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Document 52012IE0476

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Soziale Auswirkungen der neuen Vorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung“ ( Initiativstellungnahme )

ABl. C 143 vom 22.5.2012, p. 23–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 143/23


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Soziale Auswirkungen der neuen Vorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung“ (Initiativstellungnahme)

2012/C 143/05

Berichterstatterin: Gabriele BISCHOFF

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 14. Juli 2011, gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

"Soziale Auswirkungen der neuen Vorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung" (Initiativstellungnahme).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 25. Januar 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 478. Plenartagung am 22./23. Februar 2012 (Sitzung vom 22. Februar) mit 232 gegen 8 Stimmen bei 9 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Europa muss mit einer Stimme sprechen, schneller und weniger zögerlich handeln und die richtigen Rezepte verfolgen, um der schwersten Finanz-, Wirtschafts- und Vertrauenskrise seit Bestehen der EU überzeugend entgegenzutreten.

1.2   Der EWSA begrüßt den Ansatz der Regierungen, die Geburtsfehler der Eurozone zu korrigieren und Elemente einer neuen Architektur für eine europäische Wirtschaftsregierung auf den Weg zu bringen. Dies ist notwendig, weil die bisherigen Instrumente und Verfahren nicht zu dem gewünschten Abbau der Verschuldung und der makroökonomischen Ungleichgewichte geführt haben. Allerdings muss die neue Architektur der wirtschaftspolitischen Steuerung Europas die demokratischen Rechte der Mitgliedstaaten und ihrer frei gewählten Parlamente ebenso wahren wie die Autonomie der Sozialpartner und ihre Tarifverhandlungsfreiheit.

1.3   Bei der Steuerung steht zwar die Wirtschaftspolitik im Vordergrund, doch wird sie sich vor allem auf Sozialsysteme auswirken, indem sie die Mitgliedstaaten durch die Drohung mit (halb-)automatischen Strafen zu bestimmten Reformen zwingt. Der EWSA empfiehlt eine intelligente und nachhaltige Haushaltskonsolidierung, die die notwendigen sozialen Investitionen sicherstellt, damit soziale Asymmetrien vermieden werden.

1.4   Einige der bereits durchgeführten oder geplanten Sparmaßnahmen werden negative Folgen beispielsweise für die Menschen und Unternehmen haben, wenn Leistungen sozialer Dienste oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für schutzbedürftige Gruppen eingeschränkt und notwendige soziale Infrastruktur beispielsweise zur Kinderbetreuung oder Ausbildung gestrichen werden. Dies wird sich nachteilig auf den Zugang zu Dienstleistungen und deren Qualität auswirken und so die Lebensqualität schutzbedürftiger Gruppen ernstlich beeinträchtigen.

1.5   Der EWSA weist auf inhärente Zielkonflikte zwischen der Europa-2020-Strategie und der wirtschaftspolitischen Steuerung Europas hin. Die Umsetzung des Europäischen Semesters und des "Sixpacks" darf die Ziele z.B. zur Armutsreduzierung im Rahmen der Europa-2020-Strategie nicht unterlaufen, alle Maßnahmen müssen daraufhin geprüft werden, ob sie die Armut vergrößern.

1.6   Der EWSA bekräftigt, dass Abschätzungen der sozialen Folgen der neuen Vorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung dringend notwendig sind, und fordert insbesondere

1)

einen "sozialen Investitionspakt";

2)

rechtzeitige und umfassende Beteiligung repräsentativer Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere der Sozialpartner aufgrund ihrer besonderen Aufgaben und Zuständigkeiten, an allen Maßnahmen;

3)

die Einberufung eines Konvents für ein auf sozialen Fortschritt ausgerichtetes Konzept bei den anstehenden Vertragsänderungen;

4)

einen "sozialen Rettungsschirm" durch gleichwertige "sozialere Ausrichtung" (social governance);

5)

die Absicherung und Förderung der Tarifautonomie der Sozialpartner;

6)

die Erschließung neuer Einnahmequellen für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte;

7)

die Steigerung der Effizienz sowie der Treffsicherheit öffentlicher Ausgaben und die stärkere Bekämpfung der Steuerflucht.

2.   Eine neue Architektur zur Krisenbewältigung

2.1   Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die soziale Dimension Europas bekräftigt, die soziale Marktwirtschaft als Ziel verankert, die sozialen Grundrechte rechtsverbindlich und soziale Folgenabschätzungen für alle EU-Vorhaben und Initiativen verbindlich vorgeschrieben. Der EWSA betont seit langem, dass eine soziale Marktwirtschaft in Europa Wettbewerbsfähigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbinden muss. Wirtschaftliche Dynamik und sozialer Fortschritt sind dabei keine Gegensätze, sondern greifen ineinander (1).

