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Document C2012/228/07

Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

ABl. C 228 vom 31.7.2012, p. 11–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/11


Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

2012/C 228/07

Im Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „EFSA“ oder „die Behörde“) ist ein Sitz neu zu besetzen. Diese wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1) errichtet. Die Behörde ist in Parma, Italien, angesiedelt.

Ein Mitglied des Verwaltungsrats der Behörde, dessen Amtszeit bis zum 30. Juni 2014 läuft, ist zurückgetreten und muss bis zum Ende der Amtszeit, d. h. bis zum 30. Juni 2014 ersetzt werden.

DIE EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) spielt eine zentrale Rolle für das Risikobewertungssystem der Europäischen Union im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Aufgabe der Behörde ist die wissenschaftliche Beratung und Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Union in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebens- und Futtermittelsicherheit auswirken könnten, sowie in Bezug auf damit eng zusammenhängende Fragen auf dem Gebiet der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie der Pflanzengesundheit. Sie stellt unabhängige Informationen über alle Fragen in diesen Bereichen bereit und macht auf Risiken aufmerksam. Der Auftrag der Behörde umfasst ferner die wissenschaftliche Beratung in vielen Bereichen des Lebens- und Futtermittelrechts und in allen Fällen, in denen das Unionsrecht dies vorschreibt, wie neue Lebensmitteltechnologien, einschließlich GVO. Die Behörde ist weithin anerkannt und wird aufgrund ihrer Unabhängigkeit, der wissenschaftlichen Qualität ihrer Stellungnahmen und der von ihr verbreiteten Informationen, der Transparenz ihrer Verfahren und der zügigen Erledigung ihrer Aufgaben von allen Betroffenen als kompetente Anlaufstelle akzeptiert. Die Behörde verfügt nicht nur über eigenes Fachpersonal, sondern wird auch von Netzwerken einschlägiger Organisationen in der EU unterstützt.

Rechtlicher Hintergrund

In Artikel 25 der oben genannten Verordnung heißt es: „Die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt so, dass die höchste fachliche Qualifikation, ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen und im Einklang damit die größtmögliche geografische Streuung in der Union gewährleistet sind.“ Und weiter: „Vier der Mitglieder kommen aus dem Kreis der Organisationen, die die Verbraucherschaft und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten.“

Ferner heißt es in Erwägungsgrund 40 der oben genannten Verordnung: „Auch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ist unverzichtbar.“ und in Erwägungsgrund 41: „Daher sollte die Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats so erfolgen, dass die höchste fachliche Qualifikation, ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen, beispielsweise in den Bereichen Management und öffentliche Verwaltung, und die größtmögliche geografische Streuung in der Union gewährleistet sind. Dies sollte durch ein System der Rotation zwischen den verschiedenen Herkunftsländern der Mitglieder des Verwaltungsrates erleichtert werden, wobei kein Posten Angehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats vorbehalten sein darf.“

Rolle und Arbeitsweise des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

Er hat die Arbeit der Behörde allgemein zu überwachen und damit zu gewährleisten, dass diese ihren Auftrag und die ihr übertragenen Aufgaben ihrem Mandat entsprechend im Geiste der Unabhängigkeit und der Transparenz erfüllt.

Er ernennt den Geschäftsführenden Direktor auf der Grundlage der von der Kommission erstellten Kandidatenliste und beschließt gegebenenfalls über dessen Entlassung.

Er bestellt die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien, die für die Ausarbeitung der wissenschaftlichen Stellungnahmen der Behörde zuständig sind.

Er nimmt die jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogramme der Behörde und den Gesamtbericht über die Tätigkeit der Behörde im abgelaufenen Jahr an.

Er verabschiedet die Geschäfts- und die Haushaltsordnung der Behörde.

Der Verwaltungsrat stützt sich bei seinen Arbeiten auf formelle Sitzungen, öffentliche Sitzungen und Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, informelle Kontakte zwischen den Mitgliedern und Schriftverkehr. Die Arbeitssprache für die Unterlagen, den Schriftverkehr und die informellen Sitzungen der EFSA ist Englisch. Für die formellen Sitzungen werden Dolmetschdienste entsprechend dem Bedarf der Mitglieder bereitgestellt. Der Verwaltungsrat tritt vier bis sechs Mal jährlich zusammen, zumeist in Parma.

Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (2) setzt sich der Verwaltungsrat aus 14 Mitgliedern, die vom Rat im Benehmen mit dem Europäischen Parlament ernannt werden, sowie einem Vertreter der Kommission zusammen. Vier der Mitglieder sollen aus Organisationen kommen, die die Verbraucher und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten. Für 7 Mitglieder des derzeitigen Verwaltungsrats endet die Amtszeit gemäß dem Beschluss 2010/C 171/05 des Rates (3) am 30. Juni 2014. Für die sieben anderen Mitglieder endet die Amtszeit gemäß dem Beschluss des Rates 2012/C 192/01 (4) am 30. Juni 2016.

Informationen über die derzeitigen Verwaltungsratsmitglieder sind auf der Website der EFSA zu finden unter: http://www.efsa.europa.eu/en/mb/mbmembers.htm

Dieser Aufruf betrifft die Ersetzung eines Mitglieds des EFSA-Verwaltungsrats, das zurückgetreten ist; die Amtszeit endet am 30. Juni 2014. Er kann auch zur Ersetzung anderer Mitglieder genutzt werden, die ihre Amtszeit nicht zu Ende führen können.

Derzeit kommen nur drei Mitglieder des Verwaltungsrats aus Organisationen, die die Verbraucher und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten. Die Kommission ruft daher insbesondere Personen zur Bewerbung auf, die aus Organisationen kommen, welche die Verbraucher und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten. Hierzu ist anzumerken, dass derzeit ein Mitglied aus einer Organisation kommt, die Verbraucherinteressen vertritt, und zwei Mitglieder aus Organisationen kommen, die andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten.

Verlangte Qualifikationen

Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen auf den Gebieten, die in seine Zuständigkeit fallen, über die für die Leitung der Behörde erforderlichen Fachkenntnisse und kollektiv über Erfahrungen verfügen, um insbesondere Folgendes zu gewährleisten:

1.

wissenschaftliche Beratung und Unterstützung, so dass der Bedarf der Europäischen Union im Hinblick auf ihre Rechtsetzung und Politik sowie ihre Arbeit im öffentlichen Interesse erfüllt wird;

2.

Anwendung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und ordnungsgemäßen Verwaltung (einschließlich Humanressourcen, wirtschaftlicher und finanzieller Aspekte);

3.

Arbeit nach den Leitprinzipien der Integrität, Unabhängigkeit und Transparenz, nach ethischen Grundsätzen und hoher wissenschaftlicher Qualität unter Wahrung der unverzichtbaren Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Zuverlässigkeit gegenüber den Stakeholdern;

4.

wirksame Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit über die wissenschaftliche Arbeit der Behörde;

5.

Förderung der erforderlichen Abstimmung zwischen Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation.

Die Bewerber müssen nachweisen können, dass sie einen effektiven Beitrag zu einem oder mehreren der vorgenannten Sachgebiete leisten können. Herausragende Leistungen in einem bestimmten Bereich werden berücksichtigt, um eine ausgewogene Gesamtkompetenz des Gremiums zu gewährleisten. Die Bewerber müssen mindestens 15 Jahre lang auf einem oder mehreren dieser Sachgebiete tätig gewesen sein, davon mindestens 5 Jahre in leitender Stellung. Die Bewerber müssen über eine mindestens fünfjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Lebens- und Futtermittelsicherheit oder auf anderen, mit der Aufgabenstellung der Behörde zusammenhängenden Gebieten verfügen, insbesondere im Bereich der Tiergesundheit und des Tierschutzes, des Umweltschutzes (5), der Pflanzengesundheit und der Ernährung. Die Bewerber müssen anhand ihrer Erfahrung nachweisen, dass sie in einem mehrsprachigen, multikulturellen und multidisziplinären Umfeld arbeiten können. Die Bewerber werden auf der Grundlage einer vergleichenden Prüfung ihrer Eignung anhand der oben genannten Kriterien ausgewählt und zwar so, dass die größtmögliche geografische Streuung in der Union gewährleistet ist.

Unabhängigkeit, Verpflichtungserklärung und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden „ad personam“ ernannt. Sie müssen eine Erklärung abgeben, mit der sie sich verpflichten, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner müssen sie eine Erklärung über etwaige Interessenkonflikte abgeben, die als ihre Unabhängigkeit beeinträchtigend angesehen werden könnten.

