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Document 52011IP0121

Migrationsströme infolge instabiler Verhältnisse: Reichweite und Rolle der Außenpolitik der EU Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2011 zu Migrationsströmen infolge instabiler Verhältnisse: Reichweite und Rolle der Außenpolitik der EU (2010/2269(INI))

ABl. C 296E vom 2.10.2012, p. 1–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 296/1


Dienstag, 5. April 2011
Migrationsströme infolge instabiler Verhältnisse: Reichweite und Rolle der Außenpolitik der EU

P7_TA(2011)0121

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. April 2011 zu Migrationsströmen infolge instabiler Verhältnisse: Reichweite und Rolle der Außenpolitik der EU (2010/2269(INI))

2012/C 296 E/01

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Schaffung eines Instruments für Stabilität (2),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (3),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (4),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (5),

unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet am 23. Juni 2000 in Cotonou (6),

unter Hinweis auf den Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) (7),

unter Hinweis auf die am 18. Dezember 1990 angenommene UNO-Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen,

unter Hinweis auf die Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 und das Protokoll vom 31. Januar 1967 betreffend den Status von Flüchtlingen,

unter Hinweis auf den Gesamtansatz zur Migrationsfrage, der vom Europäischen Rat am 13. Dezember 2005 angenommen wurde und in dessen Rahmen die außenpolitische Dimension der Migrationspolitik und ihre drei wichtigsten Prioritäten, nämlich die Förderung legaler Migration, die Bekämpfung illegaler Migration und die Verstärkung der Verknüpfung zwischen Migration und Entwicklung, festgelegt werden,

unter Hinweis auf den vom Rat im Oktober 2008 angenommenen Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl, den ersten Jahresbericht der Kommission über Einwanderung und Asyl von 2009 (KOM(2010)0214) und die Schlussfolgerungen des Rates zu Folgemaßnahmen zum Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl vom 3. Juni 2010,

unter Hinweis auf die am 23. November 2006 in Sirte unterzeichnete gemeinsame Erklärung Afrika-EU zu Migration und Entwicklung, in der betont wurde, dass sich die afrikanischen Staaten und die EU-Staaten zu einer Partnerschaft zwischen den Herkunfts-, Transit und Bestimmungsländern verpflichten müssen, damit die Migration unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs mit der Entwicklung wirksamer gesteuert wird,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. und 19. Juni 2009 zur illegalen Einwanderung,

unter Hinweis auf das Stockholmer Programm für den Zeitraum 2010-2014, den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl und den Aktionsplan der Kommission zur Umsetzung des Stockholmer Programms (KOM(2010)0171),

unter Hinweis auf den Bericht des Hohen Vertreters und der Kommission über Klimawandel und internationale Sicherheit vom 14. März 2008, die damit verbundenen Empfehlungen vom 18. Dezember 2008 und die Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2009,

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der vom 27. bis 28. April 2009 in Prag veranstalteten Ministerkonferenz zum Thema „Schaffung von Migrationspartnerschaften“,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom Dezember 2000 und die dazugehörenden Protokolle,

unter Hinweis auf das Übereinkommen zu der Agenda für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Libyen in Migrationsfragen, das am 4. Oktober 2010 in Tripolis von den Mitgliedern der Kommission Cecilia Malmström und Štefan Füle sowie auf libyscher Seite von Mussa Kussa, Sekretär des Allgemeinen Volkskomitees für Verbindungen zum Ausland und internationale Zusammenarbeit, und Junis al-Obeidi, Sekretär des Allgemeinen Volkskomitees für öffentliche Sicherheit, unterzeichnet wurde,

unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 20. Januar 2011 an den Rat zu den Verhandlungen über das Rahmenabkommen EU-Libyen (8),

unter Hinweis auf die Erklärung von Tripolis, die auf dem dritten EU-Afrika-Gipfel vom 29. und 30. November 2010 im libyschen Tripolis abgegeben wurde,

unter Hinweis auf die Ansprache der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 4. Mai 2010, in der sie betonte, dass beim Krisenmanagement und bei der Friedensbildung ein umfassender Ansatz erforderlich ist und ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit, Entwicklung und Menschenrechten besteht,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung (Blue-Card-Richtlinie) (9),

unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Prager Gipfeltreffens zur östlichen Partnerschaft vom 7. Mai 2009, mit der die östliche Partnerschaft eingerichtet wurde,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 2010 zum Thema „Verringerung der Armut und Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern: Der Weg in die Zukunft“ (10), insbesondere auf deren Ziffern 71, 72 und 73,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2010 zu eritreischen Flüchtlingen, die auf dem Sinai gefangen gehalten werden (11),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Präsidentschaft vom 27. Januar 2011 im Anschluss an die Konferenz „Zu einem multidisziplinären Ansatz der Verhütung des Menschenhandels, der strafrechtlichen Verfolgung der Täter und des Schutzes der Opfer“,

unter Hinweis auf Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der besagt, dass für die Politik der EU im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, einschließlich in finanzieller Hinsicht, gilt, und dass die aufgrund dieses Kapitels erlassenen Rechtsakte der Union, immer wenn dies erforderlich ist, entsprechende Maßnahmen für die Anwendung dieses Grundsatzes enthalten,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0075/2011),

A.

in der Erwägung, dass politische und wirtschaftliche Instabilität, eine schlechte Sicherheitslage, politische Unterdrückung und autoritäre Regime die wichtigsten Antriebskräfte von Migration sind, indem sie den betroffenen Gemeinschaften jegliche reale Perspektive und Verdienstmöglichkeiten vor Ort nehmen und sie so der Möglichkeit berauben, sich frei zwischen Migration oder Bleiben zu entscheiden, und damit das Leben ihrer Mitglieder ständig aufs Spiel setzen und ihnen nur die Migration als einzige Option offenlassen, sowie in der Erwägung, dass Klimawandel und Umweltzerstörung immer häufiger eine Ursache für Migration sind,

B.

in der Erwägung, dass Migration infolge instabiler Verhältnisse insbesondere durch bereits geführte oder drohende Kriege und bewaffnete Konflikte, Vergehen gegen die Menschenrechte – einschließlich der Verfolgung oder der Einschränkung der Rechte von Anhängern der politischen Opposition, Minderheiten, wie etwa religiöse und ethnische Minderheiten oder LGBTT Minderheiten, und benachteiligten Bevölkerungsgruppen –, natürliche oder durch Menschen verursachte Katastrophen und fehlende reale wirtschaftliche Perspektiven sowie das Fehlen von tragfähigen Strukturen für Demokratie und gute Regierungsführung und von Maßnahmen für Verbesserungen im Bereich der Bürgerrechte und der politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte bzw. deren Nichteinhaltung ausgelöst wird,

C.

