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Documento 52012AR1529

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Bessere Governance für den Binnenmarkt“

    ABl. C 62 vom 2.3.2013, p. 39/43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.3.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 62/39


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Bessere Governance für den Binnenmarkt“

    2013/C 62/08

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Laut Subsidiaritätsprinzip sollte eine Steuerung des Binnenmarkts auf Unionsebene nur in dem tatsächlich erforderlichen Umfang erfolgen. Die Nichtbeachtung des Subsidiaritätsprinzips kann zu Problemen in der Umsetzungsphase führen, in der kein nationaler Manövrierraum mehr vorhanden ist, und so die nationale Wirtschaftsentwicklung gefährden.

    Bei der Konzipierung der Rechtsvorschriften muss die bedeutende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bedacht werden. Insbesondere wird bei dem Ansatz "Think Small" auf die Bedeutung der Tätigkeit der lokalen Ebene und der Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaft abgehoben. Auf europäischer Ebene werden die Rahmenbedingungen geschaffen, aber die für wirtschaftlichen Wohlstand und unternehmerisches Handeln entscheidenden Faktoren nehmen ihren Anfang stets auf der lokalen Ebene. Bei der Gestaltung des Binnenmarktrechts muss dieser Aspekt unbedingt berücksichtigt werden, da nur so ein europaweiter Wirtschaftsraum und die lokale Komponente auf einen Nenner gebracht werden können.

    Die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften erfolgt weitgehend auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Um Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung dieser Vorschriften zu vermeiden, sollten der AdR und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die EU-Rechtsetzung eingebunden werden.

    Bei der Definition der Schlüsselbereiche müssen solche Bereiche Priorität erhalten, die ein hohes Innovationspotenzial haben und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können. Für die lokalen Gebietskörperschaften ist die Wahl der Schlüsselbereiche gelungen. Ein gut funktionierender digitaler Binnenmarkt sowie der gesamte Dienstleistungssektor sind die wichtigsten und dringlichsten Bereiche.

    Berichterstatter

    Markku MARKKULA (FI/EVP), Mitglied des Stadtrats von Espoo

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission: Bessere Governance für den Binnenmarkt

    COM(2012) 259 final

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Bessere Governance für den Binnenmarkt

    I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

    1.

    Der Binnenmarkt ist ein wesentlicher Motor des Wachstums in Europa. Der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sind bereits seit zwei Jahrzehnten Quelle des Wohlstands und Triebkraft für die Wirtschaft in Europa. Diese Grundfreiheiten und die Entwicklung von Formen ihrer Steuerung können auch helfen, die Wirtschaftskrise schneller zu überwinden und die Voraussetzungen für die einheitliche Verwirklichung einer sozialen Marktwirtschaft in der Europäischen Union zu schaffen. Der Kohäsionspolitik kommt eine ergänzende Aufgabe bei der Verwirklichung des Binnenmarkts in allen Regionen der Europäischen Union zu, da sie vor allem dazu beiträgt, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu verbessern, die Wirtschaft stärker auf Umweltbelange auszurichten sowie den Schwerpunkt auf Kompetenzen und Innovation insbesondere in den strukturell benachteiligten Gebieten zu setzen.

    2.

    Der AdR macht darauf aufmerksam, dass die Mitgliedstaaten gleichzeitig die Möglichkeit haben müssen, unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse und Interessen der jeweiligen Volkswirtschaft die Instrumente zur Ankurbelung ihrer Wirtschaft selbst zu wählen.

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    3.

    In ihrer Mitteilung stellt die Europäische Kommission geplante Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Binnenmarkts und zum Erreichen der Zielsetzungen der Europa-2020-Strategie vor.

    4.

    Laut der Mitteilung betrug das durchschnittliche Umsetzungsdefizit im Februar 1,2 %, außerdem dauert die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften immer länger. Selbst wenn die Vorschriften in einzelstaatliches Recht umgesetzt wurden, bewähren sie sich nicht unbedingt in der Praxis.