2.2   Der EWSA hat begrüßt, dass sich die EU mit ihrer neuen Europa-2020-Strategie darauf verständigt hat, intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu schaffen.

2.3   Die Europäische Union befindet sich inzwischen in der schwersten Krise seit ihrem Bestehen. Die Finanzkrise entwickelte sich in vielen Ländern zu einer tiefgreifenden Wirtschafts-, Schulden- und Sozialkrise. Darüber hinaus haben wir es mit einer Handlungs- und Vertrauenskrise der europäischen Institutionen zu tun. Europa muss mit einer Stimme sprechen, schneller und weniger zögerlich handeln und die richtigen Rezepte verfolgen.

2.3.1   Sparprogramme und Rettungsschirme stehen im Zentrum der Aufmerksamkeit, die nötigen Maßnahmen für eine bessere wirtschaftspolitische Steuerung (economic governance) und mehr Wachstum bleiben bruchstückhaft und wenig transparent, eine Debatte über das Für und Wider einer vertieften Integration bleibt aus.

2.3.2   Zunehmend werden Bedenken geäußert, dass sich diese Vertrauenskrise zu einer Krise der Demokratie entwickelt, insbesondere unter der Befürchtung von Sanktionen. Der EWSA unterstreicht, dass die direkt gewählten nationalen Parlamente gemäß ihren Kompetenzen und Verantwortlichkeiten über Haushalte und Zusammensetzungen der Regierungen frei bestimmen können müssen.

2.3.3   Der EWSA hat bereits in mehreren Stellungnahmen betont, dass diese Krise zu einer besonderen Belastungsprobe für Europa geworden ist. Die Sparpolitik ruft in vielen Ländern soziale Unruhen hervor und befördert anti-europäische bzw. nationalistische Ressentiments.

2.4   Die EU-Politik und die nationalen Regierungen reagierten auf die sogenannte Schuldenkrise, die u.a. aufgrund der massiven Deregulierung der Finanzmärkte als Folge der Finanzkrise in den letzten Jahren entstanden ist, mit forcierten Sparprogrammen und versuchten so, die Finanzmärkte zu beruhigen. Der Ausschuss hat bereits mehrfach begrüßt, dass die Europäische Kommission trotz vieler Widerstände Vorschläge zu einer Finanztransaktionssteuer und zu Stabilitätsbonds vorgelegt hat (2).

2.5   Gleichzeitig wurde versucht, einige der Geburtsfehler der Eurozone zu korrigieren und Elemente einer neuen Architektur für eine europäische Wirtschaftsregierung auf den Weg zu bringen. Zukünftig sollen damit eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitik, eine strikte Haushaltspolitik und -kontrolle sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erzielt werden (3). Im Herbst 2011 stimmte das Europäische Parlament fünf Verordnungen und einer Richtlinie zur Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung Europas ("Sixpack") zu.

2.5.1   Dieses Sechserpaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung ruht auf drei Säulen:

Stärkung des bestehenden Stabilitäts- und Wachstumspakts: Durch das Defizitverfahren werden zusätzliche, wesentlich schärfere Vorschriften zur Haushaltskonsolidierung und Begrenzung der Staatsschulden eingeführt, aufgrund derer die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihre derzeitige Verschuldung unabhängig vom Konjunkturverlauf binnen 20 Jahren auf den im Vertrag von Maastricht festgelegten Grenzwert von 60 % zurückzufahren. Dies ist prozyklisch und gefährdet potenziell Wachstum und Beschäftigung.

Einführung eines "Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht": Dabei handelt es sich um einen vollkommen neuen politischen Ansatz auf EU-Ebene, durch den makroökonomische Ungleichgewichte, die die Stabilität der gemeinsamen Währung gefährden könnten, ermittelt und ausgeglichen werden sollen.

Durchsetzung des Stabilitätspakts und des "Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht" mit Sanktionen, die wirklich "spürbar" sind: EU-Empfehlungen zur Optimierung politischer Beschlüsse auf nationaler Ebene gibt es bereits seit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht. Vollkommen neu ist jedoch, dass diese Empfehlungen nun von nahezu automatischen Strafen für die Länder des Euroraums flankiert werden sollen. Erreicht werden soll dies durch die sogenannte umgekehrte Mehrheitsabstimmung, die zumindest fragwürdig ist, handelt es sich doch um ein völlig neues Verfahren, das bislang vom Vertrag nicht abgedeckt wird. Einfach ausgedrückt, bedeutet dies: Der Kommissionsvorschlag, einem Mitgliedstaat, der den Empfehlungen der Kommission nicht nachkommt, eine jährliche Strafe von 0,1 bis 0,2 % des BIP aufzuerlegen, wird angenommen, sofern der Rat der Finanzminister nicht binnen zehn Tagen mit qualifizierter Mehrheit dagegen stimmt. Das Bestrafungsverfahren wird so weitgehend automatisiert, und die Mitgliedstaaten werden hierdurch gezwungen, die politischen Empfehlungen der EU ernsthaft zu beachten.