in der Erwägung, dass Migration als alte und weltweite Erscheinung einerseits zum Austausch von Ideen beigetragen, aber andererseits auch integrationspolitische Herausforderungen für die Aufnahmegesellschaften mit sich gebracht hat und somit für die Europäische Union sowohl eine kulturelle und wirtschaftliche Bereicherung als auch Probleme im Bereich der sozialen Eingliederung und Anpassung bewirkt hat, sowie in der Erwägung, dass die EU eine erhebliche, aber kontrollierte Zuwanderung benötigt, um ihre alternde Bevölkerung zu unterstützen und andere soziale und wirtschaftliche Herausforderungen zu bewältigen,

D.

in der Erwägung, dass sich die Routen der Migrationsströme in der Vergangenheit zwar geändert haben, indem besonders stark überwachte Routen umgangen wurden, dass aber die Migration nicht aufgehalten werden kann, sich ihr Ausmaß und ihre Komplexität in den nächsten Jahrzehnten jedoch verändern dürften, weshalb mit ihr so verfahren werden muss, dass menschliches Leid vermieden wird,

E.

in der Erwägung, dass die legale Migration der beste Weg für den Einzelnen, der aus seinem Herkunftsland emigrieren will, und für das Aufnahmeland darstellt,

F.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, die an den Außengrenzen der EU liegen, den Druck der durch Instabilität ausgelösten Migrationsströme in Form illegaler Einwanderung stärker spüren,

G.

in der Erwägung, dass bislang kein EU-Mitgliedstaat die UNO-Konvention über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ratifiziert hat, in der Erwägung, dass dieses Übereinkommen den umfassendsten internationalen Rechtsrahmen für den Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihrer Familienangehörigen darstellt und den Staaten eine Richtschnur für einen Ansatz bietet, um die Rechte von Migranten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien im Bereich der Arbeitsmigration zu wahren,

H.

in der Erwägung, dass sich wirtschaftliche Instabilität besonders stark auf die jüngere Generation, Frauen, Minderheiten und benachteiligte Bevölkerungsgruppen auswirkt, deren Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt sehr schlecht sind und die daher leichter Opfer von Gewalt, Radikalisierung und der Rekrutierungsbemühungen terroristischer Gruppen werden können,

I.

in der Erwägung, dass der Klimawandel mit Nahrungsmittel- und Wasserknappheit, Entwaldung und Bodenverschlechterung einhergeht und zunehmend als eine große Gefahr für die internationale Sicherheit und Stabilität gilt,

J.

in der Erwägung, dass es notwendig ist, Menschen, die ihre Heimat aufgrund großer Katastrophen infolge des Klimawandels verlassen mussten, zu unterstützen und zu schützen, in der Erwägung jedoch, dass im geltenden Flüchtlingsrecht den Klimaflüchtlingen nicht das Recht auf internationalen Schutz zugestanden wird,

K.

in der Erwägung, dass in einigen Regionen, die vom Klimawandel und dem daraus folgenden Verlust an biologischer Vielfalt vorrangig betroffen sind, wie etwa in der Sahelzone, Migration inzwischen die einzige Form der Anpassung an das sich verändernde Klima ist,

L.

in der Erwägung, dass einige Migranten auch Asylbewerber sein können und möglicherweise als Flüchtlinge offiziell anerkannt werden,

M.

in der Erwägung, dass die Ausbeutung der illegalen Migration nicht nur ein großes Risiko für das Leben der Migranten darstellt, sondern sehr oft auch mit Menschenrechtsverletzungen der schlimmsten Art einhergeht, einschließlich Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Kindesmissbrauch und geschlechtsbezogener Gewalt, und in der Erwägung, dass Maßnahmen der EU zur Verhinderung derartiger Menschenrechtsverletzungen und zum Schutz sowohl legaler als auch illegaler Migranten, die sich in einer schwierigen Lage befinden, verstärkt werden sollten, damit sie mehr Wirkung zeigen,

N.

in der Erwägung, dass das Schleusen von Migranten fast jedes Land in der Welt betrifft, in der Erwägung, dass die Ausbeutung der illegalen Migration, die bedauerlicherweise eine gewinnbringende geschäftliche Tätigkeit für die Mitglieder des organisierten Verbrechens darstellt, auch mit Waffenschmuggel sowie Menschen- und Drogenhandel einhergehen kann, und der Erwägung, dass die Ausbeutung der illegalen Migration eine der Finanzierungsquellen für radikale und terroristische Gruppen sein kann und Migranten so anfällig macht, zu Opfern der organisierten Kriminalität und von extremistischen Netzwerken zu werden,

O.

in der Erwägung, dass den schutzbedürftigsten Migranten, insbesondere unbegleiteten Minderjährigen, im Rahmen der EU-Politik besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,

P.

in der Erwägung, dass illegale Migration Auswirkungen auf die Migrationssteuerung und die Aufnahmefähigkeit sowohl der Aufnahme- als auch der Transitländer hat, in der Erwägung, dass illegale Migration in einigen Transitländern möglicherweise die Tragfähigkeit und Entwicklungsaussichten der örtlichen Arbeitsmärkte beeinträchtigt und für mehr Instabilität sorgt,

Q.

in der Erwägung, dass sich der voraussichtliche Bevölkerungsanstieg sowohl in den Ursprungs- als auch in den Transitländern, insbesondere in den Maghreb- und den Maschrik-Ländern und in Nordafrika insgesamt, negativ auf das zukünftige Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken und dadurch die soziale und wirtschaftliche Situation in diesen Ländern verschärfen könnte, falls nicht die erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Beschlüsse gefasst werden, in der Erwägung, dass dies zusammen mit einem Mangel an demokratischen Grundsatzes interne Spannungen und Instabilität bewirken wird, wie die jüngsten Demonstrationen in Tunesien, Algerien, Ägypten und einigen anderen Ländern der arabischen Welt gezeigt haben, und einen Anstieg der Migrationsströme zur Folge haben wird, so dass damit die Aufnahmefähigkeit der Aufnahmeländer noch stärker beansprucht wird,

R.

in der Erwägung, dass die EU angesichts der derzeitigen demographischen Trends überdenken muss, wie weit sie in den kommenden Jahren ihre Grenzen gegenüber Migrationsströmen aus Ursprungs- und Transitländern öffnen möchte, um deren demographisches Wachstum und soziale Spannungen auszugleichen und ihnen so zu helfen, ihre innere Stabilität zu bewahren, und in welchem Umfang Investitionen seitens der EU in eine überarbeitete Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung in diesen Ländern – einschließlich eines Programms für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen – erforderlich sind,

S.

in der Erwägung, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um den Anstieg von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den Aufnahme- und Transitländern in Zukunft zu verhindern,

T.

