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Document 52012AR1186

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung des Wachstums und der verstärkten Schaffung von Arbeitsplätzen“

ABl. C 62 vom 2.3.2013, p. 70–76 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/70


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung des Wachstums und der verstärkten Schaffung von Arbeitsplätzen“

2013/C 62/14

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

erinnert die Europäische Kommission daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oftmals für die Umsetzung der Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen verantwortlich sind. Angesichts der entscheidenden Bedeutung der territorialen Dimension dieser Maßnahmen ist es bedauerlich, dass in der Kommissionsmitteilung nicht ausdrücklich auf die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eingegangen wird;

begrüßt die Maßnahmen, die im Pakt für Wachstum und Beschäftigung enthalten sind; unterstreicht die Verbindung zwischen diesem Pakt und den wachstumsfördernden Programmen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020, namentlich was die Rubrik 1 "Nachhaltiges Wachstum" betrifft;

ruft die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Reformplänen den Hinweisen der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen und der Frage der Flexicurity, die für den europäischen Arbeitsmarkt eine echte Herausforderung darstellt;

hält es für wichtig, Formen der Selbstständigkeit und des Unternehmertums zu fördern, insbesondere die Gründung von Unternehmen durch junge Menschen. Dadurch könnten Mittel wirksamer genutzt werden, die sonst auf unproduktive Weise ausgegeben würden (z.B. für Vorruhestands- und Arbeitslosengeldzahlungen);

schlägt vor, die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften in die Festlegung der politischen Maßnahmen zur Förderung der "grünen Arbeitsplätze" im Rahmen der nationalen Beschäftigungspläne stärker einzubinden;

begrüßt den Vorschlag zur Optimierung von EURES u.a. durch die Einführung eines "Match and Map"-Diensts, der eine klare geografische Übersicht über die Vorschläge bietet; erinnert in diesem Zusammenhang an die nationale und regionale Rolle der Arbeitsstipendien; schlägt vor, diese Projekte stärker mit dem EEN, den Regionen und den Handelskammern zu verzahnen;

Berichterstatterin

Marialuisa COPPOLA (IT/EVP), Mitglied des Regionalrats der Region Venetien

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten

COM(2012) 173 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen - Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Förderung des Wachstums und der verstärkten Schaffung von Arbeitsplätzen

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Kommissionsmitteilung "Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten" und erinnert daran, dass Vollbeschäftigung und sozialer Zusammenhalt im AEUV als Ziele verankert sind und diese unter Achtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität verwirklicht werden müssen (Art. 3, 4, 5, 6 und 9 AEUV); betrachtet die Kommissionsmitteilung als einen politischen Akt, auf den konkrete Rechtsetzungsinitiativen der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften folgen sollten;

2.

weist darauf hin, dass die Kommission zwar die Notwendigkeit von Strukturreformen auf nationaler Ebene – hauptsächlich zur Liberalisierung der Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte – herausstellt; stimmt diesem Reformbedarf zwar zu, hätte sich jedoch konkretere Vorschläge für Maßnahmen gewünscht, um die Beschäftigung in der grünen Wirtschaft zu fördern;

3.

fordert die Kommission erneut auf, Artikel 9 AEUV zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung in allen ihren Vorschläge und insbesondere denen zur Umsetzung ihrer Mitteilung "Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten" Rechnung zu tragen;

4.

unterstützt nachdrücklich die Europa-2020-Strategie und deren Instrumente (z.B. die nationalen Reformprogramme) sowie die Maßnahmen zur Erreichung der beschäftigungspolitischen Ziele dieser Strategie; ruft die Mitgliedstaaten auf, den darin festgelegten Weg zur Förderung des Wachstums und der Innovation fortzusetzen;

5.

stellt gleichwohl mit Sorge fest, dass sich seit einigen Jahren die wirtschaftliche und soziale Kluft zwischen den Mitgliedstaaten (und zwischen den verschiedenen Regionen) vergrößert, anstatt sich zu schließen;

6.

