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Document 52012XR2233

Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Legislativpaket zur Kohäsionspolitik nach 2013“

ABl. C 62 vom 2.3.2013, p. 1–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/1


Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Legislativpaket zur Kohäsionspolitik nach 2013“

2013/C 62/01

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen ausdrücklich, dass die Kohäsionspolitik sowohl eine effiziente Mittelverwendung als auch eine kraftvolle Finanzierung erfordert; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Budgetkürzungen zu überdenken und die Mittel zumindest auf ihrer derzeitigen Höhe beizubehalten;

unterstützt nachdrücklich das Verhandlungsteam des EP-Ausschusses für regionale Entwicklung im Rahmen des Trilogs; weist insbesondere darauf hin, dass er in einigen zentralen Fragen, wie etwa der Frage der "Übergangsregionen", eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Zielen der Europa-2020-Strategie und den Zielen des Vertrages, der effizienten Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Ablehnung der makroökonomischen Konditionalität und der leistungsgebundenen Reserve mit dem EP übereinstimmt; hofft daher, dass diese Punkte in dem endgültigen Legislativpaket beibehalten werden können;

spricht sich dafür aus, bei der Erarbeitung der künftigen Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme das Prinzip der Multi-Level-Governance umfassend anzuwenden und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker einzubinden; befürwortet den Vorschlag der Europäischen Kommission, einen Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften auszuarbeiten, und bedauert sehr, dass der Rat ein solches Instrument ablehnt; ersucht die ablehnend eingestellten Mitgliedstaaten, ihren Standpunkt zu überdenken, da ihre Ablehnung als Unwillen zur Zusammenarbeit mit legitimen Partnern aufgefasst werden kann;

plädiert für mehr demokratische Rechenschaftspflicht und ist darum der Ansicht, dass der Rat über einige finanzielle Fragen, wie etwa die Methode zur Aufteilung der nationalen und regionalen Mittelzuweisungen, die Festsetzung der Obergrenzen, das Sicherheitsnetz usw. - eher im Rahmen der Verhandlungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik diskutieren sollte als im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens, damit das Europäische Parlament angemessen in diese Gespräche eingebunden und der AdR angehört werden kann;

bedauert einmal mehr, dass das BIP bzw. das BNE (und in geringerem Umfang die Zahl der Arbeitslosen) die einzigen Kriterien sind, die für die Zuteilung der Strukturfondsmittel in einer Region herangezogen werden, und betont daher, dass weitere Indikatoren angewandt werden sollten, um den Erfordernissen und Problemen in Gesellschaft und Umwelt besser Rechnung zu tragen.

Berichterstatter

Marek WOŹNIAK (PL/EVP), Marschall der Woiwodschaft Großpolen (Wielkopolska)

Entschließung des Ausschusses der Regionen – Legislativpaket zur Kohäsionspolitik nach 2013

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einleitung

1.

verabschiedet eine politische Entschließung zu den derzeitigen interinstitutionellen Verhandlungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik nach 2013, in die seine früheren, zwischen Februar und Juli 2012 angenommenen Standpunkte ebenso einfließen wie die jüngsten Beratungen und die Positionen des Europäischen Parlaments und des Rates;

2.

verteidigt vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ausdrücklich den Charakter der Kohäsionspolitik als einer Investitionspolitik, die sowohl eine effiziente Mittelverwendung als auch eine kraftvolle Finanzierung erfordert, die keinen Kürzungen unterliegen darf, wenn Wachstum und Arbeitsplätze gefördert, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und territoriale Unterschiede innerhalb der Regionen und zwischen den Regionen der EU, insbesondere in Zeiten der Krise, ausgeglichen werden sollen. Angesichts der fundamentalen Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Bewältigung sowohl der Wirtschaftskrise als auch der Herausforderungen der Europa-2020-Strategie kann es nicht angehen, dass ihre Mittelausstattung (im Vergleich zum Vorschlag der Europäischen Kommission) um 19 Milliarden EUR gekürzt werden soll, derweil die Ausgaben in anderen Politikbereichen der Europäischen Union aufrechterhalten oder sogar erhöht werden (siehe Entwurf der Schlussfolgerungen des Rates vom 22. November 2012);

3.