in der Erwägung, dass die Migration in Richtung EU nur ein Teil eines wesentlich breiteren Problems der Migration von Süden nach Norden und zwischen den Ländern des Südens ist, und in der Erwägung, dass die geographische Nähe der Länder der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zur EU und die gleichzeitig bestehenden deutlichen Unterschiede hinsichtlich des Standards der Einwanderungsgesetze einiger ENP-Staaten und der EU-Mitgliedsländer möglicherweise einen Wettbewerbsvorteil für diese Länder schaffen, deren Eigenschaft als Transitländer gestärkt und deren Attraktivität und Verantwortlichkeit als potenzielle Aufnahmeländer eingeschränkt wird,

U.

in der Erwägung, dass im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik die Kapazitäten der EU-Nachbarstaaten zur Migrationssteuerung aktiver unterstützt werden sollten,

V.

in der Erwägung, dass die jüngsten dramatischen Ereignisse in Ägypten und anderen Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens wahrscheinlich die Ströme legaler und illegaler Einwanderer nach Europa verstärken werden,

W.

in der Erwägung, dass Spannungen zwischen Herkunfts- und Transitländern sowie zwischen Aufnahme- und Transitländern hinsichtlich der Steuerung von Migrationsströmen angesichts des Fehlens einer einheitlicheren, besser koordinierten und wirksameren Migrationspolitik eine Quelle möglicher zukünftiger Konflikte und Streitigkeiten werden können, in der Erwägung jedoch, dass durch einen besser koordinierten, umfassenden Ansatz zur Steuerung der Migration die Achtung der Würde aller Migranten verbessert werden kann, die potenziell zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Transit- und Bestimmungsländern beitragen und die Entwicklung in den Ursprungsländern fördern könnten; in der Erwägung, dass ein besser koordinierter und umfassenderer Ansatz zur Steuerung der Migration die uneingeschränkte Wahrung der Menschenrechte der Migranten, die sich möglicherweise in einer schwierigen Lage befinden, sicherstellen sollte,

X.

in der Erwägung, dass sich legale und transparente Geldüberweisungen in die Heimatländer positiv auf deren wirtschaftliche Entwicklung auswirken können und dass insbesondere dafür Sorge zu tragen ist, das Recht der Migranten zu wahren, ihre Familien zu unterstützen und in ihren Ländern zu investieren,

Y.

in der Erwägung, dass die Europäische Union eine wirksame und sinnvolle Migrationspolitik entwickeln sollte, die derjenigen in Kanada, Australien oder Neuseeland ähnelt, in der Erwägung, dass die Instabilität in den Nachbarregionen der EU die Entwicklung einer solchen Politik gefährdet,

Z.

in der Erwägung, dass die Außenpolitik der EU die EU-Maßnahmen zur Migration positiv ergänzen und unterstützen kann und dass sie sich mit allen Ursachen für die Instabilität in den Herkunftsländern befassen und einen aktiven Dialog mit den Transitländern über einheitliche Normen auf der Grundlage der Menschenrechte für die nationalen Einwanderungsgesetze führen muss, so dass gleiche Ausgangsbedingungen geschaffen werden und sowohl Ursprungs- als auch Transitländer dieselben Regeln anwenden und den Migranten dasselbe Schutzniveau bieten; in der Erwägung, dass das unterschiedliche Entwicklungsniveau der Transitländer Finanzhilfen der EU erforderlich macht, um es diesen Ländern zu ermöglichen, einen mit der EU vergleichbaren Standard zu erreichen,

AA.

in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin betont hat, wie wichtig ein umfassender Ansatz bei Themen der Sicherheit und Stabilität ist, in dessen Rahmen Entwicklungsstrategien und die Schaffung von Möglichkeiten für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung friedensstiftende und friedenserhaltende Maßnahmen ergänzen und unterstützen können, wodurch die Bedingungen für langfristige Stabilität und Sicherheit geschaffen werden,

AB.

in der Erwägung, dass sich mit der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten neuen Struktur der europäischen Außenpolitik und der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) die Möglichkeit eröffnet, wertvolle Synergien zwischen Außen- und Verteidigungspolitik einerseits und der ENP sowie der Politik der Entwicklungszusammenarbeit andererseits als sich gegenseitig stärkende und miteinander verbundene Dimensionen und Strategien zu entwickeln; in der Erwägung, dass es mit der neuen Struktur auch der Kulturdiplomatie ermöglicht wird, in der EU-Außenpolitik eine wichtige Rolle zu spielen, und dass derartige Synergien bereits in der Entwicklungsphase von Programmen berücksichtigt werden sollten,

AC.

in der Erwägung, dass zwischen Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen unterschieden werden muss,

1.

begrüßt die jüngsten Vorschläge der Kommission zur legalen Migration von Personen, die keine Asylsuchenden sind, und fordert sie mit Nachdruck auf, weitere Instrumente zu entwickeln, um eine gemeinsame Zuwanderungspolitik festzulegen und die wirtschaftliche Migration mit dem Ziel zu steuern, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in Aufnahme-, Transit- und Herkunftsländern zu fördern und den sozialen Zusammenhalt durch eine bessere Integration der Migranten zu verstärken; betont, dass geeignete Informationen über die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung in die EU vermittelt werden müssen, um die illegale Migration zu verhindern, eine bessere Nutzung der EU-Regelungen für die legale Zuwanderung zu ermöglichen, die derzeitigen Perspektiven und Chancen innerhalb der EU klarzustellen und die falschen Versprechungen der Schleuser zu entlarven und so die Gewinne der organisierten Kriminalität und der Menschenhändler, die aus dem Umstand Profit schlagen, dass Menschen zur Migration gezwungen sind, zu beschneiden; fordert die Kommission auf, Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Gruppen und Personen (hauptsächlich Frauen und Kinder), die oftmals Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung werden, zu fördern, und fordert sie nachdrücklich auf, in Drittstaaten Zentren einzurichten, die Informationen über Migrationsmöglichkeiten in die EU erteilen; fordert allerdings, ein ausgewogenes Verhältnis sicherzustellen zwischen der Förderung der legalen Migration in die EU und der Gewährleistung der Fähigkeit der EU, Migranten aufzunehmen und erfolgreich zu integrieren;

2.

weist darauf hin, dass eine gut gesteuerte legale Migration aufgrund der Mittel, die Einwanderer an ihre Herkunftsländer überweisen, auch vorteilhaft für Drittstaaten sein kann; betont außerdem, wie wichtig unterstützende Initiativen sind, die die Einbeziehung von Migranten in Entwicklungs- und Schulungsprojekte in ihren Herkunftsländern fördern;

3.

fordert, dass die Mitgliedstaaten mit Drittstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Informationen über legale Migration leicht verfügbar sind und diese aktiv unterstützt wird;

4.

