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Document C2012/167/07

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6595 — AXA/BNP Paribas/Immeuble Cergy-Pontoise) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 167 vom 13.6.2012, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 167/18


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.6595 — AXA/BNP Paribas/Immeuble Cergy-Pontoise)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2012/C 167/07

    1.

    Am 5. Juni 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen AXA France Vie SA (Frankreich) und BNP Paribas (Frankreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Vermögenswerten die gemeinsame indirekte Kontrolle über eine Gewerbeimmobilie im Gemeindeverbund (Communauté d’agglomération) Cergy-Pontoise (Frankreich).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    AXA France Vie SA: Die AXA-Gruppe ist ein internationaler Versicherungskonzern und Anbieter von Dienstleistungen zur finanziellen Absicherung,

    BNP Paribas: Bank mit Niederlassungen in 80 Staaten und drei Hauptgeschäftsfeldern: Retail banking, Corporate & Investment Banking und Investment Solutions,

    Die Immobilie befindet sich im Département Val d'Oise in den Gemeinden Eragny-sur-Oise und Saint-Ouen l'Aumône (Frankreich), die dem Gemeindeverbund Cergy-Pontoise angehören. Sie wird derzeit von dem Unternehmen Boulanger genutzt.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6595 — AXA/BNP Paribas/Immeuble Cergy-Pontoise per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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