2.5.2   Am 23. November 2011 ergänzte die Kommission das "Sixpack" um zwei neue Verordnungen: die erste zur verbesserten Überwachung von Mitgliedstaaten, deren Finanzstabilität ernsthaft in Gefahr ist, die zweite zur Kontrolle und Korrektur von Haushaltsentwürfen der Mitgliedstaaten. Durch erstere werden die länderspezifischen wirtschaftspolitischen Empfehlungen für Staaten, die einem makroökonomischen Anpassungsprogramm unterliegen, erweitert, verstärkt und vertieft. Die Missachtung dieser Empfehlungen führt zur Einstellung der Zahlungen aus den Struktur- und dem Sozialfonds der EU. Durch die zweite erhält die Kommission weiter reichende Befugnisse zur Überwachung der nationalen Haushaltsverfahren, wobei die Mitgliedstaaten zur Einführung verbindlicher Regeln für die Größe von Haushaltsdefiziten verpflichtet werden. Durch beide Verordnungen würden der gegenseitige Druck und die inhärenten prozyklischen Effekte mit den wohlbekannten Folgen verstärkt.

2.5.3   Das sechs Monate pro Jahr umfassende sogenannte Europäische Semester wurde eingerichtet, um widersprüchliche haushaltspolitische Anforderungen der Mitgliedstaaten zu vermeiden und die Durchsetzung der Europa-2020-Zielvorgaben zu überwachen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten die Leitzielvorgaben der EU tatsächlich rechtzeitig in ihrer Haushaltsplanung berücksichtigen, und zwar vor der Abstimmung über den Haushalt des Folgejahres im jeweiligen nationalen Parlament. Bei der Steuerung steht zwar die Wirtschaftspolitik im Vordergrund, doch wird sie sich vor allem auf Sozialsysteme auswirken, indem sie die Mitgliedstaaten durch die Drohung mit (halb-)automatischen Strafen zu einer Reformierung derselben zwingt.

3.   Soziale Folgen der neuen Vorschriften

3.1   Im mittlerweile vierten Jahr der Finanz- und Wirtschaftskrise setzt sich die Verschlechterung der Wirtschafts- und Beschäftigungsaussichten in Europa fort. 23 Millionen Menschen sind ohne Arbeit, nach den neuesten Arbeitslosenzahlen (4) betrug die Erwerbslosenquote im September 2011 in den 27 Mitgliedstaaten 9,7% und im Euroraum 10,2%, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Zwischen 2008 und 2011 stieg die Jugendarbeitslosenquote von 15,5% auf 21,4% und die Nichterwerbstätigenquote von 55,6% auf 56,9%. In Griechenland und Spanien ist fast jeder zweite Jugendliche arbeitslos (5). Das heißt, dass mehr als fünf Millionen junge Menschen keine Arbeit oder keinen Ausbildungsplatz haben. Durch die bis Mitte 2011 verzeichnete Zunahme der Beschäftigtenzahl um 1,5 Mio. konnten die massiven Verluste von 6 Mio. Arbeitsplätzen während der Krise nicht aufgefangen werden. Der Beschäftigungszuwachs ergibt sich hauptsächlich aus dem Anstieg bei befristeten Arbeitsverträgen und verstärkter Teilzeitarbeit.

3.2   Angesichts dessen wurden die erwarteten Wirtschaftswachstumszahlen drastisch nach unten korrigiert, und die Europäische Kommission stellte in ihrer vor Kurzem veröffentlichten Herbstprognose 2011-2013 fest, dass "der Aufschwung der EU-Wirtschaft zum Stillstand gekommen [ist]" und "die Arbeitslosigkeit auf ihrem derzeit hohen Niveau verharren [dürfte]" (6).

3.3   Die weltweite Bankenkrise der Jahre 2007-2009 ging nahtlos in die gegenwärtige Staatsschuldenkrise über, da die Staaten erhebliche Mittel in die Bankenrettung und staatliche Bürgschaften steckten, um das Währungssystem über Wasser zu halten. Entsprechend stiegen die durchschnittlichen Schulden von 60 auf 80% des BIP, wodurch der Spielraum für auto–matische Stabilisatoren und sonstige antizyklische Maßnahmen erheblich eingeengt wurde. Das heißt, dass Beschäftigungs- und Sozialpolitik die Hauptlast bei der Anpassung tragen müssen. Die verschiedenen politischen Initiativen der EU durchzieht der rote Faden, dass die Löhne und Gehälter als hauptsächliches Anpassungsinstrument verwendet werden sollen, und zwar über Lohnkürzungen und Lohndeflation.