    5.

    Die Kommission plädiert in ihrer Mitteilung für eine einer Erneuerung der Verpflichtung, den Binnenmarkt zu vollenden, um wirksam für Wachstum zu sorgen. Der Vorschlag gliedert sich in zwei Teile:

    a.

    einen Aktionsplan, mit dem in den Schlüsselbereichen mit dem größten Wachstumspotenzial rasch Fortschritte erzielt werden sollen, und

    b.

    konkrete Maßnahmen, um die Binnenmarktvorschriften zu entwickeln, umzusetzen, anzuwenden und durchzusetzen.

    STANDPUNKTE DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN

    6.

    Die Sorge der Kommission um die Entwicklung des Binnenmarkts ist berechtigt. In der Mitteilung werden allgemeine Maßnahmen vorgestellt, hingegen ist es die Umsetzung der Rechtsvorschriften in bestimmten Bereichen oder in bestimmten Mitgliedstaaten, die besonders problematisch sein kann.

    7.

    Die Kommission möchte mit den in der Mitteilung genannten Maßnahmen die Funktionsweise des Binnenmarktes verbessern. Die Kommission schlägt ein auf zwei Ziele ausgerichtetes Vorgehen vor. Einerseits müssen auf dem Binnenmarkt rasch die Bereiche mit dem größten Wachstumspotential gefördert werden, zum anderen gilt es, den "Politikgestaltungszyklus" für den Binnenmarkt effektiver zu gestalten. Die Kommission beabsichtigt, die Fortschritte mit Hilfe des Europäischen Semesters zu überwachen. Diese Ausrichtung ist nach Auffassung des Ausschusses der Regionen richtig.

    8.

    Der Schwerpunkt der Mitteilung liegt vor allem auf der Verbesserung der einzelstaatlichen Umsetzung und der Stärkung der Verpflichtung der Mitgliedstaaten.

    9.

    Zum Teil ist die Langsamkeit der Umsetzung auf die Zögerlichkeit der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der einzelnen Bestimmungen zurückzuführen. Die Lösung dieses Problems kann nur darin bestehen, dass sich ein politischer Wille herausbildet, der wiederum von einem entsprechenden Engagement begleitet wird. Bereits in der Vorbereitungsphase von Binnenmarktvorschriften muss den Unterschieden in der Rechtsetzungs- und Verwaltungskultur Rechnung getragen werden.

    10.

    Der Ausschuss der Regionen teilt die Ansicht der Kommission, dass das sog. "goldplating" ein ernstes Problem ist, das neue unnötige Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger gebracht hat.

    11.

    Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen sind in mancherlei Hinsicht nachgelagerter Art, außerdem wird in der Mitteilung nicht genügend nach den Ursachen dieser Langsamkeit gefragt.

    II.   SCHLÜSSELBEREICHE MIT DEM GRÖSSTEN WACHSTUMSPOTENZIAL

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    12.

    In der Mitteilung werden vor allem die Dienstleistungsbranchen (einschl. Einzel- und Großhandel, Unternehmensdienstleistungen, Baudienstleistungen und Finanzmittler), Verkehr, digitale Wirtschaft und Energiewesen als besonders wichtig ausgemacht.

    13.

    Zur effektiven Umsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften schlägt die Kommission vor, dass sich die Mitgliedstaaten stärker für die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften einsetzen und während der Umsetzungsphase mit der Kommission zusammenarbeiten.

    Die Mitgliedstaaten sollten bei der Umsetzung von Richtlinien eine "Nulltoleranzstrategie" verfolgen, d.h. ein Defizitziel von 0 % für die Umsetzung und ein Defizitziel von 0 % für die Konformität einhalten.

    Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission informell über bestimmte Aspekte der geplanten Umsetzungsmaßnahmen informieren, damit die Kommission während des Umsetzungszeitraums so wirksam wie möglich Unterstützung bieten kann.

    14.