Die Unabhängigkeit der Behörde ist von entscheidender Bedeutung. Sie setzt voraus, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats den höchsten Ansprüchen an ethisches Verhalten genügen. Von ihnen wird erwartet, ehrlich, unabhängig, unparteiisch, diskret und uneigennützig zu handeln und jegliche Situation zu vermeiden, die zu einem persönlichen Interessenkonflikt führen könnte. Ferner wird von ihnen erwartet, sich über die Bedeutung ihrer Pflichten und Verantwortungsbereiche im Klaren zu sein, zu berücksichtigen, dass sie ein öffentliches Amt bekleiden, und sich in einer Weise zu verhalten, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Behörde aufrechterhält und fördert.

Daher werden die Bewerber gebeten, einen Vordruck für eine Interessenerklärung auszufüllen und zu bestätigen, dass sie bereit sind, sich zu verpflichten, unabhängig von jeglichen äußeren Einflüssen zu handeln, eine jährliche schriftliche Interessenerklärung abzugeben und auf jeder Sitzung des Verwaltungsrates alle Interessen anzugeben, die in Bezug auf die Tagesordnungspunkte als ihre Unabhängigkeit beeinträchtigend angesehen werden könnten.

Teilnahme an den Verwaltungsratssitzungen

Von den Mitgliedern wird hinsichtlich der Teilnahme an den Verwaltungsratssitzungen größtes Engagement erwartet. Sie werden gebeten, im Bewerbungsformular zu bestätigen, dass sie für eine aktive Mitwirkung im Verwaltungsrat zur Verfügung stehen. Der Verwaltungsrat dürfte voraussichtlich vier bis sechs Mal pro Jahr zusammentreten. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten keine Vergütung, ihnen werden jedoch die normalen Reise- und Aufenthaltskosten erstattet. Ferner wird ihnen gemäß Artikel 12 der Geschäftsordnung des EFSA-Verwaltungsrats für jeden Sitzungstag eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Demnach erhalten alle Mitglieder des Verwaltungsrats, außer Vertreter der Kommission und Mitarbeiter einer einzelstaatlichen Behörde oder Einrichtung, ein Tagegeld von 385 EUR pro Verwaltungsratssitzung, an der sie teilnehmen.

Mitglieder des Verwaltungsrats, die aus Organisationen kommen, welche die Verbraucher oder andere, mit der Lebensmittelkette verbundene Interessen vertreten

Die Bewerber werden gebeten, in ihrer Bewerbung anzugeben und zu begründen, ob sie als eines der vier Verwaltungsratsmitglieder betrachtet werden wollen, die aus Organisationen kommen, welche die Verbraucher oder andere mit der Lebensmittelkette verbundene Interessen vertreten. Die Begründung sollte genaue Angaben zu ihrer Arbeit in Organisationen enthalten, die die Verbraucher oder andere, mit der Lebensmittelkette verbundene Interessen vertreten.

Ernennung und Mandat

Mit Ausnahme des Vertreters der Kommission, der von dieser benannt wird, werden die Mitglieder des Verwaltungsrats vom Rat im Benehmen mit dem Europäischen Parlament anhand einer Liste ernannt, die von der Kommission auf der Grundlage eines Aufrufs zur Interessenbekundung erstellt wird. Die Amtszeit für die in diesem Aufruf genannte Position läuft bis zum 30. Juni 2014 (Ende der Amtszeit des zurückgetretenen Mitglieds) und kann einmal für eine weitere Amtszeit von 4 Jahren verlängert werden. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die Liste der Kommission veröffentlicht wird. Personen, die von der Kommission auf ihre Liste gesetzt, jedoch nicht ernannt worden sind, können in eine Reserveliste aufgenommen werden, auf die zurückgegriffen wird, wenn ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet.

Staatsangehörigkeit

Anhand dieses Aufrufs will die Kommission eine Auswahlliste erstellen; die Ernennung soll so erfolgen, dass nicht nur die höchste fachliche Qualifikation und ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen gewährleistet sind, sondern auch „die größtmögliche geografische Streuung in der EU“ durch ein „System der Rotation zwischen den verschiedenen Herkunftsländern der Mitglieder“ erleichtert wird. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Mitgliedern, deren Amtszeit bis zum 30. Juni 2014 bzw. bis zum 30. Juni 2016 läuft, um Staatsangehörige Belgiens, Dänemarks, Finnlands, Frankreichs, Italiens, Polens, Portugals, Rumäniens, Schwedens, der Slowakei, der Tschechischen Republik, des Vereinigten Königreichs und Zyperns handelt. Bisher sind im Verwaltungsrat noch keine Staatsangehörigen Bulgariens, Estlands, Lettlands, Litauens, Luxemburgs und Maltas vertreten.

