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Document 52013XC0315(06)

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 77 vom 15.3.2013, p. 25–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 77/25


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 77/09

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

„PASTA DI GRAGNANO“

EG-Nr.: IT-PGI-0005-0870-23.03.2011

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Name:

„Pasta di Gragnano“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

3.1   Erzeugnisart:

Klasse 2.7

Teigwaren

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

Bei der „Pasta di Gragnano“ handelt es sich um einen Teig, der aus Hartweizengrieß und Grundwasser aus der Region hergestellt wird.

Die Teigwaren werden in verschiedenen typischen Formen, die der Phantasie der Teigwarenhersteller von Gragnano entspringen, in den Verkehr gebracht.

Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens muss das Erzeugnis die folgenden Merkmale aufweisen:

Physische Eigenschaften

Aussehen: gleichmäßig, ohne weiße oder schwarze Flecken; keine Luftbläschen, Risse oder Einschnitte, keine Schimmelpilze, Larven oder Schädlinge oder Fremdkörper

Bruchfläche: glasig;

Farbe: strohfarben;

Rauheit: weist Merkmale der Verwendung von Bronze-Zieheisen auf;

Merkmale der g.g.A. „Pasta di Gragnano“ beim Kochen

Konsistenz: fest und elastisch;

Gleichmäßigkeit beim Garen: gleichmäßig;

Kochstabilität: gut und lang;

Klebrigkeit: nicht vorhanden oder nicht spürbar.

Chemische Eigenschaften

Feuchtigkeit: höchstens 12,5 % beim Enderzeugnis;

Mindestnährwerte bezogen auf 100 g Trockenstoff:

Brennwert

1 486 kJ

350 kcal

Eiweiß

13 g

Kohlenhydrate

73 g

Fette

1 g

Mineralstoffe

max. 0,86 %

Organoleptische Merkmale

Geschmack: schmackhaft mit deutlichem Hartweizengeschmack;

Geruch: reifer Weizen.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):

Der für die Herstellung der g.g.A. „Pasta di Gragnano“ verwendete Hartweizengrieß muss die folgenden Merkmale aufweisen:

Feuchtigkeit: höchstens 15 % beim Enderzeugnis;

Mindestnährwerte bezogen auf 100 g Trockenstoff:

Brennwert

1 486 kJ

350 kcal

Eiweiß

13 g

Kohlenhydrate

73 g

Fette

1 g

Mineralstoffe

max. 0,86 %

Der hergestellte Hartweizengrieß wird mit Wasser in einem Anteil von höchstens 30 % verknetet. Der nächste Schritt des Knetens dient dazu, dass der gut durchgearbeitete Teig gleichmäßig und elastisch wird.

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

Der Herstellungsprozess für die „Pasta di Gragnano“ besteht aus den Schritten Mischen und Kneten, Pressen oder Ziehen, Trocknen, Kühlen und Stabilisieren, und erfolgt auf dem Gebiet der Gemeinde Gragnano in der Provinz Neapel.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw:

Das Verpacken muss in den Erzeugerbetrieben, d. h. am Erzeugungsort, innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach der Herstellung erfolgen, einerseits mit dem Ziel, Feuchtigkeitsverluste zu vermeiden, welche die besonderen organoleptischen Merkmale des Erzeugnisses beeinträchtigen würden; andererseits würden der Feuchtigkeitsverlust und die Handhabung während der Verbringung zum Zerbrechen und zur Beschädigung der verschiedenen hergestellten Formen führen.

Für die „Pasta di Gragnano“ werden als Verpackung Kartons oder transparente Beutel verwendet, oder die Verpackung besteht aus pflanzlichem Material oder anderem wiederverwertbaren Material, das gemäß den Gemeinschaftsvorschriften zulässig ist. Die versiegelten Packungen weisen ein Gewicht von 125 g, 250 g, 500 g, 1 kg oder 2 kg auf.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

Auf den Etiketten, die an den Verpackungen angebracht sind, sind in gleich großen Druckbuchstaben klar und leserlich die folgenden Angaben zu vermerken:

a)

„Pasta di Gragnano“ und „Indicazione Geografica Protetta“ (geschützte geografische Angabe) bzw. das Akronym „I.G.P.“ (g.g.A.);

b)

Bezeichnung, Name und Anschrift des Verpackungs- und Erzeugerbetriebs;

c)

das Logo des Namens „Pasta di Gragnano“

Image

muss untrennbar mit der Angabe „Indicazione Geografica Protetta“ und dem Symbol der Union verbunden sein.

