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Document C2013/025/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6810 — E.ON/Sabanci/Enerjisa) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 25 vom 26.1.2013, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 25/30


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6810 — E.ON/Sabanci/Enerjisa)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2013/C 25/05

1.

Am 18. Januar 2013 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen E.ON SE („E.ON“, Deutschland) und Hacı Ömer Sabancı Holding A.Ș. („Sabancı“, Türkei) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Enerjisa Enerji A.Ș. („Enerjisa“, Türkei).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

E.ON: weltweit tätiger Strom- und Gasanbieter,

Sabancı: vor allem in der Türkei in den Bereichen Bankwesen, Versicherung, Energie, Zement, Lebensmittel, Einzelhandel und Industrieunternehmen tätige Holding,

Enerjisa: vor allem in der Türkei in den Bereichen Strom, Gas, Dampf, freiwilliger Kohlenstoffmarkt und Strommessung tätiges Unternehmen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6810 — E.ON/Sabanci/Enerjisa per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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