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Document C2012/314A/01

Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens — EPSO/AD/247/12 — Referatsleiter (m/w) (AD 12) Standortmanagement und Sicherheit nuklearer Anlagen beim Institut für Transurane (Karlsruhe, Deutschland), Gemeinsame Forschungsstelle, Europäische Kommission

ABl. C 314A vom 18.10.2012, p. 1–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 314/1


BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

EPSO/AD/247/12 — Referatsleiter (m/w) (AD 12) Standortmanagement und Sicherheit nuklearer Anlagen beim Institut für Transurane (Karlsruhe, Deutschland), Gemeinsame Forschungsstelle, Europäische Kommission

(2012/C 314 A/01)

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt zur Bildung einer Einstellungsreserve auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen folgendes allgemeine Auswahlverfahren durch:

EPSO/AD/247/12 — Referatsleiter (m/w) (AD 12)

Standortmanagement und Sicherheit nuklearer Anlagen beim Institut für Transurane (Karlsruhe, Deutschland), Gemeinsame Forschungsstelle, Europäische Kommission

Dieses Auswahlverfahren dient der Erstellung einer Reserveliste zur Besetzung einer freien Planstelle in der Europäischen Kommission.

Bevor Sie sich bewerben, lesen Sie bitte aufmerksam den im Amtsblatt C 270 A vom 7. September 2012 und auf der EPSO-Website veröffentlichten Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren (mit Ausnahme der Ziffern 4, 5.3, 5.4, 6.2 und 6.3). Die Ziffern 5.3, 5.4 und 6.2 werden durch den Text im Anhang ersetzt.

Der Leitfaden ist fester Bestandteil dieser Bekanntmachung; er soll Ihnen helfen, die einschlägigen Bestimmungen des Auswahlverfahrens und das Anmeldeverfahren besser zu verstehen.

INHALT

I.

ALLGEMEINES

II.

ART DER TÄTIGKEIT

III.

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

IV.

ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND AUSLESE ANHAND DER BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

V.

ASSESSMENT-CENTER UND PRÜFUNGEN

VI.

RESERVELISTE

VII.

BEWERBUNG

ANHANG

I.   ALLGEMEINES

Zahl der Plätze auf der Reserveliste: 3.

II.   ART DER TÄTIGKEIT

Das Referat „Standortmanagement und Sicherheit nuklearer Anlagen“ koordiniert und unterstützt alle Tätigkeiten des Instituts im Zusammenhang mit der Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Strahlenschutz, physischer Schutz, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Es erbringt für die wissenschaftlichen Referate die zur Durchführung ihres Programms erforderlichen technischen Dienstleistungen und gewährleistet die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der Gebäude, der Infrastruktur und der Anlagen.

Die Haupttätigkeit des Referatsleiters (1) umfasst Managementaufgaben, die unter der Weisung des Direktors des Instituts für Transurane in Karlsruhe, das zur Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission gehört, durchzuführen sind.

Dazu gehört hauptsächlich die Organisation der zum Betrieb des Instituts für Transurane erforderlichen Tätigkeiten. Dieses sind u.a.:

Überwachung der Anwendung der Vorschriften zum Strahlenschutz, physischen Schutz, Umweltschutz sowie zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz nach den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften;

Gewährleistung des sicheren Betriebs der Anlagen, einschließlich Unfallverhütung und -erkennung sowie gegebenenfalls Leitung der Einsätze;

Behandlung radioaktiver Abfälle (Transport, Lagerung, Dokumentation usw.).

Der Referatsleiter trägt die rechtliche Verantwortung für den physischen Schutz und den Strahlenschutz am Standort. Er berät den Direktor in Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften (Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung) und trägt dafür Sorge, dass diese Vorschriften beim Betrieb der Anlagen eingehalten werden. Er ist Ansprechpartner der zuständigen deutschen Behörden, insbesondere für Fragen im Zusammenhang mit den Betriebslizenzen.

Um die vorstehend beschriebenen Aufgaben wahrnehmen zu können, ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unerlässlich.

Die Managementaufgaben lassen sich im Wesentlichen drei Kategorien zuordnen:

 

Operative Aufgaben:

Festlegung der strategischen Ziele des Referats und Genehmigung seines operativen Arbeitsprogramms im Einklang mit den Programmen der Direktion/Generaldirektion;

Festlegung und Einhaltung einer effizienten Arbeitsorganisation und Arbeitsteilung im Referat, die es ermöglicht, die angestrebten Ergebnisse zu erzielen;

Beurteilung der Zielerreichung anhand entsprechender Indikatoren und Erstellung von Managementberichten über die erzielten Ergebnisse;

Überprüfung der Konformität von Beschlüssen und Maßnahmen mit den amtlichen Vorschriften und Verfahren.