    Bei der Schwerpunktsetzung auf bestimmte Schlüsselbereiche geht es der die Kommission um die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in einzelstaatliches Recht und ihre wirksame Durchführung. Die Kommission wird einen jährlichen Bericht über die Integration des Binnenmarkts erstellen, um das Funktionieren des Binnenmarkts in der Praxis zu überwachen und um weitere Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene zu ermitteln. Sie wird konkrete Maßnahmen ergreifen, um eine rechtzeitige, effiziente und korrekte Umsetzung der EU-Vorschriften in diesen Schlüsselbereichen sicherzustellen.

    STANDPUNKTE DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN

    15.

    Der Kommission zielt mit ihrer Mitteilung hauptsächlich auf ein effizienteres Funktionieren des Binnenmarktes ab. Die Auswahl von Schlüsselbereichen ist ein geeigneter Ansatz. Eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes ist, dass diejenigen Maßnahmen ermittelt werden, mit denen die größte Wirkung erzielt werden kann.

    16.

    In der derzeitigen Wirtschaftslage die Finanzdienstleistungen als einen der Bereiche mit dem größten Wachstumspotential auszumachen, ist wichtig, aber auch problematisch.

    17.

    Bei der Definition der Schlüsselbereiche müssen solche Bereiche Priorität erhalten, die ein hohes Innovationspotential haben und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können. Für die lokalen Gebietskörperschaften ist die Wahl der Schlüsselbereiche gelungen. Ein gut funktionierender digitaler Binnenmarkt sowie der gesamte Dienstleistungssektor sind die wichtigsten und dringlichsten Bereiche.

    18.

    Die Mitgliedstaaten müssen noch viel Entwicklungsarbeit leisten, damit der digitale Binnenmarkt funktionieren kann. Die lokalen Gebietskörperschaften können diese Entwicklung beispielsweise durch die öffentliche Auftragsvergabe beeinflussen. Die elektronische Durchführung der öffentlichen Auftragsvergabe und die breite Anwendung der elektronischen Rechnungsstellung würden die Entwicklung des digitalen Marktes wesentlich stimulieren. Die Durchführung des elektronischen Geschäftsverkehrs ist im öffentlichen Sektor jedoch noch mit Hindernissen und Herausforderungen verbunden, die über den bloßen technischen Aspekt hinausgehen. Für eine erfolgreiche Verwirklichung des digitalen Marktes auf lokaler und regionaler Ebene, wozu auch ein elektronisches öffentliches Auftragswesen gehört, sind Unterstützung auf höherer Ebene sowie organisatorische Umstellungen und Schulungen der Mitarbeiter erforderlich.

    19.

    Die Einführung eines elektronischen öffentlichen Auftragswesens erfordert zahlreiche Maßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene. Auf europäischer Ebene sollte der Übergang in ein digitales Umfeld ermöglicht werden. Auf europäischer Ebene müssen außerdem bewährte Verfahrensweisen effektiver als bislang verbreitet werden.

    20.

    Die Verantwortung für die Konzipierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften liegt bei den nationalen Behörden, deren Aufgabe es ist, die Rechtsvorschriften der Union ordnungsgemäß und entsprechend den einzelstaatlichen Gegebenheiten umzusetzen.

    21.

    Der Ausschuss begrüßt, dass die Zahlungsverzugsrichtlinie in die Liste der wichtigsten Rechtsakte aufgenommen wurde, deren Umsetzung genau überwacht werden soll. Zahlungsverzug öffentlicher Stellen ist ein großes Problem für kleine und mittelgroße Unternehmen, das dringlichst angegangen werden muss.

    22.

    Die Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedstaaten ist zu befürworten. Die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Lage mit der Situation in anderen Mitgliedstaaten zu vergleichen. Auf der Grundlage des Jahresberichts und einer Analyse wird die Kommission die wichtigsten politischen Herausforderungen und erforderlichen Maßnahmen für das kommende Jahr sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene ermitteln. Im Jahresbericht werden länderspezifische Empfehlungen vorgeschlagen, die auf einer eingehenderen Analyse der Ergebnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters beruhen.