ist der Ansicht, dass die erzwungene Migration unter anderem ein Ergebnis scheiternder Volkswirtschaften, der Verarmung der Bevölkerung, von Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, der zunehmenden Kluft zwischen reichen und armen Ländern, Bürgerkriegen, von Kriegen um die Kontrolle über natürliche Ressourcen und von politischer Verfolgung ist;

5.

unterstützt die Analyse der Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und ihre politischen Leitlinien, in denen sie hervorhebt, dass ein umfassender und kohärenter Ansatz auf der Grundlage von zielgerichteten Strategien in den Bereichen Entwicklung und Menschenrechte als zusätzliches wichtiges Instrument der EU-Außenpolitik zur Lösung von Problemen der Stabilität und Sicherheit und zur Verbesserung der Wirksamkeit friedensstiftender und friedenserhaltender Maßnahmen erforderlich ist; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kompetenzen von FRONTEX erweitert werden, damit es die Migrationsströme besser überwachen kann; vertritt die Auffassung, dass es im Kontext der neuen, mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Struktur der europäischen Außenpolitik und der Schaffung des EAD wichtig ist, einen weiteren interinstitutionellen Prozess des Dialogs und der Reflektion über die Grundlagen und Ziele eines derartigen umfassenden Ansatzes durchzuführen, insbesondere in Bezug auf eine gezielte Programmplanung und Partnerschaften mit Empfängerländern, die zu einem nachhaltigen Prozess der Demokratisierung, guter Regierungsführung, der Einhaltung der Menschenrechte und Wirtschaftswachstum führen und so Sicherheit und Stabilität stärken können;

6.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ein ständiges Überwachungssystem für alle Tätigkeiten von FRONTEX zu entwickeln, die sich auf die Steuerung von Migrationsströmen beziehen; ist der Auffassung, dass die bei FRONTEX-Einsätzen wichtige Menschenrechtsdimension klar und deutlich in den gesamten Text der geänderten FRONTEX-Verordnung eingearbeitet werden muss, insbesondere das Recht jedes Menschen, sein Land zu verlassen, das Zurückweisungsverbot und das Recht, einen Asylantrag zu stellen; begrüßt die erfolgreiche Tätigkeit von FRONTEX und die Zusammenarbeit der Agentur mit den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und begrüßt gleichermaßen die Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen; ist der Auffassung, dass die Tätigkeit und die Einsätze von FRONTEX und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen einen stabilen und ständigen Charakter haben müssen, damit besonders schwer betroffene Mitgliedstaaten die erforderliche Unterstützung erhalten können; betont, dass die Solidarität unter allen EU-Mitgliedstaaten und insbesondere unter den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten mit Blick auf eine möglichst effiziente Koordinierung der Politik und Lastenteilung verstärkt werden muss;

7.

stellt fest, dass vor dem Hintergrund eines immer stärker werdenden Multilateralismus mit mehreren erstrangigen internationalen Akteuren und Geberländern, wie der EU, den USA, Japan, China und möglicherweise langfristig gesehen auch einzelnen BRIC-Ländern, wie Brasilien und Indien, Stabilität und Sicherheit ein gemeinsames Ziel und eine wesentliche Bedingung für ein weltweites Wirtschaftswachstum sind; betont zudem, dass die Herausforderungen in den Bereichen Stabilität und Sicherheit nicht nur bedeutende Ressourcen erfordern – und dies in einer Zeit verschärfter Haushaltszwänge –, sondern auch größenbedingte Kosteneinsparungen und koordinierte Bemühungen; ist der Auffassung, dass die Aufnahme eines aktiven Dialogs zwischen der EU, den USA, Japan und China sowie internationalen Finanzinstitutionen über koordinierte geographisch und thematisch ausgerichtete Strategien in den Bereichen Sicherheit, Stabilität und Hilfe erwogen werden sollte, der es möglich machen würde, gemeinsam stärkeren Druck auszuüben, Ressourcen ausgewogener, gezielter und effizienter einzusetzen und gleichzeitig eine gerechte Lastenteilung sicherzustellen; ist, auch im Hinblick auf den jüngsten Überblick über die Auslandshilfe des Weißen Hauses, in der hervorgehoben wurde, wie wichtig die Koordinierung der Hilfe mit anderen großen Gebern ist, der Auffassung, dass ein wichtiger erster Schritt in einem derartigen Prozess des Überdenkens ein Gipfeltreffen EU-USA zum Thema einer verbesserten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe sein könnte, um unter einem transatlantischen Blickwinkel gemeinsame Interessenbereiche und die Grundlagen für eine Koordinierung der Maßnahmen auszumachen;

8.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass jedes von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnete Rückübernahmeabkommen die Menschenrechte und den Grundsatz der Nichtzurückweisung uneingeschränkt wahrt und nicht Personen gefährdet, die internationalen Schutzes bedürfen;

9.

weist darauf hin, dass es von erheblichem Vorteil ist, Flüchtlingen in Nachbarstaaten Schutz zu gewähren, und fordert die EU auf, diesem Vorhaben Vorrang einzuräumen;

10.

äußert seine Besorgnis darüber, dass es derzeit weltweit etwa 38 instabile Staaten (Failed States Index 2010 des Fund for Peace) mit 1 Milliarde (Weltbank) betroffenen Menschen gibt, die aufgrund der Instabilität ihrer Staaten Schwierigkeiten ausgesetzt sind, und stellt fest, dass instabile Staaten höchst anfällig für interne und externe politische wie wirtschaftliche Erschütterungen sind und dass die Instabilität des Staates zum Migrationsprozess beiträgt;

11.

ist der Auffassung, dass die Unterstützung von politisch und wirtschaftlich instabilen Staaten, von denen wahrscheinlich sowohl illegale Migration als auch Spannungen in den Bereichen Sicherheit und Stabilität ausgehen, neben Schuldenerlassen und Hilfszahlungen sowie Strategien zur Herstellung oder Festigung von Stabilität stets direkte Investitionen und Strategien für den Zugang zum EU-Markt, die ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit, Förderung im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele, Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, den Ausbau der Infrastrukturen, Unterstützung für KMU, Einrichtungen zur Vergabe von Mikrokrediten sowie Strategien zur Förderung von Demokratisierung und guter Regierungsführung, sozialer Integration, der Selbstbestimmung von Frauen, Minderheiten oder benachteiligten Bevölkerungsgruppen und ethnischer und religiöser Toleranz beinhalten sollten, um so die Aussichten und Wahlmöglichkeiten in den Heimatorten der potenziellen Migranten zu verbessern; ist der festen Auffassung, dass derartige Strategien auf aktiven Partnerschaften beruhen müssen, deren Grundlagen sowohl die Eigenverantwortlichkeit und eine Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Empfängerländer als auch mit den Geberländern gemeinsam erstellte Ziele, klare Zeitpläne und Bedingungen für deren Einhaltung sowie Bewertungskriterien und strenge Standards der Verantwortlichkeit sein müssen; verweist darauf, dass die in diesem Rahmen finanzierten Programme als grundlegendes Kriterium einen Mehrwert sowohl auf regionaler als auch auf lokaler Ebene beinhalten müssen, so dass gewährleistet ist, dass sie wesentlich zum Wachstum der Volkswirtschaften vor Ort beitragen;