3.4   Der EWSA ist der Meinung, dass diese Entwicklung sowohl für das grundsätzliche wirtschaftliche Wohlergehen als auch für das soziale Gefüge in Europa gefährliche Folgen haben könnte. Wie der Ausschuss für Sozialschutz in seinem Bericht über die sozialen Auswirkungen der Wirtschaftskrise betonte, werden bereits durchgeführte oder geplante Sparmaßnahmen Folgen für die soziale Inklusion haben, indem Leistungen und Angebote für schutzbedürftige Gruppen wie z.B. Menschen mit Behinderungen gestrichen werden. Dies wird sich nachteilig auf den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und deren Qualität auswirken, mit negativen Folgen für Menschen und Unternehmen (7). Hohe Zinssätze machen es Mitgliedstaaten nahezu unmöglich, ihr Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung zu verringern. Griechenland beispielsweise verzeichnet seit dem Frühjahr 2011 einen Primärüberschuss in seinem Staatshaushalt, doch steigt das Defizit aufgrund der untragbaren Zinslast unvermindert an.

3.5   Sparmaßnahmen, die gerade die notwendigen sozialen Investitionen gefährden, werden die Abwärtsspirale noch verstärken. Da sich keine neuen Wachstumsmöglichkeiten eröffnen, wirken sich Ausgabenkürzungen zugleich negativ auf der Habenseite aus und führen etwa zu sinkenden Steuereinnahmen und zu steigenden Sozialausgaben für Erwerbslose. Es droht ein weiterer Anstieg des Haushaltsdefizits, was möglicherweise katastrophale Folgen auf den Finanzmärkten nach sich zieht, die die Tendenzen in allen Mitgliedstaaten genau beobachten.

3.5.1   Zudem können Sparmaßnahmen, durch die die Endnachfrage in einem Mitgliedstaat zurückgeht, Kettenreaktionen in anderen Staaten auslösen, die zu einer Abwärtsspirale führen, und zwar entweder entlang der Wertschöpfungskette des gesamten Binnenmarktes oder über Handel. Durch die gleichzeitige Einleitung von Sparprogrammen in mehreren Staaten werden die Wachstumsaussichten weiter eingetrübt, und es ist möglich, dass auf diese Weise ein Teufelskreis der Unsicherheit entsteht, u.a. bei Investitionen in Aus- und Weiterbildung, Forschung und Innovation, Beschäftigung und Verbrauch.

3.6   Bei der Vorbereitung und Durchführung von Steuerungsmaßnahmen der EU ist der Ausschuss der Auffassung, dass genau geprüft werden sollte, ob und inwieweit negative wirtschaftliche Entwicklungen in den Mitgliedstaaten und Regionen auch mit Marktungleich–gewichten, wirtschaftlichen Konzentrationsprozessen und Marktmissbrauch großer Handelskonzerne zusammenhängen. Dagegen sollten nach Meinung des Ausschusses auf allen Ebenen wirksame, z.B. koordinierte steuerpolitische Gegenmaßnahmen ergriffen und in die Konsolidierungsmaßnahmen einbezogen werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der KMU sollte dabei gleichermaßen wie die exportorientierte Industrieproduktion gestärkt werden. Dies sollte durch notwendige strukturelle Maßnahmen zur Sicherung des Wachstums und der Schaffung von Beschäftigung begleitet werden.

3.7   Der EWSA bedauert, dass alle damit zusammenhängenden politischen Maßnahmen auf Asymmetrie gegründet und strukturell einseitig sind: In einem Schreiben des Kommissionsmitglieds Olli Rehn kommt zum Ausdruck, dass die Kommission hinsichtlich der Ungleichgewichte innerhalb des Euro-Währungsgebiets zwar die Probleme erkennt, die durch hohe Zahlungsbilanzdefizite hervorgerufen werden können, doch hohe Leistungsbilanzüberschüsse als unproblematisch für den Zusammenhalt der Gemeinschaftswährung erachtet (8). Eine Neubestimmung der Bedingungen für die Wettbewerbslage impliziert, dass das Problem bei denjenigen liegt, die Schuldenlasten auf sich nehmen, um Zahlungsbilanzdefizite zu finanzieren, während Staaten, die Überschüsse erwirtschaften, darin bestärkt werden.