 

Personalverwaltung:

Gewährleistung einer der Personalpolitik der Kommission entsprechenden Personalverwaltung, deren Ziel die Entwicklung eines leistungsstarken Referats ist, in dem die Zusammenarbeit groß geschrieben wird. Dazu gehört insbesondere die Fähigkeit, die Kompetenzen jedes einzelnen Mitarbeiters zu fördern und zu nutzen und möglichen Konflikten im Team vorzubeugen bzw. vorhandene Konflikte zu lösen;

Feststellung des Mittelbedarfs und Verwaltung des Jahresbudgets des Referats.

 

Kommunikation und Repräsentation:

Aufbau und Pflege eines Dialogs innerhalb des Referats, damit die Mitarbeiter über wichtige politische und strategische Aspekte informiert sind und angemessene Rückmeldungen über ihre Arbeit erhalten;

Beratung, Koordinierung und/oder Verhandlung mit anderen Dienststellen oder Organen in für die Arbeit des Referats relevanten Fragen;

Vertretung des Referats, der Abteilung oder des Dienstes in Ausschüssen, Arbeitsgruppen oder anderen Gremien sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kommission.

Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt Dienstleistungsbewusstsein, Organisationstalent sowie Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Technologien voraus. Angesichts des Umfelds und der Anforderungen der Position ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift unabdingbar.

III.   ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Bei Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung müssen die Bewerber die folgenden allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen:

1.

Allgemeine Zulassungsbedingungen

Bewerben kann sich jede Person, die

a)

die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union hat,

b)

im Besitz ihrer staatsbürgerlichen Rechte ist,

c)

sich ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat,

d)

den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt.

2.

Besondere Zulassungsbedingungen

2.1

Bildungsabschluss

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren in einem Fachgebiet mit Bezug zur ausgeschriebenen Stelle

oder

ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren in einem Fachgebiet mit Bezug zur ausgeschriebenen Stelle und eine anschließende einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr.

Hinweis: Die nachzuweisende Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ist fester Bestandteil des Bildungsabschlusses und kann nicht bei der nachstehend verlangten Berufserfahrung angerechnet werden.

oder

ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine abgeschlossene postuniversitäre Ausbildung in einem Fachgebiet mit Bezug zur ausgeschriebenen Stelle.

2.2

Berufserfahrung

Berufserfahrung von mindestens zwölf Jahren im Zusammenhang mit der beschriebenen Tätigkeit, davon mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich der Personalführung und/oder -koordination mit tatsächlicher Personalverantwortung (wie in Abschnitt II dieser Bekanntmachung beschrieben).

Zur Beurteilung der Erfahrung in Führungspositionen berücksichtigt der Prüfungsausschuss folgende Angaben der Bewerber:

1)

Bezeichnung, genaue Beschreibung und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten;

2)

Zahl der Mitarbeiter, für die sie in dieser Funktion zuständig waren;

3)

Zahl der über- und untergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

Die Berufserfahrung kann nur angerechnet werden, wenn sie nach Erhalt des Bildungsabschlusses erworben wurde, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt.

2.3

Sprachkenntnisse

Sprache 1

Hauptsprache

 

gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union.

Sprache 2

Zweite Sprache

 

ausreichende Kenntnis der deutschen, englischen oder französischen Sprache. Sprache 2 (Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER); http://europass.cedefop.europa.eu/europass/home/hornav/Downloads/CEF/LanguageSelfAssessmentGrid.csp) darf nicht mit Sprache 1 identisch sein.

Aus dienstlichen Gründen müssen in der Sprache 1, der Sprache 2 oder einer dritten Sprache ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.