12.

betont, dass bei der Erforschung und Analyse der künftigen Migrationstrends und Migrationsformen, wie z. B. die kurzfristige Migration, die zirkuläre Migration und die saisonale Migration, mögliche Auslöser von Migration, wie etwa politische und wirtschaftliche Krisen oder der Klimawandel in den Ursprungsländern, berücksichtigt werden sollten;

13.

fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, auf nationaler und internationaler Ebene darauf hinzuwirken, dass die Herkunftsländer Maßnahmen und Strategien erarbeiten und umsetzen, die es ihnen gestatten, sich in sozialer, wirtschaftlicher und demokratischer Hinsicht weiterzuentwickeln, so dass ihre Staatsangehörigen nicht zur Migration gezwungen werden;

14.

fordert die Kommission und den EAD auf, weitere Anstrengungen hinsichtlich der Entwicklung und Demokratisierung der Herkunftsländer zu unternehmen und die Rechtsstaatlichkeit zu fördern, um so die Probleme, die mit der Migration einhergehen, an der Wurzel zu bekämpfen;

15.

ermutigt zur Einrichtung von Zentren für Information und Migrationssteuerung außerhalb der EU, um Herkunfts- oder Transitdrittstaaten dabei zu unterstützen, eine Migrationspolitik zu entwickeln, die den Anliegen potenzieller Migranten und zurückkehrender Migranten Rechnung trägt, Orientierungshilfen für die legale Zuwanderung sowie in Bezug auf Beschäftigungsmöglichkeiten und die Lebensbedingungen in den Zielländern anzubieten, die berufliche Ausbildung potenzieller Migranten zu unterstützen und dabei auf den Erfahrungen mit dem Pilotprojekt CIGEM (Zentrum für Information und Migrationssteuerung) in Bamako (Mali) aufzubauen; fordert die Kommission auf, dem einschlägigen Ausschuss des Europäischen Parlaments regelmäßige Berichte über neue Initiativen für die Einrichtung solcher Zentren vorzulegen;

16.

erinnert daran, dass es in seiner Entschließung vom 21. September 2010 zum Thema „Verringerung der Armut und Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern: Der Weg in die Zukunft“ betont hat, dass die EU nicht zögern sollte, Sanktionen zu verhängen, wenn Staaten ihren ordnungspolitischen und menschenrechtlichen Verpflichtungen gemäß den Handelsübereinkommen nicht nachkommen, und die EU-Behörden aufgefordert hat, genau auf die Einhaltung des Grundsatzes der Konditionalität, wie im Abkommen von Cotonou vorgesehen, zu achten, sowie betont hat, dass auch Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (CDI) denselben Kriterien der Konditionalität genügen müssen; hebt hervor, dass ähnliche Kriterien der Konditionalität auch für andere Unterstützungsleistungen der EU neben Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe, einschließlich makrofinanzieller Hilfen, die über IWF-Darlehen bereitgestellt werden, sowie aller Darlehen im Rahmen von EIB- und EBRD-Programmen, gelten sollen und dass derartige Unterstützungsleistungen auf Partnerschaft, gemeinsamen Zielen und Werten sowie Verbundenheit gründen sollen und sowohl die Erwartungen des Gebers als auch die des Empfängers erfüllen können sollen; unterstreicht ferner, dass aktive Unterstützung der EU für die Empfängerländer wirksam und ergebnisorientiert sein sollte und dass die Grundwerte der EU geachtet werden sollten; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und die Kommission auf, bei der Strukturierung der EU-Finanzhilfen und in den bilateralen Beziehungen zu den Staaten, die die Empfänger dieser Hilfe sind, das Ziel der Verbundenheit mit der EU und ihren zentralen Werten zu verfolgen; ist der Auffassung, dass auf EU-Ebene ein Denkprozess über Grundlagen und Umfang der Anwendung des Kriteriums der Konditionalität für EU-Finanzhilfe angestoßen werden sollte;

17.

begrüßt die Aufnahme von Menschenrechtsklauseln in allen bilateralen Handelsabkommen der EU und unterstützt bei Handelsabkommen mit Entwicklungsländern die Einführung des Grundsatzes der Konditionalität über das allgemeine Präferenzsystem; weist darauf hin, dass dieser Grundsatz der Konditionalität nicht immer angewandt wird, weil die Kommission damit zögert, Sanktionen gegen Entwicklungsländer zu verhängen, die ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, gute Regierungsführung und Demokratisierung nicht einhalten; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Sanktionen in Betracht zu ziehen, wenn dies erforderlich sein sollte, jedoch auch vor der Verhängung die Folgen solcher Sanktionen für die Bevölkerung der Empfängerländer genau zu prüfen;

18.

vertritt die Auffassung, dass auf die Transitländer ähnliche Maßnahmen wie auf die Herkunftsländer angewandt werden sollten, z. B. in Bezug auf Strategien zur Verringerung der Armut, direkte Investitionen, Marktzugang und einen Schwerpunkt auf Beschäftigungsprogrammen, mit denen eine wirksame und langfristige soziale Integration gesichert, der Binnenarbeitsmarkt stabilisiert und die Möglichkeiten der Transitländer langfristig verbessert werden können;

19.

ist der Ansicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Steuerung der illegalen Migration die Rechte von Asylbewerbern uneingeschränkt achten und von Maßnahmen absehen müssen, die potenzielle Flüchtlinge davon abhalten, um Schutz nachzusuchen;

20.

fordert die Kommission auf, einen Mechanismus zur Aufteilung der Verantwortlichkeiten für die Aufnahme von Asylbewerbern und die Prüfung der Asylanträge sowie die Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu entwickeln, da es sich hierbei um zwei Bereiche handelt, in denen bestimmte Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geografischen Lage oder ihrer demografischen Probleme unverhältnismäßig stark belastet sind;

21.

fordert die Kommission eindringlich auf, ein Überwachungssystem einzurichten, um die Achtung der Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden bei der Durchführung von Einreisekontrollen (und Kontrollen im Vorfeld der Einreise) im Rahmen des Schengener Grenzkodexes zu überprüfen, damit mögliche Mängel unverzüglich festgestellt werden können;

22.