    III.   GESTALTUNG, UMSETZUNG UND ÜBERWACHUNG DER BINNENMARKTVORSCHRIFTEN

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    23.

    In ihrer Mitteilung unterstreicht die Kommission, dass auf EU-Ebene bei der Erarbeitung der Binnenmarktvorschriften auf Folgendes geachtet werden soll:

    Die Vorschriften müssen klar, verständlich und eindeutig sein.

    Sie müssen die beabsichtigte Wirkung ohne unnötige Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger oder die Verwaltung erzielen.

    Wenn Verfahren eingehalten werden müssen (Genehmigungen u.ä), sollten diese auf elektronischem Wege erledigt werden können.

    Unternehmen und Bürger sollten Informationen und Hilfe finden und Zugang zu schnellem und wirksamem Rechtsschutz haben.

    24.

    Die Einhaltung der Grundsätze sollte durch die Konsultierung der Interessenträger vor der Abfassung der Rechtsetzungsvorschläge gewährleistet werden.

    25.

    Die Kommission schlägt vor, gegebenenfalls keine Richtlinien, sondern Verordnungen als Rechtsinstrument zu wählen, insbesondere dann, wenn kein weiterer Ermessensspielraum bei der Umsetzung der vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschriften notwendig ist.

    STANDPUNKTE DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN

    26.

    Die qualitativen Ziele für die Rechtsetzung sind voll und ganz zu befürworten. Klarheit und Verständlichkeit der Rechtsetzung sind ein wichtiges Ziel für sowohl die EU als auch die nationalen Gesetzgeber.

    27.

    Der Ausschuss ist der Auffassung, dass das Binnenmarkt-Informationssystem ein wichtiges Instrument darstellt und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vollen Zugang zu diesem System benötigen, ferner muss aber auch eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verfügbar sein, damit sie das System effizient nutzen können.

    28.

    Laut Subsidiaritätsprinzip sollte eine Steuerung des Binnenmarkts auf Unionsebene nur in dem tatsächlich erforderlichen Umfang erfolgen. Die Nichtbeachtung des Subsidiaritätsprinzips kann zu Problemen in der Umsetzungsphase führen, in der kein nationaler Manövrierraum mehr vorhanden ist, und so die nationale Wirtschaftsentwicklung gefährden.

    29.

    Der Ausschuss unterstreicht die Zweckmäßigkeit der SOLVIT-Stellen für Bürger und Kleinunternehmen, vor allem in Grenzregionen, und appelliert an die Kommission, die Arbeit dieser Stellen stärker bekannt zu machen, sowie an alle Mitgliedstaaten, diese Stellen mit angemessenem Personal und entsprechenden Ressourcen auszustatten.

    30.

    Der Ausschuss stellt fest, dass das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bei den zuständigen Gerichten nicht genügend bekannt ist und bislang nur selten zum Einsatz kommt; ein besonderes Problem für Bürger, die dieses Verfahren in Anspruch nehmen, ist die anschließende Durchsetzung des ergangenen Urteils in einem anderen Mitgliedstaat.

    31.

    Die mitunter dürftige Qualität der Bestimmungen führt zu einem faktischen Legitimationsverfall der Union in den Augen der Bürger und der Unternehmen. So schränkt zum Beispiel das EU-Vergaberecht in der Praxis die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und der lokalen Verwaltungen ein, selbst darüber zu entscheiden, wie sie ihr Vorgehen in diesem Bereich organisieren wollen. Die Binnenmarktvorschriften und die Furcht, gegen sie zu verstoßen, steuern die Dienstleistungsorganisation in eine Richtung, die unter dem funktionellen Aspekt nicht immer zweckdienlich ist.

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    32.