3.8   Bei der Ausweisung "makroökonomischer Ungleichgewichte" legt die Kommission die Indikatoren so fest, dass dynamische Gehaltsentwicklungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen unverzüglich angezeigt und untersucht werden, wohingegen auf Lohnstagnation setzende Mitgliedstaaten einfach aus dem Blickfeld geraten. Es werden auch "relative" Vergleiche erwogen, bei denen die Entwicklung der Lohnstückkosten mit denen der Hauptkonkurrenten verglichen wird. Diese Art Vergleich kann dazu dienen, eine Auseinanderentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit zu erkennen, darf jedoch nicht dazu führen, dass Lohnerhöhungen automatisch negativ und niedrige Löhne und Lohnabschlüsse automatisch positiv bewertet werden. Stattdessen muss die Entwicklung der Produktivität und Inflation als Orientierung für die Erhöhung der Löhne und Gehälter anerkannt werden.

3.9   Der EWSA bedauert insbesondere, dass die Mitgliedstaaten sich zu Maßnahmen und Verhaltensregeln verpflichtet haben, die außerhalb ihrer Reichweite liegen und ihrer Einflussnahme entzogen sind. In Artikel 3 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte wird ein Warnmechanismus erwähnt, dessen Kern eine Indikatorentafel (ein sogenanntes Scoreboard) bildet. Durch diese Indikatoren werden sowohl die unteren als auch die oberen Schwellen–werte für interne und externe makroökonomische Ungleichgewichte bestimmt, deren Über–schreiten ein Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht nach sich ziehen soll. Zu diesen Indikatoren zählen auch die Lohnstückkosten, trotz der Tatsache, dass diese hauptsächlich das Ergebnis autonomer Tarifverhandlungen der Sozialpartner sind und nicht in die staatliche Wirtschaftspolitik fallen.

3.10   Daher vertritt der EWSA den Standpunkt, dass die Sozialpartner sowohl im gesamten Euroraum als auch auf nationaler Ebene dauerhaft in die Umsetzung der Verordnung eingebunden werden sollten. Der Ausschuss betont, dass unabhängig davon, in welcher Form die Mitwirkung der Sozialpartner an der Umsetzung institutionalisiert wird, deren Autonomie nicht infrage gestellt werden darf und die ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 in vollem Umfang beachtet werden müssen. Ferner sollte die Beachtung der allgemeinen Ziele der Europäischen Union, insbesondere des sozialen Fortschritts und der nach oben gerichteten Harmonisierung der EU-Sozialpolitik, ein wesentlicher Bestandteil sein, und ebenso müssen soziale Grundrechte berücksichtigt werden, die sich aus Artikel 52 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergeben.

3.11   In Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Schwierigkeiten und Veränderungen ist es wichtig, Sozialverbände in die Prozesse wie auch in die Durchführung von Steuerungs- und Konso–lidierungsmaßnahmen einzubeziehen. Sie leisten wertvolle Beiträge für Bildung und Prävention, Beschäftigung und sozialen Frieden, der auf der Achtung der Menschenwürde und gesellschaftlicher Solidarität basiert.

4.   Soziale Folgen der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

4.1   Der EWSA ist sehr besorgt über die sozialen Folgen dieser Krise, die sich in den meisten Mitgliedstaaten deutlich zeigen, und empfiehlt, die Strukturreformen wachstums- und beschäftigungsfreundlich anzulegen. Die Gewährung und Förderung von Arbeitnehmer- und grundlegenden sozialen Rechten wirkt sich positiv auf die gesamtwirtschaftliche Produktivität aus. Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass die Handlungsfähigkeit der Regierungen durch ausreichende Steuereinnahmen sichergestellt und Steuerbetrug nachdrücklich bekämpft wird.

4.1.1   Der EWSA nimmt mit Besorgnis die wachsenden nationalen und regionalen Divergenzen zur Kenntnis. Diese bedrohen den Einigungsprozess nachdrücklich, weil erstmals der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt innerhalb der bestehenden Union massiv abnimmt. In der Vergangenheit haben sich soziale und wirtschaftliche Divergenzen nur im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten vorübergehend vergrößert.

4.2   Der Ausschuss für Sozialschutz kommt in seinem Bericht "The social impact of the crisis" zu dem Schluss, dass sich die soziale Lage weiter Teile der Bevölkerung, insbesondere von Jugendlichen, Zeitarbeitskräften und Einwanderern, durch die Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich verschlechtert habe und Arbeitslose in allen Mitgliedsländern eine der am stärksten von Armut bedrohten Gruppen seien (9). Soziale Unruhen und Proteste in Griechenland, Spanien und vielen weiteren Mitgliedstaaten sind die Folge.