betont die wichtige Rolle der EU-Wahlbeobachtermissionen als wichtiger Schritt bei jedem Prozess hin zu Demokratie und guter Regierungsführung und ist der Auffassung, dass diese Missionen Teil eines umfassenderen Unterstützungsrahmens für einen langfristigen Demokratisierungsprozess darstellen sollen; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin mit Nachdruck auf, Überwachungsverfahren und -missionen zu intensivieren, um zu überprüfen, ob die Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU umgesetzt werden, und betont in diesem Zusammenhang, dass es äußerst wichtig ist, eine angemessene Überwachung der Umsetzung dieser Empfehlungen sicherzustellen; hebt hervor, wie wichtig Mediation und Strategien zur Vermeidung und Lösung von Konflikten sowie zum Aufbau von Institutionen und Kapazitäten für regionale Organisationen wie die Afrikanische Union (AU) sind, die eine wichtige Rolle bei friedensstiftenden und friedenserhaltenden Maßnahmen spielt; ist der Meinung, dass die Unterstützung für die AU auch den Ausbau ihrer Grenzschutzkapazitäten und Hilfe für alle Migranten, die sich in einer bedrohlichen Lage befinden, beinhalten sollte; vertritt die Auffassung, dass eine wirksame Stärkung regionaler Organisationen, wie z. B. die AU, die Union für den Mittelmeerraum und die östliche Partnerschaft, in ihrer Rolle als Multiplikatoren für Frieden und Stabilität in ihrer Region die Integration auf regionaler Ebene und die Entstehung von grenzüberschreitenden Wirtschaftszonen fördern wird;

23.

weist darauf hin, dass bei der Umsetzung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage, mit dem umfassende Partnerschaften mit Ursprungs- und Transitländern unterstützt und Synergien zwischen Migration und Entwicklung gefördert werden sollen, Fortschritte erzielt wurden; betont, dass die Nutzung der wichtigsten Instrumente des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage (Mobilitätspartnerschaften, Migrationsmissionen, Migrationsprofile, Kooperationsplattformen) weiter verbessert werden muss; betont, dass es weiterhin notwendig ist, die Ziele der Migrationspolitik in den Mittelpunkt des politischen Dialogs mit Ursprungs- und Transitländern zu rücken und in diesem Zusammenhang die Kohärenz der Maßnahmen insbesondere mit der Entwicklungspolitik, zu verbessern; ist der Ansicht, dass die verschiedenen Dialogprozesse rationeller gestaltet und die Synergien zwischen Migration und Entwicklung verstärkt werden sollten; ist der Auffassung, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden sollten, um Entwicklungsprojekte in Ursprungs- und Transitländern zu fördern, mit denen der dortige Lebensstandard erhöht und ihre ordnungspolitischen und institutionellen Kapazitäten sowie ihre Infrastrukturen ausgebaut werden, damit die Migrationsströme effizient gesteuert werden können, und dass gleichzeitig die Achtung der internationalen Schutznormen und die Anwendung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gewährleistet werden müssen;

24.

betont die wichtige Rolle des Globalen Forums für Migration und Entwicklung, das einen strukturierten Rahmen für die Förderung eines verstärkten Dialogs und einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Regierungs- und Nichtregierungsakteuren, einschließlich der Zivilgesellschaft, bietet;

25.

bedauert, dass unter den gegenwärtigen Umständen die Aussetzung des Übereinkommens zur Zusammenarbeit zwischen der EU und Libyen der einzige gangbare Weg gewesen ist, und vertritt die Auffassung, dass dessen Aussetzung beendet werden sollte, sobald es eine neue Übergangsregierung gibt, die bereit ist, für die Umsetzung eines derartigen Übereinkommens auf der Grundlage von Demokratie und der Achtung der Menschenrechte einzutreten, so dass finanzielle Unterstützung gewährt werden kann, um in afrikanischen Staaten die Schaffung realistischer Alternativen zur Migration zu fördern und in Libyen die Entwicklung eines wirksameren Systems der Steuerung von Arbeitsmigration durch eine Verbesserung der Kompetenzen der sich bereits in diesem Land aufhaltenden Migranten und eine Stärkung der Kapazitäten Libyens, Migranten insbesondere aus den im Süden angrenzenden Ländern anzuziehen und sozial sowie wirtschaftlich zu integrieren, zu fördern; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU ihren Einfluss geltend machen muss, um Libyen davon zu überzeugen, die Rückkehr der Vertreter des UNHCR in das Land zu ermöglichen; ist der Auffassung, dass auch mit anderen Ländern, die sich in geographischer Nähe zur EU befinden, Übereinkommen über einen Aktionsplan für die Zusammenarbeit im Bereich Migration abgeschlossen werden sollten, um benachbarte instabile Staaten gemäß internationalen Übereinkommen gemeinsam unterstützen zu können;

26.

stellt im Hinblick auf die gegenwärtige humanitäre Krise in Nordafrika fest, dass FRONTEX nicht das vorrangige Instrument sein kann, mit dem der durch diese Krise verursachte Strom von Migranten aus dieser Region gesteuert wird, und fordert die EU auf, eine schnelle und koordinierte Reaktion als Teil einer kohärenten langfristigen Strategie zum Umgang mit politischen Umwälzungen und instabilen Staaten zu konzipieren und so die Ursachen von Migrationsströmen zu bekämpfen; fordert den Rat mit Nachdruck auf, einen Aktionsplan mit dem Ziel der Lastenteilung zur Rückführung der Flüchtlinge aus der Region auf der Grundlage der Solidaritätsklausel gemäß Artikel 80 des AEUV aufzulegen und Vertriebene gemäß der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten zu unterstützen; fordert den Rat nachdrücklich auf, die Verabschiedung des Gemeinsamen Asylsystems der EU voranzutreiben und die Mitentscheidungsverfahren hinsichtlich der Einrichtung des gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU und des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008-2013 voranzutreiben, wie im Mai 2010 vom Parlament empfohlen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten den Grundsatz der Nichtzurückweisung anwenden müssen;

27.

hebt hervor, was für eine wesentliche Rolle das Europäische Parlament bei der Förderung von Freiheit und Demokratie in unseren Nachbarländern spielt; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass das Europäische Parlament den Demokratisierungsprozess im südlichen Mittelmeerraum eng überwachen sollte und schlägt daher vor, einen regelmäßigen strukturierten Ad-hoc-Dialog mit der Vizepräsidentin/Hohen Vertreterin einzurichten, um die Entwicklung in dieser Region zu bewerten und auf diese Weise kurz- und langfristige Ziele und die zu ihrer Erreichung erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen zu benennen;

28.

