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Document 52012AR1564

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016“

ABl. C 62 vom 2.3.2013, p. 22–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/22


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016“

2013/C 62/05

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

teilt die Auffassung, dass die Durchführung der Strategie einen kohärenten und multidisziplinären Ansatz erfordert, der die Beteiligung unterschiedlichster Akteure voraussetzt, u.a. verschiedene Regierungsebenen, Strafverfolgungsbehörden, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die Zivilgesellschaft und Freiwilligenorganisationen. Die geografische Nähe einiger Städte und Regionen zu den Einreiseorten für Opfer von Menschenhandel und/oder den Orten, an denen die Ausbeutung stattfindet, verbessert die Möglichkeiten für die Erkennung und Unterstützung der Opfer und das Ergreifen von Informationsinitiativen in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, was wiederum den Opfern und der Gesellschaft im Allgemeinen direkt zugute käme;

weist darauf hin, dass die Kommission in ihrer weiteren Arbeit die verschiedenen Maßnahmen, die zur Eindämmung der Nachfrage zur Verfügung stehen, deutlicher herausstellen und verbreiten sollte und fordert die Kommission auf, eine deutlichere Unterscheidung bei der Nachfrage zu treffen, bei der es sich um 1) die Ausbeutung der Arbeitskraft, 2) sexuelle Ausbeutung und 3) sexuelle Ausbeutung von Kindern handeln kann;

ist davon überzeugt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eher als zentrale/ nationale Behörden über die Voraussetzungen verfügen, um die Anzeichen zu erkennen, ob jemand Opfer von Menschenhandel geworden ist. Es wäre daher sachdienlich, den Ausschuss der Regionen an der Aufstellung von Leitlinien für die Erkennung von Opfern und den Schutz von Kindern zu beteiligen;

betont, dass die Wirksamkeit des multidisziplinären Ansatzes, den die Kommission für die Durchführung der Strategie plant, maßgeblich von der aktiven Beteiligung der Akteure auf der lokalen und regionalen Ebene abhängt;

möchte an der in der Strategie vorgeschlagenen Plattform der Zivilgesellschaft und der Plattform für den Privatsektor und Arbeitgeber als Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mitwirken;

begrüßt den Vorschlag, die Kenntnisse über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und in den gefährdeten Gruppen weiter auszubauen. Er möchte die Kommission in diesem Zusammenhang jedoch auffordern, sich in Bezug auf die Opfer nicht nur auf die geschlechterspezifische Dimension zu konzentrieren, sondern auch zu berücksichtigen, dass auf der Nachfrageseite deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern vorhanden sind.

Berichterstatterin

Jelena DRENJANIN (SE-EVP), Mitglied des Stadtrats von Huddinge

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016

COM(2012) 286 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen - Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Bemerkungen

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission ebenso wie die Bemühungen der vor kurzem ernannten EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels;

2.

nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Kommission in der Strategie seiner früheren Aufforderung nachgekommen ist, besondere Aktionspläne zur Bekämpfung des Menschenhandels aufzustellen und ihre diesbezüglichen Maßnahmen in die Außenbeziehungen zu Drittländern zu integrieren;

3.

hält die Durchführung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer wie auch das Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen über Menschenhandel und das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels für entscheidende Schritte im Bemühen um eine stärkere internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich. Der Ausschuss fordert die Kommission daher auf, bei den Mitgliedstaaten weiterhin auf eine frühzeitige Umsetzung und Ratifizierung dieser wichtigen internationalen Übereinkommen hinzuwirken;

4.

teilt die Auffassung, dass die Durchführung der Strategie einen kohärenten und multidisziplinären Ansatz erfordert, der die Beteiligung unterschiedlichster Akteure voraussetzt, u.a. verschiedene Regierungsebenen, Strafverfolgungsbehörden, Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die Zivilgesellschaft und Freiwilligenorganisationen. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wird in der Mitteilung allerdings kein wesentlicher Stellenwert zugemessen, trotz der großen Bedeutung, die sie für die Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und für die Unterstützung und den Schutz der Opfer bereits haben, und des Beitrags, den sie darüber hinaus leisten könnten. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind am besten in der Lage, auf die Besorgnisse der Bürger und Einwohner einzugehen, zudem können sie Lösungen und maßgeschneiderte Strategien abstecken und festlegen, die den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst sind. Bei der Erkennung von Opfern, der Meldung von Missständen und der Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen dürfte der Beitrag lokaler und regionaler Gebietskörperschaften die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen wesentlich steigern. Die geografische Nähe einiger Städte und Regionen zu den Einreiseorten für Opfer von Menschenhandel und/oder den Orten, an denen die Ausbeutung stattfindet, verbessert die Möglichkeiten für die Erkennung und Unterstützung der Opfer und das Ergreifen von Informationsinitiativen in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, was wiederum den Opfern und der Gesellschaft im Allgemeinen direkt zugute käme;