Dieser Aufruf richtet sich an Angehörige sämtlicher EU-Mitgliedstaaten. Die Bewerber müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen.

Chancengleichheit

Es wird sorgfältig darauf geachtet, jegliche Diskriminierung zu vermeiden, und weibliche Bewerber werden ausdrücklich zur Teilnahme an dem Auswahlverfahren aufgerufen.

Bewerbungsverfahren und Bewerbungsschluss

Die Bewerbungen müssen die nachstehenden Anforderungen erfüllen; andernfalls werden sie nicht berücksichtigt:

1.

Interessenten müssen das beiliegende Bewerbungsformular und den Vordruck für die Interessenerklärung ausfüllen; beide können auch von der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher heruntergeladen und online ausgefüllt werden. Siehe http://ec.europa.eu/food/efsa/efsa_management_board_en.htm

Das am Bildschirm ausgefüllte Bewerbungsformular und der Vordruck mit der Interessenerklärung sollten danach vom Bewerber ausgedruckt, unterzeichnet und mit Datum versehen werden.

2.

Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:

a)

das ausgefüllte Bewerbungsformular (unterzeichnet),

b)

die ausgefüllte Interessenerklärung (unterzeichnet),

c)

einen Lebenslauf von mindestens 1,5 und höchstens 3 Seiten (unterzeichnet).

3.

Das Bewerbungsformular, die Interessenerklärung, der Lebenslauf und sonstige Unterlagen müssen in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein. Gleichwohl ist es wünschenswert aber nicht obligatorisch, eine Zusammenfassung der Erfahrungen sowie weitere einschlägige Informationen auf Englisch vorzulegen, um das Auswahlverfahren zu erleichtern. Alle Bewerbungen werden vertraulich behandelt. Weitere Unterlagen sind ggf. auf Anforderung später einzureichen.

4.

Bewerbungsschluss ist der 21. September 2012.

5.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen:

a)

entweder per Post oder Kurierdienst bis spätestens 21. September 2012 an folgende Adresse geschickt werden, wobei der Poststempel oder das Datum des Versandscheins als Nachweis für das Versanddatum gilt:

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher

Referat 03

z. Hd.: Herrn R. VANHOORDE („Application for the EFSA-Management Board“)

Büro: F-101 (Tour) 04/168

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

b)

oder bis spätestens 21. September 2012, 16:00 Uhr, bei folgender Adresse abgegeben werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher

Referat 03

z. Hd.: Herrn R. VANHOORDE („Application for the EFSA-Management Board“)

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1-3

1140 Bruxelles/Brussel (Evere)

BELGIQUE/BELGIË

In diesem Fall gilt als Nachweis der Einreichung die Empfangsbescheinigung mit Datum und Unterschrift des Beamten der zentralen Posteingangsstelle der Kommission, der die Unterlagen entgegengenommen hat. Die Posteingangsstelle ist montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Samstags, sonntags und an arbeitsfreien Tagen der Kommission ist sie geschlossen.

Bewerbungen, die per E-Mail oder Telefax übermittelt werden, oder solche, die direkt an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit geschickt werden, werden nicht berücksichtigt.

6.

Mit der Einreichung einer Bewerbung erklären sich die Bewerber mit den in diesem Aufruf sowie in den diesbezüglichen Dokumenten beschriebenen Verfahren und Bedingungen einverstanden. Die Bewerber können sich in ihrer Bewerbung keinesfalls auf früher eingereichte Unterlagen berufen (Fotokopien früherer Bewerbungen beispielsweise werden nicht berücksichtigt). Jegliche Abgabe falscher Erklärungen bei der Mitteilung verlangter Auskünfte kann den Ausschluss aus dem vorliegenden Aufruf nach sich ziehen.

7.

Alle Bewerber, die sich auf diesen Aufruf zur Interessenbekundung hin bewerben, werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens unterrichtet.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission gewährleistet, dass bei der Behandlung der personenbezogenen Daten der Bewerber die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1) eingehalten wird, insbesondere was die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten betrifft. Nähere Informationen über Umfang, Zweck und Art der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit diesem Aufruf sind der speziellen Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Website des Aufrufs unter folgender Adresse veröffentlicht ist: http://ec.europa.eu/food/efsa/efsa_management_board_en.htm

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(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 13.

(3)  ABl. C 171 vom 30.6.2010, S. 3.

(4)  ABl. C 192 vom 30.6.2012, S. 1.

(5)  Ökologie, Schutz der Artenvielfalt.


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