unterstreicht, dass im Hinblick auf die Erreichung der in der europäischen Beschäftigungsstrategie festgelegten Ziele die territoriale Dimension berücksichtigt werden sollte, wobei die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über ausreichend Spielraum verfügen müssen, um ihre eigenen Prioritäten festlegen und die geeigneten politischen Maßnahmen konzipieren zu können. Dazu kann auch eine ordnungsgemäße Verwendung der Kohäsionsfondsmittel einen wichtigen Beitrag leisten. Ein Ansatz der im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip stehenden Multi-Level-Governance ist, insbesondere bei der Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme, mit Sicherheit am besten geeignet, um den lokalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und bei der Erreichung der Beschäftigungsziele die besten Ergebnisse zu erzielen;

7.

ist der Auffassung, dass die hauptsächlichen gegenwärtigen und künftigen beschäftigungspolitischen Herausforderungen nicht nur in der Jugendarbeitslosigkeit liegen, sondern auch in der Arbeitslosigkeit der Über-55-jährigen, der Menschen mit Behinderungen und der Zuwanderer sowie der Frauenarbeitslosigkeit und der steigenden Zahl der Langzeitarbeitslosen; fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, diesen Gruppen, die über große Erfahrung verfügen und deshalb ein wertvolles Humankapital darstellen, besondere Beachtung zu schenken;

8.

erinnert die Europäische Kommission daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften oftmals für die Umsetzung der Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen verantwortlich sind. Angesichts der entscheidenden Bedeutung der territorialen Dimension dieser Maßnahmen ist es bedauerlich, dass in der Kommissionsmitteilung nicht ausdrücklich auf die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eingegangen wird;

9.

ruft die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die schädlichen Praktiken des Sozialdumping und der illegalen Beschäftigung, die auch mit Formen der Ausbeutung illegaler Zuwanderer einhergehen, zu bekämpfen und auszumerzen;

10.

ermahnt die Europäische Kommission dazu, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industrie- und Dienstleistungssektors zu fördern, indem sie die wirtschaftspolitische Steuerung der EU stärkt, um die Rückkehr zu einer Politik des Protektionismus zu vermeiden;

Europäischer Rat vom 28./29. Juni 2012, "Pakt für Wachstum und Beschäftigung"

11.

begrüßt, dass der Europäischen Rat auf seiner Tagung am 28./29. Juni 2012 Fragen des Wachstums und der Beschäftigung in den Mittelpunkt gestellt und anerkannt hat, dass auf allen Steuerungsebenen der EU Instrumente eingesetzt und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen;

12.

unterstreicht, dass die Haushaltskonsolidierung der Mitgliedstaaten kein Selbstzweck ist. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten dazu angehalten werden, einen ausgewogenen Beitrag zu leisten, und zwar unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und ohne Gefährdung ihres Wirtschaftswachstums und des territorialen und sozialen Zusammenhalts;

13.

bewertet die auf die Mitgliedstaaten ausgerichteten Maßnahmen und die Maßnahmen auf EU-Ebene, die im Pakt für Wachstum und Beschäftigung enthalten sind, grundsätzlich positiv; unterstreicht die Verbindung zwischen diesem Pakt und den wachstumsfördernden Programmen im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020, namentlich was die Rubrik 1 "Nachhaltiges Wachstum" betrifft. Dieselben Staaten, die den Pakt unterzeichnet haben, müssen jetzt im Rahmen der Verhandlungen über den MFR eine konsequente Position vertreten; betont insbesondere hinsichtlich der in den Schlussfolgerungen des Rates vereinbarten europäischen Maßnahmen, dass es notwendig ist, den Binnenmarkt zu stärken, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen, die EIB zu mobilisieren und die Pilotphase der Projektanleiheninitiative umgehend einzuleiten, um wachstumsfördernde Sofortmaßnahmen zu finanzieren. Es muss unbedingt vermieden werden, dass es in der Pilotphase zu Wettbewerbsverzerrungen kommt und dass die Projektanleihen nicht rentabel sind. Dieses Instrument sollte das Kapital vonseiten der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oder privater Geldgeber nicht ersetzen. Über eine Fortsetzung nach der Pilotphase sollte erst nach der Durchführung unabhängiger Bewertungen entschieden werden. In diesen Bewertungen muss geprüft werden, ob die ausgewählten Projekte für die EU von Nutzen waren;

14.

erinnert in Bezug auf die Einführung der Projektanleiheninitiative zur Finanzierung strategischer Infrastrukturen an seine Stellungnahme zur "Fazilität ‧Connecting Europe‧ " (1) und empfiehlt die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die TEN-Projekte, um größtmögliche Vorteile für die Bürger zu erreichen;