Die Amtssprachen der Europäischen Union sind:

BG (Bulgarisch)

CS (Tschechisch)

DA (Dänisch)

DE (Deutsch)

EL (Griechisch)

EN (Englisch)

ES (Spanisch)

ET (Estnisch)

FI (Finnisch)

FR (Französisch)

GA (Irisch)

HU (Ungarisch)

IT (Italienisch)

LT (Litauisch)

LV (Lettisch)

MT (Maltesisch)

NL (Niederländisch)

PL (Polnisch)

PT (Portugiesisch)

RO (Rumänisch)

SK (Slowakisch)

SL (Slowenisch)

SV (Schwedisch)

IV.   ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND AUSLESE ANHAND DER BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

1.   Verfahren

Anhand der Angaben der Bewerber im Bewerbungsbogen wird zunächst geprüft, ob sie die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen erfüllen. In der Folge wird eine Auswahl anhand ihrer Befähigungsnachweise vorgenommen.

a)

Anhand der Angaben der Bewerber zu den allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen wird festgestellt, ob sie sämtliche Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen.

b)

Anschließend wählt der Prüfungsausschuss unter den Bewerbern, die alle Zulassungsbedingungen des Auswahlverfahrens erfüllen, anhand der Befähigungsnachweise diejenigen aus, die für die Art der Tätigkeit gemessen an den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien die besten Qualifikationen (vor allem hinsichtlich Bildungsabschluss und Berufserfahrung) mitbringen. Diese Auswahl erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der unter der Rubrik „Talentfilter“ gegebenen Antworten in zwei Phasen:

Eine erste Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der unter der Rubrik „Talentfilter“ im Bewerbungsbogen angekreuzten Antworten, die unter Berücksichtigung der Gewichtung der Fragen eine bestimmte Punktzahl ergeben. Bevor der Prüfungsausschuss die Bewerbungen prüft, wird von ihm jedes unter Ziffer 3 (siehe unten) genannte Kriterium entsprechend der Bedeutung, die er ihm beimisst, mit dem Faktor 1 bis 3 gewichtet. Die Online-Bewerbungsbögen der Bewerber mit den meisten Punkten werden anschließend in einer zweiten Phase einer weiteren Prüfung unterzogen.

In der zweiten Phase werden die Bewerbungen von etwa neunmal so vielen Bewerbern durchgesehen wie laut dieser Bekanntmachung in die Reserveliste aufgenommen werden. Der Prüfungsausschuss prüft die Antworten der Bewerber und vergibt für jede Antwort eine Note zwischen 0 und 4. Die Noten werden anschließend mit dem Faktor multipliziert, mit dem die entsprechende Frage gewichtet wurde, und addiert. Das Ergebnis bildet die Gesamtnote.

Danach erstellt der Prüfungsausschuss anhand der Gesamtnoten eine Rangfolge der Bewerber. Zum Assessment-Center und der mündlichen und der schriftlichen Prüfung werden höchstens dreimal so viele Bewerber (2) eingeladen (3) wie in die Reserveliste aufgenommen werden. Diese Zahl wird auf der EPSO-Website (http://blogs.ec.europa.eu/eu-careers.info/) veröffentlicht.

2.   Überprüfung der Angaben der Bewerber

Im Anschluss an die mündliche und die schriftliche Prüfung werden die Angaben der Bewerber im Online-Bewerbungsbogen verifiziert. EPSO prüft anhand der beizubringenden Nachweise, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind; der Prüfungsausschuss verifiziert, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Bei der Bewertung der Befähigungsnachweise werden die beigefügten Belege nur zur Bestätigung der unter der Rubrik „Talentfilter“ im Bewerbungsbogen gegebenen Antworten herangezogen. Stellt sich dabei heraus, dass für diese Angaben (4) keine entsprechenden Nachweise vorliegen, wird der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Die Überprüfung erfolgt in absteigender Reihenfolge, d. h. zuerst werden die Nachweise der Bewerber geprüft, die bei der mündlichen und der schriftlichen Prüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht und dabei am besten abgeschnitten haben. Es werden so viele Bewerber überprüft, bis die Zahl der Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden können und die alle Zulassungsbedingungen erfüllen, erreicht ist. Die Nachweise der übrigen Bewerber werden nicht mehr überprüft.

3.   Auswahlkriterien

Bei der Auswahl anhand von Befähigungsnachweisen legt der Prüfungsausschuss folgende Kriterien zugrunde:

1.

