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Document 52011AP0134

    Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union (13604/2010 – C7-0401/2010 – 2010/0218(NLE))

    ABl. C 296E vom 2.10.2012, p. 177–177 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 296/177


    Mittwoch, 6. April 2011
    Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union ***

    P7_TA(2011)0134

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union (13604/2010 – C7-0401/2010 – 2010/0218(NLE))

    2012/C 296 E/33

    (Zustimmung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (13604/2010),

    in Kenntnis des Entwurfs des Protokolls zu dem am 14. Juni 1994 unterzeichneten Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (1) über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union (13962/2010),

    in Kenntnis des vom Rat gemäß den Artikeln 114, 168, 169, 172, Artikel 173 Absatz 3, den Artikeln 188, 192 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0401/2010),

    gestützt auf Artikel 81, Artikel 90 Absatz 8 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A7-0063/2011),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Ukraine zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 49 vom 19.2.1998, S. 3.


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