äußert seine tiefste Zustimmung zu den am 11./12. Juli 2012 angenommenen Verhandlungsmandaten des EP-Ausschusses für regionale Entwicklung, die weitgehend den Forderungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften entsprechen, wie sie der Ausschuss der Regionen in seinen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht und verabschiedet hat; bedauert jedoch, dass zentrale Fragen betreffend den Entwurf einer Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) nicht Eingang in den Berichtsentwurf des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vom 5. Juli 2012 fanden;

4.

befürwortet die positive Entwicklung hin zu mehr Vereinfachung, wie sie in dem Entwurf der Europäischen Kommission zu dem Legislativpaket vorgeschlagen wird, und begrüßt Bestimmungen der kürzlich angenommenen Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU, wie etwa die Bestimmungen zur Verwendung von Pauschalsätzen, Pauschalbeträgen und kürzeren Zahlungsfristen; fordert auf Mitgliedstaatsebene ein noch größeres Engagement für eine Vereinfachung der Beantragung von EU-Mitteln, der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen auf nationaler Ebene und EU-Ebene sowie der Berichts- und Kontrollverfahren;

5.

unterstützt nachdrücklich das Verhandlungsteam des EP-Ausschusses für regionale Entwicklung im Rahmen des Trilogs; weist insbesondere darauf hin, dass er in folgenden zentralen Fragen mit dem EP übereinstimmt, und hofft, dass sie auch in dem endgültigen Legislativpaket beibehalten werden können:

Unterstützung einer Kohäsionspolitik, die alle Regionen umfasst und auch die weniger entwickelten Regionen der EU zum Fokus macht;

Befürwortung einer neuen Kategorie von "Übergangsregionen" und des Sicherheitsnetzes in Höhe von mindestens zwei Dritteln der derzeitigen Mittelzuweisungen für Regionen, die ihren Status als aus dem Konvergenzziel geförderte Regionen verlieren;

Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Zielen der Europa-2020-Strategie und den Zielen des Vertrages sowie das Erfordernis einer größeren Flexibilität bei der Anwendung der thematischen Konzentration;

eine effiziente Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Konzeption der Partnerschaftsvereinbarungen und der operationellen Programme unter Beachtung des Grundsatzes des Regierens in einem Mehrebenensystem ("Multi-Level-Governance");

nachdrückliche Unterstützung eines Europäischen Verhaltenskodexes für Partnerschaft im Rahmen von Artikel 5 der Allgemeinen Verordnung;

strikte Ablehnung der makroökonomischen Konditionalität;

Notwendigkeit von Ex-Ante-Konditionalitäten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Kohäsionspolitik stehen;

Ablehnung einer leistungsgebundenen Reserve;

Übertragung von Kohäsionsfondsmitteln auf die neue Fazilität "Connecting Europe" unter strikter Einhaltung der Vorschriften für den Kohäsionsfonds und Berücksichtigung der nationalen Quoten;

Förderung des von der Europäischen Kommission befürworteten integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung sowie Schaffung neuer Instrumente und Governance-Formen wie integrierte territoriale Investitionen und von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung im urbanen Bereich;

Ablehnung der Plattform für Stadtentwicklung, jedoch Forderung nach Weiterführung von URBACT;

6.

betont die Notwendigkeit, das Legislativpaket möglichst bald nach der Verabschiedung des mehrjährigen Finanzrahmens anzunehmen; weist auf den Ernst der wirtschaftlichen und sozialen Krise hin, die die EU derzeit durchlebt und die es besonders dringlich macht, 2014 mit der Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme zu beginnen, da dies die einzige Möglichkeit ist, die für Investitionen und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten, Regionen und Städten wichtigen EU-Mittel bereitzustellen;

7.

ist der Ansicht, dass die Diskussion über den Entwurf einer EVTZ-Verordnung von dem Legislativpaket zur Kohäsionspolitik insgesamt zu trennen ist, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese spezifische Einzelverordnung, die keine besonderen Auswirkungen auf den EU-Haushalt hat, umgehend angenommen werden sollte, ohne erst die Annahme des Pakets abzuwarten. Hierdurch könnte die Verordnung alsbald in Kraft treten, was der Gründung neuer EVTZ-Projekte in einem sicheren Rechtsrahmen neue Impulse verleihen würde;