betont mit Nachdruck, dass den Dialogen über Menschenrechte und Demokratie in der neu gestalteten Europäischen Nachbarschaftspolitik gebührende Aufmerksamkeit beigemessen werden muss; ist der Ansicht, dass die pro-demokratischen Bewegungen und Demonstrationen und ihre brutale Unterdrückung durch die Regierungsstellen in Ländern wie Tunesien und Ägypten zeigen, dass die Dialoge über Demokratie und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik nicht erfolgreich waren;

29.

begrüßt den Abschluss der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei und fordert, dass alle notwendigen Phasen erfolgreich abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass das Abkommen von allen Parteien möglichst umfassend und zeitnah umgesetzt wird;

30.

fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern illegaler Einwanderer im Rahmen von bereits bestehenden und künftigen Abkommen der EU sowie von bilateralen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern zu verstärken, um die illegale Einwanderung zu beschränken und die legale Einwanderung zu fördern, die den Migranten sowie den Einwohnern der Mitgliedstaaten und der Herkunftsländer Vorteile bringt;

31.

ist der Ansicht, dass die Harmonisierung migrationsbezogener Statistiken in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten von wesentlicher Bedeutung für die wirksame Planung, Annahme, Umsetzung und Bewertung der Migrationspolitik ist; hebt die Bedeutung des Europäischen Migrationsnetzes (EMN) hervor, welches diesbezüglich einen beträchtlichen Beitrag leisten könnte;

32.

betont, dass kohärente, umfassende und vergleichbare statistische Daten über Migranten dringend erforderlich sind, weil die ständigen Veränderungen in dieser Bevölkerungsgruppe und die Art der derzeitigen Migrationsströme eine echte Herausforderung für die politischen Entscheidungsträger darstellen, denen zuverlässige Daten und Informationen vorliegen müssen, auf die sie ihre Entscheidungen stützen können;

33.

fordert die Kommission auf, als Teil ihrer laufenden Überprüfung der ENP gezielt Mittel für die Entwicklung eines überarbeiteten, stark wirtschaftlich ausgerichteten Aktionsplans in den ENP-Ländern einschließlich einer Agenda Beschäftigung bereitzustellen; ist der Meinung, dass ein Zeitplan zur Anpassung der nationalen Einwanderungsgesetze der ENP-Länder an EU-Normen unter Berücksichtigung einschlägiger Menschenrechtsstandards wie Asylrecht, eines Schutzsystems für illegale Migranten und gleicher Rechte für alle Migranten, mit den ENP-Ländern erörtert werden soll; spricht sich für den Abschluss von weiteren Mobilitätspartnerschaften mit ENP-Ländern neben den bestehenden Partnerschaften mit der Republik Moldau und Georgien aus;

34.

fordert die Konzipierung einer umfassenden Migrationspolitik, die mit allen Entwicklungsstrategien und -instrumenten verknüpft ist und sich auf ein hohes Maß an politischer und operativer Solidarität, gegenseitigem Vertrauen, Transparenz, Partnerschaft, gemeinsamer Verantwortung und gemeinsamen Anstrengungen auf der Grundlage von gemeinsamen Prinzipien und konkreten Maßnahmen sowie auf die im Vertrag von Lissabon verankerten Werte stützt;

35.

fordert die Kommission auf, einen umfassenden Ansatz zur legalen Migration zu entwickeln, bei dem der Arbeitskräftebedarf auf dem europäischen Arbeitsmarkt und die Kapazitäten der einzelnen Mitgliedstaaten für die Aufnahme und Integration von Migranten berücksichtigt werden; ist der Ansicht, dass eine gemeinsame EU-Politik im Bereich der legalen Migration sowohl der europäischen Wirtschaft als auch der Wirtschaft in den Ursprungsländern Impulse verleihen kann;

36.

ist der Auffassung, dass Abkommen mit Drittstaaten, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, auf europäischer Ebene unter uneingeschränkter Einhaltung von Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgeschlossen werden sollten;

37.

fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten der EU auf, die Geberhilfe effizienter zu koordinieren, damit ein umfassenderer und nachhaltigerer Ansatz bei der Steuerung der Migrationsströme gewährleistet wird;

38.

fordert mit Nachdruck, die Entwicklungshilfe von der Steuerung der Migrationsströme zu trennen und Entwicklungshilfe nicht von Rückwanderung abhängig zu machen; betont, dass die Entwicklungshilfe der EU darauf abzielen sollte, die Ursachen der Migration wie Armut, Klimawandel und Hunger zu beseitigen;

39.

betont den zusätzlichen Nutzen, der durch die Union für den Mittelmeerraum und die Initiative für die östliche Partnerschaft bei der Behandlung des Themas Migration und ihre Folgen erzielt werden kann; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen um eine in vollem Umfang funktionsfähige Union für den Mittelmeerraum zu verstärken; ist der Ansicht, dass das Thema Migrationsströme im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Initiative für die östliche Partnerschaft vorrangig behandelt werden sollte;

40.

fordert die Europäische Union auf, Maßnahmen zur Anpassung des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit, des Europäischen Entwicklungsfonds und des Instruments für humanitäre Hilfe in Betracht zu ziehen, um die positiven Auswirkungen der Migration auf die Förderung der menschlichen Entwicklung und der Demokratie in instabilen Staaten zu verstärken;

41.

fordert weitere Anstrengungen, um die Maßnahmen zur Entwicklungsförderung im Rahmen der EU-Migrationspolitik kohärenter zu gestalten, und tritt dafür ein, die öffentliche Entwicklungshilfe nicht für Maßnahmen heranzuziehen, die darauf abzielen, von Migration abzuschrecken und sie einzudämmen, wenn dabei die Menschenrechte der Migranten verletzt werden; ist der Ansicht, dass die öffentliche Entwicklungshilfe jedoch zur Förderung einer wirksamen Entwicklung eingesetzt werden sollte, wodurch die aufgrund von Armut, politischer Instabilität und politischer Unterdrückung verursachte Migration verringert würde;

42.

begrüßt die zum Abschluss des dritten Gipfeltreffens Afrika-EU veröffentlichte Erklärung von Tripolis, in der die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen bekräftigt und mit denen die Gegebenheiten und Herausforderungen der Migration und ihre Verbindungen zur Entwicklung bewältigt werden können;

43.

fordert effektivere Partnerschaften mit Institutionen, die die regionale und wirtschaftliche Integration fördern und die auch zu nachhaltigen, langfristigen Lösungen für die Umstände der Süd-Süd-Migration beitragen können;

44.

betont, dass die Kommission die klimabedingte Süd-Süd-Migration stärker untersuchen sollte, einschließlich der Zahl der betroffenen Menschen, der gefährdeten Regionen, der Migrationsbewegungen und der Kapazitäten von Aufnahmeländern; fordert auch, dass die Forschungskapazitäten von Entwicklungsländern gefördert werden;

45.