15.

beklagt jedoch, dass die Schlussfolgerungen des Rates zu keinem raschen Handeln der Mitgliedstaaten geführt haben und sie überwiegend ohne Wirkung geblieben sind, was die Förderung weiterer Wachstumsmaßnahmen betrifft;

Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

16.

begrüßt die Vorschläge der Europäischen Kommission mit dem Ziel, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und insbesondere die Steuerbelastung der Unternehmen zu verringern, ohne Folgen für den Haushalt zu zeitigen, aber die Steuerbelastung zugunsten anderer Einnahmequellen (z.B. Umweltsteuern) zu reduzieren;

17.

weist darauf hin, dass es vor allem angesichts der Wirtschaftskrise wichtig ist, die Anstrengungen nicht nur auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung des Strukturwandels, sondern auch und vor allem auf die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze auszurichten;

18.

schlägt eine bessere Nutzung, Koordinierung und Interoperabilität der auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene verfügbaren Instrumente vor (insbesondere durch die Inanspruchnahme nicht nur des ESF, sondern auch des EFRE), um die berufliche Selbstständigkeit, die Sozialunternehmen, Ausbildungsprogramme mit Praxiskomponenten und die Gründung neuer Unternehmen zu fördern. Eine stärkere Koordinierung wird gewährleisten, dass die Instrumente wirksamer genutzt werden können;

19.

ist der Auffassung, dass eine europäische Wachstumsagenda für nachhaltige und hochwertige Arbeitsplätze auf Anstrengungen zur Einführung einer wirklichen Strategie der industriellen Erneuerung in Europa unter aktiver Beteiligung der öffentlichen Stellen aller Ebenen beruhen muss sowie auf einer starken Industriepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit der KMU (die das Rückgrat und das kulturelle und produktive Fundament der europäischen Wirtschaft bilden) und des Dienstleistungssektors fördert. Eine solche Strategie für die industrielle Erneuerung setzt voraus, dass die Europäische Kommission die industriepolitischen Möglichkeiten des Vertrags von Lissabon vollkommen ausschöpft, indem sie sich dafür entscheidet, "alle Initiativen (zu) ergreifen, die (…) (der) Koordinierung (der Mitgliedstaaten im Bereich der Industriepolitik) förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten" (Artikel 173 AEUV). Gegenstand dieser Strategie der industriellen Erneuerung, die nach Abschluss der Halbzeitbilanz der Leitinitiative "Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung" vorgelegt werden sollte, wären insbesondere die Erleichterung des Zugangs zu Darlehen, die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Schaffung eines unternehmensfreundlicheren Klimas, wozu der Ausschuss der Regionen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission durch den Wettbewerb "Europäische Unternehmerregion" seinen Beitrag leistet; unterstreicht ferner die Bedeutung eines funktionierenden und wirksamen öffentlichen Sektors, der für das Wirtschaftswachstum unerlässlich ist;

20.

ist der Ansicht, dass die Produktivitätssteigerung durch effizientes und nachhaltiges Ressourcenmanagement, Fortbildungsmaßnahmen, Innovation und Aufgabenteilung der Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen ist; hält es deshalb für wichtig, die Erfahrungen der im Bereich der Nachhaltigkeit tätigen Unternehmen aufzuwerten, die u.a. anhand europäischer Gütesiegel erkennbar sind;

21.

unterstreicht in Bezug auf die Aufwertung europäischer Produkte, dass die zusätzliche Verwendung eines EU-Herkunftssiegels neben der Verwendung der nationalen Herkunfts- bzw. Qualitätssiegel positive Auswirkungen auf die Unternehmen und dementsprechend auch auf die Beschäftigung haben könnte;

22.

verweist auf die Stellungnahme des AdR zum Paket "Verantwortungsbewusste Unternehmen" (Kommissionsmitteilungen COM(2011) 681-685 final), in der unterstrichen wird, dass sich ein sozial und ökologisch nachhaltiges Verhalten positiv auswirkt, was die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, das Risikomanagement, die Kostendämpfung, dauerhafte Kundenbeziehungen und die Innovationsfähigkeit betrifft;

23.