    Die Kommission fordert in ihrer Mitteilung einen intelligenteren Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern. Sie unterstreicht, dass sich die Mitgliedstaaten verstärkt darum bemühen sollten, benutzerfreundliche Informationen über das Funktionieren des Binnenmarkts anzubieten.

    33.

    Verwaltungsvorgänge sollten auch auf elektronischem Wege abgewickelt werden können, und zwar insbesondere bei Maßnahmen, die in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden. Die Verwaltungszusammenarbeit sollte durch das Binnenmarktinformationssystem erleichtert werden.

    34.

    Der Mitteilung zufolge sollte es eine leicht zugängliche Erstberatungsstelle auf nationaler Ebene geben, um bei Problemen weiterzuhelfen.

    35.

    Die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, einen raschen und wirksamen Rechtsmittelzugang zu gewährleisten.

    36.

    Auf nationaler Ebene sollte laut Mitteilung eine einzige Instanz für die Beaufsichtigung und Überwachung der Funktionsweise des Binnenmarktes zuständig sein. Daher empfiehlt die Kommission nationale Binnenmarktstellen und beabsichtigt, ein europäisches Netzwerk dieser nationalen Stellen einzurichten.

    STANDPUNKTE DES AUSSCHUSSES DER REGIONEN

    37.

    Selbstverständlich ist die Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken zu unterstützen. Dies sollte stets ein Teil der normalen Entwicklungsarbeit der Kommission sein.

    38.

    Die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Behörden entsprechend den von der Kommission vorgeschlagenen Ausrichtungen ist ebenfalls zu befürworten. So kann beispielsweise die Schaffung von Binnenmarktstellen mit einem leichteren Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden und der Kommission gerechtfertigt werden. Die Aufgaben der Binnenmarktstellen müssen sich mit den anderen Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten vertragen.

    39.

    Bei der Konzipierung der Rechtsvorschriften muss die bedeutende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bedacht werden. Insbesondere wird bei dem Ansatz "Think Small" auf die Bedeutung der Tätigkeit der lokalen Ebene und der Rahmenbedingungen für die lokale Wirtschaft abgehoben. Auf europäischer Ebene werden die Rahmenbedingungen geschaffen, aber die für wirtschaftlichen Wohlstand und unternehmerisches Handeln entscheidenden Faktoren nehmen ihren Anfang stets auf der lokalen Ebene. Bei der Gestaltung des Binnenmarktrechts muss dieser Aspekt unbedingt berücksichtigt werden, da nur so ein europaweiter Wirtschaftsraum und die lokale Komponente auf einen Nenner gebracht werden können.

    40.

    Die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften erfolgt weitgehend auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Um Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung dieser Vorschriften zu vermeiden, sollten der AdR und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die EU-Rechtsetzung eingebunden werden.

    41.

    Innovationen entstehen auf der lokalen Ebene. Bei der Unterstützung und Piloterprobung von Innovationen können die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle spielen. Zur Entwicklung des europäischen Binnenmarktes sollte ein Modell erarbeitet werden, in dem die Akteure der lokalen und der europäischen Ebene jeweils ihre natürlichen Rollen einnehmen können. Die Kommission könnte beispielsweise so vorgehen, dass sie im Rahmen der Zusammenarbeit der Generaldirektionen den Branchen mit dem höchsten Wachstumspotential Vorrang gibt und dass auf lokaler Ebene besonders bewährte Vorgehensweisen erprobt werden.

    42.

    Aber auch die besten Vorgehensweisen dürften ohne ein europäisches Netz keine Verbreitung erfahren. Die Kommission verfügt über die besten Möglichkeiten zur Schaffung solcher Netze. In Branchen und Regionen mit dem größten Innovationspotenzial sollten mit Hilfe von EU-Finanzierungen Pionierprojekte auf den Weg gebracht werden, in denen Forschung effektive Unterstützung für Innovationen, Lehre und Lernen leistet. So würden alle Akteure der lokalen Ebene durch die Unterstützung der Kommission nach diesem Modell entwickelte Handlungskonzepte an die Hand bekommen.