5.

bemängelt, dass an vielen Stellen der Strategie keine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Formen des Menschenhandels getroffen wird. Die Ursachen in den Herkunftsländern (Armut, Ausgrenzung, mangelnde Bildung usw.) und der Bedarf an Abhilfemaßnahmen sind allerdings häufig gleichartig. Wenn es jedoch um Maßnahmen zur Reduzierung der Nachfrage in den Bestimmungsländern geht, muss zwischen Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung von Kindern unterschieden werden. Der Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung (der laut Kommission die vorherrschende Art des Menschenhandels ist) hat eine geschlechterspezifische Dimension, die im Grunde auf die Ungleichheit der Geschlechter zurückzuführen ist. Auch die Zunahme des Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft muss im Auge behalten werden. Der Ausschuss der Regionen fordert die Kommission auf, diese Unterschiede deutlicher herauszustellen und die vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen entsprechend anzupassen (siehe Ziffer 13 unten);

Standpunkte des AdR zu den fünf Prioritäten der Mitteilung

a.   Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

6.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften häufig an Verweismechanismen für Opfer von Menschenhandel beteiligt sind, wenn dieser in einem Mitgliedstaat stattfindet (in unterschiedlichem Maße, je nach der innerstaatlichen Kompetenzverteilung). Dies sollte in der Strategie deutlicheren Widerhall finden, indem ausdrücklich aufgeführt wird, dass die Mechanismen in Abstimmung mit den zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dem jeweiligen Mitgliedstaat aufgestellt werden sollten. Der jetzige Wortlaut: "Diese [Verweis-] Mechanismen sollten […] die entsprechenden Behörden sowie die Zivilgesellschaft mit einbeziehen" ist nicht deutlich genug;

7.

ruft die Mitgliedstaaten auf, falls die Zuständigkeit für Verweismechanismen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zukommt, die lokale Ebene entsprechend finanziell auszustatten;

8.

begrüßt den Plan der Kommission, ein Modell für einen grenzüberschreitenden EU-Verweismechanismus zu entwickeln. Der Ausschuss der Regionen könnte nutzbringend in die Beratungen über diesen Mechanismus einbezogen werden, indem der Austausch bewährter Verfahrensweisen gefördert und ggf. auf bestehende Kooperationsnetze zurückgegriffen wird;

9.

ist davon überzeugt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eher als zentrale/ nationale Behörden über die Voraussetzungen verfügen, um die Anzeichen zu erkennen, ob jemand Opfer von Menschenhandel geworden ist. Es wäre daher sachdienlich, den Ausschuss der Regionen an der Aufstellung von Leitlinien für die Erkennung von Opfern und den Schutz von Kindern zu beteiligen. Besonderes Augenmerk hat den Gesundheitssystemen zu gelten, da diese mitunter den ersten Kontakt mit den Opfern haben;

10.

ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aktiv und wirkungsvoll über die Rechte von Opfern informieren können. In Städten und Regionen in der EU sind mehrere erfolgreiche Projekte durchgeführt worden, die gezeigt haben, dass die Verbreitung von Informationen auf der lokalen Ebene sehr wirkungsvoll sein kann, z.B. durch die Verteilung von Broschüren und die Veranstaltung von Informationskampagnen. Der Ausschuss der Regionen fordert die Kommission auf, dem Rechnung zu tragen, und würde sich wünschen, dass die lokale Perspektive in der Strategie herausgestellt würde, z.B. in Maßnahme 4 der Priorität A;

b.   Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

11.