Das Logo des Namens kann schwarz/weiß, monochromatisch oder negativ verwendet werden.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Das Erzeugungsgebiet der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) „Pasta di Gragnano“ entspricht dem gesamten Gebiet der Gemeinde Gragnano in der Provinz Neapel.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets:

Die Stadt Gragnano ist seit 1500 für die Herstellung von Teigwaren aus Hartweizen bekannt. Die Teigwarenherstellung in Gragnano war so bedeutsam, dass sie Auswirkungen auf die Planung städtischer Räume hatte. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden nämlich bei der Erstellung eines neuen Stadtplans die Breite der Straßen und die Höhe der Häuser so geplant, dass die Windströmung wirksamer genutzt werden konnte und die Trocknungsvorgänge der Teigwaren erleichtert wurden.

In der Gemeinde Gragnano werden bei der Herstellung von Teigwaren seit jeher Bronze-Zieheisen verwendet. Diese Besonderheit hat zur Entwicklung von Zieheisen in verschiedenen Formen geführt, mit deren Hilfe verschiedene Teigwarenformate hergestellt werden konnten. Sie wurden in der volkstümlichen Vorstellung schließlich mit Ereignissen verbunden, die aus Anekdoten oder Geschichten der Region stammten.

Zudem ist in Gragnano Wasser von den nahegelegenen Bergen Monti Lattari seit jeher reichlich vorhanden. Diese Ressource hat mit Sicherheit den Anfang der Teigwarenherstellung begünstigt, da sie einerseits ein notwendiger Bestandteil war, der dem Grieß für die Teigherstellung zugesetzt werden musste, und da andererseits mit ihrer Hilfe die Mühlen angetrieben wurden, mit denen der Weizen zu Mehl gemahlen wurde.

Davon zeugt das „Valle dei Mulini di Gragnano“ (Mühlental von Gragnano), in dem auch heute noch hinterlassene Artefakte bewundert werden können, die damals im Herstellungsprozess der „Pasta di Gragnano“ verwendet wurden.

Aufgrund ihrer gefestigten Tradition der Teigwarenherstellung wird die Stadt Gragnano heute als „Città della pasta“ (Teigwarenstadt) bezeichnet.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses:

Die „Pasta di Gragnano“ weist eine raue Oberfläche auf, wodurch sich das Erzeugnis mit den verschiedenen Würzstoffen verbinden kann, und zeichnet sich durch ihre Kochfestigkeit (al dente) aus.

Zudem sorgte die Originalität der Teigwarenformate, die sich die besten Teigwarenhersteller der Region ausgedacht haben, zu einem hohen Wiedererkennungswert des Erzeugnisses bei den Verbrauchern.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):

Der Antrag auf Zuerkennung der g.g.A. „Pasta di Gragnano“ ist aufgrund des Ansehens und der Bekanntheit des Erzeugnisses gerechtfertigt. Die „Pasta di Gragnano“ ist nämlich bekannt für die traditionelle Herstellungsmethode, die in der Verwendung von Bronze-Zieheisen besteht.

Aufgrund der Bronze-Zieheisen erhalten die Teigwaren eine gewisse Rauheit, die zu einer besseren Aufnahme von Soßen und Würzstoffen führt. Mithilfe des Bronze-Zieheisens, das während des Pressens verwendet wird, kann der Teig an den Kontaktstellen mit dem Zieheisen bearbeitet werden, was dazu führt, dass eine sehr feine Rauheit entsteht, wodurch die Teigwaren nach dem Kochen die Soße leicht aufnehmen und halten können, und dass eine größere Oberfläche mit den Geschmackspapillen in Berührung kommt. Auf diese Weise wird auch der Rohstoff hervorgehoben und der typische Geschmack und Duft von Weizen bewahrt.