Ein starker Haushalt für die Kohäsionspolitik nach 2013

8.

weist darauf hin, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften völlig darüber im Klaren sind, dass die Ergebnisse der Kohäsionspolitik insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Krise und knapper finanzieller Mittel durch bessere Planung und effizientere Verwendung der Strukturfondsmittel verbesserungswürdig sind;

9.

hält einen mehrjährigen Finanzrahmen mit einer unter dem Vorschlag der Europäischen Kommission liegenden Mittelausstattung für nicht hinnehmbar, da dies zu einer Schwächung der Wirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit der EU und allgemein ihres Binnenmarktes führen würde, wo doch ihre Stärkung erforderlich wäre. Der AdR bekräftigt daher die in seiner Entschließung zu den laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen (1) erhobene Forderung nach einem glaubwürdigen mehrjährigen EU-Haushalt als Investitionsinstrument im Dienste aller Mitgliedstaaten und Regionen der EU, dessen Mittelausstattung in Bezug auf den prozentualen Anteil der Verpflichtungsermächtigungen am BNE mindestens auf dem Niveau des laufenden Programmplanungszeitraums 2007-2013 liegen muss;

10.

hält jedoch den Vorschlag des zyprischen Ratsvorsitzes vom 29. Oktober 2012 zur Kürzung der Mittel für die Kohäsionspolitik nach 2013 für inakzeptabel; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Budgetkürzungen zu überdenken und die Mittel zumindest auf ihrer derzeitigen Höhe beizubehalten;

11.

bekräftigt im Hinblick auf die Einhaltung der vertraglich festgelegten Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie auf die gemeinsame Verpflichtung zur Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie die Notwendigkeit, eine starke und ehrgeizige Kohäsionspolitik auf EU-Ebene beizubehalten; eine Kürzung um mehr als zehn Mrd. EUR, wie sie der Ratsvorsitz vorschlägt, würde die Kluft zwischen den weniger entwickelten und den weiter entwickelten Regionen und Gebieten ebenso wie das Einkommensgefälle unter den Bürgern weiter vertiefen;

12.

hebt hervor, dass Mittelkürzungen in der Kohäsionspolitik die Entwicklung des Binnenmarktes ebenso beeinträchtigen würden wie die Investitionskapazität der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in für die Zukunft Europas zentralen Bereichen wie Forschung, Innovation, Bildung, Unterstützung für KMU, grüne Wirtschaft und Infrastruktur, die für die Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze von zentraler Bedeutung sind; ist der Auffassung, dass Mittelkürzungen in der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Krise langfristige Investitionen und das künftige nachhaltige Wachstum sowie die Stellung Europas in der Welt gefährden würden;

Mehr demokratische Rechenschaftspflicht: Geltung des Mitentscheidungsverfahren

13.

macht darauf aufmerksam, dass die Rechtstexte für die Kohäsionspolitik gemäß den Bestimmungen des Vertrages von Lissabon zum ersten Mal nach dem Mitentscheidungsverfahren verabschiedet werden und damit die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf gleicher Stufe stehen;

14.

ist darum der Ansicht, dass der Rat über einige finanzielle Fragen, wie etwa die Methode zur Aufteilung der nationalen und regionalen Mittelzuweisungen, die Festsetzung der Obergrenzen, das Sicherheitsnetz usw. - eher im Rahmen der Verhandlungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik diskutieren sollte als im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens; missbilligt, wie bereits in seiner Stellungnahme "Der neue mehrjährige Finanzrahmen nach 2013" (2) geäußert, dass die obengenannten Themen in der Verhandlungsbox des Rates enthalten sind, und ist der Auffassung, dass sie als Bereiche, die dem Mitentscheidungsverfahren unterliegen, im Rat "Allgemeine Angelegenheiten" erörtert werden sollten. Im Sinne einer wirksamen demokratischen Rechenschaft sollte zudem das Europäische Parlament neben dem Rat angemessen in diese Gespräche eingebunden und der AdR angehört werden; macht darauf aufmerksam, dass sich der AdR das Recht vorbehält, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben, sollte die Europäische Kommission keinen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, zu dem sich der AdR äußern kann;