4.3   Auch die jüngste Eurostat-Umfrage 2011 zeigt, dass die EU-Bürger besorgt sind und wachsende Armut feststellen:

Eine große und weiter wachsende Mehrheit der Menschen in Europa ist der Ansicht, dass die Armut auf dem Vormarsch ist. Gefragt, ob die Armut in den vergangenen drei Jahren zu- oder abgenommen habe, antworten 87 % aller Menschen in Europa, dass sie zugenommen habe. Die Auffassung, dass die Armut in den vergangenen drei Jahren zugenommen habe, wird noch viel stärker vertreten als im Herbst 2010. Nur 22 % der Menschen in Europa glauben, dass genügend getan wird, um die Armut zu bekämpfen (10).

4.4   Der EWSA ist tief besorgt, dass Europa aufgrund der sozialen Folgen der Krisenbewältigung noch tiefer gespalten wird und in der Folge die Unterstützung der Menschen verliert. Europa muss jedoch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen.

4.5   Er ist der Ansicht, dass alles getan werden muss, damit die Sparmaßnahmen nicht das Armutsrisiko erhöhen. Es muss eine wirksame soziale Folgenabschätzung durchgeführt werden, in der untersucht wird, wie die Ziele, mindestens 20 Millionen Menschen in den nächsten zehn Jahren einen Weg aus der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu eröffnen, unter den veränderten Bedingungen eingehalten werden können, und welcher Maßnahmen es dazu bedarf. Die Kehrseite wachsender Armut sind wachsende Vermögen und Gewinne, was in einigen Mitgliedstaaten durch inadäquate Steuer- und Haushaltsstrategien befördert wird. Die Architektur der wirtschaftspolitischen Steuerung Europas und die Umsetzung des Europäischen Semesters darf nicht dazu führen, dass das Ziel der Armutsreduzierung im Rahmen der übergreifenden Europa-2020-Strategie nicht erreicht werden kann.

5.   Notwendigkeit umfassender sozialer Folgenabschätzungen

5.1   Der EWSA hat 2011 hervorgehoben, dass die horizontale Sozialklausel (HSK, Artikel 9 AEUV) eine wesentliche Neuerung darstellt und die Union bei der Durchführung ihrer Politik (11) verpflichtet.

5.2   Der EWSA hat in diesem Zusammenhang bereits darauf hingewiesen, dass die HSK auf die großen Bereiche und die Gesamtstruktur der neuen sozial- und wirtschaftspolitischen Steuerung auf EU-Ebene im Rahmen der Europa-2020-Strategie, auf die sich der Europäische Rat 2010 geeinigt hat, angewandt werden muss (12). Dazu gehören sowohl das Europäische Semester und das sogenannte Sixpack als auch der Euro-Plus-Pakt und die Rettungsschirme.

5.3   Der EWSA bekräftigt, dass die Krisenmaßnahmen in keinem Fall dazu führen dürfen, dass die in der Charta der Grundrechte garantierten Rechte verletzt werden. Andererseits sollte festgelegt werden, welche Maßnahmen innerhalb eines Jahres ergriffen werden, um die Wahrung der Grundrechte sicherzustellen (13).

5.4   Der Ausschuss für Sozialschutz und die Europäische Kommission haben gemeinsam kritisiert, dass bislang nur wenige Mitgliedstaaten Abschätzungen der sozialen Folgen der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durchgeführt hätten (14).

5.5   Der EWSA bekräftigt, dass Abschätzungen der sozialen Folgen der neuen Vorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung dringend notwendig sind. Die EU hat sich zur Förderung der sozialen Inklusion verpflichtet und dies nicht nur mit quantitativen Zielen verbunden, sondern auch qualitativ mit grundlegenden sozialen Rechten im Vertrag verankert. Dies betrifft die Lebensqualität der Menschen unmittelbar und ist bei den Folgenabschätzungen quantitativ und qualitativ zu berücksichtigen und darzulegen. Zu den Rechtsetzungsvorschlägen gab es nur vereinzelt Folgenabschätzungen, wobei die sozialen Folgen häufig nur eine begrenzte Rolle spielten, zudem wurden die Ergebnisse oft nicht berücksichtigt (15).

6.   Europa braucht einen sozialen Investitionspakt

6.1   Angesichts des in bisher nicht gekannter Art und Weise erfolgenden direkten und indirekten Eingriffs in soziale Rechte, Strukturen und Errungenschaften bedarf es eines umfassenden Konzepts, in dem – auf der Grundlage ausführlicher und unabhängiger sozialer Folgenabschätzungen – folgende Elemente verstärkend miteinander verbunden werden:

6.1.1   Rechtzeitige und umfassende Beteiligung der Sozialpartner bei allen Maßnahmen

6.1.1.1

Alle bisher getroffenen und in der Zukunft geplanten Maßnahmen sollten nur nach einer ausführlichen Beteiligung der Sozialpartner erfolgen. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus Artikel 152 AEUV. Das gilt insbesondere auch für die als rein wirtschaftlich oder haushaltsmäßig deklarierten Sparvorgaben, die auf Verschlechterungen im sozialen Bereich abzielen. Als ein Beispiel für die notwendige Beteiligung der Sozialpartner sei auf die Einsetzung der EU-Taskforce für Griechenland verwiesen. Darüber hinaus sind die Sozialverbände und Nichtregierungsorganisationen rechtzeitig und umfassend an allen Maßnahmen zu beteiligen.

