Geltungsdauer der Verpflichtungen zu.

    6.

    Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass die Verpflichtungen vollumfänglich für bindend erklärt werden sollten.

    7.

    Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde teilen die Auffassung der Kommission, dass in Anbetracht der Verpflichtungen und unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 in Bezug auf die im Beschlussentwurf dargelegten wettbewerbsrechtlichen Bedenken kein Anlass mehr für ein Vorgehen der Kommission gegen Rio Tinto Alcan besteht.

    8.

    Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde fordern die Kommission auf, alle übrigen in der Sitzung angesprochenen Punkte zu berücksichtigen.

    9.

    Die Vertreter der EFTA-Staaten und der EFTA-Überwachungsbehörde empfehlen die Veröffentlichung ihrer Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.

    EFTA-Überwachungsbehörde

    Sigrid SURLIEN

    NORGE

    Birgitte BREVIK


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