Methode für die Zuweisung von Strukturfondsmitteln

15.

bedauert einmal mehr, dass das BIP bzw. das BNE (und in geringerem Umfang die Zahl der Arbeitslosen) die einzigen Kriterien sind, die für die Zuteilung der Strukturfondsmittel in einer Region herangezogen werden; begrüßt daher den Vorschlag aus dem Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (in der Fassung vom 22. November 2012), die Gewichtung der Arbeitslosenzahl in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen zu erhöhen, um ein Gegengewicht zum BIP in der Zuweisungsmethode zu schaffen und der sozialen Dimension der Kohäsion besser Rechnung zu tragen; schlägt gleichzeitig vor, bei der Zuteilung der Strukturfondsmittel auf Mitgliedstaatsebene weitere demografische Indikatoren, wie z.B. die demografische Abhängigkeitsquote, zu berücksichtigen;

16.

hebt wie bereits bei früherer Gelegenheit (3) hervor, dass weitere Indikatoren herangezogen werden sollten, um den Erfordernissen und Problemen in Gesellschaft und Umwelt (wie etwa Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, Gesundheitswesen, Pro-Kopf-Einkommen, Mobilität und eine saubere Umwelt) besser gerecht zu werden; im Hinblick auf eine bessere Bewertung der kohäsionspolitischen Anforderungen der Regionen könnte die Verteilung dieser Indikatoren auf subnationaler Ebene (GINI-Koeffizient) in die Zuteilungsmethode integriert werden;

17.

ist der Meinung, dass zur Erfassung regionaler Entwicklungstendenzen die Veränderung des Pro-Kopf-BIP während des Referenzzeitraums (auf der Grundlage der für den letzten Dreijahreszeitraum zur Verfügung stehenden Daten der EU) in die künftige Zuteilungsmethode integriert werden sollte. So könnten die Mittel dank eines flexibleren Ansatzes auch den Regionen in einer konjunkturell schwierigen Lage zugewiesen werden;

18.

plädiert dafür, das Merkmal "schwere und dauerhafte natürliche oder demografische Nachteile" in die Liste der für die Mittelzuweisung durch die Mitgliedstaaten heranzuziehenden Kriterien aufzunehmen; weist insbesondere darauf hin, dass demographische Kriterien, wie etwa Bevölkerungsstreuung, Bevölkerungsabnahme in bestimmten Teilen von Regionen und Alterung der Bevölkerung, sich gravierend auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Ausgaben für die öffentlichen Dienste auswirken können; zeigt sich erfreut über die Unterstützung des Europäischen Parlaments in dieser Frage und fordert den Rat auf, sich der Haltung des Europäischen Parlaments anzuschließen;

19.

spricht sich unabhängig von der gewählten Methode für folgende Grundsätze aus:

die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds sollten in erster Linie den weniger entwickelten Regionen zugutekommen, wobei die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Unterscheidung zwischen Typen von Regionen zu berücksichtigen ist;

"Übergangsregionen" sollte eine faire Behandlung zuteilwerden, wobei allzu viele Unterscheidungen zwischen Regionen, die ihren Status als aus dem Konvergenzziel geförderte Regionen verlieren, und dem anderen Typ von Übergangsregionen zu vermeiden sind;

auch weiter entwickelte Regionen sollten Unterstützung erhalten, da die Mehrzahl mit beträchtlichen sozialen Problemen, Armutsinseln in den meisten städtischen Gebieten, Umweltproblemen und Schwierigkeiten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu kämpfen haben;

20.

ist der Ansicht, dass die Zusätzlichkeit ein Grundprinzip für die Effizienz der Kohäsionspolitik ist; ohne dieses Prinzip können sämtliche Anstrengungen der europäischen Regionalpolitik nutzlos werden;

21.