6.1.2   "Sozialer Investitionspakt"

6.1.2.1

Grundsätzlich ist der EWSA der Ansicht, dass man sich nicht aus einer solchen Krise – wie in Griechenland und anderen Mitgliedstaaten – heraussparen, sondern nur aus ihr herauswachsen kann. Im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung schlägt der EWSA vor, nachhaltige Investitionen in Qualifikationen, Infrastruktur und Produkte vorzunehmen und Investitionen in die Sozialwirtschaft, das soziale Unternehmertum (16) und soziale Dienstleistungen zu befördern.

6.1.2.2

Bewerkstelligt werden soll dies durch einen Sozialinvestionspakt. Der EWSA schließt sich deshalb der gleichlautenden Forderung von Vandenbroucke, Hemerijk und Palier an. Diese sehen die Hauptaufgabe darin, sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten für eine wechselseitige Unterstützung langfristiger sozialer Investitionen und kurzfristiger Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu sorgen. Durch die Zielvorgaben der Europa-2020-Strategie könne der Rahmen dafür geschaffen werden. Voraussetzung dafür sei die Verankerung eines EU-Sozialinvestitionspakts in der wachstumsorientierten Haushaltspolitik und den Finanzvorschriften. Dies impliziere, dass die neue makroökonomische und haushaltspolitische Überwachung von einem Sozialinvestitionspakt flankiert werden müsse (17).

Der Ausschuss sieht mit großer Sorge, welche sozialen Folgen es hat, wenn im Zuge der Krisenmaßnahmen insbesondere kleine Renten gekürzt werden. Er fordert erneut, dass die Kommission erste Schritte hin zu einer EU-weiten Definition von angemessenen Renten vornehmen sollte (18).

6.1.3   Erschließung neuer Einnahmequellen für öffentliche Haushalte

6.1.3.1

Die öffentlichen Haushalte werden nicht für alles heranzuziehen sein, von Bankenrettungen und Steigerungen der Sozialausgaben über innovative Investitionen bis hin zur Unternehmensförderung. Ein Erschließen neuer Einnahmequellen für den Staat ist unumgänglich. Dies muss zeitgleich mit einer Steigerung der Effizienz und Treffsicherheit der öffentlichen Ausgaben erfolgen. Der EWSA ist der Ansicht, dass es einer Stärkung der Steueraufkommensbasis der Mitgliedstaaten bedarf, u.a. durch Erhebung von Finanztransaktionssteuern, mittels Schließung von Steueroasen, der Beendigung des Steuersenkungswettlaufs sowie durch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung. Gleichzeitig muss die Qualität der Investitionen viel stärker im Mittelpunkt stehen, wenn sich alle Mitgliedstaaten zu sozialen Investitionen verpflichten und die Haushalte durch Wachstum und Reformen konsolidieren. Darüber hinaus ist wohl ein generelles Überdenken der Steuersysteme angebracht, wobei Fragen hinsichtlich der Beiträge unterschiedlicher Arten von Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen sein werden (19).

6.1.4   "Sozialer Rettungsschirm" durch gleichwertige "sozialere Ausrichtung" (social governance)

6.1.4.1

Ohne einen "sozialen Rettungsschirm" (Jean-Claude Juncker) bleibt die Architektur der EU unvollständig und wird das Rad Europas zurückgedreht. Europa würde zu einer reinen Wirtschafts- und Haushaltsunion degradiert, weit entfernt von den Festlegungen auf eine soziale Marktwirtschaft. Davor warnt der EWSA nachdrücklich.

6.1.4.2

Der EWSA spricht sich für verantwortungsvolles staatliches Handeln im wirtschaftlichen und sozialen Bereich (economic and social governance) aus. So muss die kurzfristige Konsolidierung viel stärker verknüpft werden mit den Zielen der Europa-2020-Strategie, eine Stärkung intelligenten Wachstums, sozialen Zusammenhalts und sozialer Inklusion zu erreichen.

6.1.4.3

Die EU muss weiterhin sicherstellen, dass bei allen wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Maßnahmen die sozialen Zielbestimmungen aus dem Primärrecht sowie die sozialen Grundrechte einschließlich insbesondere der Rechte auf Kollektivverhandlungen und Streik umfassend eingehalten werden und soziale Errungenschaften nicht verschlechtert werden dürfen.