betont, dass es wichtig ist, die Migration in die nationalen Entwicklungsstrategien der Partnerländer zu integrieren, um die Armut zu lindern und die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen;

46.

begrüßt die Schaffung der AKP-Beobachtungsstelle für Migrationsfragen als ein nützliches Instrument, um den politischen Entscheidungsträgern in den AKP-Staaten Daten und Instrumente bereitzustellen, damit sie ihre nationalen Migrationsstrategien verbessern können, sowie den Vorschlag für die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Migration, die unter der Aufsicht und Koordinierung der Stiftung Europa/Lateinamerika und Karibik für die ständige und genaue Überwachung aller Fragen im Zusammenhang mit Migrationsströmen in Lateinamerika zuständig wäre;

47.

empfiehlt, die finanziellen Mittel für die Stärkung des Zusammenhangs zwischen Migration und Entwicklung effizienter zuzuweisen; erkennt die Notwendigkeit an, die Regelungen für die zusätzliche und rechtzeitige Mobilisierung der verschiedenen Finanzierungsinstrumente der EU für ihr auswärtiges Handeln zu verbessern;

48.

betont, dass die Strategien zur Verknüpfung von Nothilfe, Wiederaufbau und Entwicklung verstärkt werden müssen, um nachhaltige Lösungen für Vertriebene und Flüchtlinge zu gewährleisten; erkennt die Bedeutung koordinierter humanitärer Maßnahmen als Vorstufe einer tragfähigen Entwicklungspolitik für Staaten, in denen gerade ein Konflikt beendet wurde, an;

49.

fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin auf, in Know-how zu investieren und ein klares Mandat für das Personal sowohl an den Hauptsitzen als auch in den Delegationen aufzustellen, um eine bessere Abstimmung zwischen dem themenbezogenen Programm zu Migration und Asyl und den geografischen Programmen des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit zu erzielen;

50.

fordert die Klärung der jeweiligen Aufgaben des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der GD DEVCO und eine Abstimmung zwischen ihnen; fordert die GD DEVCO eindringlich auf, in der Phase der Programmplanung für die Migrationspolitik die Führungsrolle zu übernehmen;

51.

betont, dass es wichtig ist, aus den Erfahrungen mit dem themenbezogenen Programm zu Migration und Asyl hinsichtlich des politischen Dialogs auf Länderebene zu lernen, um eine kohärentere und wirksamere Planung im Zusammenhang mit den Länderstrategiepapieren und den regionalen Strategiepapieren zu gewährleisten;

52.

fordert eindringlich, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die negativen Auswirkungen der Abwanderung der besten Köpfe und des Exodus von Fachkräften zu verringern, von der insbesondere Schlüsselbereiche wie das Gesundheits- und das Bildungswesen betroffen sind; betont, dass es wichtig ist, die Zuwanderung von Fachkräften, Programme zur Unterstützung der Rückkehr und zirkuläre Migration zu fördern, Einstellungspraktiken zu regeln und den Aufbau von Kapazitäten durch Maßnahmen wie die Entwicklung der Berufsbildung zu unterstützen; fordert die Kommission auf zu untersuchen, ob Konzepte für die zirkuläre Migration ein nützliches Instrument sind und welche Arten von Zirkularität (einmalige/rekursive; kurz-/langfristige; spontane/gelenkte) die besten Ergebnisse für die Industrieländer und die Entwicklungsländer hervorbringen könnten;

53.

fordert die Kommission auf, bei der Erstellung der neuen außenpolitischen Instrumente für den Zeitraum nach 2013 sicherzustellen, dass die vorgeschlagene Struktur Synergien und gegenseitige Stärkungen zwischen der Säule Entwicklung und der Säule Sicherheit und Stabilität ermöglicht und dass sie die schnelle Zahlung von Geldern für Nothilfe und Wiederherstellung, eine schnelle Reaktion zur Unterstützung und Betreuung von Migranten, die sich in einer bedrohlichen Lage befinden, vor allem von solchen, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, wie z. B. Frauen und unbegleiteten Minderjährigen, gezielte Programme zur aktiven Hilfeleistung für möglicherweise bedrohte religiöse und ethnische Minderheiten sowie LGBTT Minderheiten, Aufnahme in die EU von Menschenrechtsaktivisten, die sich in einer bedrohlichen Lage befinden, sowie Unterstützungsmaßnahmen zur Linderung der Folgen des Klimawandels, der Entwaldung, der Wüstenbildung und des Verlustes der biologischen Vielfalt und zur Bewahrung des wirtschaftlichen und sozialen Umfelds der betroffenen Gemeinschaften ermöglicht;

54.

fordert, dass Maßnahmen entwickelt werden, die die spezifische Lage von schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen, Kindern und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, und dass entsprechende Infrastrukturen wie Krankenhäuser und Schulen eingerichtet und mit Lehrmaterial ausgestattet werden sowie die erforderliche soziale, psychologische und administrative Unterstützung bereitgestellt wird;

55.

weist auf die wichtige Rolle hin, die Behandlungszentren für Folteropfer bei der erfolgreichen Integration von Migranten, auch von Flüchtlingen und Asylsuchenden, in die EU übernommen haben; nimmt besorgt den Beschluss zur Kenntnis, die Finanzierung dieser Zentren in der EU im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) allmählich auslaufen zu lassen; fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass die Finanzierung dieser Zentren uneingeschränkt fortgesetzt und nicht nur den Mitgliedstaaten überlassen wird;

56.

fordert die Kommission auf, die externe Bewertung der regionalen Schutzprogramme zu veröffentlichen und eine Debatte über die mögliche Fortführung der regionalen Schutzprogramme einzuleiten;

57.

ist der Ansicht, dass es im Hinblick auf die GASP/GSVP-Missionen wichtig wäre, wie auch die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin betont hat, die Sicherheits- und Stabilitätsstrategien mit Ad-hoc-Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklungshilfe und Menschenrechtsstrategien zu ergänzen, damit langfristig die Ursachen für Unsicherheit und Instabilität beseitigt werden; betont in diesem Zusammenhang, dass für einen solchen umfassenden Ansatz nicht nur eine bessere Koordinierung durch den EAD erforderlich ist, sondern auch zusätzliche Ad-hoc-Haushaltsmittel für solche Unterstützungsstrategien benötigt werden;

58.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Vorsitz des Rats der Europäischen Union, dem Präsidenten der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der Europäischen Investitionsbank, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der EU, den Regierungen und Parlamenten der Bewerberländer, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten von EURONEST und EUROMED, dem Außenministerium der USA, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Weltbank, dem IWF, der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, der Internationalen Organisation für Migration und dem UNHCR zu übermitteln.


(1)  ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 1.

(3)  ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.

(5)  ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1.

(6)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(7)  ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0020.

(9)  ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0327.

(11)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0496.


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