ist besonders besorgt, dass der Ratsvorsitz als Analysezeitraum für seine Vorschläge zu den Regionen den Dreijahreszeitraum 2007-2009 beibehält. In einer Zeit der Krise wie der gegenwärtigen verfälschen Berechnungen des jeweiligen Wohlstands, die während dieses Zeitraums vorgenommen wurden, die Realität, da sie immer noch auf Wirtschaftswachstumsjahren beruhen und dadurch insbesondere jene Regionen benachteiligen, in denen die Krise große Auswirkungen hat. Daher begrüßt der AdR, dass 2016 eine Revisionsklausel eingeführt wird, schlägt jedoch gleichzeitig eine spezielle, über das Sicherheitsnetz hinausgehende Unterstützung vor, mit der diejenigen Regionen einen Ausgleich erhalten, die sich aufgrund des krisenbedingten Rückgangs ihres jeweiligen Wohlstands in einer ungünstigen Ausgangsposition verglichen zu den übrigen Regionen ihrer Kategorie befinden;

Begrenzungssatz

22.

unterstützt den im Rahmen der Verhandlungsbox für den MFR am 18. September 2012 vorgeschlagenen Begrenzungssatz (2,5 %), mit dem dem Aufholbedarf der EU-12-Mitgliedstaaten und den Schwierigkeiten einzelner Mitgliedstaaten bei der Inanspruchnahme der Fördermittel im aktuellen Programmplanungszeitraum Rechnung getragen wird; lehnt daher die im Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. November 2012 vorgeschlagene Reduzierung (2,35 %) ab; plädiert jedoch dafür, dass für jene Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union vor 2013 beitraten und deren durchschnittliche reale BIP-Wachstumsrate im Zeitraum 2008-2010 unter – 1 % lag, eine feste Obergrenze für die Deckelung vorgesehen wird, was ein vergleichbares Mittelbindungsniveau wie im laufenden Programmplanungszeitraum 2007-2013 ermöglicht;

Sicherheitsnetz

23.

befürwortet den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines "Sicherheitsnetzes" für Regionen, die ihren Status als aus dem Konvergenzziel geförderte Regionen verlieren, in Höhe von mindestens zwei Dritteln der derzeitigen Mittelzuweisungen; bedauert die jüngsten Vorschläge des EU-Ratsvorsitzes in Verbindung mit der Reduzierung dieses "Sicherheitsnetzes" unter diese Mittelausstattung;

Prämie für Stadtbewohner

24.

begrüßt die jüngst erfolgte Streichung der "Prämie für Stadtbewohner" aus den Unterlagen des Ratsvorsitzes zur Verhandlungsbox für den MFR, in der vorgesehen war, Städten mit 250 000 Einwohnern oder darüber vier EUR pro Einwohner zuzuweisen. Eine solche Prämie hätte einen finanziellen Vorteil für stärker urbanisierte Regionen bedeutet, obwohl nach wie vor ein erheblicher Entwicklungsabstand zwischen den ländlichen und städtischen Gebieten besteht;

Mittel für die territoriale Zusammenarbeit

25.

befürwortet nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, die Mittelzuweisung für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) von 8,7 Mrd. EUR im laufenden Programmplanungszeitraum auf 11,8 Mrd. EUR zu erhöhen; weist in diesem Zusammenhang auch auf den Mehrwert hin, der sich mit der ETZ dank der Abfederung der negativen Auswirkungen von Grenzen, der Steigerung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen, der Verbesserung der Lebensqualität, der Stärkung des Kapazitätenaufbaus sowie der Förderung des Vertrauens und des gegenseitigen Verständnisses für die europäische Integration und den territorialen Zusammenhalt erzielen lässt, und bedauert daher, dass in dem Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. November Kürzungen in Höhe von 3 Mrd. EUR vorgesehen sind und das 150-km-Kriterium für das Bestehen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Falle der Meeresgrenzen wieder aufgenommen wurde, begrüßt jedoch, dass sich der Europäische Rat im Entwurf seiner Schlussfolgerungen dem Standpunkt des AdR und des EP bezüglich der Notwendigkeit einer Anhebung des Kofinanzierungssatzes für Programme im Rahmen der ETZ auf 85 % angeschlossen hat;

Ablehnung der makroökonomischen Konditionalität und finanzieller Sanktionen bzw. Anreize

26.

bekräftigt seine klare Ablehnung der makroökonomischen Konditionalität sowie insbesondere jeglicher Aussetzung bzw. Streichung von GSR-Zahlungen als Sanktionen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, da dies klar zu Lasten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ginge, die nicht dafür verantwortlich sind, dass die Mitgliedstaaten diese Anforderungen nicht erfüllen;

27.

