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Document 52011IP0039

Initiative für Tuberkulose-Impfung Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2011 zur „Tuberculosis Vaccine Initiative“ (Tuberkulose-Impfstoff-Initiative / TBVI), einer konkreten Anwendung der Strategie Europa 2020 als Beitrag zur Verwirklichung des Millenniumsziels 6 und zur Ausrottung der Tuberkulose bis 2050

ABl. C 182E vom 22.6.2012, p. 9–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 182/9


Donnerstag, 3. Februar 2011
Initiative für Tuberkulose-Impfung

P7_TA(2011)0039

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2011 zur „Tuberculosis Vaccine Initiative“ (Tuberkulose-Impfstoff-Initiative / TBVI), einer konkreten Anwendung der Strategie Europa 2020 als Beitrag zur Verwirklichung des Millenniumsziels 6 und zur Ausrottung der Tuberkulose bis 2050

2012/C 182 E/03

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, in denen vorgesehen ist, bis 2015 die Ausbreitung von Tuberkulose zum Stillstand zu bringen und eine Trendumkehr zu bewirken, damit weniger Neuerkrankungen auftreten,

unter Hinweis auf die „Tuberculosis Vaccine Initiative“ (Tuberkulose-Impfstoff-Initiative / TBVI), die einzige europaweit tätige unabhängige Non-Profit-Organisation dieser Art – gegründet mit Unterstützung der Kommission –, die das Ziel verfolgt, die Entwicklung dringend benötigter neuer Impfstoffe zu fördern und den Aufbau eines integrierten europäischen Netzwerks zu unterstützen und ihr Wissen dort einzubringen,

unter Hinweis auf die Lissabon-Strategie, die darauf abzielt, einen europäischen Raum für Forschung und Innovation zu schaffen, sowie auf die Strategie Europa 2020 für Innovation und die Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion,

unter Hinweis auf das von der WHO verwaltete Programm „Stopp der Tuberkulose“, welches das Ziel verfolgt, bis 2015 Ausbreitung und Sterblichkeit im Vergleich zu 1990 um 50 % zu verringern und die Tuberkulose bis 2050 auszurotten,

unter Hinweis auf den WHO-Bericht über das beunruhigende Auftreten von resistenten und hochresistenten Stämmen („Multidrug and extensively drug-resistant TB (M/XDR-TB): 2010 global report on surveillance and response“, WHO/HTM/TB/2010.3),

unter Hinweis auf die auf dem Europäischen Ministerforum der WHO abgegebene Erklärung von Berlin zur Tuberkulose („The Berlin Declaration on Tuberculosis – All Against Tuberculosis“, EUR/07/5061622/5, Europäisches Ministerforum der WHO, 74415), vom 22. Oktober 2007,

unter Hinweis auf den Bericht des EASAC (European Academies Science Advisory Council), in dem die Kosten, die sich allein für die Behandlung der Tuberkulose in der Europäischen Union ergeben, auf zwei Milliarden Euro jährlich beziffert werden („EASAC Policy report 10“, März 2009, ISBN: 9789-0-85403-746-9),

unter Hinweis auf das Treffen des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria vom Oktober 2010 in New York,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Oktober 2010 zu den Gesundheitsfürsorgesystemen in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und der globalen Gesundheitspolitik (1),

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

unter Hinweis darauf, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung ein in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkanntes Recht ist, und dass die Regierungen ihrer Verpflichtung nachkommen müssen, eine öffentliche Gesundheitsfürsorge für ihre gesamte Bevölkerung bereitzustellen,

B.

in der Erwägung, dass Arzneimittel nicht mit rein gewerblichen Produkten gleichgesetzt werden können,

C.

in der Erwägung, dass vier Jahre vor Ablauf der Frist für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) die Inzidenz von Tuberkulose trotz der erzielten Fortschritte weltweit besorgniserregend bleibt,

D.

in der Erwägung, dass Tuberkulose immer noch zu den häufigsten Todesursachen in der Welt gehört, da an ihr jedes Jahr nahezu zwei Millionen Menschen sterben,

E.

in der Erwägung, dass zu den MDG auch die Senkung der Kindersterblichkeit und die Verbesserung der Gesundheitsfürsorge für Mütter gehören,

F.

in der Erwägung, dass die TBVI, die überall in der Welt – und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern – Menschen zur Verfügung steht, die an Tuberkulose leiden, eine konkrete Anwendung der Strategie Europa 2020 werden sollte und somit die strategische Unabhängigkeit der Union bei der Bekämpfung der Tuberkulose und anderer übertragbarer Krankheiten stärken kann,

G.

in der Erwägung, dass das Ziel darin besteht, trotz der Haushaltszwänge 3 % des BIP in FuE zu investieren (KOM(2010)2020 und KOM(2010)0546),

H.

in der Erwägung, dass jedes Jahr Millionen von Menschen Tropenkrankheiten wie Malaria, Tuberkulose oder Schlafkrankheit zum Opfer fallen, und zwar insbesondere aufgrund zunehmender Resistenzen – multiresistente oder gar ultraresistente Erreger stellen ein schwerwiegendes Problem dar – oder fehlender Behandlungsmöglichkeiten, die daraus resultieren, dass die Forschung aus Gründen wirtschaftlicher Rentabilität eingestellt wurde,