Mindestens zehnjährige Berufserfahrung im Bereich Strahlenschutz;

2.

mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Bereich physischer Schutz;

3.

mindestens fünfjährige Berufserfahrung in den Bereichen Behandlung radioaktiver Abfälle, Transport von radioaktivem Material, Lagerung und Dokumentation von spaltbaren Materialien;

4.

mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz;

5.

ausgezeichnete Kenntnis der deutschen Gesetzgebung im Nuklearbereich (Atomgesetz) und im Strahlenschutz (Strahlenschutzverordnung) sowie einschlägige, für eine Anerkennung seitens der zuständigen deutschen Behörden ausreichende Berufserfahrung;

6.

abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (Promotion) in einem der Haupttätigkeitsbereiche des Referats;

7.

jede andere durch ein Zeugnis, einen Nachweis oder ein Diplom bescheinigte Ausbildung in einem der Haupttätigkeitsbereiche des Referats (siehe Abschnitt II — Art der Tätigkeit), die zusätzlich zu der in Abschnitt III, Ziffer 2.1 geforderten Ausbildung abgeschlossen wurde;

8.

mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Management kerntechnischer Anlagen;

9.

mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Bereich der Verhandlung und Kommunikation;

10.

ausgezeichnete Deutschkenntnisse (Kompetenzstufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen — DE).

V.   ASSESSMENT-CENTER UND PRÜFUNGEN

Die Prüfungen umfassen:

Tests im Rahmen eines Assessment-Centers,

eine mündliche Prüfung,

eine schriftliche Prüfung.

Aus organisatorischen Gründen finden sowohl die Tests im Rahmen des Assessment-Centers als auch die mündliche und die schriftliche Prüfung in Brüssel statt, und zwar in der Regel an aufeinander folgenden Tagen.

1.

Assessment-Center

Das Assessment-Center findet ausschließlich in der Sprache 2 der Bewerber statt. Die Testergebnisse werden dem Prüfungsausschuss als Sachverständigenbeitrag zur Beschlussfassung übermittelt.

Die Tests umfassen unter anderem:

eine Aufgabe zur Beurteilung der Managementfähigkeit der Bewerber;

ein Gespräch mit einem Personalexperten zur Beurteilung des Kompetenzprofils der Bewerber.

Da der Bericht über das Assessment-Center nicht — wie die Arbeiten des Prüfungsausschusses — vertraulich ist, wird er den Bewerbern am Ende der mündlichen Prüfung ausgehändigt.

2.

Mündliche Prüfung

Anhand des Gesprächs mit dem Prüfungsausschuss soll Folgendes bewertet werden:

die Fachkenntnisse der Bewerber, insbesondere im Bereich Strahlenschutz (in der Sprache 2);

die Berufserfahrung und die Befähigung der Bewerber, die Arbeit einer Verwaltungseinheit zu organisieren und zu koordinieren, ihre Anpas-sungsfähigkeit, ihr Verhandlungsgeschick, ihre Entscheidungs-freudigkeit und generell ihre Fähigkeit, die Aufgaben eines Referatsleiters zu übernehmen (in der Sprache 2);

die allgemeinen Kenntnisse der Bewerber über die Europäische Union, ihre Organe und Politikbereiche (in der Sprache 2);

die Deutschkenntnisse der Bewerber;

die Kenntnisse der Bewerber in ihrer Hauptsprache (Sprache 1).

Diese Prüfung wird mit 0 bis 100 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 60).

3.

Schriftliche Prüfung (5)

Art der Prüfung und Bewertung

Anhand der schriftlichen Prüfung sollen die Deutschkenntnisse der Bewerber bewertet werden: Die Bewerber müssen einen Vermerk abfassen, in dem sie nach eingehender Prüfung von Auszügen aus dem deutschen Atomgesetz und/oder der deutschen Strahlenschutzverordnung Unterlagen bearbeiten müssen.

Diese Prüfung wird mit 0 bis 60 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 30 Punkte)

Prüfungsdauer: voraussichtlich 1 Stunde 30 Minuten.

Die schriftliche Prüfung wird nur korrigiert, wenn beim Gespräch mit dem Prüfungsausschuss die Mindestpunktzahl erzielt wurde.

VI.   RESERVELISTE

1.

Aufnahme in die Reserveliste

Der Prüfungsausschuss nimmt den Namen der Bewerber in die Reserveliste auf (6), die bei der mündlichen und der schriftlichen Prüfung eines der besten Bewertungsergebnisse und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl erreicht haben.

2.

Rangfolge

Die Namen auf der Liste sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

VII.   BEWERBUNG

1.

Elektronische Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online. Bitte befolgen Sie die Hinweise zu den einzelnen Verfahrensschritten auf der EPSO-Website und in der Anleitung zur Online-Bewerbung.

Frist für die Anmeldung (einschließlich Validierung): 20. November 2012, 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit.

2.