zeigt sich erfreut darüber, dass das Europäische Parlament ihn in dieser Frage unterstützt, und hofft, dass es dem Verhandlungsteam im Rahmen des Trilogs gelingt, die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der makroökonomischen Konditionalität in der Allgemeinen Verordnung zurückzunehmen;

28.

bekräftigt, dass er die teilweise Verknüpfung der GSR-Fonds mit der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU befürwortet, indem die Möglichkeit geschaffen wird, Partnerschaftsvereinbarungen und operationelle Programme auf der Grundlage länderspezifischer Empfehlungen innerhalb des Europäischen Semesters zu ändern, spricht sich jedoch nachdrücklich gegen eine teilweise oder gänzliche Aussetzung von Zahlungen aus;

29.

bekräftigt zudem, dass er die Zuteilung einer "leistungsgebundenen Reserve" an die erfolgreichsten Regionen ablehnt, da eine solche Vorgehensweise die Politikverantwortlichen dazu veranlassen könnte, im Hinblick auf die Erschließung zusätzlicher Ressourcen nur sehr bescheidene und leicht erreichbare Ziele festzusetzen, wodurch die Umsetzung wenig ehrgeiziger Vorhaben gefördert und die Innovation gebremst würden; befürwortet daher den Standpunkt des Europäischen Parlaments und hofft, dass der Rat seine diesbezügliche Position noch ändert; weist erneut auf seinen Vorschlag für eine "Flexibilitätsreserve" aus automatisch freigegebenen Mitteln zur Finanzierung experimenteller Initiativen hin, der einen Kompromiss zwischen den beiden Mitgesetzgebern darstellen könnte;

30.

unterstützt vollumfänglich sowohl den im Hinblick auf den neuen ergebnisorientierten Verwaltungsrahmen erforderlichen Ansatz als folglich auch die Bedeutung, die der Leistungsbewertung beigemessen wird. Der AdR ist jedoch der Auffassung, dass es flexibler Regelungen bedarf, die es ermöglichen, die Ergebnisse im Kontext der aktuellen Wirtschaftslage in den einzelnen Regionen zu betrachten, und bekräftigt darüber hinaus seine klare Ablehnung etwaiger finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit der Leistungsbewertung;

Wirksame Partnerschaft mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

31.

spricht sich dafür aus, bei der Vorbereitung, den Verhandlungen und der Umsetzung der Kohäsionspolitik im kommenden Programmplanungszeitraum das Prinzip der Multi-Level-Governance umfassend anzuwenden und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stärker einzubinden;

32.

begrüßt den Vorschlag des Europäischen Parlaments, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erarbeitung der Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips auf die gleiche Stufe mit den nationalen Regierungen zu stellen;

33.

erwartet, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die Gestaltung der Partnerschaftsvereinbarungen eingebunden werden und so der Notwendigkeit basisorientierter und integrierter regionaler Entwicklungsstrategien Rechnung getragen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeit an der strategischen Planung der Kohäsionspolitik aufzunehmen, damit ab 1. Januar 2014 mit der Programmplanung für die GSR-Fonds begonnen werden kann; ersucht in diesem Zusammenhang die Europäische Kommission, die Erarbeitung der Vereinbarungen aufmerksam zu beobachten, um eine von oben verordnete, sektorielle Programmplanung zu verhindern;

34.

befürwortet daher den Vorschlag der Europäischen Kommission, erstmalig einen Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaft auszuarbeiten, und bedauert sehr, dass der Rat ein solches, auf die Verbesserung der Partnerschaften in allen Mitgliedstaaten ausgerichtetes Instrument ablehnt; ersucht die ablehnend eingestellten Mitgliedstaaten, ihren Standpunkt zu dem Europäischen Verhaltenskodex zu überdenken, da ihre Ablehnung als Unwillen zur Zusammenarbeit mit legitimen Partnern aufgefasst werden kann;

Berücksichtigung territorialer Unterschiede

35.