I.

in der Erwägung, dass die Tuberkulose ein offenkundiges Beispiel für die Ungleichheiten zwischen den Völkern ist, da sie in den Industrieländern fast vollständig ausgerottet wurde,

J.

in der Erwägung, dass die Tuberkulose im Falle einer Ko-Infektion mit HIV/Aids eine Schwersterkrankung darstellt,

K.

in der Erwägung, dass hinsichtlich der am meisten vernachlässigten Krankheiten, von denen nur die Bevölkerung der Entwicklungsländer betroffen ist, derzeit keine hinreichende Forschung betrieben wird,

L.

in der Erwägung, dass der Erfolg der „vertikalen“ Gesundheitsfonds, die auf bestimmte Krankheiten wie Aids, Malaria oder Tuberkulose ausgerichtet sind, nicht dazu führen darf, dass die Mittel für grundlegende, „horizontale“ Gesundheitsinfrastrukturen beschnitten werden,

M.

in der Erwägung, dass die Gesundheitsdienste in den meisten Entwicklungsländern höchst ungenügend sind und den Bedürfnissen der Bevölkerung nicht gerecht werden,

N.

in der Erwägung, dass der mangelhafte Zugang zur Gesundheitsversorgung sowohl das Problem des Zugangs zu Gesundheitseinrichtungen (aus Mangel an Strukturen und Gesundheitspersonal, aber auch aufgrund des Fehlens öffentlicher Gesundheitsversorgungssysteme) als auch das Problem des Zugangs zu medizinischer Behandlung umfasst,

1.

betont, dass nur ein Impfprogramm, und zwar in Verbindung mit einer Impfkampagne großen Ausmaßes, einen positiven Effekt auf die Verwirklichung des MDG 6 nach 2015 und vor allem auf die Ausrottung der Tuberkulose bis 2050 haben könnte;

2.

ist der Ansicht, dass zur Bekämpfung der Tuberkulose neben besseren Tests zum Nachweis einer Infektion – die zuverlässig, kostengünstig und fundiert sein sollten –, Diagnoseverfahren und wirksameren Behandlungen die Impfstoffe ein unverzichtbares Mittel darstellen, wozu es einer erheblichen Neuausrichtung der Forschung und einer verstärkten und nachhaltigen Finanzierung bedarf;

3.

fordert die Kommission auf, innovative Finanzierungsmöglichkeiten zu ergründen, wie die Schaffung einer finanziellen Garantie der Mitgliedstaaten und/oder der Union, um Mittel für die TBVI bei der Europäischen Investitionsbank beschaffen zu können, damit die Finanzierung der Erforschung der vernachlässigten und „wenig rentablen“ Krankheiten in den Entwicklungsländern gewährleistet wird;

4.

erinnert daran, dass die Pharma-Forschung ihre Bemühungen mehr auf die tödlichen Krankheiten wie Tuberkulose konzentrieren sollte;

5.

hebt hervor, dass es durch einen integrierten Ansatz bei den vertikalen Programmen zur Bekämpfung von Krankheiten, wie AIDS, Malaria oder Tuberkulose, und zur Konsolidierung der grundlegenden Gesundheitsversorgungssysteme möglich wäre, den Bedürfnissen der Bevölkerung in den Entwicklungsländern gerecht zu werden;

6.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihren Finanzierungsverpflichtungen nachzukommen und alles Erforderliche zu tun, damit die Gelder, die für die Gesundheitsversorgung bestimmt sind, auch den Ärmsten in den Entwicklungsländern zugute kommen; weist auf die dringende Notwendigkeit hin, dass eine öffentliche Gesundheitsfürsorge auch in den entlegensten Gebieten bereitgestellt wird;

7.

ist der Ansicht, dass die Impfung gegen die Tuberkulose in den Entwicklungsländern vorrangig in Gesundheitszentren und Kliniken erfolgen sollte, und fordert deshalb den Wiederaufbau der öffentlichen Gesundheitsversorgungsdienste; ist der Auffassung, dass durch die europäische Hilfe vor allem interne Anstrengungen der Entwicklungsländer zur Verbesserung der Kapazitäten im Bereich Personal, Institutionen und Infrastrukturen unterstützt werden sollten;

8.

betont, dass der Zugang zu Trinkwasser und zu einer ausgewogenen Ernährung unverzichtbare Voraussetzungen für einen guten Gesundheitszustand der Bevölkerung sind; unterstreicht folglich die Bedeutung der horizontalen Dimension der Gesundheit und der Verbesserung der Lebensbedingungen, die zur Erhöhung der Lebenserwartung und zur Bekämpfung der Armut und der Tuberkulose beiträgt;

9.

fordert die Europäische Union und die Entwicklungsländer auf, den freien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu fördern;

10.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Verantwortlichen der TBVI-Stiftung sowie der WHO zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte,P7_TA(2010)0355.


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