befürwortet die Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung in Bereichen der ökologischen Nachhaltigkeit, in Gesundheitsberufen und in den IKT (wie auch in den Schlussfolgerungen des Präsidiums des AdR vom 22./23. März 2012 hervorgehoben wird), es ist jedoch u.a. daran zu erinnern, dass der Großteil der Arbeitnehmer auf dem europäischen Arbeitsmarkt nach wie vor in den industriellen und verarbeitenden Sektoren beschäftigt ist, die zur Gestaltung der Entwicklung in Europa beigetragen haben; fordert folglich, dass diese Arbeitsplätze verstärkt berücksichtigt werden, wobei Instrumente zur Umschulung von Arbeitskräften vorgeschlagen werden sollten;

24.

erinnert daran, dass der Übergang zu einer nachhaltigen und kohlenstoffarmen Wirtschaft eine Umstrukturierung des jetzigen Arbeitsmarktes voraussetzt, die in jeder Hinsicht von angemessenen und fördernden Maßnahmen begleitet werden muss;

25.

begrüßt den Vorschlag zur Verlängerung des Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS, da es die Finanzierung kleiner Beträge für wertvolle Tätigkeiten von gesellschaftlichem Nutzen ermöglicht;

26.

unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) angesichts der anhaltenden Krise und Unsicherheit für die europäischen Unternehmen beizubehalten; spricht sich dafür aus, die Zukunft des Programms genauer zu klären, und hofft, dass die neuen Verfahren zur Aktivierung des Fonds straffer, schneller und sicherer werden;

Die Dynamik der Arbeitsmärkte wiederherstellen

27.

ruft die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Reformplänen den Hinweisen der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen und der Frage der Flexicurity, die für den europäischen Arbeitsmarkt eine echte Herausforderung darstellt, besondere Beachtung zu schenken. Eine Politik, die der Notwendigkeit der Flexibilität im Beschäftigungsbereich Rechnung trägt, aber gleichzeitig die Bürger schützt, muss zwangsläufig mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften abgestimmt werden; bedauert im Übrigen, dass nicht alle Mitgliedstaaten trotz ihrer politischen Zusagen auf der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2012 und der Leitlinien der Kommission in der Mitteilung ihren nationalen Beschäftigungsplan als Teil ihres nationalen Reformprogramms 2012 übermittelt haben, in dem umfangreiche Maßnahmen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere "grünen", aufgeführt werden;

28.

zeigt sich besorgt über das Ausmaß der Nichterwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit von Jugendlichen in der Europäischen Union und fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Jugendliche Zugang zu qualifizierter und qualifizierender Arbeit haben, die ihnen finanzielle Unabhängigkeit und Stabilität ermöglicht;

29.

nimmt zur Kenntnis, dass die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Ländern mehr als in anderen kritische Ausmaße annimmt, und ruft die Europäische Kommission dazu auf, diese Fälle besonders aufmerksam zu verfolgen, u.a. indem sie eine stärkere Kontrolle der laufenden Programme vorsieht und rasch auf das Ziel eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates zu Jugendgarantien hinarbeitet;

30.

ist sich bewusst, dass die Arbeitgeber in einigen Mitgliedstaaten das Instrument des Praktikums bisweilen missbrauchen, und begrüßt den Vorschlag zur Einführung eines Qualitätsrahmens für Praktika; empfiehlt jedoch, kein übermäßig starres System zu schaffen, das das Risiko mit sich bringen könnte, dass das Instrument des Praktikums von den Unternehmen nicht genutzt wird;

31.

ruft die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bis 2013 alle Praktikanten durch die Unterzeichnung eines Praktikumsvertrags einen angemessenen Schutz genießen und über die erforderlichen Informationen über die eigenen Rechte und Pflichten sowie über jene des Arbeitgebers verfügen;

32.

weist darauf hin, dass gute Möglichkeiten für ein Pflichtpraktikum für Studierende in der Europäischen Union gegeben sein müssen, da die Studierenden auf diese Weise in engeren Kontakt mit der der Arbeitswelt kommen. Es ist von wesentlicher Bedeutung, zwischen der akademischen Welt und dem Arbeitsmarkt eine Brücke zu schlagen, wozu auch Programme wie "Lebenslanges Lernen" (Lifelong Learning Programme, LLP) oder Erasmus für junge Unternehmer beitragen könnten. Letzteres hat sich als ein besonders wirksames Instrument zur Förderung des Unternehmertums erwiesen, was für die Bewältigung der Krise überaus wichtig ist;

