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Document 32012D1208(02)

    Beschluss des Rates vom 6. Dezember 2012 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012

    ABl. C 378 vom 8.12.2012, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.

    8.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 378/3


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 6. Dezember 2012

    zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012

    2012/C 378/04

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 106a,

    gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1081/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 (2), insbesondere auf Artikel 37,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2012 wurde am 1. Dezember 2011 endgültig festgestellt (3).

    Die Kommission hat am 25. Oktober 2012 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegt.

    Da der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan für 2012 aus Gründen der wirtschaftlichen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2012 durchgeführt werden muss, ist es gerechtfertigt, die in Artikel 4 des Protokolls Nr. 1 festgelegte Frist von acht Wochen für die Unterrichtung der nationalen Parlamente sowie die Frist von zehn Tagen für die Aufnahme des Punkts in die vorläufige Tagesordnung des Rates gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates zu verkürzen.

    Der Standpunkt des Rates ist mit der Festlegung seines Standpunkts zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 verknüpft und unterliegt der Zustimmung des Europäischen Parlaments zu letztgenanntem Standpunkt —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Einziger Artikel

    Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wurde am 6. Dezember 2012 festgelegt.

    Der vollständige Text kann über die Website des Rates eingesehen oder heruntergeladen werden: http://www.consilium.europa.eu/

    Der vorliegende Beschluss gilt ab dem Zeitpunkt der Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013.

    Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2012.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    L. LOUCA


    (1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1, mit Berichtigungen in ABl. L 25 vom 30.1.2003, S. 43, und in ABl. L 99 vom 14.4.2007, S. 18.

    (2)  ABl. L 311 vom 26.11.2010, S. 9.

    (3)  ABl. L 56 vom 29.2.2012 mit Berichtigung in ABl. L 79 vom 19.3.2012.


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