erinnert daran, dass die Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer die Bestimmung enthält, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen treffen sollen, um der Nachfrage, die jegliche Form von Ausbeutung im Zusammenhang mit Menschenhandel begünstigt, entgegenzuwirken und sie zu mindern. Dabei sollte erwogen werden, Maßnahmen zu ergreifen, um den Erwerb von Dienstleistungen von einer Person, von der man weiß, dass sie Opfer von Menschenhandel ist, unter Strafe zu stellen. Vor diesem Hintergrund sollte die Kommission in ihrer weiteren Arbeit die verschiedenen Maßnahmen, die zur Eindämmung der Nachfrage zur Verfügung stehen, deutlicher herausstellen und verbreiten. Hierbei kann sie auf Forschungs-, Bildungs- und Informationsmaßnahmen zurückgreifen, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Faktoren zu schärfen, die zum Menschenhandel unterschiedlicher Art beitragen können. Ein Beispiel wäre die Kampagne für verantwortungsvollen Einkauf ("Buy responsibly") der IOM im Zusammenhang mit der Arbeitskraftausbeutung. Eine weitere Maßnahme, die einige Mitgliedstaaten durchgeführt haben bzw. deren Durchführung sie in Erwägung ziehen, ist das Verbot des Erwerbs sexueller Dienstleistungen, u.a. um Personen den Anreiz für den Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution zu nehmen;

12.

bedauert den unglücklichen Verweis in Maßnahme 1 der Priorität B ("Die Nachfrage verstehen und verringern") auf die Kampagne für verantwortlichen Einkauf ("Buy Responsibly") der IOM, der dahingehend missverstanden werden könnte, dass Frauen und Kinder als verantwortlich einzukaufende Handelsware zu betrachten wären. Da dies wohl kaum die Absicht gewesen sein dürfte, sollte der Text umformuliert werden;

13.

fordert die Kommission auf, eine deutlichere Unterscheidung bei der Nachfrage zu treffen, bei der es sich um 1) die Ausbeutung der Arbeitskraft, 2) sexuelle Ausbeutung und 3) sexuelle Ausbeutung von Kindern handeln kann. Dies könnte z.B. dadurch geschehen, dass Maßnahme 1 der Priorität B in separate Teile aufgegliedert wird und die Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage entsprechend angepasst werden;

14.

ruft die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, ihre Kompetenzen im Bereich der Erkennung und Unterstützung von Opfern von Menschenhandel weiter auszubauen, um bei der Arbeit zur Unterstützung der Opfer eine noch eindeutigere Rolle wahrnehmen zu können;

15.

regt an, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor Ort auf das Problem des Menschenhandels aufmerksam machen, indem sie dazu beitragen, dass das Bewusstsein auf der lokalen Ebene durch Informationsmaterial, Veranstaltungen, Schulungen für die örtliche Bevölkerung und die örtlichen sozialen Dienste usw. geschärft wird. Lokale und zivilgesellschaftliche Gruppen könnten mit der (örtlichen) Polizei, den lokalen Gebietskörperschaften und anderen Beteiligten zusammenarbeiten, um Muster für den Menschenhandel in dem jeweiligen Gebiet zu ermitteln und lokale Handlungspläne zur Prävention und Beseitigung des Menschenhandels aufzustellen. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten in der Strategie deutlich auffordern, eine solche Zusammenarbeit zu fördern;

16.

betont, dass die lokalen und regionalen Initiativen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Herkunftsländern dazu beitragen können, dem Menschenhandel entgegenzuwirken. Dies ist ein weiterer Grund, warum lokale und regionale Gebietskörperschaften als bedeutende Mitwirkende in der weiteren Arbeit hervorgehoben werden sollten;

17.

ersucht darum, an der Auswertung der bestehenden Präventionsinitiativen sowie an der Ausarbeitung EU-weiter Leitlinien für künftige Präventionsmaßnahmen und gleichstellungsorientierte Informationskampagnen beteiligt zu werden;

18.

ermutigt die Europäische Kommission, bei der Konzipierung EU-weiter Sensibilisierungsmaßnahmen die einschlägigen Kenntnisse vieler lokaler Gebietskörperschaften und Freiwilligenorganisationen zu berücksichtigen und diese daher zu den Arbeiten hinzuziehen;

c.   Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

19.

unterstreicht, dass die örtliche Polizei die Verhältnisse vor Ort am besten kennt und daher viel zur Aufdeckung von Menschenhandel, zur Aufklärung des Hintergrunds solcher Straftaten u.a. beitragen kann; ruft die Mitgliedstaaten mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip auf, die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, lokalen Strafverfolgungsbehörden Zugang zu Datenbanken und zu Schulungsmaßnahmen im Bereich der Aufdeckung derartiger Straftaten zu geben und sie mit den entsprechenden Zuständigkeiten auszustatten;