33.

hofft, dass die regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle als Brücke zwischen dem Bildungswesen und der Wirtschaft spielen können, indem Vereinbarungen gefördert werden, in denen die Anerkennung der Tätigkeiten, die im Rahmen eines Ausbildungszyklus unmittelbar in einem Unternehmen bzw. in Einrichtungen des öffentlichen oder des dritten Sektors ausgeübt wurden, seitens der Hochschulen festgelegt ist. Dies kann durch Vereinbarungen zwischen den regionalen und lokalen Bildungsbehörden, den Sozialpartnern sowie Vertretern von Unternehmen und Hochschulen geschehen;

34.

stellt fest, dass das Praktikum für Jugendliche derzeit eine der wichtigsten Möglichkeiten ist, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen; jedoch kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass Jugendliche von einem Praktikum zum anderen geschoben werden, ohne Aussicht auf einen festen Arbeitsvertrag mit den entsprechenden Garantien; beklagt folglich, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten in ihren Vorschlägen keine Hinweise darauf gibt, wie diese Situation mithilfe von geeigneten arbeitspolitischen Maßnahmen, möglichen Steueranreizen und anderen geeigneten Maßnahmen am besten geregelt und bewältigt werden könnte;

35.

erinnert daran, dass die Jugendlichen aufgrund der ihnen eigenen Fähigkeit zur Innovation und Teamarbeit eine entscheidende Ressource sind, und dass sie von den Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Stellen als eine solche betrachtet werden sollten. Der Mehrwert eines Praktikums liegt darin, dass der ausgebildete Praktikant zu einer aktiven Ressource für das Unternehmen, die Organisation oder die öffentliche Stelle wird, die somit an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert sind;

36.

hofft, dass die Mitgliedstaaten ihre Bildungssysteme in naher Zukunft an die sich verändernden Bedingungen auf dem weltweiten Arbeitsmarkt anpassen werden. Der Hauptindikator zur Bewertung der Bildung – die Schulbesuchsquote – erfüllt ihre Funktion nicht in angemessener Weise. Der AdR ruft deshalb dazu auf, nach neuen, wirksameren Möglichkeiten zur Bewertung der Bildungspolitik zu suchen. Es wäre zweckmäßig, die Ziele der Hochschulbildung neu zu definieren und das Bemessungs-, Kontroll- und Finanzierungssystem an die Marktanforderungen anzupassen;

37.

stimmt zu, dass es einen Mangel an Qualifikationen gibt, die dem künftigen Arbeitsmarkt gerecht werden; begrüßt folglich den Vorschlag zur Einrichtung eines EU-Qualifikationspanoramas, das möglichst bald zur vollständigen Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen führen muss, was für einen echten Arbeitsbinnenmarkt der Europäischen Union unabdingbar ist;

38.

betont, dass der künftige berufsbezogene Europäische Qualifikationspass nicht zur Absenkung der Standards führen darf, sondern es vielmehr ermöglichen sollte, die praktischen Fertigkeiten (z.B. in der Verarbeitung und im Handwerk), die die Exzellenz unserer Regionen ausmachen, wirklich aufzuwerten und damit letztlich die Leistungsorientiertheit zu belohnen;

39.

nimmt die mangelnden Kontakte zwischen der Bildungs- und der Arbeitswelt zur Kenntnis und schlägt vor, Ausbildungsformen mit Praxiskomponenten zu fördern, und zwar mithilfe der bereits genannten Praktika, aber auch im Zuge von an Schulen und Hochschulen unmittelbar von Berufstätigen durchgeführten Ausbildungsprogrammen;

40.

schlägt vor, spezifische Austauschprogramme zwischen Beamten der öffentlichen Verwaltung und Unternehmen einzurichten, um die Kluft zwischen dem öffentlichen Dienst und den Anforderungen der Unternehmerwelt zu schließen und das gegenseitige Kennenlernen sowie den Austausch von bewährten Verfahren zu ermöglichen;

41.

schlägt außerdem vor, die Weiterbildung der Beschäftigten (im Rahmen entsprechender aus EU-Fonds kofinanzierter Programme) zu fördern;

42.