6.1.5   Einberufung eines Konvents für ein auf sozialen Fortschritt ausgerichtetes Konzept bei den anstehenden Vertragsänderungen

6.1.5.1

Der EWSA fordert nachdrücklich die Einsetzung eines Konvents. Angesichts der jetzt auf der Tagesordnung stehenden weitreichenden Vertragsänderungen ist sowohl eine breite Debatte als auch die demokratische Legitimation nötig. Wie beim letzten Konvent sind die nationalen Parlamente sowie das Europäische Parlament, die Sozialpartner und der EWSA zu beteiligen. Für den Zwischenbericht und den Fahrplan muss sichergestellt werden, dass diese Vertragsänderungen eine gleichwertige soziale Flankierung erhalten und das Ergebnis in den für März vorgeschlagenen Bericht über die Art und Weise der Durchführung der vereinbarten Maßnahmen aufgenommen wird.

6.1.6   Absicherung und Förderung der Tarifautonomie der Sozialpartner

6.1.6.1

Der EWSA bekräftigt seine Position, dass die Verpflichtungen der Grundrechtecharta für alle Organe und Einrichtungen der EU gelten, weshalb Eingriffe in die Tarifautonomie absolut unzulässig sind und die Europäische Kommission gehalten ist, sofort dagegen vorzugehen. Keinesfalls darf sie selbst Empfehlungen an Mitgliedstaaten geben, die eine Verletzung der Grundrechtecharta beinhalten. Sie ist vielmehr gehalten, alles zu tun, um die Grundrechte nicht nur zu wahren, sondern auch zu fördern. Die Krise ist ein Testfall, wie gut die Grundrechtskultur in Europa verankert ist (20).

Brüssel, den 22. Februar 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Stellungnahme des EWSA zur "Sozialagenda", ABl. C 182 vom 4.8.2009, S. 65.

(2)  Stellungnahmen des EWSA zu der "Steuer auf Finanztransaktionen", ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 81, und zu dem "Jahreswachstumsbericht", ABl. C 132 vom 3.5.2011, S 26.

(3)  Vgl. die Auflistung in der Stellungnahme des EWSA zum "Jahreswachstumsbericht", ABl. C 132 vom 3.5.2011, S. 26.

(4)  http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-31102011-BP/DE/3-31102011-BP-DE.PDF.

(5)  Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2011, COM(2011) 815 final, S. 2 und 4.

(6)  http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1331&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de.

(7)  Gemeinsame Bewertung (2010) der sozialen Auswirkungen der Wirtschaftskrise und der ergriffenen politischen Maßnahmen durch den Ausschuss für Sozialschutz und die Europäische Kommission, S. 9-10.

(8)  An Jan Vincent-Rostowski adressiertes Schreiben vom 4. November 2011 zur Behandlung von Leistungsbilanzdefiziten und -überschüssen in Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht.

(9)  Siehe die "Aktualisierung (2010) der gemeinsamen Bewertung der sozialen Auswirkungen der Wirtschaftskrise und der ergriffenen politischen Maßnahmen durch den Ausschuss für Sozialschutz und die Europäische Kommission", 26. November 2010 (16905/10, SOC 793, ECOFIN 786), S. 2.

(10)  Eurobarometer Spezial 377.

(11)  Stellungnahme des EWSA zu der "Stärkung des EU-Zusammenhalts und der EU-Koordinierung im Sozialbereich". ABl. C 24 vom 28.01.2012, S. 29.

(12)  Ebenda.

(13)  Stellungnahme des EWSA zu der "Strategie zur Umsetzung der Grundrechtecharta"ABl. C 376 vom 22.12.2011, S. 74.

(14)  Siehe Fußnote 9.

(15)  So die Bewertung des EAPN 2011.

(16)  Ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Sozialmodells ist die soziale Unternehmensführung. Der EWSA begrüßt es, dass die Kommission einen politischen Rahmen und einen Aktionsplan für die Förderung der sozialen Unternehmensführung in Europa eingeleitet hat, und erachtet deren vollständige Umsetzung sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene als bedeutsam. Stellungnahme des EWSA zum Thema "Soziales Unternehmertum und soziale Unternehmen"ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 1.

(17)  Vandenbroucke, Frank, et al., The EU needs a social investment pact, OSE No 5, 2011, S. 5.

(18)  Stellungnahme des EWSA zu dem "Grünbuch Pensionen", ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 38.

(19)  Stellungnahme des EWSA zu den "Ergebnissen des Beschäftigungsgipfels", ABl. C 306 vom 16.12.2009, S. 70 - Ziffer 3.4.2.

(20)  Siehe Fußnote 13.


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