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Document 52012XX1019(01)

    Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der Sitzung vom 12. März 2012 zu einem Beschlussentwurf in der Sache COMP/39.793 — EPH und andere — Berichterstatter: Schweden

    ABl. C 316 vom 19.10.2012, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 316/5


    Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen aus der Sitzung vom 12. März 2012 zu einem Beschlussentwurf in der Sache COMP/39.793 — EPH und andere

    Berichterstatter: Schweden

    2012/C 316/03

    1.

    Der Beratende Ausschuss stimmt der Einstufung der beiden Vorfälle im Zusammenhang mit dem E-Mail-Verkehr durch die Kommission als Nichtduldung einer Nachprüfung nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zu.

    2.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Zuwiderhandlung nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1/2003, d. h. die Nichtduldung der Nachprüfung, fahrlässig begangen wurde, was die Entsperrung eines E-Mail-Kontos angeht, und vorsätzlich, was die Umleitung eingehender E-Mails angeht.

    3.

    Der Beratende Ausschuss stimmt der von der Kommission vorgenommenen Würdigung zu, dass es sich bei den beiden Vorfällen im Zusammenhang mit dem E-Mail-Verkehr um eine einzige Zuwiderhandlung handelt.

    4.

    Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass sowohl Energetický a průmyslový holding a.s. als auch EP Investment Advisors, s.r.o. für die Zuwiderhandlung haften.

    5.

    Der Beratende Ausschuss stimmt den Elementen zu, die bei der Festsetzung der Geldbuße nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 für Energetický a průmyslový holding a.s. und EP Investment Advisors, s.r.o. berücksichtigt wurden.

    6.

    Der Beratende Ausschuss stimmt der von der Kommission vorgeschlagenen Höhe der Geldbuße zu.

    7.

    Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.


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