hält es für wichtig, Formen der Selbstständigkeit und des Unternehmertums zu fördern, insbesondere die Gründung von Unternehmen durch junge Menschen. Dadurch könnten Mittel wirksamer genutzt werden, die sonst auf unproduktive Weise ausgegeben würden (z.B. für Vorruhestands- und Arbeitslosengeldzahlungen);

43.

stimmt zu, dass Maßnahmen gefördert werden müssen, die zur Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes beitragen können, wobei die Mobilität der Bürger und der Arbeitnehmer in der Europäischen Union erleichtert werden muss, indem Steuerhindernisse beseitigt und der Export von Arbeitslosenleistungen sowie die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen ermöglicht werden;

44.

ist überzeugt, dass die Einhaltung der Verpflichtungen und die Wahrung der Rechte der mobilen Arbeitnehmer weiterhin eine der Prioritäten der EU bleiben müssen, damit eine ordnungsgemäße Mobilität im Binnenmarkt gefördert werden kann. Vor diesem Hintergrund könnte der Beratungsdienst SOLVIT in das Enterprise Europe Network (EEN-Netz) aufgenommen werden, um den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern einen Dienst anzubieten, der eine integrierte Anlaufstelle für europäische Themen darstellt;

45.

begrüßt den Vorschlag zur Optimierung von EURES u.a. durch die Einführung eines "Match and Map"-Diensts, der eine klare geografische Übersicht über die Vorschläge bietet; erinnert in diesem Zusammenhang an die nationale und regionale Rolle der Arbeitsstipendien; schlägt vor, diese Projekte stärker mit dem EEN, den Regionen und den Handelskammern (die den Vorteil haben, dass sie sehr gut mit der Unternehmerwelt vernetzt sind und deren Bedürfnisse und Probleme kennen) zu verzahnen;

46.

um Überschneidungen zu vermeiden, sollte die Europäische Kommission eine Übersicht über die bestehenden Erhebungen erstellen, in denen das Angebot und die Nachfrage der nationalen Arbeitsmärkte zusammengetragen werden. Austausch und Koordinierung der entsprechenden Daten könnten für eine ungehinderte Mobilität innerhalb der EU von grundlegender Bedeutung sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Excelsior-Erhebung der italienischen Handelskammern verwiesen;

47.

begrüßt die bis Ende 2012 geplante Durchführung einer Konsultation zur Wirtschaftsmigration und schlägt vor, dem Thema der zirkulären Migration besondere Beachtung zu schenken und eine Vereinheitlichung der nationalen Vorschriften zu fördern;

Stärkung der EU-Governance

48.

begrüßt eine stärkere Koordinierung der europäischen Governance und stellt mit Blick auf die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die wesentliche Rolle der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften heraus;

49.

begrüßt den Vorschlag, jährlich eine Veröffentlichung mit einem Richtwerten für Beschäftigungsindikatoren herauszugeben; dies sollte sich nicht nur auf die nationalen Arbeitsmärkte beziehen, sondern auch die regionalen Märkte bis hin zur NUTS2-Ebene umfassen, damit Lösungen gefunden werden können, die die unterschiedlichen Gegebenheiten besser widerspiegeln;

50.

bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass in das künftige Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (SEC2010) mehr regionale Statistiken der NUTS2-Ebene einfließen werden, um konkrete Indikatoren zur Verfügung zu stellen, die Governance der Europäischen Union zu stärken und die Verantwortlichkeit der verschiedenen Regierungsebenen zu fördern;

51.

stimmt zu, dass es notwendig ist, Formen der Beobachtung der Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Beschäftigungspläne einzuführen, sofern sie nicht mit Sanktionen einhergehen, die regionale und lokale Auswirkungen haben;

Anhang – Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

52.

hält eine eindeutige Definition der "grünen", d.h. umweltverträglichen und nachhaltigen Arbeitsplätze für unabdingbar. Zu diesem Zweck müssen Indikatoren entwickelt werden, die als einheitliche europäische Referenz bei der Bewertung dienen müssen;

53.

schlägt vor, die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften in die Festlegung der politischen Maßnahmen zur Förderung der "grünen Arbeitsplätze" im Rahmen der nationalen Beschäftigungspläne stärker einzubinden;

54.

