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Document 62012CN0418

Rechtssache C-418/12 P: Rechtsmittel, eingelegt am 14. September 2012 von TME SpA — Termomeccanica Ecologia gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. Juli 2012 in der Rechtssache T-329/11, TME Spa — Termomeccanica Ecologia/Europäische Kommission

ABl. C 373 vom 1.12.2012, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 373/3


Rechtsmittel, eingelegt am 14. September 2012 von TME SpA — Termomeccanica Ecologia gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. Juli 2012 in der Rechtssache T-329/11, TME Spa — Termomeccanica Ecologia/Europäische Kommission

(Rechtssache C-418/12 P)

2012/C 373/03

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: TME SpA — Termomeccanica Ecologia (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Malinconico, S. Fidanzia und A. Gigliola)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

den Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2012 in der Rechtssache T-329/11, zugestellt am 9. Juli 2012, aus den in der Begründung angegeben Gründen aufzuheben und demzufolge

den Beschluss der Europäischen Kommission vom 20. April 2011 für nichtig zu erklären, mit dem die Erforderlichkeit, gegen Rumänien ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und die Gemeinschaftsrichtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie gegen das „Handbuch für Vergabeverfahren im Zusammenhang mit Maßnahmen betreffend Außenbeziehungen“ (Practical Guide to contract procedures financed from the General Budget of the European Communities in the context of external actions, im Folgenden: PRAG) einzuleiten, verneint wurde;

die Europäische Kommission zum Ersatz der Schäden in Höhe von 18 955 106 Euro oder eines höheren oder niedrigeren vom Gericht festzusetzenden Betrags zu verurteilen, die TME aufgrund ihres Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht entstanden sind;

hilfsweise, die Europäische Kommission zum Ersatz ihrer im Verlust einer Chance bestehenden Schäden in Höhe von 3 791 021 Euro oder eines höheren oder niedrigeren vom Gericht festzusetzenden Betrags zu verurteilen;

weiter hilfsweise, die Europäische Kommission zum Ersatz des, der der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zuzuschreibenden Verzugsschadens zu verurteilen und auf den Gesamtbetrag der TME entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung von 73 044,32 Euro oder einem höheren oder niedrigeren vom Gericht festzusetzenden Betrag beziffert wird;

der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Kommission sei gemäß der Klausel 2.4.12 des PRAG und des Kapitels I Klausel 37 der Angebotsunterlagen verpflichtet gewesen, eine „Stellungnahme“ zum von TME beanstandeten Verfahren abzugeben. Dieser Verpflichtung sei sie nicht nachgekommen.

Überdies habe die Kommission dadurch einen Fehler begangen, dass sie nach der von TME am 10. Dezember 2008 eingelegten Beschwerde nicht eingeschritten sei, um den offensichtlichen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht zu beheben und die dem rumänischen Staat im Zusammenhang mit der genannten Auftragsvergabe gewährten Mittel zurückzufordern.


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