20.

fordert die Mitgliedstaaten auf, nationalen Spezialeinheiten nicht alle Zuständigkeiten und Befugnisse zu übertragen. Im Einklang mit der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer müssen Kenntnisse über mit Menschenhandel in Verbindung stehende Straftaten und die Erkennung von Anzeichen für Menschenhandel bis zum untersten Glied in der Polizeikette oder bei anderen Amtspersonen vorhanden sein, da hier der Kontakt zum Opfer entsteht. Dies sollte selbstverständlich nicht daran hindern, parallel nationale, multidisziplinäre Strafverfolgungseinheiten einzurichten;

21.

schlägt vor, dass die Europäische Kommission in Maßnahme 1 der Priorität C ("Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten") die Mitgliedstaaten dazu auffordert, Mitarbeiter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften an den nationalen, multidisziplinären Strafverfolgungseinheiten zu beteiligen, die im Sinne der Strategie eingerichtet werden sollen. Er fordert zudem, die Zusammenarbeit zwischen den Partnern auf lokaler Ebene und zwischen den regionalen Polizeikräften in den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern, und zwar bei der Ausbildung der örtlichen Polizei, gerade in Regionen, in denen das Phänomen verstärkt auftritt, sodass Fälle von Menschenhandel besser gemeldet und bekämpft werden können. Es wäre sinnvoll, lokale und regionale Gebietskörperschaften oder deren Interessenvertretungen auf nationaler (oder regionaler) Ebene aktiv in die Konsultation im Vorfeld der Einrichtung solcher Einheiten einzubeziehen, da hierdurch nicht zuletzt auch Kanäle für die Kommunikation zwischen der lokalen, regionalen und nationalen Ebene geschaffen würden;

22.

möchte im Sinne der Vermeidung von Doppelarbeit auf die Arbeiten des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) verweisen. Hierbei ist der Menschenhandel eine von acht Prioritäten, der von den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam bekämpft werden soll, wofür ein spezifisches Verfahren mit klaren Zielen, einer konkreten Durchführung und Anforderungen an die Weiterverfolgung aufgestellt wurde (1). In Maßnahme 1 der Priorität C wird kurz auf diese Arbeit eingegangen, hieraus geht jedoch nicht näher hervor, in welchem Verhältnis die Strategie der Kommission zu den Arbeiten des COSI steht;

d.   Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

23.

betont, dass die Wirksamkeit des multidisziplinären Ansatzes, den die Kommission für die Durchführung der Strategie plant, maßgeblich von der aktiven Beteiligung der Akteure auf der lokalen und regionalen Ebene abhängt;

24.

will zur Integration der Bekämpfung des Menschenhandels in die auswärtigen politischen Aktivitäten der EU beitragen. Der Menschenhandel ist ein wichtiges Thema in der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU, weswegen der Ausschuss sich dafür einsetzen könnte, dass entsprechende Fragen in den gemischten beratenden Ausschüssen und in den Arbeitsgruppen mit den Erweiterungsländern bzw. in der ARLEM und der CORLEAP erörtert werden;

25.

möchte an der in der Strategie vorgeschlagenen Plattform der Zivilgesellschaft und der Plattform für den Privatsektor und Arbeitgeber als Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mitwirken;

e.   Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente Reaktionen auf neu auftretende Probleme im Zusammenhang mit allen Formen des Menschenhandels

26.

begrüßt den Vorschlag, die Kenntnisse über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und in den gefährdeten Gruppen weiter auszubauen. Solche Kenntnisse wären für lokale und regionale Gebietskörperschaften und ihre Mitarbeiter sehr hilfreich, da sie häufig die Ersten sind, die mit Menschenhandel und der Betreuung der Opfer von Menschenhandel in Berührung kommen;

27.

möchte die Kommission in diesem Zusammenhang auffordern, sich in Bezug auf die Opfer nicht nur auf die geschlechterspezifische Dimension zu konzentrieren, sondern auch zu berücksichtigen, dass auf der Nachfrageseite deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern vorhanden sind. Sexuelle Dienstleistungen, die bei weitem die größte Antriebskraft für Personen sind, die Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung betreiben, werden hauptsächlich von Männern nachgefragt. Dieser Ungleichheit der Geschlechter muss in den Bemühungen um den Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels Rechnung getragen werden.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität.


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