schlägt vor, die Möglichkeit des Konzepts des ökologischen Metadistrikts (d.h. eine Form des Clusters, die keine geografische Nähe der Unternehmen voraussetzt, jedoch dank der neuen Technologien die Zusammenarbeit und gleichzeitig den Wettbewerb ermöglichen kann, die die Grundlage für den Erfolg der Industriegebiete bilden) für nachhaltige Entwicklung in Erwägung zu ziehen, um eine institutionelle Grundlage zu schaffen und die Anerkennung grüner Wirtschaftstätigkeiten zu gewährleisten;

55.

hält es für erforderlich, dass alle (auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene) existierenden Instrumente zur Vermittlung der notwendigen Informationen über die künftigen grünen Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt abverlangt werden, untereinander koordiniert werden und einander ergänzen, um eine unnötige Ressourcenverschwendung und Überschneidungen zu vermeiden;

56.

würdigt die Informations- und Verbreitungsmaßnahmen im Rahmen von Programmen wie Intelligent Energy Europe;

57.

begrüßt nachdrücklich die Zusammenarbeit mit der EIB und schlägt insbesondere vor, das Programm ELENA auszuweiten, um den Regionen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Mobilisierung von Finanzmitteln zu helfen, die für die Durchführung von Programmen in den Bereichen der nachhaltigen Energie und erneuerbarer Energieträger erforderlich sind;

58.

stimmt voll und ganz zu, dass der ESF und der EFRE die wichtigsten Instrumente zur Förderung der Entwicklung neuer Kompetenzen und zum Ausbau der Beschäftigung sein müssen;

59.

ist gleichwohl der Auffassung, dass eine innovative Nutzung dieser Fonds wichtig ist; dabei sollten Ausbildungsmaßnahmen gefördert werden, bei denen die internationale Mobilität zum Tragen kommt, so dass sie dort stattfinden können, wo es anerkanntermaßen die besten Verfahren im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit gibt;

60.

hält den Vorschlag zur Förderung von grünen Investitionen im Rahmen des Mikrofinanzierungsinstruments PROGRESS zwar für interessant, sieht jedoch nicht die Notwendigkeit der Förderung eines "Forums für Stakeholder";

61.

schlägt hingegen vor, darauf hinzuwirken, dass die Finanzmittler, die im Rahmen des Programms PROGRESS tätig sind, wirtschaftlich dazu ermutigt werden, umweltverträglichen Vorhaben den Vorrang zu geben;

62.

anerkennt die Bedeutung der Partnerschaften als Instrument zur konkreten Anwendung des Prinzips der Multi-Level-Governance und unterstützt deren Inanspruchnahme;

63.

hält eine breit angelegte strategische Koordinierung der Arbeitsverwaltungen für wichtig, damit die zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede abgebaut werden können; spricht sich dafür aus, dass das Instrument PARES zu diesem Zweck entsprechend angepasst wird;

64.

bewertet den Austausch bewährter Verfahren auch im Rahmen der Ad-hoc-Veröffentlichung eines Handbuchs als positiv, vorausgesetzt, diesem Austausch folgen konkrete Maßnahmen;

Anhang – Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

65.

stimmt dem Vorschlag, die Planung und Prognose des Bedarfs an Fachkräften im Gesundheitswesen zu verbessern, voll und ganz zu;

66.

hofft jedoch, dass im Rahmen der Plattform der Mitgliedstaaten die Studiengänge möglichst bald einander angeglichen werden, was mit einem Abbau des Verwaltungsaufwands und einer größeren Freizügigkeit der Fachkräfte im Gesundheitsbereich in der Europäischen Union einhergehen wird;

67.

spricht sich aus diesem Grund dafür aus, die Erstellung der Leitlinien zum Austausch über Bildungs- und Ausbildungskapazitäten in Gesundheitsberufen bereits auf das Jahr 2013 vorzuziehen, da die Erfassung der Kapazitäten lediglich als Vorstufe zur Erarbeitung der Leitlinien dienen soll;

68.

äußert eine gewisse Skepsis in Bezug auf die vorgeschlagene Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrates für Pflegefachkräfte und das Pilotprojekt einer Kompetenzallianz der Pflegebranche, da der Mehrwert dieses Vorschlags unklar ist;

69.

ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene europäische Plattform der Mitgliedstaaten ein ausreichender und notwendiger Mechanismus ist, um die in den verschiedenen Mitgliedstaaten existierenden Kompetenzen zu erfassen und die erforderlichen Mindestanforderungen an die Ausbildung von Fachkräften im Gesundheitswesen, darunter auch der Pflegefachkräfte, zu erarbeiten;

70.

begrüßt den geplanten Austausch der besten Verfahren bei der Einstellung und Bindung von Personal im Gesundheitswesen, ist gleichwohl der Auffassung, dass dieser Prozess unbedingt kostengünstig sein muss; schlägt zu diesem Zweck vor, zunächst eine Ad-hoc-Konsultation einzuleiten und anschließend (auf der Grundlage der Ergebnisse) zu erwägen, ob andere Formen der Erhebung notwendig sind;

71.

erinnert in Bezug auf die Einstellung von Fachkräften im Gesundheitswesen daran, dass Vorkehrungen zur Abschreckung vor illegaler Beschäftigung erforderlich sind, insbesondere im Bereich der häuslichen Pflege;

72.

ist der Auffassung, dass der Verhaltenskodex der WHO in der gesamten Europäischen Union einheitlich umgesetzt werden muss, dass jedoch angesichts des unverbindlichen Charakters des Kodex ausführlichere Informationen darüber erforderlich sind, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit er tatsächlich umgesetzt wird;

Anhang – Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich

73.

begrüßt den Vorschlag zur Einrichtung von Partnerschaften zwischen Akteuren des IKT-Markts, Handelskammern und öffentlichen Stellen sowie Forschungseinrichtungen, die Ausbildungsgänge für auf dem Markt erforderliche Kompetenzen anbieten;

74.

ist jedoch der Auffassung, dass es nicht nur notwendig ist, Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen zur Förderung von IKT-Laufbahnen für junge Menschen zu unterstützen, sondern auch die Investitionen in diesem Sektor stärker anzuregen (da der Untersuchung der Europäischen Kommission zufolge diese Investitionen die Produktivität steigern) und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors durch geeignete, die zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede achtende Methoden zu verbessern (als Beispiel können Unternehmenszusammenschlüsse dienen);

75.

empfiehlt, Maßnahmen für Unternehmensgründungen ("Start-ups") in Erwägung zu ziehen, um die Beschäftigung in der IKT-Branche zu fördern. Beispiele für solche Maßnahmen sind die Einrichtung von Gründerzentren in der Nähe von Wissenschafts- und Technologieparks (um dort dank vorteilhafter Bedingungen die verstärkte Ansiedelung neuer Hochtechnologie-Unternehmen zu unterstützen und so ein günstiges, Synergien zwischen den Unternehmen bewirkendes Umfeld zu schaffen) und die Direktinvestitionen regionaler Finanzgesellschaften (diese könnten durch ihre Beteiligung am Risikokapital eines "Start-ups" in den ersten Jahren der Unternehmenstätigkeit die Finanzierung einfacherer und sicherer machen, indem sie dem Mangel an privatem Risikokapital abhelfen);

76.

schlägt angesichts der Tatsache, dass der IKT-Bereich eine junge Branche ist und aufgrund der neuen Marktanforderungen ein natürliches Wachstum verzeichnet, vor, die Ausbildungsmaßnahmen auch auf Arbeitnehmer über 55 auszurichten, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Sektors, wo die Einstellungsstopps zu einer deutlichen Erhöhung des Durchschnittsalters der Beschäftigten und damit zu einer schleppenden Nutzung der neuen Informations- und Telekommunikationstechnologien bei der Dienstleistungserbringung geführt hat;

77.

würdigt die Erarbeitung des europäischen Rahmens für IKT-Kompetenzen und betont, dass eine stärkere Koordinierung mit anderen ähnlichen Initiativen (wie dem europäischen Computerführerschein, ECDL) erforderlich ist, um Überschneidungen zu vermeiden;

78.

begrüßt den Plan zur Finanzierung eines Pilotprojekts, in dessen Rahmen eine Übersicht der angebotenen Zertifizierungen erstellt werden soll, vorausgesetzt dieses Projekt dient als Grundlage für eine Standardisierung der Zertifizierungen;

79.

stimmt der Auffassung zu, dass der ESF bei der Umsetzung dieser politischen Maßnahmen die Schlüsselrolle spielen muss, verweist jedoch darauf, dass eine Konzentration der Ausgaben zweckmäßiger wäre, wenn konkrete Ergebnisse gezeitigt werden sollen.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 648/2012, COTER-V-24.


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