Aufgrund dieser einzigartigen Merkmale einer Vielzahl von originellen Formen, welche die Teigwarenhersteller geschaffen haben, wird die „Pasta di Gragnano“ von Küchenchefs und Verbrauchern sehr geschätzt, wie in Koch- und Gastronomiezeitschriften veröffentlichte Artikel bezeugen. Beispielhaft seien genannt: „La pasta dei grandi chef“, veröffentlicht in der Zeitschrift „Cucina Gourmet“ (S. 122-124, Edifim, 2010), „La pasta di Gragnano“, veröffentlicht in dem Gastronomieführer „L’Italia del Gambero Rosso“ (S. 89, Sole 24 Ore, 2007), „La pasta Artigianale: aziende storiche“, veröffentlicht in dem Führer „Adesso pasta“ (S. 54-55, Altraecomomia, 2010). Neben diesen Veröffentlichungen sind weitere Artikel zu erwähnen, die in Tageszeitungen veröffentlicht wurden. Dazu gehören „Sfida fra chef con la pasta di Gragnano“ (La Repubblica — 21. Juni 2012), „Italie: À Gragnano la vie rêvée des pâtes“ (Le Monde — 17. Dezember 2010), „A Gragnano tutti pazzi per la pasta“ (Corriere della sera — Doveviaggi.it — Februar 2012), „Spaghetti, penne e rigatoni: dalla ‚base‘ alle 5 stelle“ (Corriere della sera — 25. April 2012), „Pasta Diva“ (Corriere della sera — itinerari gastronomici — 6. Oktober 2010).

Trotz der Verbreitung der Teflon-Zieheisen konnte sich in Gragnano die Verwendung des Bronze-Zieheisens behaupten. Teflon kann zwar den Herstellungsprozess erleichtern, ist aber nicht mit den Merkmalen der historischen Herstellung in Gragnano vereinbar, mit der das Ansehen der „Pasta di Gragnano“ verbunden ist.

Zudem muss die Sorgfalt der Teigwarenhersteller von Gragnano bei der Kontrolle des richtigen Ablaufs der Trocknung hervorgehoben werden, die auf die alten Zeiten zurückgeht, in denen die Teigwaren auf Trockenanlagen im Freien in den Straßen von Gragnano platziert wurden. Der korrekte Ablauf der Trocknung verbessert die Kochstabilität der Teigwaren und erhält deren Wohlgeschmack.

Seit Jahren findet in Gragnano eine Themenveranstaltung statt, bei der auf den Straßen die historischen Herstellungsprozesse der „Pasta di Gragnano“ dargestellt werden.

Die historischen Texte und die Literatur zur „Pasta di Gragnano“ belegen, dass die Herstellung der „Pasta di Gragnano“ auf das 16./17. Jahrhundert zurückgeht. Zur Zeit des „Königreichs beider Sizilien“ Mitte des 19. Jahrhunderts erlangte der gute Ruf der Teigwaren von Gragnano und die mühsame und anspruchsvolle Arbeit der beteiligten Bürger Bekanntheit im ganzen Königreich.

Vor der Einigung Italiens waren am florierenden Teigwarenhandel in Gragnano etwa 100 Teigwarengeschäfte beteiligt, für die über 70 % der arbeitenden Bevölkerung tätig waren.

Zu Beginn des letzten Jahrhunderts ist der Name „Pasta di Gragnano“ schließlich so deutlich in den allgemeinen Sprachgebrauch und in die Geschäftswelt gelangt, dass die „Pasta di Gragnano“ seit Jahren in großen Mengen sowohl von Einzelhändlern in Florenz, Turin und Mailand als auch im Ausland nachgefragt wird.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Zuerkennung der g.g.A. „Pasta di Gragnano“ im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana) Nr. 198 vom 25.8.2010 veröffentlicht. Die konsolidierte Fassung der Produktionsspezifikation kann im Internet abgerufen werden:

http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

oder

direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (http://www.politicheagricole.it), (rechts oben auf dem Bildschirm) auf „Qualità e sicurezza“ klicken, dann auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“.


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel


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