    IV.   WEITERE ERFORDERLICHE FOLGEMASSNAHMEN

    43.

    Die Europäische Kommission hat die Binnenmarktakte II vorgelegt (COM(2012) 573 final). Dem Dokument zufolge ist es unter Einbindung des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen sowie zahlreicher Interessenträger gelungen, eine politische Vision des künftigen Binnenmarkts zu entwickeln, die breite Unterstützung findet, und die politische Aufmerksamkeit zu fokussieren. Der Ausschuss der Regionen unterstützt die Sicht der Kommission, wonach die Wirtschaftskrise raschere Folgemaßnahmen gebietet.

    44.

    In der Mitteilung werden folgende vier Motoren für neues Wachstum benannt:

    1)

    Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

    2)

    Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

    3)

    Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

    4)

    Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens.

    45.

    Netze sind das Rückgrat der Wirtschaft. Ziel muss es sein, einen Binnenmarkt zu schaffen, in dem Bürger und Unternehmen die Vorteile eines einheitlichen Verkehrs- und Energiemarkts nutzen können. Der digitale Sektor ist zweifelsohne einer der Hauptmotoren für Produktivität und Kreativität. Die Bedeutung des sozialen Unternehmertums liegt in einer Mobilisierung der Bürger und des dritten Sektors und einer schnellen Zunahme vielfältiger Partnerschaftstätigkeiten. Der AdR erwartet konkrete Schritte, mit denen die Erwartungen, die an diese Ziele geknüpft sind, ohne Verzögerungen erreicht werden können.

    46.

    Neben den vorstehend beschriebenen Aspekten gibt es in Bezug auf das Funktionieren des Binnenmarkts zahlreiche Fragen und Problemstellungen, die einer politischen Erörterung bedürfen und im Lichte der Lehren aus der Wirtschaftskrise gelöst werden müssen. Sie wurden zwar weitgehend bereits in der Europa-2020-Strategie und in den Leitinitiativen thematisiert, konnten aber immer noch nicht gelöst werden. Erforderliche Maßnahmen dieser Art wurden bereits in mehreren Stellungnahmen des AdR dargelegt, von denen in diesem Zusammenhang insbesondere die folgenden genannt seien:

    47.

    Der AdR schlägt vor (CdR 330/2010), "Territorialpakte einzusetzen, bei denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit einer flexiblen territorialen Methode ihre Tätigkeit und Finanzmittel auf die Umsetzung der EU-2020-Strategie und ihre Leitinitiativen konzentrieren können. Besondere Beachtung sollte dabei Projekten gelten, mit denen im betreffenden Gebiet gesellschaftliche Innovationen gefördert werden und bei denen die gesellschaftlichen Auswirkungen möglichst groß sind." Sehr wichtig sind die Maßnahmen bezüglich der in der Kommissionsmitteilung definierten Schlüsselbereiche, wie etwa die umfassende Nutzung von IKT bei der Modernisierung von Dienstleistungen und Dienstleistungsstrukturen.

    48.

    Der AdR empfiehlt (CdR 330/2010) der "Kommission, im Rahmen der Binnenmarktakte alle Neuerungen des Vertrags von Lissabon umzusetzen, die dazu beitragen können, das Vertrauen der Unionsbürger in den Binnenmarkt wiederherzustellen, insbesondere Artikel 3 EUV, der neue soziale Ziele der Union bezüglich der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen, der Förderung der Gerechtigkeit und des sozialen Schutzes, der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Solidarität zwischen Generationen und des Schutzes der Rechte des Kindes […] festlegt." Auch hier stellt sich die Frage, wie gesellschaftliche Innovationen so in Gang gebracht werden können, dass Pilotmaßnahmen in Europa entwickelt werden, die – mithilfe kreativer Prozesse in einigen Bereichen und der Zusammenarbeit zwischen Regionen – universell einsetzbare Lösungen hervorbringen.

    Brüssel, den 31. Januar 2013

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


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