Bewerbungs-unterlagen

Parallel zur elektronischen Anmeldung müssen Sie eine Kopie Ihres validierten Online-Bewerbungsbogens ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen und mit den geforderten Nachweisen an folgende Anschrift senden:

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

C-25

Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/247/12

1049 Brüssel

BELGIEN

Frist: 20. November 2012 — es gilt der Poststempel.

Verfahren: Siehe Ziffer 6.1 des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren.


(1)  Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.

(2)  Teilen sich mehrere Bewerber mit der gleichen Note den letzten Platz, werden sie alle zum Assessment-Center und zu der mündlichen und der schriftlichen Prüfung eingeladen.

(3)  Den nicht zum Assessment-Center und zu der mündlichen und der schriftlichen Prüfung eingeladenen Bewerbern werden die Ergebnisse ihrer Bewertung und die Gewichtung der einzelnen Fragen durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.

(4)  Die Angaben werden vor Erstellung der Reserveliste auf der Grundlage der Belege überprüft (siehe Abschnitt VI Ziffer 1 und Abschnitt VII Ziffer 2).

(5)  Der Prüfungsinhalt wird vom Prüfungsausschuss validiert.

(6)  Teilen sich mehrere Bewerber mit gleicher Punktzahl den letzten Platz, werden sie alle in die Reserveliste aufgenommen.


ANHANG

Bitte beachten Sie, dass die Ziffern

5.3,

5.4 und

6.2

des Leitfadens für allgemeine Auswahlverfahren (Amtsblatt C 270 A vom 7. September 2012) für dieses Auswahlverfahren keine Gültigkeit haben.

Der Text von Ziffer 5.3 „Assessment-Center“ wird ersetzt durch:

„5.3   Assessment-Center und mündliche Prüfung

In bestimmten Fällen (siehe Bekanntmachung der Auswahlverfahren) finden vor der mündlichen Prüfung Tests im Rahmen eines Assessment-Centers statt. Die Ergebnisse dieser Tests werden dem Prüfungsausschuss ausschließlich zum Zweck der Entscheidungsfindung übermittelt. Die Tests werden nicht benotet. Die Ergebnisse erhalten Sie im Anschluss an die mündliche Prüfung.

Im Falle höherer Gewalt kann der Termin einer mündlichen Prüfung ausnahmsweise verlegt werden, wenn dies aus einem triftigen Grund, über den der Prüfungsausschuss zu befinden hat, beantragt wird. Allerdings wird die Entscheidung über die Terminverschiebung so getroffen, dass die Interessen des Dienstes gewahrt bleiben und weder die kohärente Beurteilung der mündlichen Prüfungen noch der ordnungsgemäße Ablauf des Auswahlverfahrens beeinträchtigt werden.“

Der Text von Ziffer 5.4 „Reserveliste“ wird ersetzt durch:

„Nach Abschluss des Auswahlverfahrens erstellt der Prüfungsausschuss die Reserveliste mit den Namen der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer. Diese wird den EU-Organen, die allein für die Einstellung verantwortlich sind, übermittelt.

Die Reserveliste und ihre Geltungsdauer werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der EPSO-Website veröffentlicht (1). In bestimmten Fällen kann die Geltungsdauer der Liste verlängert werden. Diese Verlängerung wird ausschließlich auf der EPSO-Website bekanntgegeben.

Der Text von Ziffer 6.2 „Mitteilung der Testergebnisse“ wird ersetzt durch:

„Nach Erstellung der Reserveliste durch den Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens erhalten Sie folgende Informationen:

Bei Aufnahme in die Reserveliste werden Sie darüber informiert, dass Sie das Auswahlverfahren bestanden haben. Sie können beantragen, dass Ihnen die bei der mündlichen Prüfung erzielten Punkte mitgeteilt werden.

Wurden Sie nicht in die Reserveliste aufgenommen, werden Ihnen die bei der mündlichen Prüfung erzielten Punkte automatisch mitgeteilt. Sie können auf Antrag eine Kopie Ihres Beurteilungsbogens erhalten, den der Prüfungsausschuss nach Ihrer mündlichen Prüfung erstellt hat.

Auskunftsersuchen sind über das Kontaktformular auf der EPSO-Website innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an EPSO zu stellen.

Die Anträge werden unter Beachtung der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet.“


(1)  Auf ausdrücklichen Wunsch eines erfolgreichen Prüfungsteilnehmers wird sein Name nicht veröffentlicht. Dieser Wunsch ist EPSO bis spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse mitzuteilen.“


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