bekräftigt seine vorbehaltlose Unterstützung der neuen Kategorie "Übergangsregionen" und schließt sich dem Standpunkt an, den das Europäische Parlament diesbezüglich in den laufenden interinstitutionellen Verhandlungen vertritt; hofft, dass der Ratsvorsitz seinen Standpunkt in dieser Frage bis zum Abschluss der Verhandlungen unverändert beibehält, da durch die Einführung dieser neuen Kategorie eine ausgewogenere Unterstützung der einzelnen Regionen gewährleistet und somit ein Beitrag zur Erreichung des Ziels des territorialen Zusammenhalts geleistet wird;

36.

begrüßt den Vorschlag des Europäischen Parlaments bezüglich der Schaffung einer weiteren Sicherheitsreserve in Höhe von vier Fünfteln der Mittel, die im Zeitraum 2007-2013 für "Inselstaaten, die aus einer einzigen Region bestehen und 2013 im Rahmen des Kohäsionsfonds förderfähig sind" sowie für "Regionen in äußerster Randlage" zugewiesen wurden, die nach 2013 nicht mehr zu den Regionen mit Entwicklungsrückstand zählen;

37.

weist erneut auf den Bedarf der Regionen in äußerster Randlage und der dünn besiedelten Regionen und auf die Herausforderungen hin, die sie zu bewältigen haben, und fordert, für diese Regionen ausreichende und den Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts angemessene Finanzmittel bereitzustellen und sie besser in den Binnenmarkt zu integrieren; begrüßt daher, dass der Europäische Rat im Entwurf seiner Schlussfolgerungen vom 22. November 2012 vorschlägt, die Beihilfeintensität für die Regionen in äußerster Randlage (von 20 auf 30 EUR pro Einwohner) zu erhöhen;

38.

weist nachdrücklich darauf hin, dass mit dem Vertrag von Lissabon neben den Zielen des wirtschaftlichen und des sozialen Zusammenhalts der "territoriale Zusammenhalt" als Ziel der Kohäsionspolitik eingeführt wurde, und zeigt sich erstaunt darüber, dass im Bericht des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zum Entwurf der ESF-Verordnung nicht auf diese territoriale Dimension sowie auf Regionen im industriellen Wandel, Inseln, dünn besiedelte Gebiete, Berggebiete und Gebiete in äußerster Randlage hingewiesen wird;

Thematische Konzentration: mehr Flexibilität

39.

begrüßt den flexibleren Ansatz für die thematische Konzentration in der Europa-2020-Strategie, auf den sich das Europäische Parlament und der Rat in ihrem Kompromiss geeinigt haben, und ruft die politischen Hauptzielsetzungen des Vertrags (wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt) sowie die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung der von den beiden Mitgesetzgebern anerkannten nationalen und regionalen Unterschiede und Herausforderungen in Erinnerung;

40.

begrüßt die Ausweitung der thematischen Ziele und Investitionsprioritäten, wie sie in den Dokumenten des Europäischen Parlaments zu dem Verhandlungsmandat für die Entwürfe der Verordnungen zum EFRE und zur ETZ sowie in den vom Ratsvorsitz angenommenen Kompromissen zur "thematischen Konzentration" vorgesehen ist, weist gleichwohl darauf hin, dass der Aufwertung des kulturellen Erbes und des Tourismus auch weiterhin größte Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Er bedauert jedoch, dass in dem Bericht des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zum ESF keine Senkung der von der Europäischen Kommission im Widerspruch zu den Empfehlungen des AdR vorgeschlagenen Konzentrationssätze angeregt wird;

41.

begrüßt insbesondere den Standpunkt des Europäischen Parlaments bezüglich der Ausweitung des Bereichs IKT für alle Regionen um grundlegende Infrastruktur, bedauert jedoch, dass sich der Rat nicht zu dieser Frage äußert. und ersucht daher die Mitgliedstaaten, ihre diesbezügliche Position zu überdenken, da es in vielen entlegenen ländlichen Gebieten, auch solchen in entwickelteren Regionen, noch immer keine schnellen IKT-Netze gibt;

42.

begrüßt, dass der Rat die von der Kommission auferlegte thematische Konzentration auf die besondere Mittelzuweisung für Regionen in äußerster Randlage in der Verordnung über den EFRE gestrichen hat, und hofft, dass das Europäische Parlament sein Verhandlungsmandat in diesem Punkt ändern und es mit Blick auf die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen der Position des Rates angleichen wird;

Europäischer Sozialfonds

43.

bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die wesentlichen Akteure bei der Planung und Umsetzung der operationellen Programme des ESF sind und bleiben müssen, und lehnt daher die im Bericht des EP-Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten angestellten Überlegungen ab, wonach die Mitgliedstaaten angesichts der Bedeutung der nationalen Beschäftigungspolitik weiterhin die wichtigsten Ansprechpartner für alle ESF-Maßnahmen bleiben sollen;

44.

wiederholt seine Forderung, in die ESF-Verordnung in Anlehnung an Artikel 10 des Vorschlags für eine EFRE-Verordnung einen Verweis auf Gebiete mit natürlichen oder demografischen Nachteilen sowie auf die Gebiete in äußerster Randlage aufzunehmen; unterstreicht die Notwendigkeit, die territoriale Zusammenarbeit unter dem ESF nicht nur auf die transnationale Zusammenarbeit, sondern auch auf die grenzübergreifende und interregionale Zusammenarbeit auszuweiten;

45.

bedauert, dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 22./23. November vorschlägt, die Mittel für das Europäische Nahrungsmittelhilfeprogramm für besonders Bedürftige von 2,5 Mrd. EUR auf 2,1 Mrd. zu kürzen; fordert eine klare Trennung des Programms vom ESF und dringt darauf, aus Titel 2 des MFR (GAP) angemessene Mittel zu übertragen;

Einrichtung eines formellen "Rates für Kohäsionspolitik"

46.

begrüßt und unterstützt den Vorschlag des zyprischen Ratsvorsitzes bezüglich der Einrichtung eines formellen "Rates für Kohäsionspolitik", in dem die für Kohäsionspolitik zuständigen Minister vertreten wären. Dies entspricht einer seit Langem erhobenen Forderung des AdR, der der Auffassung ist, dass ein solcher Rat der Kohäsionspolitik mehr öffentliche Aufmerksamkeit verleihen und eine kontinuierliche politische Debatte zu diesem Thema sicherstellen würde; möchte sich an den politischen Debatten in einem solchen formellen Rat aktiv beteiligen, da dieser die Interessen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU berührt, sind diese doch unmittelbar Betroffene und an der Umsetzung der Kohäsionspolitik vor Ort beteiligt;

47.

bedauert, dass den nationalen oder regionalen Behörden, die als Verwaltungsbehörde fungieren, weiterhin die Last der Vorfinanzierung der Investitionen auferlegt wird. Dies ist in der derzeitigen Situation der Beschränkungen auf den Finanzmärkten eine schwere finanzielle Bürde. Indem sie den Grundsatz der Vorfinanzierung der Investitionen vorschreibt, würde die Europäische Union die einzigartige Chance verpassen, Finanzmittel direkt in die Förderung des wirtschaftlichen Aufschwungs und des Strukturwandels einzuschießen, denn kraftvollere Vorschüsse würden eine Finanzierung in einem Rhythmus ermöglichen, der für den Beginn der Rückzahlungen erforderlich ist;

Finanzverwaltung der operativen Programme

48.

ist in Bezug auf die Bestimmungen über Verwaltung und Kontrolle nicht einverstanden mit der vorgesehenen Behandlung der Mehrwertsteuer, denn die Zuschussfähigkeit als Kostenpunkt der Maßnahmen wird auf wenige punktuelle Fälle begrenzt, in denen es den meisten Regionen unmöglich sein wird, diese Steuer als zuschussfähige Ausgabe nachzuweisen. Damit ergibt sich in der Praxis eine reelle Minderung des Kofinanzierungssatzes aus den Fonds von bis zu 23 %;

49.

begrüßt die Beibehaltung der Regel N+3 im Programmplanungszeitraum 2014-2020;

50.

begrüßt die Förderfähigkeit der MwSt. für alle Arten von Ausgaben, sofern die Begünstigten diese Steuer nicht zurückerhalten können.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Siehe CdR 2263/2012 fin.

(2)  Siehe CdR 1777/2012 fin (Berichterstatterin: Mercedes BRESSO (IT/SPE)).

(3)  Stellungnahme "Die Messung des Fortschritts über das BIP hinaus", CdR 163/2010 fin (Berichterstatter: Vicente ALVAREZ ARECES, ES/SPE)).


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